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Rücktritt aus Leasing Vertrag

BMW X5 G05
Themenstarteram 26. Februar 2019 um 13:00

Hallo Jungs

 

folgendes Thema

Gewerblichen Leasing Vertrag wie Kaufvertrag wurde am 2. Februar abgeschlossen und unterschrieben für X5 G05 Erstzulassung 12/2018. aus privaten und familien Gründen haben wir vor dieser Vertrag aufzulösen das Fahrzeug ist eine Vorführwagen und sollte am 18. März an uns gegeben werden und angemeldet werden mit ca 6000 km.

was denkt ihr, kann man aus diese dieser Vertrag noch rauskommen oder nicht

vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Das beste wäre, sofort zum VK zu fahren und ihm freundlich mitteilen, dass ihr in der bredullie steckt und seine hilfe braucht.

Bleib sachlich und erzähle ihm die wahrheit.

Wenn er kann, wird er helfen. Er muss nicht, aber er wird es wollen.

So habe ich es im leben immer gemacht und wurde nie enttäuscht.

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Das beste wäre, sofort zum VK zu fahren und ihm freundlich mitteilen, dass ihr in der bredullie steckt und seine hilfe braucht.

Bleib sachlich und erzähle ihm die wahrheit.

Wenn er kann, wird er helfen. Er muss nicht, aber er wird es wollen.

So habe ich es im leben immer gemacht und wurde nie enttäuscht.

Da kann ich @scooter17 nur beipflichten. Ein offenes Gespräch bringt mehr als das zurechtbiegen irgendwelcher Paragraphen. Ich wünsche dir in jedem Fall viel Erfolg.

am 26. Februar 2019 um 17:48

Ich habe letzte Woche mein Leasing abgebrochen. Ich benutzte das Fahrzeug aber auch circa 4 Monate.

Musste die Differenz von der Aktuellen Leasingsumme - aktuellen Zeitwert vom Fahrzeug tragen.

Ist schon einiges zusammengekommen, aber da dein „neuer“ nicht auf dich zugelassen wurde, könnte es davon abhängen wie kulant der Händler ist, ich denke das die Situation in der du im Moment steckst leichter zu lösen ist als meine war !!

 

Wird schon.

 

Gruß

 

Onur

Themenstarteram 26. Februar 2019 um 17:51

Zitat:

@Onur_1 schrieb am 26. Februar 2019 um 18:48:59 Uhr:

Ich habe letzte Woche mein Leasing abgebrochen. Ich benutzte das Fahrzeug aber auch circa 4 Monate.

Musste die Differenz von der Aktuellen Leasingsumme - aktuellen Zeitwert vom Fahrzeug tragen.

Ist schon einiges zusammengekommen, aber da dein „neuer“ nicht auf dich zugelassen wurde, könnte es davon abhängen wie kulant der Händler ist, ich denke das die Situation in der du im Moment steckst leichter zu lösen ist als meine war !!

 

Wird schon.

 

Gruß

 

Onur

Hallo Onur

Wie werd diese Differenz berechnet?

Und wie viel hast du bezahlt wenn ich fragen darf

 

Lg

am 26. Februar 2019 um 17:53

Wie gesagt, aktuelle Leasingsumme - aktueller Zeitwert vom Fahrzeug , so habe ich es zumindest verstanden. Circa 13.000€ war dies. Kompensiert wurde es mit dem Rabatt vom g05 50d.

Shaya,

Mache dir keine gedanken. Bei dir ist es anders.

Schiebe es nicht weiter auf.

Jeder tag zählt.

Nur sprechenden leuten kann geholfen werden.

Lege die karten auf den tisch, bitte um hilfe und alles wird gut.

Auf keinen fall irgendeine legale schxxxxe auftischen. Das geht ganz sicher in die hose.

Machs MORGEN.

Viel glück.

Alles wird gut.

Themenstarteram 26. Februar 2019 um 18:03

Zitat:

@scooter17 schrieb am 26. Februar 2019 um 18:58:57 Uhr:

Shaya,

Mache dir keine gedanken. Bei dir ist es anders.

Schiebe es nicht weiter auf.

Jeder tag zählt.

Nur sprechenden leuten kann geholfen werden.

Lege die karten auf den tisch, bitte um hilfe und alles wird gut.

Auf keinen fall irgendeine legale schxxxxe auftischen. Das geht ganz sicher in die hose.

Machs MORGEN.

Viel glück.

Alles wird gut.

Herzlichen Dank Scooter17

So weder ich auf jeden Fall machen darüber bräuchte mann net diskutierten

Ich wollte von Anfang diese wagen haben das wegen habe ich auch genommen und alles akzeptiert.

Bin nur noch am überlegen wie ich das noch behalte! Wenn nicht dann gehe ich bevor diese zugelassen werd und lege alles auf dem Tisch

 

Danke nochmal

Trete besser zurück oder avisiere, dass da was kommen könnte. Einen anderen wagen bekommst du immer.

So kann sich der händler drauf einstellen. Versetze dich in seine lage, dann verstehst du was i h meine.

Auch kaufleute sind menschen, sogar verkäufer.

Je länger du wartest, desto schwerer wird es.

Zumal es ein Vorführer und kein Besteller ist. Den Wagen bekommt der Händler sicher schnell anderweitig los.

Klar ist, um das nochmal deutlich zu schreiben, dass es kein Rücktritts"recht" gibt in diesem Fall. Also alles eine Frage der Kulanz.

Themenstarteram 27. Februar 2019 um 12:41

Zitat:

@lemonshark schrieb am 27. Februar 2019 um 13:24:18 Uhr:

Klar ist, um das nochmal deutlich zu schreiben, dass es kein Rücktritts"recht" gibt in diesem Fall. Also alles eine Frage der Kulanz.

Wie ist es mit Kulanz gemeint?

Freiwillige Sache des Verkäufers. Von daher ist er nicht verpflichtet, den Widerruf anzuerkennen.

Damit ist gemeint dass Du auf die Freiwilligkeit des Händlers angewiesen bist.

Daher freundlich sein, ehrlich sein, die Situation schildern.

Und zwar: sofort!

Und nicht erst: paar Minuten vor der Anmeldung...

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