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Rotlichtverstoß obwohl Ampel orange war

Themenstarteram 25. Oktober 2007 um 9:48

Zur Vorgeschichte: Vor 3 Wochen hatte ich das Glück auf einer sehr unbefahrenen Landstraße einen Zivilpolizisten zu treffen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich natürlich nicht, dass es ein Polizist war. Weil ich recht flott unterwegs war, hatte ich ihn auch überholt (E34 525i - 1 Beamter)

Der Wagen folgte mir eine Weile. Bei einer Ampel bog ich auf der rechtsabbiegerspur bei orange ab. Dies war eine 2 Phasen Ampel, "aus/orange/rot". Danach wurde ich von ihm aufgehalten. Angeblich wäre ich zu schnell gefahren und über eine rote Ampel. Wegen der Geschwindigkeit kann er mich nichts machen, da die Zeit zu kurz war für die Messung.

So heute kam Post, 3 Punkte und 75€ wegen Rotlichtverstoßes. Laut Zeuge schaltete die Ampel eine Wagenlänge vor mir auf Rot.

Bin mir sicher, dass es noch orange war. Außerdem war der Beamte min 100m hinter mir.

Ich glaube nicht, dass man auf der Entfernung sehen kann ob ich gerade über die Ampel fahre oder noch eine Wagenlänge davor bin!?!?

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen? Bringt das was?

Aussage gegen Aussage, er hat keinen Zeugen, keine Beweise!?

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17 Antworten
am 25. Oktober 2007 um 9:56

Aussage gegen Aussage ist eine urban Legend, sowas gibt es nicht.

Der Polizist ist von Berufs wegen zur Wahrheit verpflichtet und wird garantiert keinen Jobverlust riskieren, schon gar nicht "nur aus Jux und Dollerei". Seine Aussage ist somit als absolut glaubwürdig zu betrachten. Du dagegen, als Beschuldigter, hast das Recht zu lügen, das sich die Balken biegen - und entsprechend müssen deine Aussagen gewertet werden.

Weiterhin: Du hast gesehen, das noch Gelb war. Allerdings übersiehst du, das du die Ampel aus dem Auge verlierst, noch bevor du die Haltlinie passierst. Sie ist umgesprungen, als du in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren bist - und damit ist das ganze ein Lupenreiner Rotlichtverstoß. Retten könnte dich höchstens die Tatsache, das du beim Umspringen auf Rot bereits den geschützten Bereich der Kreuzung verlassen hast - doch klingt das nach deiner Schilderung sehr unwahrscheinlich und dann würde der Polizist dich nicht zur Anzeige bringen.

Ergo: Zahlen bringt Frieden, next time lieber bremsen ;)

Zitat:

Original geschrieben von OlafSt

Aussage gegen Aussage ist eine urban Legend, sowas gibt es nicht.

 

Weiterhin: Du hast gesehen, das noch Gelb war. Allerdings übersiehst du, das du die Ampel aus dem Auge verlierst, noch bevor du die Haltlinie passierst. Sie ist umgesprungen, als du in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren bist - und damit ist das ganze ein Lupenreiner Rotlichtverstoß. Retten könnte dich höchstens die Tatsache, das du beim Umspringen auf Rot bereits den geschützten Bereich der Kreuzung verlassen hast - doch klingt das nach deiner Schilderung sehr unwahrscheinlich und dann würde der Polizist dich nicht zur Anzeige bringen.

Wenn ich bei gelb drüberfahre und die Ampel wird rot, wenn ich mit dem Heck schon an der Haltelinie vorbei bin, ist das trotzdem ein Rotlichtverstoß? Ist das nicht eher ne Räumungsphase? Weil das wär ja doch dann ein bissel arg, da muß man ja jedes Mal vor einer "noch" grünen Ampel Angst haben.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Wenn ich bei gelb drüberfahre und die Ampel wird rot, wenn ich mit dem Heck schon an der Haltelinie vorbei bin, ist das trotzdem ein Rotlichtverstoß? Ist das nicht eher ne Räumungsphase? Weil das wär ja doch dann ein bissel arg, da muß man ja jedes Mal vor einer "noch" grünen Ampel Angst haben.

Je nach erlaubter Geschwindigkeit kommt 3 Sekunden (50 km/h), 4 Sekunden (60 km/h) oder 5 Sekunden (70 km/h) vor Rot das Lichtzeichen Gelb.

JEDER (Ausnahme Blitzeis) hat beim Umschalten auf Gelb genug Zeit vor Rot zu Halten.

Bei Grün muß also keiner Angst haben.

am 26. Oktober 2007 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Je nach erlaubter Geschwindigkeit kommt 3 Sekunden (50 km/h), 4 Sekunden (60 km/h) oder 5 Sekunden (70 km/h) vor Rot das Lichtzeichen Gelb.

Mir sind jede Menge Ampeln bekannt, wo diese Werte nicht eingehalten werden. Gut, da steht auch kein Rotlichtblitzer (dann könnte man ja sicher anfechten), aber toll ist das trotzdem nicht - erst recht, wenn der Querverkehr sehr früh grün bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von FlorianA.

Aussage gegen Aussage, er hat keinen Zeugen, keine Beweise!?

Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Nicht der Polizist ahndet die Ordnungswidrigkeit, sondern die örtliche Polizeibehörde. Und der Polizist ist natürlich Zeuge, und nach der Schilderung ein glaubhafter. "Aussage gegen Aussage" gibts natürlich auch nicht, was wäre denn bei zwei Polizisten? Dann gings ja zu wie auf dem Basar, wer kann mehr bieten!

Im übrigern ist nicht erst bei rot zu halten, sondern schon bei gelb! § 37II StVO: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

am 26. Oktober 2007 um 23:46

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Im übrigern ist nicht erst bei rot zu halten, sondern schon bei gelb! § 37II StVO: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Man darf bei der Interpretation des Gesetzestextes den gesunden Menschenverstand und die Physik nicht außen vor lassen. Der Gesetzgeber hat auch keinerlei Interesse an panischen Vollbremsungen vor hellgelben Ampeln, denn das hat eigentlich nur Nachteile. Natürlich muss es nicht immer auf Teufel-komm-raus bei dunkelgelb sein, aber 3 Sekunden Gelbphasen bei Tempo 60 oder gar 70, wie ich sie schon oft erlebt habe, sind einfach nur idiotisch und nötigen zu einem sehr abruptem Fahrstil (zumindest was die Verzögerung betrifft).

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Im übrigern ist nicht erst bei rot zu halten, sondern schon bei gelb! § 37II StVO: Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Man darf bei der Interpretation des Gesetzestextes den gesunden Menschenverstand und die Physik nicht außen vor lassen. Der Gesetzgeber hat auch keinerlei Interesse an panischen Vollbremsungen vor hellgelben Ampeln, denn das hat eigentlich nur Nachteile. Natürlich muss es nicht immer auf Teufel-komm-raus bei dunkelgelb sein, aber 3 Sekunden Gelbphasen bei Tempo 60 oder gar 70, wie ich sie schon oft erlebt habe, sind einfach nur idiotisch und nötigen zu einem sehr abruptem Fahrstil (zumindest was die Verzögerung betrifft).

Natürlich soll man bei Gelb nur anhalten, wenn es geht, aber "Orange" ist doch recht eindeutig, oder ;)

Und wenn ich es richtig berechne, ist bei 3 Sekunden Gelb bei 60 - 70 km/h ein Anhalten oder ein Durchfahren ohne "Orange" eigentlich immer problemlos möglich (wenn man denn will - ich will auch nicht immer).

Die Sache ist recht eindeutig, bei so einer Konstellation hat man kaum Chancen. Falls der TE dagegen vorgehen will empfehle ich einen Verkehrsanwalt. Aber ob es die zusätzlichen Kosten wert ist???

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Je nach erlaubter Geschwindigkeit kommt 3 Sekunden (50 km/h), 4 Sekunden (60 km/h) oder 5 Sekunden (70 km/h) vor Rot das Lichtzeichen Gelb.

JEDER (Ausnahme Blitzeis) hat beim Umschalten auf Gelb genug Zeit vor Rot zu Halten.

Bei Grün muß also keiner Angst haben.

Soweit richtig, mit der Ausnahme das bei Lichtzeichen mit der Farbfolge dunkel-gelb-rot immer 5s Gelb ist.

Gruß

PS: Die Gelbzeiten werden mit Sicherheit eingehalten. Dies schreibt schon die DIN EN 12675 für LSA-Steuergeräte vor!

Ich hab als Zeuge schon eine solch gelagerte Gerichtsverhandlung mitgemacht. Mit Gutachter :) Der hat das ganz nett erklärt, wie es immer wieder zu den Aussagen "Ich hab noch gelb gesehen" kommt, also mit der Wahrnehmung:

Man schaut auf die Ampel und sieht gelb. Also entweder schnell noch drüber, oder eben normal weiterfahren. Man achtet aber jetzt auf den Verkehr vor sich. Mittlerweile schaltet die Ampel aber auf rot. Da das alles im Sekundenbereich abläuft, geht er aber immer noch davon aus, dass es gelb war. Ein Polizist, der die Ampel überwacht konzentriert sich aber auf die Ampel und die Haltlinie davor, sowie das Auto, dass bei Rotlicht noch vor der Haltlinie ist.

Deshalb gibt es auch die Unterscheidung beim Rotlicht von unter (50 EUR Bußgeld und 3 Punkte) und über (125 EUR Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte) einer Sekunde.

Zum Thema bei gelb noch beschleunigen und schnell drüber (die ja gern auch als Antwortmöglichkeit bei theoretischen Führerscheinprüfungen herangezogen wird :)): In München gibt es mittlerweile Rotlichtblitzer mit integriertem Geschwindigkeitsradar :) Fies!

am 27. Oktober 2007 um 8:34

Jo. Imho Abzocke.

Bei 75 Euro und 3 Punkten ist die ganze Geschichte sicherlich sehr ärgerlich.

Meinen Eltern ist ähnliches passiert, als wir etwa 20 Meter über den Seitenstreifen fuhren, bevor die Ausfahrt kam.

Nach etwa 15 km Stau und 2 Stunden warten hielten wir dieses dann nicht für ganz so schlimm.

Wir wurden dann von einem Polizeibeamten rausgewunken, der behauptete, dass es mindestens 300 Meter waren.

Auch auf den Hinweis, dass in der Zwischenzeit noch mindestens 5 andere Autos das gleiche getan haben, ging dieser Mensch nicht ein.

Das ganze ging dann vor Gericht, dort wurden dann 30 Mark und eine Verwarnung draus, da die Meinung eines Polizisten offenbar mehr wert ist, als die dreier Bürger.

Gebracht hat das ganze nicht viel. Nur die Erkenntnis, dass der Polizist wohl ein Versager wahr, weil er mit Mitte 40 noch dort zum Abzocken stehen musste, eine Krähe der anderen kein Auge aushackt und der Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand stand.

In so einem Falle sollte man lieber versuchen mit dem Polizisten vernünftig zu reden.

Wenn das nicht möglich ist, sollte man sich- sofern Anlass besteht- darum kümmern, seine Mittel auszuschöpfen, dass so jemand dann Dinge tut, die er vielleicht besser kann.

Kaffee kochen...Akten sortieren...das kann auch Spass machen.

am 27. Oktober 2007 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von jameshammett

In so einem Falle sollte man lieber versuchen mit dem Polizisten vernünftig zu reden.

Wenn das nicht möglich ist, sollte man sich- sofern Anlass besteht- darum kümmern, seine Mittel auszuschöpfen, dass so jemand dann Dinge tut, die er vielleicht besser kann.

Kaffee kochen...Akten sortieren...das kann auch Spass machen.

Hängt ihr eigentlich den ganzen Tag vor der Glotze und zieht euch schlechte Anwaltsserien rein?

"Seine Mittel ausschöpfen". Und die wären?

Ich glaub, mir fällt ein Ei aus der Hose!!!

Kurzer Anruf beim sog. "Polizeipräsidenten", und schon regelt der Beamte den Verkehr, oder wie?

Offensichtlich hast du KEINE und damit meine ich KEINE Ahnung, was so ein Polizeibeamter so macht (Kaffe kochen und Akten sortieren mal aussen vor) warum er das darf.

 

Bei dir müsste man ja GANZ AM ANFANG mit den Erklärungen beginnen.

Dir fehlt ja JEGLICHE Kenntnis über diese Zusammenhänge.

Zitat:

Original geschrieben von jameshammett

 

...

Meinen Eltern ist ähnliches passiert, als wir etwa 20 Meter über den Seitenstreifen fuhren, bevor die Ausfahrt kam.

Nach etwa 15 km Stau und 2 Stunden warten hielten wir dieses dann nicht für ganz so schlimm.

Wir wurden dann von einem Polizeibeamten rausgewunken, der behauptete, dass es mindestens 300 Meter waren.

Auch auf den Hinweis, dass in der Zwischenzeit noch mindestens 5 andere Autos das gleiche getan haben, ging dieser Mensch nicht ein.

...

die fehler anderer berechtigen einen auch nicht, sie selbst zu begehen. ;)

ihr hättet ja noch 'nen moment warten können und erst auf den verzögerungsstreifen fahren können, wenn es erlaubt ist. nach 2 stunden stau wären die letzten 2 minuten warten auch nicht "ganz so schlimm" gewesen.

 

@ topic:

75€ und 1 punkt ist okay, da die ampel vermutlich tatsächlich rot gewesen ist. soweit ich weiß arbeiten polizisten nicht auf provision, so dass er selbst keinen vorteil hat, jm. etwas anzuhängen.

Oje, jetzt geht wieder die übliche Diskussion los, wie ungerecht alles ist. Leider hilft das alles wenig. Genauso wie ein Verweis auf andere "Täter". Im OWiG-Bereich gilt halt das Opportunitätsprinzip, die Polizei muß also nicht jedem Verstoß nachgehen, kann aber. Besonders geschickt wird es dann, wenn man anfängt, die Polizisten zu beschimpfen. Damit kann man sicher die Strafe vermeiden...:rolleyes:

Was ausrichten kann man nur, wenn man sich rechtlich auskennt und so den Vorwurf entkräften oder einen Verfahrensfehler o.ä. aufdecken kann.

Natürlich nerven mich manche Vorschriften und niemand hält alle StVO-Vorschriften ein. Andererseits gibt es in den letzten Jahren einige Unsitten und zunehmende Rücksichtslosigkeiten im Straßenverkehr, gegen die die Polizei einfach mal vorgehen sollte, z.B. Nicht blinken beim Abbiegen, Standspur benutzen, rechts überholen, links oder mitte schlafen,...

Viele Grüße

Celeste

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