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Kurzzeitkennzeichen- Wie funktioniert das? Was kostet das?

Themenstarteram 10. April 2013 um 12:11

Moin ,

ich bräuchte bald ein paar Kurzzeitkennzeichen. Aber wie funktioniert das? Was kostet das?

Überall im Internet lese ich etwas von Kosten um die 50-100 Euro.

Eine Bekannte meinte , sie hätte bei ihrer Versicherung angerufen , gesagt sie brauch ein paar Kurzzeitkennzeichen und die hätten ihr dann eine Nummer durchgegeben mit der sie zum Amt ist. Dort wäre dann alles weiter geregelt worden (Kennzeichenprägung , Papiere usw). Und bezahlt hätte sie insgesamt 25 Euro. Ich habe extra nochmal nachgefragt , ob ich mich nicht verhört habe. Tatsächlich 25 Euro.

Wie funktioniert das? Kann das für mich auch so günstig sein , wenn ich es über meine Versicherung bei der auch mein Hauptfahrzeug versichert ist mache??

gruß

Beste Antwort im Thema

Seit wann hat eine Versicherungsgesellschaft Angst, dass ein KFZ gekündigt wird, viele sind sogar froh, wenn sie schadenträchtige Risiken loswerden.

 

 

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am 26. Juli 2006 um 10:40

Hallo Zusammen,

find irgendwie keine geeignete Gruppe wo ich meine Frage reinposten kann, aber da Versicherung ja immer noch am ehesten mit der Zulassung zu tun hat frag ich einfach mal hier. Habe einen alten Wagen, bei dem diesen Monat der Tüv abgelaufen ist. Würde ihn gerne abmelden, da ich in Urlaub fahre und ihn eh nicht nutze. Kann ich dann nach dem Urlaub noch ein rotes Kennzeichen bkeommen um ihn wohin zu bringen, oder bekommt man das ohne TÜV nicht? Also denke mal das kann ich mir selber beantworten, man bekommt sicher keins, aber vielleicht hat ja jemand von euch eine etwas fachlichere Antwort als meine zusammengereimte... ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

am 26. Juli 2006 um 10:46

Hi,

für sowas nutz ein Kurzzeitkennzeichen.

Näheres dazu in den FAQs.

Die Kurzzeitkennzeichen sind für derartige Überführungen gedacht.

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

Die Frage ist doch: Was meinst Du mit roten Kennzeichen?

Rote Kennzeichen gibt es nur für Händler, alles andere sind Kurzzeitkennzeichen.

Einzige Ausnahme: 07-Kennzeichen für Youngtimer.

Für Kurzzeitkennzeichen braucht man keinen TÜV. Das Fahrzeug muß lediglich verkehrssicher/verkehrstauglich (Bremsen, Beleuchtung....) sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

Wie lange Urlaub? 5 Jahre?

Wenn der Tüv nur ein paar Wochen überzogen ist würd ich den einfach noch so lange angemeldet lassen und den Wagen dann dahin fahren wo er hin soll. Oder planst du eine weite Überführungsfahrt?

Die Kurzzeitkennzeichen kosten schliesslich auch einiges.

Gruß Meik

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

am 26. Juli 2006 um 12:58

Genau Kurzzeitkennzeichen meinte ich.

Will den abmelden, weil den wahrscheinlich wer während meines Urlaubs abholen kommt, der den kaufen will. Da ich aber nicht da bin zwecks Abmeldung und ich mich nicht auf den anderen oder meinen Übergeber verlassen will, dass der auch wirklich abgemeldet wird, will ich den jetzt abmelden.

Nur wenn der den dann doch nicht kauft bin ich natürlich angeschmiert und muss den noch irgendwo hinbekommen, deswegen das mit den Kurzzeitkennzeichen. Bin jetzt 4 Wochen weg, in der Zeit würde der 50 Euro Versicherung kosten, viel mehr können die Kennzeichen auch nicht kosten, falls ich den doch noch mal bewegen muss.

Und da man die ja ohne TÜV bekommt ist ja alles prima. :) Vielen Dank für die Anworten!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

Für ein Kurzzeitkennzeichen mußt Du aber schon 80 - 100 € rechnen, je nach Vers.-Gesellschaft!

Und einige geben auch nur die entsprechenden Deckungskarten raus wenn das Auto hinterhr dort versichert wird.... Aber Deine Vers. ( wo das Auto versichert ist) wird das bestimmt auch machen.

Gruß, Jens

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

am 26. Juli 2006 um 15:01

Hi,

korrekt - nur mal so:

Wer abholen will, soll das Kennzeichen selber mitbringen, nicht der, der verkauft.

Grüße

Schreddi

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

Seh ich in dem Fall genau wie Schreddi. Meld die Kiste ab und gut. Für den Rest ist der Käufer verantwortlich. Der kann das Auto ja dann z.B. auch gleich auf sich anmelden.

Gruß Meik

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

am 27. Juli 2006 um 8:28

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Für den Rest ist der Käufer verantwortlich.

Es ging doch bei der Frage darum, was man dann macht, wenn der Käufer abspringt und man das Auto womöglich in Zahlung geben will (oder sonstwas, jedenfalls bewegen muss, und sei es nur zum TÜV)

Aber die Frage ist ja geklärt.

MfG, HeRo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

also du meinst wenn du das Auto nicht verkaufst und dann nochmal anmelden möchtest???

Also solange das Fahrzeug amtliche Kennzeichen hat (auch entstempelte) sind Fahrten die zur Zulassung nötig sind erlaubt.

1. gültiger Versicherungsschutz (die damals so schön genannte Doppelkarte)

2. und es muss im Zulassungsbezirk sein oder in dem Angrenzenden!

Also wenn du ihn abmeldes und dann der Käufer abspringt und du ihn wieder anmelden möchtest und dafür neue HU und AU brauchst eindfach ne Dopplekarte besorgen und mit den entstempelten Kennzeichen zu einem Verein fahren (TÜV, Dekra, KÜS...)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

am 27. Juli 2006 um 13:18

Vielen Dank noch mal, da waren noch ein paar Infos drin, die mir so noch nicht geläufig waren. Insbesondere das mit den entsiegelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren.

Der Käufer ist übrigens nicht abgesprungen. Er war eben da und mein Kapitel Jetta ist damit abgeschlossen...schade...irgendwie hängt man ja doch an dem Fahrzeug, was man lange hatte... *schnief*

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen ohne Tüv?' überführt.]

Moin,

 

die Kosten sind bei jeder Vers. unterschiedlich, es gibt auch welche für 200,-, allerdings sind das dann Abwehrpreise, weil sie die KZK nur Kunden zuteilen wollen.

 

Und wenn ich Kunde bin, dann sind die KZK bei anschließende KFZ Versicherung kostenlos.

D.H., das Beginndatum des Versicherungsvertrages wird auf dem Tag des Erhaltes des KZK gelegt und nicht auf die normale Zulassung des KFZ.

 

Für das KZK und die dann folgende normale Zulassung müssen unterschiedliche eVBs bei der Versicherung beantragt werden.

 

Nur ein KZK bedeutet für die Versicherer einen hohen Arbeits- und Kostenaufwand, aus diesem Grund wird dann auch der Abwehrpreis von 200,- gemacht.

 

Themenstarteram 10. April 2013 um 12:28

Hinterher versichert wird der Wagen dort nicht. Aber ich bin ja schon Kunde bei dieser Versicherung , weil wie gesagt mein Hauptfahrzeug dort versichert ist. Ich hoffe sie machen nen günstigen Preis aus Angst , dass ich sonst kündige ^^´

 

Ps.: Es ist die HUK.

Seit wann hat eine Versicherungsgesellschaft Angst, dass ein KFZ gekündigt wird, viele sind sogar froh, wenn sie schadenträchtige Risiken loswerden.

 

 

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