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Richtiges Verhalten nach unverschuldetem Unfall mit Personenschaden

Themenstarteram 11. Juli 2015 um 18:54

Hallo!

Meine Familie (Mann, Kind und ich) hatten einen Unfall. Uns wurde auf einer Landstraße die Vorfahrt genommen, laut Aussage von Abschleppdienst, Polizei und Feuerwehr ist unser Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden (Peugeot 206 BJ2001, 150.000km).

Wir wurden heute aus dem Krankenhaus entlassen. Mein Mann und ich haben Blutergüsse und Thoraxprellungen. Außerdem hier und da ein paar Prellungen am Schienbein und den Oberschenkeln.

Dem Kleinen (5 Wochen alt) ist wie durch ein Wunder nichts passiert, nicht ein Haar wurde ihm gekrümmt.

Nun habe ich ein paar Fragen (ich weiß gar nicht, ob ich hier im Forum richtig bin).

Die Polizei hat die Personalien von uns (mein Mann und ich) am Unfallort aufgenommen, aber befragt hat uns noch keiner zu dem ganzen Geschehen.

Müssen wir uns bei unserer Versicherung melden? Wir haben keinerlei Daten vom Unfallgegner. Wie läuft das alles ab? Schreibt die Polizei uns an?

Das Auto steht auf einem Autohof und wird am Montag einem Gutachter vorgestellt. Wir haben hier vor wenigen Wochen eine große Summe Geld (ca. 1900€) investiert (Zahnriemen neu, Zylinderkopf im Ganzen komplett neu, Generator neu, der Wert der Reparaturen übersteigt wahrscheinlich den aktuellen Gebrauchtwagenpreis). Die Rechnungen haben wir aber alle hier. Sollten wir das dem Gutachter zeigen? Wie können wir hier das Maximum an Geld bei dem Verunfallten herausholen?

Der Rettungsassistent hat außerdem gesagt, wenn wir auf einen Mietwagen verzichten, können wir uns diesen auch auszahlen lassen, was ich nicht wusste. Hat noch jemand derartige Tipps, wie man hier den maximalen uns zustehenden Betrag erreichen kann?

Ich würde z.B. gerne meine Autobatterie aus dem Auto mitnehmen, die war nagelneu und den Generator. Beides hat zusammen allein über 400€ gekostet. Darf ich das noch oder hat der Abschleppdienst hier Hoheitsrechte? Es ist ja immer noch mein Auto. Oder ziehen die das irgendwie vom Restwert ab beim Gutachten? Nehmen die da einfach den Neupreis (dann lasse ich den Generator drin) oder irgendeinen gemittelten Gebrauchtpreis mit irgendwelchen Abschreibungstabellen?

Wir haben nur Bedenken Sachen zu unterschreiben, wo man uns einen finanziellen Fallstrick drehen kann. Ich habe durch Zufall gelesen, dass man zum beispiel nicht einfach eine Abtretungserklärung unterschreiben soll beim Gutachten und dem Autohaus. Ich hätte das wahrscheinlich gemacht. Wir möchten verhindern, dass man an uns Kapital schlägt sondern den Spieß so weit wie möglich umdrehen. Wir wissen ja wie Versicherungen ticken. Wir wollen nicht vom Gutachter, der gegenerischen Versicherung oder sonst wem gemolken und über den Tisch gezogen werden. Man weiß ja und ließt immer mal wie sowas läuft, wnen die Geschädigten dann die Gelackmeierten sind. Daher frage ich euch.

Wie kann man eigentlich Schmerzensgeld geltend machen? Geht so etwas nur über einen Anwalt? Oder gehe ich zu meinem Arzt und schicke den ärztlichen Befund an die gegnerische Versicherung? Ich habe wirklich keine Ahnung wie wir uns verhalten sollen.

Ihr seht schon: Fragen über Fragen....

Bevor irgendwelche Kommentare kommen: Wir hingen an dem Wagen und hatten kein Geld uns einen neuen zu leisten. Das vorhandene Geld haben wir daher in den jetzt verunfallten Wagen gesteckt. Von dem Geld hätten wir uns auch einen anderen Gebrauchten holen können, nur hätten wir hier wieder nicht gewusst was gemacht wurde. Bei unserem wussten wir was gemacht war und der war technisch nach der großen Reparatur wie neu.

Ich, bzw. wir wollen keinen Profit schlagen, sondern einfach unsere Rechte wahrnehmen und gerecht ausgezahlt werden, sowohl beim Schmerzensgeld, beim Auto mit dem Gutachter und "dem drumherum" (z.B. Mietwagen auszahlen lassen). Gibt es (außer hier im Forum) eine Stelle wo man sich ganzheitlich beraten lassen kann? Anwälte sehen nur ihren juristischen Bereich, Versicherungen sicherlich auch. Wir bräuchten jemanden, der uns Tips gibt wie wir uns wo zu verhalten haben.

Vielen Dank im Voraus, Maxi + Ingo + Paul

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

Zitat:

@situ schrieb am 11. Juli 2015 um 21:41:34 Uhr:

Ich verstehe das jetzt dann so, dass die Staatsanwalt prüft. ob sie mitspielen will oder muss.

Entscheidet sie, dass nicht (was ich in diesem Fall vermute), ist der Hinweis für den Verlauf also völlig unerheblich und keinesfalls so zu verstehen, dass die Staatsanwaltschaft automatisch und immer irgendwas unternimmt (außer der Entscheidung, dass nicht).

so sieht's aus. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie von sich aus was tun will (fahrlässige Körperverletzung ohne Strafantrag; dürfte der Regelfall sein) oder muss (gefährliche Körperverletzung; braucht Vorsatz, daher eher selten). Wenn ein Strafantrag vorliegt, muss sie ohnehin die Sache weiter bearbeiten, auch wenn's da noch Möglichkeiten gibt, die Sache loszuwerden (Privatklage).

Zitat:

Und der hergestellte zwangsmäßige Zusammenhang mit KV etc. ist doch Kokolores, oder nicht?

Stimmt nicht ganz. Bei einer Körperverletzung muss die Sache durch die Staatsanwaltschaft auf Übernahme geprüft werden. Insoweit besteht der Zusammenhang schon, auch wenn dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass hinterher strafrechtliche Schritte ergriffen werden.

Viele Grüße

Peter

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Hallo ins Forum,

Zitat:

@situ schrieb am 11. Juli 2015 um 21:41:34 Uhr:

Ich verstehe das jetzt dann so, dass die Staatsanwalt prüft. ob sie mitspielen will oder muss.

Entscheidet sie, dass nicht (was ich in diesem Fall vermute), ist der Hinweis für den Verlauf also völlig unerheblich und keinesfalls so zu verstehen, dass die Staatsanwaltschaft automatisch und immer irgendwas unternimmt (außer der Entscheidung, dass nicht).

so sieht's aus. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie von sich aus was tun will (fahrlässige Körperverletzung ohne Strafantrag; dürfte der Regelfall sein) oder muss (gefährliche Körperverletzung; braucht Vorsatz, daher eher selten). Wenn ein Strafantrag vorliegt, muss sie ohnehin die Sache weiter bearbeiten, auch wenn's da noch Möglichkeiten gibt, die Sache loszuwerden (Privatklage).

Zitat:

Und der hergestellte zwangsmäßige Zusammenhang mit KV etc. ist doch Kokolores, oder nicht?

Stimmt nicht ganz. Bei einer Körperverletzung muss die Sache durch die Staatsanwaltschaft auf Übernahme geprüft werden. Insoweit besteht der Zusammenhang schon, auch wenn dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass hinterher strafrechtliche Schritte ergriffen werden.

Viele Grüße

Peter

am 11. Juli 2015 um 20:35

Zunächst einmal: es ist beruhigend dass der Unfall glimpflich für Euch ausgegangen ist u. jetzt die Regulierung angegangen werden kann.

Ich rufe ja schnell dazu auf den Fachanwalt zu beauftragen, hier erst recht. Nur er bekommt Akteneinsicht und da Ihr leider keine Daten des Verursachers habt beginnen die Schwierigkeiten bestimmt sofort.

Die strafrechtliche Beurteilung ist für die Regulierung des Schadens unerheblich und für die TE ziemlich uninteressant.

am 11. Juli 2015 um 20:39

@peter: Zum Danke-Knopp auch eine Zeile für die klare, gut verständliche Antwort.

Themenstarteram 12. Juli 2015 um 5:44

Vielen Dank für diese überwältigende Rückmeldung, damit haben wir nicht gerechnet.

Ein Forum ist hier sicherlich kein vollständiger Ersatz und bei speziellen Fragen auch nicht ratsam, wie es manche geschrieben haben. Aber einige gute Impulse wurden hier bereits geschrieben!

Ihr habt uns sehr geholfen! Wir nehmen morgen Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht auf.

Am wichtigsten ist, dass unserem Sonnenschein nichts passiert ist!

Vielen, vielen Dank!

Zitat:

@Oetteken schrieb am 11. Juli 2015 um 22:37:02 Uhr:

Die strafrechtliche Beurteilung ist für die Regulierung des Schadens unerheblich und für die TE ziemlich uninteressant.

Allerdings kann die strafrechtliche Aufarbeitung des Unfall die zivilrechtliche Abwicklung verzögern.

(kann, muss nicht)

am 12. Juli 2015 um 15:54

Zitat:

@rufus608 schrieb am 11. Juli 2015 um 22:35:09 Uhr:

Ich rufe ja schnell dazu auf den Fachanwalt zu beauftragen, hier erst recht. Nur er bekommt Akteneinsicht

Sagt wer? DAS ist Kokolores, wie Omi immer sagt. §299 ZPO lesen.

Ein RA hat aber auch die Möglichkeit, die Akte zur eingehenden Beurteilung mitzunehmen.

am 12. Juli 2015 um 20:33

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 12. Juli 2015 um 17:54:21 Uhr:

Zitat:

@rufus608 schrieb am 11. Juli 2015 um 22:35:09 Uhr:

Ich rufe ja schnell dazu auf den Fachanwalt zu beauftragen, hier erst recht. Nur er bekommt Akteneinsicht

Sagt wer? DAS ist Kokolores, wie Omi immer sagt. §299 ZPO lesen.

Ich durfte selbstverständlich die Akten selbst einsehen. Für sowas finanziere ich doch keine Kanzlei. Nur nicht mit nach Hause nehmen. Sie wurden an die nächstgelegene Polizeidienstelle gesandt und dort durfte ich lesen. Es wird tatsächlich viel Kokolores verzapft. Schlimm, so was.

am 12. Juli 2015 um 21:48

zur Info:

http://www.polizei.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen09.c.2344.de

Die Themenerstellerin möchte bestimmt so schnell es geht den Schaden reguliert bekommen. Es fällt Ihr sicher auch schwer zu bemessen, ob u. wenn ja in welcher Höhe, ein Schmerzensgeld an Sie zu zahlen ist. Alles Dinge die der Fachanwalt professionell regeln kann.

Ebenfalls gehe ich von einem vielleicht bestehenden Datenschutz aus, welcher es nicht zulässt dass die Polizei Daten des Unfallgegners weitergeben darf (ungeprüfte Spekulation).

Ob es zu einem Prozess kommt steht doch noch aus.

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