ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rettungsdienst - Ordnungswidrigkeit nachweisbar?

Rettungsdienst - Ordnungswidrigkeit nachweisbar?

Themenstarteram 17. August 2007 um 8:04

Hallo!

 

Ich habe mal eine Frage, vorrangig an Fahrer der Rettungsdienste, am liebsten RTW/Notarzt ;-)

Und zwar geraten wir hier im Kreis Rettungsfahrzeuge immer häufiger in Radarkontrollen. Wir haben den Verdacht, dass die Fahrer außerhalb der Einsatzfahrten und ohne dass, wie § 35 Va StVO es fordert, höchste Eile geboten ist, ihre Sonderrechte (die sie in genannten Fällen dann ja eigentlich gar nicht haben) missbräuchlich ausnutzen.

Meiner Meinung nach tragen diese Fahrer enorm dazu bei, dass, wie auch aus anderen Beiträgen und Foren hervorgeht, Rettungsdienstfahrer allgemein einen sehr schlechten Ruf (rücksichtlos usw.) haben und dann den Fahrern, die sich wirklich auf einer Einsatzfahrt befinden, immer seltener auf Verständnis entgegengebracht wird.

Deshalb suchen wir nach einer Möglichkeit, diese Missbräuche zu ahnden. Wie können wir unterscheiden zwischen Einsatzfahrten und Missbrauch? An die Einsatzbefehle kommen wir nicht heran :-( Wir suchen auf jeden Fall nach einer Möglichkeit, diesen sich häufenden Missbrauch von Sonderrechten einzuschränken.

 

Hat jemand hierzu Erfahrungen, Anregungen, Ideen?

 

Über baldige Antworten würde ich mich sehr freuen!

(Ich bin nämlich gerade in der Ausbildung und soll nun die entsprechende Stellungnahme zu dem Thema vorbereiten ;-) )

 

Gruß Monika

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Die Polizei kann und muß ihre Sonderrechte auch ohne Lärm und Lichtorgel wahrnehmen,ein Rettungsdienst nicht.

Aha, mal wieder ein Beitrag der von Fachkunde nur so strotzt :D :rolleyes:.

Was ist mit der 80-Jährigen, die mit V. a. Herzinfarkt, heftigen Schmerzen und extremer Stressreaktion ins Krankenhaus befördert wird, wobei sich jeder zusätzliche Stressfaktor (das laute Martinshorn gehört auch dazu) negativ auswirken kann? Warum fahren manche RTWen nicht dauerhaft mit Martinshorn, obwohl sie es theoretisch machen müssen? Warum fährt der RTW mit einem Patienten mit Osteogenesis imperfecta trotz SoSi nur Schritttempo? Richtig, allein zum Wohle des Patienten.

Das Problem ist immer, wenn außenstehende "Experten" meinen die Arbeit anderer sowie deren Ausführung (überwiegend Polizei, Feuerwehr und RD) beurteilen zu müssen ohne das sie wissen, worum es eigentlich geht...

 

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten
am 17. August 2007 um 8:54

Sonderrechte ohne gebotene Eile nutzen -dürfte im Fall eines Unfalls oder sonstiger Vergehen (Radarkontrolle etc.) von OW bis Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr so ziemlich alles geben. Daß das im großen Stil praktiziert werden soll halte ich für Panikmache.

Daß Du nicht sagst, wer "WIR" ist (Polizei oder selbsternannter Weltverbessererclub?), für welche Ausbildung und zur Stellungnahme an wen Du das "brauchst" halte ich für extrem unseriös.

Themenstarteram 17. August 2007 um 9:13

Um Himmels Willen...Wie wärs einfach mit nachfragen? Habe bloß vergessen, das da hinzuschreiben... Kreisverwaltung.

Themenstarteram 17. August 2007 um 9:22

Ups, zu früh abgeschickt. Da gehört noch zu:

 

Danke trotzdem für die Antwort.

Der OWi-Tatbestand liegt ja eindeutig vor, wenn das Fahrzeug, trotzdem es nicht im Einsatz war, zu schnell gefahren ist. Das Hauptsproblem dabei ist aber, das nachzuweisen. Auf den Fotos ist es nicht immer eindeutig zu erkennen, ob das Blaulicht verwendet wurde. Und selbst wenn nicht, kann es ja trotzdem eine Einsatzfahrt sein. Wir können also nicht wirklich mit Sicherheit sagen, ob das Fahrzeug im Einsatz war oder nicht.

 

Und zum Thema "Panikmache":

Seit der Rettungsdienst privatisiert wurde, sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen schlagartig angestiegen. Und damit meine ich wirklich SEHR  deutlich. Das kann kein Zufall sein. Die Antwort des Betreibers auf Anhörungsschreiben besteht immer im gleicher Textbaustein ("Das Fahrzeug hat Sonderrechte nach 35......usw."). Wenn man nun schon vorgefertigte Schreiben bekommt, lässt das doch auch darauf schließen, dass die Anzeigen in Massen bekommen. Das war vorher auch nicht der Fall. Und selbst wenn diese Vermutung nicht zutreffen sollte, ist, wie gesagt, die Statistik eindeutig.

 

Es geht also darum, irgendeine Möglichkeit zu finden, Fahrzeuge im Einsatz von den anderen zu unterscheiden oder der ganzen Sache auf eine andere Weise als über Bußgelder Einhalt zu gebieten.

 

Gruß Monika 

Da hilft wohl nur die Blitzgeräte noch zusätzlich mit Videokameras auszustatten (Bild + Ton).

Aber das dürfte mehr als nur unwahrscheinlich sein ...

Themenstarteram 17. August 2007 um 9:38

Ja und vor allem hilft das auch nicht wirklich weiter, da Rettungsfahrzeuge nicht gezwungen sind, Blaulicht und Martinshorn zu benutzen, sondern die Sonderrechte nach 35 Va StVO auch so haben, wenn eben die entsprechende höchste Eile geboten ist.

Nur damit ich das richtig verstehe:

Wenn ich als Privatperson straßenverkehrstechnisch mehrmals negativ aufgefallen bin und immer die Schuld von mir weise, sei es mit "Ich bin da net gefahren...", "Des war n anderer..." oder "Ich hatte das Auto kurzzeitig verliehen, aber ich kann mich komischerweise nimmer dran erinnern, an wen...", dann kann mir das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, sofern ich mich recht erinnere.

 

Andererseits kommt n Rettungswagenfahrer ungeschoren davon, wenn er ohne Grund die Sau raus lässt, nur weil ihnen dieses Sonderrecht zuerkannt wird (was ja im Grunde auch richtig so ist) und die Einsicht in die Einsatzunterlagen verweigert wird?? Das Fahren mit Sondersignal und ob ein "wichtiger Grund" vorliegt, liegt meiner Kenntnis nach im pflichtgemäßen Ermessen des Fahrers.

 

Und hier liegt meiner Meinung nach das Problem! Grundsätzlich ist das pflichtgemäße Ermessen bei Amtshandlungen zu 100 Prozent gerichtlich nachprüfbar. Ich bin auch im öffentlichen Dienst beschäftigt und muss meine Ermessensausübung bzw. -entscheidung im Zweifel vor Gericht plausibel und anhand von hieb- und stichfesten Nach- bzw. Beweisen begründen (wenn ichs denn nicht schon im Zuge der eigentlichen Amtshandlung getan habe). Wenn ich richtig gelegen habe, mach ich mir danach n Bier auf und mir gehts gut. Wenn nicht, muss ich in den sauren Apfel beißen und darf im blödesten Fall meine Amtshaftpflichtversicherung bemühen oder werde sonst haftbar dafür gemacht. Und dann gehts mir nicht mehr gut.

 

Genauso verhält es sich auch mit Fahrern von solchen Fahrzeugen mit Sonderrechten. Er hat im Einsatz auch sein Ermessen pflichtgemäß auszuüben und dementsprechend zu handeln. Deswegen werden nach einem Verstoß gegen die StVO auch die Anhörungsbögen rausgeschickt um dieser Entscheidung auf den Grund zu gehen. Nur das kann der Grund sein. Weil wenn die das immer dürften, bräuchte man ja keine Anhörung sondern könnte den Fall gleich in die Ablage "P" werfen... Nur warum sich die Kreisverwaltung oder sonstige zuständige Stelle durch einen Textbaustein alá "Sonderrechte nach § 35 StVO.... wesst scho..." abspeisen lässt, ist mir ein Rätsel.

 

Meiner Kenntnis nach liegt doch die Beweislast in solchen Fällen beim Fahrer und nicht bei der Behörde! Der Fahrer muss nachweisen und begründen, weswegen er in diesem Moment so gehandelt bzw. gefahren ist, wenn er sich darauf berufen will, dass die Fahrt durch Sonderrechte abgedeckt war. Kann er es schlüssig darlegen, wegen mir unter Zuhilfenahme des Einsatzauftrags oder durch sonstige Dokumente, Aussagen (was sich sicherlich finden lässt) und dgl. isses ja in Ordnung (das wird wohl die Mehrheit solcher Fälle ausmachen), aber wenn nicht, gehören die Daumenschrauben angezogen. Bitte nicht falsch verstehen! Ich bin der Meinung, dass einem Fahrer eines solchen Fahrzeugs grundsätzlich unterstellt werden kann, dass er nicht ermessensfehlerhaft handelt - also quasi eine "Unschuldsvermutung" von Amtswegen wenn man so will. Insofern sollte auch im Zweifel die Entscheidung zugunsten des Fahrers "gefällt" werden; sprich, lieber mal n Auge zudrücken als zu hart durchzugreifen. Aber das kann nicht generell gelten und erst recht nicht zu Aussagen bei der Anhörung führen, wie "Ey Amt, mir ham sowieso Sonderrechte....!". Das geht meiner Meinung nach zu weit!

 

Ich muss auch dazu sagen, dass jemand so lange unschuldig ist, bis ihm die Schuld nachgewiesen wurde. Wir können froh sein, dass es so ist, denn das macht ja auch unseren Rechtsstaat aus. Aber es kann doch nicht sein, dass sich ein gewisses "Gewohnheitsrecht" einstellt, nur weil man blaue Lampen und ne Tröte am Karren hat!! Meiner Meinung nach gehört hier der Druck mal ne ordentliche Stufe hochgestellt.

 

Um nochmal auf die Statistiken zurück zu kommen: Ich denk mir grundsätzlich "Trau keiner Statistik, welche du nicht selbst gefälscht hast", aber irgendwas wahres muss dran sein. Die Rettungsdienste sind salopp gesagt eine "gemeinnützige und soziale Organisation im Dienste der Menschheit". Sowas stellt man nicht ohne triftigen Grund in ein schlechtes Licht. Insofern finde ich es ein heikles Thema, sowohl auf einer ethischen Ebene als auch politisch gesehen. Aber der Trend geht in dem o.g. Bereich zum einen offenbar in eine Richtung, die nicht länger tragbar ist. Zum anderen darf man auch die Gefährdungslage nicht außer Acht lassen.

 

Grundsätzlich sollte doch die Häufung schon Grund genug sein, von Amtswegen zu Ermitteln und Druck zu machen. Es kann nicht im Sinne des "Erfinders" liegen, dass der Rettungsdienst ein Raserimage bekommt und dadurch zum Schluss auch noch in Verruf gerät.

 

Die alles entscheidende Frage ist allerdings, welcher Amtsleiter sich in die Dornen setzt um das durchzusetzen... :rolleyes:

 

Schönen Gruß

Börny

Weiss gar nicht was eure Diensstelle da rumeiert.Wenn nur Ausflüchte auf den Anhörungsbogen kommen den Bußgeldbescheid auf den Namen des Geschäftsführers ausstellen und wenn die nachfolgenden Ermittlungen zu keinem Ergebnis kommen Fahrtenbücher verhängen und diese dann Regelmässig kontrolieren.Ebenso die Bußgelder konsequent eintreiben wenn keine Fahrt mit Sondersignalen nachgewiesen werden kann.Kenne sogar einige Polizisten denen Anhörungsbögen um die Ohren geknallt werden wenn sie geblitzt werden.Dann schauen die Zuständigen in die Bücher wer zu dem zeitpunkt fuhr und ob es ein dringender Einsatz war.Wenn der Einsatz dringend war wird das so gemeldet und wenn nicht geht der Anhörungsbogen zum Fahrer und wehe der will sich drücken.Wenn zuviele Briefe eintrudeln gibts einen Einlauf vom Chef.:D

Die Polizei kann und muß ihre Sonderrechte auch ohne Lärm und Lichtorgel wahrnehmen,ein Rettungsdienst nicht.

Also den Verantwortlichen mal richtig auf die Füsse treten.

--edit-- 

:D 

Aber da hier wohl kaum fundiertes Fachwissen zu rechtlichen Fragen zu erwarten sind habe ich ihm noch per PM(Links zu Fremdforen sind ja nicht so beliebt hier) ein Forum genannt wo er vermutlich bessere und genauere Ratschläge bekommen kann.Dort treibt sich sogenanntes Fachpersonal rum und jemand der tagtäglich böse Briefe verschickt hat davon vermutlich mehr Ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von moooschn

. Die Antwort des Betreibers auf Anhörungsschreiben besteht immer im gleicher Textbaustein ("Das Fahrzeug hat Sonderrechte nach 35......usw."). Wenn man nun schon vorgefertigte Schreiben bekommt, lässt das doch auch darauf schließen, dass die Anzeigen in Massen bekommen. Das war vorher auch nicht der Fall. Und selbst wenn diese Vermutung nicht zutreffen sollte, ist, wie gesagt, die Statistik eindeutig.

 

Es geht also darum, irgendeine Möglichkeit zu finden, Fahrzeuge im Einsatz von den anderen zu unterscheiden oder der ganzen Sache auf eine andere Weise als über Bußgelder Einhalt zu gebieten.

 

Gruß Monika 

Wer ist hier der "Betreiber"? Wer unterzeichnet diese vorgefertigten Schreiben? Privater Rettungsdienst?

Im Übrigen wird diese Problematik in der Regel in sog. "Rettungdienstplänen" ausreichend thematisiert. Darüber hinaus erfolgt regelmäßig bei einem begründeten Verdacht die Abfrage bei der zuständigen Rettungsdienstleitstelle. Diese hat die Nutzung der Sonderrechte anzuordnen und einzutragen, sowohl bei der Alarmierung (= Weg von der Wache bzw. vom aktuellen Standort zum Einsatzort) als auch beim Transport ins Krankenhaus. Bei Letzterem entscheidet - wenn vorhanden - der (Not-) Arzt, ansonsten der Transportführer (in der Regel der RA).

Praktisch also sehr einfach zu lösen: Bei Verdacht auf Mißbrauch Anfrage an Rettungsleitstelle richten, ob bei Einsatz X die höchste Eile geboten UND die Nutzung der Sonder- und Wegerechte notwendig war.

Im Übrigen denke ich nicht, dass ein Transportführer vorsätzlich die Nutzung der Sonder-/Wegerechte anordnet, wenn die höchste Eile nicht geboten ist. Die zu erwartenen beruflichen und persönlichen Folgen im Falle eines Unfalles sind einfach zu groß.

Das die Herren der Bußgeldbehörde die Einsatzunterlagen an sich nicht zu Verfügung gestellt bekommen, ist vollkommen richtig. Wo kämen wir denn hin, wenn die Auszubildene X der Stadtverwaltung B zu lesen bekommt, warum Herr A wegen Drogenabusus, Herzinsuffizienz und Nebenerkrankungen wie HIV etc. notfallmäßig eingeliefert werden musste? Oder warum der 5-jährige C mit offenem Schienbeinbruch und starker Schmerzen trotz Gabe entsprechender Analgetika unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte transportiert wurde? Oder warum der Leitstellenmitarbeiter den RTW und das NEF mit "Licht und Horn" losschickte, weil die Meldung am Telefon "Gasalarm in Schule" lautete, obwohl nur ein Blödmann mit CS-Gas rumsprühte?

Nene Leute :-D so wichtig die Aufgabe dieser Behörden auch ist, beim Stichwort Datenschutz hört es auf.

Im Falle eines Unfalles wird sich der Notarzt oder der Rettungsassistent der gerichtlichen Prüfung unterziehen müssen, WARUM er genau in diesem Falle die Nutzung der SR/WR angeordnet hat. Die Anrufe die unter 112 in der Leitstelle eingehen werden darüber hinaus aufgezeichnet und für min. 48h archiviert. Der Richter entscheidet dann ggf. unter Zuhilfenahme eines Sachverst., ob die entsprechende Entscheidung richtig war...und gerade deshalb wird sowohl der Doc als auch der Leitstellentelefonist GENAUESTENS abwägen, ob er die Leute "mit" oder "ohne" losschickt. Ich persönlich kenne nicht eine Entscheidung, in deren Folge ein RA oder RS dafür belangt wurde, dass er im konkreten Fall die entsprechende Entscheidung getroffen hat. Die Jungs sind zu dem Zeitpunkt nämlich damit beschäftigt, dem (zB lebensgefährlich verletzten bzw. erkrankten oder unter starken Schmerzen) Patienten so schnell wie möglich die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen und nicht zu überlegen, ob ein Verwaltungsinspektor später Zweifel am Gesundheitszustand und der Erforderlichkeit äußert. Das bei diesen Einsätzen leider oft Unfälle passieren, ist ein anderes Thema. Gerade deshalb wird es sich jeder Entscheidungsträger vorher 10x überlegen, ob er "nur aus Spaß" die Rechte in Anspruch nimmt.

Das es gerade in kleinen Landkreisen gerne mal zum Mißbrauch kommt möchte ich nicht bestreiten. IN DER REGEL lassen sich diese schwarzen Schafe aber durch gezielte Anfragen bei der Leitstelle enttarnen.

Klasse finde ich es auch, dass man seine Hausaufgaben nun im Internet erledigen lässt :-D. Der Jura-Student, der im Rahmen einer Hausarbeit fremde Hilfe in Anspruch nimmt, kassiert unweigerlich 0 Punkte...deshalb immer bedenken, dass das Internet nicht zur Anonymität verhilft ;).

Hier noch Link zu einem der o.g. Rettungsdienstpläne: https://ssl.kundenserver.de/ssl.myshp.de/forplan/download/rdplanh.pdf

Zitat:

https://ssl.kundenserver.de/ssl.myshp.de/forplan/download/rdplanh.pdf

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Die Polizei kann und muß ihre Sonderrechte auch ohne Lärm und Lichtorgel wahrnehmen,ein Rettungsdienst nicht.

Aha, mal wieder ein Beitrag der von Fachkunde nur so strotzt :D :rolleyes:.

Was ist mit der 80-Jährigen, die mit V. a. Herzinfarkt, heftigen Schmerzen und extremer Stressreaktion ins Krankenhaus befördert wird, wobei sich jeder zusätzliche Stressfaktor (das laute Martinshorn gehört auch dazu) negativ auswirken kann? Warum fahren manche RTWen nicht dauerhaft mit Martinshorn, obwohl sie es theoretisch machen müssen? Warum fährt der RTW mit einem Patienten mit Osteogenesis imperfecta trotz SoSi nur Schritttempo? Richtig, allein zum Wohle des Patienten.

Das Problem ist immer, wenn außenstehende "Experten" meinen die Arbeit anderer sowie deren Ausführung (überwiegend Polizei, Feuerwehr und RD) beurteilen zu müssen ohne das sie wissen, worum es eigentlich geht...

 

Zu 90% werden die Sonderrechte auf der Fahrt ZUM Patienten  benötigt.Auf dem Rückweg ins Krankenhaus kann man dann entweder normal fahren,muß besonders vorsichtig fahren und dann dient das Blalicht wohl eher als Warnung das da was rumkricht oder es ist höchste Eile geboten und dann dürfte die Sirene zweitrangig sein da die Fahrt an sich mit Sicherheit beängstigtender sein wird.

Wenn die Polizei dagegen zb zu einem Einbruch fahren muß bei dem die Möglichkeit besteht das die Täter noch vor Ort sindist es wohl unbestreitbar sinnvoll das sie das möglichst schnell und unauffällig machen.Dann ist es ab einer bestimmten Entfernung zum Tatort wohl oder übel nötig die Krawalltüte und die Lichtorgel abzuschalten.

 

 

 

Zitat:

Warum fahren manche RTWen nicht dauerhaft mit Martinshorn, obwohl sie es theoretisch machen müssen?

Aus dem gleichen Grund wie zb auch die Feuerwehr.Weil sie bei Dauereinsatz des Horns zum einen Irre werden und weil die Komunikation mit der Leitstelle bei eingeschaltetem Horn extrem erschwert wird.

 

Fahrtenbücher sind (zumindest bei uns) auf JEDEM Fahrzeug Pflicht (egal ob NAW, RTW, KTW oder NEF). Weiterhin schaut unser Geschäftsführer SEHR genau hin wenn ein Strafzettel wegen geschwindigkeitsüberschreitung kommt. Wir sind dazu angehalten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit NUR unter Benutzung des Blaulichtes (zzgl. Horn falls nötig) zu überschreiten – auch wenn man das rein von der STVO her nicht bräuchte.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Die Polizei kann und muß ihre Sonderrechte auch ohne Lärm und Lichtorgel wahrnehmen,ein Rettungsdienst nicht.

Falsch – und zwar in jeder Hinsicht! Man lesen und verstehe die STVO (§35+38) ;)

Um Sonderrechte (§35) in Anspruch nehmen zu können müssen weder Blaulicht noch Horn laufen. Diese werden NUR benötigt um WEGErechte (§38) anzuzeigen.

So wie ich das sehe, habt Ihr von der Kreisverwaltung keine Handhabe, an Einsatzunterlagen heranzukommen (Datenschutz).

Ciao

 

 

 

Zitat:

(...)Deshalb suchen wir nach einer Möglichkeit, diese Missbräuche zu ahnden. Wie können wir unterscheiden zwischen Einsatzfahrten und Missbrauch? An die Einsatzbefehle kommen wir nicht heran :-( Wir suchen auf jeden Fall nach einer Möglichkeit, diesen sich häufenden Missbrauch von Sonderrechten einzuschränken.

Muahahaha, Deutschlands Buerger und ihre Langeweile/Neid......

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rettungsdienst - Ordnungswidrigkeit nachweisbar?