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Regeln bei Laser-Geschwindigkeitsmessung

Themenstarteram 4. August 2003 um 22:36

z.B. kann in Kurven gemessen werden?

kann gemessen werden wenn die hälfte der Strecke eine andere Höchstgeschwindigkeit hat?

wie weit muss das Fahrzeug mind. & max. entfernt sein

bitte auch eventuelle Messfehler

Beste Antwort im Thema
am 28. August 2008 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Stromer78

 

60 km/h waren erlaubt, mit 111 wurde er gemessen,auf der Autobahn.

Ziemlich knapp, aber da versuchen die Behörden die

Gesetze durchzusetzen und werden auch noch unverschämt.

Ja also wirklich! Die Polizei heutzutage! Die spinnen wohl auf der AB 60er Schilder hinzustellen! Das ist ja wohl mal total sinnlos, da kann man eigentlich überall auch 130 fahren! Und dann auch noch wegen 51 km/h zu viel ein Faß aufmachen! Ging mir neulich genauso, da bin ich besoffen mit 100 durch die 30er Zone und die Bullen wollten mir den Lappen wegnehmen, aber nicht mit mir und meinem Anwalt!

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Dazu habe ich mir auch ein paar Gedanken gemacht.

Erst kürzlich habe ich 3 Wochen lang einen Kollegen

gefahren, der durch eine Geschwindigkeitskontrolle

mit einer Radarpistole für einen Monat seinen Schein

abgeben musste.

60 km/h waren erlaubt, mit 111 wurde er gemessen,auf der Autobahn.

Ziemlich knapp, aber da versuchen die Behörden die

Gesetze durchzusetzen und werden auch noch unverschämt.

Mein Kollege hat sich also mit der zuständigen Behörde in Verbindung gesetzt, und hat versucht denen klarzumachen, dass er aber nur 96 auf dem

Tacho hatte.

Die meinten:"Das kann nicht sein, das Gerät ist geeicht, vielleicht sollten sie mal ihren Tacho eichen lassen.

Ich an seiner Stelle hätte Einspruch eingelegt.

Folgendes habe ich darüber gefunden:

Radarpistole ist kein Beweis

Ein Urteil, das Autofahrer hoffen lässt. Das Amtsgericht Dresden hat die Laser-Pistole LTI 20/20 als Beweismittel für eine Geschwindigkeitsübertretung abgelehnt.

Ein Polizist hatte mit dem Gerät einen Autofahrer gemessen - 93 statt 50 km/h. Der Fahrer klagte - und gewann! Ein Gutachter: "Der Laserstrahl könnte durch die Scheiben hindurch einen nachfolgenden Wagen getroffen haben." Da es kein Beweisfoto gab, hob der Richter den Bußgeldbescheid auf. Ist das Urteil (Az: OWi 706 JS 017 807/97) das Aus für die 800 Laser-Pistolen in der Bundesrepublik? ADAC-Jurist Eckhart Jung: "Nein! Die Polizei muss aber nachweisen, dass das Gerät richtig bedient wurde."

Quelle

:)

;)

viele Infos findest du hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/LaserAufsatz01.htm

(zur Technik findest du im oberen Teil etwas - dann Gerichtsurteile - und unten ist das Fazit interssant)

 

Ich habe beruflich mit diesyer Thematik zu tun - sowohl das von "Stromer78" zitierte Gerichtsurteil als auch die auf der von mir empfohlenen Info-Seite sind mind. 10Jahre alt und älter!!! Zwischenzeitlich hat sich sowohl technisch etwas getan, als auch in der Rechtsprechung. Mittlerweile ist diese Messtechnik durchweg anerkannt! Und bei den Gerichtsurteilen geht es IMMER nur um einen speziellen EINZELfall und das Urteil ist immer nur SEHR bedingt auf andere Fälle zu übertragen!

Zur Messung in Kurven:

Beim einmaligen Auslösen des Laser-Messgerätes werden eine Vielzahl von Laserlichtimpulsen ausgesendet. Das Gerät definiert die Messung u.a. nur dann als gültig, wenn auch fast alle Impulse wieder "eingefangen" werden.

Durchfährt das zu messende Fahrzeug eine Kurve, deren Krümmung das Messerbegnis verfälschen könnte, würden die Lichtimpulse nicht zum Messgerät reflektiert werden, sondern die Empfangeinheit des Gerätes verfehlen und somit eine ungültige Messung verursachen. In diesem Fall wird KEINE gemessene Geschwindigkeit angezeigt, also kann dann dem Fahrzeugführer auch nichts vorgeworfen werden.

Ansonsten war die Krümmung der Kurve so gering, dass sie keinen Einfluss auf das Messergebnis hat.

Beim nächsten Mal solltest du dir das Messergebnis auf dem Gerät zeigen lassen. ;)

...oder besser IMMER die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten!!! Das ist für alle sicherer und für dich kostengünstiger! :D

Hallo,

 

bin letztes Jahr mit der Laserpistole mit dem Motorrad gemessen worden. 106 stadt 70 wurde mir vorgeworfen.  Auf anraten einiger Freunde habe  ich das Gerichtlich angefochten.

 

Ergebnis : der Einspruch ging voll in die Hose.

 

420 Euro Gutachter der bestätigt hat das dieses Gerät geeicht war und der Beamten die Sachkunde hat es richtig zu bedienen.

325 Euro Anwalt weil die Rechtschutz nur ein Teil gezahlt hat .

 

Und das alles wegen 70 Euro und 3 Punkten. Ich habe mich dann nach der Verhandlung mit dem Gutachter unterhalten.Der hat mir ganz klar erklärt mit den Geräten neuster Generation und Beamten die darauf geschult sind  gibt es praktisch keine Fehler mehr.

 

Für mich war das eine Lehre ich halte mich an die Geschwindikeit und gebe der Rennleitung keinen Grund mehr mich zu Stoppen. Vor ein paar Tagen ist mir die Rennleitung mit ihrem Radarbike hinterhergefaher so run 6 km. Gut ich habe es sofort gemerkt. Wenn ich es knacken lasen will gehe ich nach Hockenheim oder Sonntag morgen auf die Ab nach Würzburg.

Selbst wenn er „nur“ 96 fuhr, wo ZHG 60 galt, ist das kraß genug. Wer Manns genug ist, solche Sch***e zu bauen, sollte auch Manns genug sein, ohne Rumheulerei die Folgen zu tragen.

Raser, die sich dann auch noch ungerecht behandelt vorkommen. Mei, mei.

am 28. August 2008 um 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Stromer78

 

60 km/h waren erlaubt, mit 111 wurde er gemessen,auf der Autobahn.

Ziemlich knapp, aber da versuchen die Behörden die

Gesetze durchzusetzen und werden auch noch unverschämt.

Ja also wirklich! Die Polizei heutzutage! Die spinnen wohl auf der AB 60er Schilder hinzustellen! Das ist ja wohl mal total sinnlos, da kann man eigentlich überall auch 130 fahren! Und dann auch noch wegen 51 km/h zu viel ein Faß aufmachen! Ging mir neulich genauso, da bin ich besoffen mit 100 durch die 30er Zone und die Bullen wollten mir den Lappen wegnehmen, aber nicht mit mir und meinem Anwalt!

am 28. August 2008 um 10:21

Zitat:

 

Original geschrieben von L-Spatz

Hallo,

 

bin letztes Jahr mit der Laserpistole mit dem Motorrad gemessen worden. 106 stadt 70 wurde mir vorgeworfen.  Auf anraten einiger Freunde habe  ich das Gerichtlich angefochten.

 

Ergebnis : der Einspruch ging voll in die Hose.

 

Ja, ja die guten Freunde, die alles besser wissen und mit Ihrem Halbwissen dann noch ne dicke Lippe haben kenne ich selbst aus einem anderen Fall bei mir.

 

Die haben  mal von einem"besten Kumpel" was gehört der was gelesen hat dem  das so passiert ist und so entstehen die tollsten Gerüchte und dann ist das eben rechtlich so.</p>

 

Selbst hier im MT Forum gibts auch solche Strategen, welche mit rechtlichem Halbwissen nur so glänzen und sich ihr eigenes STVO/ STGB- recht so hinbasteln, weil sie mal von einem was gehört haben das es  seinem  "besten Kumpel " so passiert ist.........

am 28. August 2008 um 11:16

Naja, die Einsprüche gehen meist in die Hose wenn man sich nicht genau auskennt. Ein Kumpel hat einen Vater der Anwalt ist und was der schon alles durchbekommen hat glaubt man nicht. Meine Freundin ist auch mal bei Rot über die Ampel und das in der Probezeit. Ihr Vater ist Notar und der hat es hinbekommen das sie nicht belangt wurde. Aber als Normalo sieht es meist schlecht aus. Die Messunsicherheiten der Laserpistolen sind im Allgemeinen auch fast nicht vorhanden. Wenn die korrekt aufs Kennzeichen gerichtet wurde stimmt das was die anzeigt.

am 28. August 2008 um 11:54

http://www.adac.de/.../default.asp

am 28. August 2008 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

Naja, die Einsprüche gehen meist in die Hose wenn man sich nicht genau auskennt. Ein Kumpel hat einen Vater der Anwalt ist und was der schon alles durchbekommen hat glaubt man nicht. Meine Freundin ist auch mal bei Rot über die Ampel und das in der Probezeit. Ihr Vater ist Notar und der hat es hinbekommen das sie nicht belangt wurde. Aber als Normalo sieht es meist schlecht aus. Die Messunsicherheiten der Laserpistolen sind im Allgemeinen auch fast nicht vorhanden. Wenn die korrekt aufs Kennzeichen gerichtet wurde stimmt das was die anzeigt.

:D:D Genau das was ich in meinem obigen Beitrag geschrieben habe...... Vieleicht ist dein Kumpel einfach nur ein Prahlhans welcher Geschichten verdreht , erfindet oder ergänzt um Eindruck bei seinen Kumpels zu machen und zu prahlen was für ein Held doch sein Vater ist. Ich glaube solchen Geschichten kein einziges Wort wenn man hört : Ein Kumpel hat einen Vater und der ist Rechtsanwalt........ Hier helfen nur Fakten , Fakten und nochmals Fakten

am 28. August 2008 um 12:02

1% der Geräte dejustiert. Aha. Na dass sind ja massiv viele Fehlmessungen!

am 28. August 2008 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von wintersaint

:D:D Genau das was ich in meinem obigen Beitrag geschrieben habe...... Vieleicht ist dein Kumpel einfach nur ein Prahlhans welcher Geschichten verdreht , erfindet oder ergänzt um Eindruck bei seinen Kumpels zu machen und zu prahlen was für ein Held doch sein Vater ist. Ich glaube solchen Geschichten kein einziges Wort wenn man hört : Ein Kumpel hat einen Vater und der ist Rechtsanwalt........ Hier helfen nur Fakten , Fakten und nochmals Fakten

Naja in dem Fall stimmt das schon, so gut kenn ich ihn. Zum Beispiel haben sie ihn zweimal an einem Tag wegen eines Gurtverstoßes erwischt und er musste nur einen zahlen, weil er gesagt hat er habe es vorsätzlich getan, es sich also um eine Tat handelte.

die lasern ja meistens auf die fahrzeugfront ..

kann ich mir net einfach irgendwas auf die haube und den lack kleben

was die strahlen absordbiert ..

alternativ vlt ne tarnfarbe damit man nicht direkt erkannt wird ..

Zitat:

Original geschrieben von FoFoMk198_Venice

kann ich mir net einfach irgendwas auf die haube und den lack kleben

was die strahlen absordbiert ..

Moin,

an Deiner Stelle würde ich den obigen Gedanken dann auch konsequent umsetzen und mir dieses Fortbewegungsmittel zulegen... :D

Gruß,

Andre

am 28. August 2008 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von FoFoMk198_Venice

kann ich mir net einfach irgendwas auf die haube und den lack kleben

was die strahlen absordbiert ..

Ein "schwarzes Loch" draufkleben, das müsst´ funktionieren ...

:D

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