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Rechtsanspruch Sachmängelhaftung Händler

Themenstarteram 9. September 2014 um 22:00

Hallo MT Community,

Ich habe folgendes Problem:

Mein Vater hat sich vor 3 Monaten einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft mit 1.Jahr Garantie gegen 400€ Aufpreis.

Es war ein Golf 4 Variant 1.4 (APE Motor DUW Getriebe) bj 05/2000 "Edition" d.h 16" Als und Klima.

Der Zahnriemen war fast 3 Jahre überfällig, das Öl 2 Jahre, und die Reifen über 11 Jahre alt.

Ihm wurde vor Übernahme zugesichert, dass das Fahrzeug komplett gecheckt und Aufbereitet wird.

 

Nichts wurde gemacht . Und ihm auch nichts gesagt von alledem. Es ist mir erst beim Durchblick durch das Scheckheft aufgefallen.

 

Das Auto verbraucht Öl 1,5L / 1000km

Es hat Zündaussetzer

Der 4. Zündkerze (1. Neben dem Zahnriemen) ist voll Öl

Das Auto Öl NAGELT mehr als ein Diesel

Die Kupplung ist durch

 

Nun hat mein Vater bis jetzt vieles getauscht:

Eine Ölspülung gemacht, das Öl und den Filter gewechselt und mittlerweie 10Liter nachgefüllt.

Zahnriemen Wapu etc. wechseln lassen

Getriebeöl gewechselt und Schaltgestänge fetten lassen

Einen Satz neuer Reifen

Die Investition beläuft sich auf 1100€.

Nun ist meine Frage kann ich dem Händler dazu verdonnern das "Nageln" also den Kolbenkipper beseitigen zu lassen und das Nockenwellengehäuse neu abzudichten ?

Der Händler hat eine mieserable Bewertung bei Google.

Kann der Händler nicht einfach sagen Okay ich geb die Hälfte vom Kaufpreis zurück ? Das lese ich nämlich häufig das diese so etwas machen.

Welche Rechte habe ich denn nun und auf welche Paragraphen kann ich verweisen um meine Forderungen unmissverständlich zu machen? Der Motor soll repariert werden.

 

Danke für euren Rat.

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21 Antworten

Hi,

wieviel KM hat der Wagen den runter und wieviel hat er gekostet.

Das Thema Gewährleistung ist äußerst komplex. Einfach mit Paragraphen herumzuwedeln bringt dir da gar nichts weil Gesetze eben nie so klar und eindeutig formuliert sind das man damit was anfangen kann.

Es ist z.b. durchaus möglich das Ölverlust und Kolbenkipper als normaler Verschleiß zählt (zumindest bei einem älteren Motor).

Oder wenn der Kolbenkipper beim kauf bereits deutlich war habt ihr ihn einfach mitgekauft.

Wenn du einen Mangel anzeigst hat der Händler auf jeden Fall das Nachbesserungsrecht. Also er kann entscheiden ob er versucht zu reparieren oder ob er dir als ausgleich Geld anbietet usw.

Ich denke du mußt mit dem Händler kontakt aufnehmen und sehen wie er reagiert,der nächste Weg danach wäre dann zum Anwalt.

Gruß Tobias

Themenstarteram 10. September 2014 um 7:08

Danke für die Antwort.

Der Wagen hatte 163.000 km beim Kauf nun 171.000 km.

Der Kolbenkipper war natürlich nicht erwähnt worden, nur wie toll das Auto doch sei.

Hi,

ehrlich gesagt bei 160-170tkm sehe ich da keine großen Chancen. Der Motor ist bekannt dafür das er zu solchen defekten neigt. Vor Gericht könnte ein Richter als durchaus der meinung sein das ist normaler Verschleiß der nicht über Gewährleistung gedeckt ist.

Das ist jetzt meine persönliche Meinung,durchaus möglich das ein Richter das anders sehen würde ;)

Das der Händer sein Verkaufsobjekt in den höchsten Tönen lobt ist ja normal. Da muß man als Käufer wirklich alles selbst überprüfen und Vereinbarungen jeglicher Art schriftlich festhalten.

GRuß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

ehrlich gesagt bei 160-170tkm sehe ich da keine großen Chancen. Der Motor ist bekannt dafür das er zu solchen defekten neigt. Vor Gericht könnte ein Richter als durchaus der meinung sein das ist normaler Verschleiß der nicht über Gewährleistung gedeckt ist.

Das ist jetzt meine persönliche Meinung,durchaus möglich das ein Richter das anders sehen würde ;)

 

GRuß Tobias

Das muss ich leider unterstreichen, die Gerichte entscheiden mal so und mal anders. Ein Bekannter von mir hatte mal nen uralten Volvo an Privat verkauft, leider hatte er es versäumt, im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten, dass der olle Motor etwas mehr Öl braucht, als normal, also verklagte der Käufer später meinen Bekannten. Das ganze zog sich über 3 Instanzen hin, bei einem Streitwert von 1.800 DM, das heißt also, mal wurde so entschieden, dann wieder ganz anders und letztlich wiederum anders.

Hängt auch davon ab, wie weit man vor Gericht zu gehen bereit ist, ob man die Nerven dazu aufbringt und das Geld dafür hat bzw. eine gute Rechtsschutzversicherung hat.

 

Auch hier kann man wieder sehen, wie vertrauensselig und leichtgläubig sich Leute verhalten, trotz aller Warnungen und Berichte über das Vorgehen gewisser Händler, schon als ich Kind war, hieß es, dass man niemals, wirklich niemals nicht einem Autohändler trauen sollte, denn das wären die legitimen Nachfahren der Pferdehändler und Roßtäuscher vergangener Zeiten.

Aber ...... wie man sieht, gibt es immer wieder Dumme, die dennoch den blauäugigen Versprechungen dieser Roßtäuscher auf den Leim gehen.

Warum, um alles in der Welt, wurde denn dieses Auto nicht VOR dem Kauf einem ausführlichen Check bei einem unabhängigen Gutachter unterzogen? Das kann auch jede andere Werkstatt sein, die schauen sich den Wagen mal an und nach einer Stunde hätte man erfahren: Finger weg! Schrott!

Aber nein, man kauft und fährt damit erstmal rum, erledigt auf eigene Rechnung Reparaturen, die eigentlich der verkaufende Händler hätte erledigen müssen.

Nun ist es zu spät, um mit einigermaßen Erfolgsaussicht hier noch was zu reißen, der Händler wird nun kaltlächelnd sagen, dass bei der Übergabe das Auto in wunderbarem Zustand gewesen sei, dass alle Mängel nachher erst aufgetreten seien und dass er zuvor niemals auf Mängel angesprochen wurde, dass stattdessen der Besitzer auf eigene Kosten Reparaturen vorgenommen hätte .........

Der ist jetzt raus aus der Sache.

Pech gehabt.

 

Grüße

Udo

Moin,

warum ergoogelt man sich schlechte Händlerbewertungen eigentlich erst nach dem Kauf?

erschliesst sich mir nicht...

das mit den Reifen z.B. hätte man im Kaufvertrag festhalten müssen

und die 4000 gefahrenen Kilometer werden im Falle der Wandlung natürlich vom Preis abgezogen

Gruß aus Kassel

Ich bin nun kein Rechtsexperte, aber ich würde Tobias beipflichten und könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Richter bzw. ein von ihm bestellter Gutachter im Falle eines Rechtsstreits zu dem Schluss kommen könnte, dass ein verschlissener Antrieb (Motor, Kupplung...) bei einem 14 Jahre alten 1,4l Golf nicht unüblich ist.

Zumal vor dem Kauf ersichtlich war, dass das Fahrzeug einen erheblichen Wartungsstau besitzt (Reifen, Zahnriemen, Öl...)

Persönlich sehe ich einen Erfolg vor Gericht da nicht als gegeben an, aber sprecht halt mal freundlich mit dem Verkäufer, vielleicht zeigt er Entgegenkomen.

-> abgefahrene Reifen = Verschleiß

-> Zahnriemen = es gibt kein festes Intervall bei dem Motor, nur nach 90 tkm Sichtprüfung, danach alle 30 tkm Prüfung /immer nach Servicebelegen fragen, kein Mangel sondern Wartungsstau

-> Ölwechsel bei Longlife eh nach Anzeige oder max. alle 2 Jahre, jedes Jahr nur bei Festintervall, erkundigt man sich vorher

-> Ölverbrauch und Kolbenkipper sind Mängel, dafür gibt's Garantie !!! Einfordern m.M.n.

Zitat:

Original geschrieben von bthight

Hallo MT Community,

Ich habe folgendes Problem:

Mein Vater hat sich vor 3 Monaten einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft mit 1.Jahr Garantie gegen 400€ Aufpreis.

garantie und gewährleistung sind unabhängig von einander!

in deinem fall hast du die gesetzliche gewährleistung von 1 Jahr (bei gebrauchtwagen) und zusätzlich die abgeschlossene garantie

Zitat:

Es war ein Golf 4 Variant 1.4 (APE Motor DUW Getriebe) bj 05/2000 "Edition" d.h 16" Als und Klima.

Der Zahnriemen war fast 3 Jahre überfällig, das Öl 2 Jahre, und die Reifen über 11 Jahre alt.

Ihm wurde vor Übernahme zugesichert, dass das Fahrzeug komplett gecheckt und Aufbereitet wird.

Nichts wurde gemacht . Und ihm auch nichts gesagt von alledem. Es ist mir erst beim Durchblick durch das Scheckheft aufgefallen.

aufbereiten bedeutet nicht automatisch, dass alle mängel beseitigt werden!

vielmehr bedeutet es, dass der händler den wagen soweit aufbereiten wird, dass er gewaschen, gesaugt und etwas aufpoliert wird.

Zitat:

Das Auto verbraucht Öl 1,5L / 1000km

Es hat Zündaussetzer

Der 4. Zündkerze (1. Neben dem Zahnriemen) ist voll Öl

Das Auto Öl NAGELT mehr als ein Diesel

Die Kupplung ist durch

in diversen bedienungsanleitungen für autos wird man bezüglich des ölverbrauchs lesen, dass dieser bis zu 1l/1000km normal ist. damit sichert sich der hersteller ab.

ob nun diese 0,5l so entscheidend sind weiss ich nicht, aber beim fahrzeugalter+laufleistung würde man es wohl als normal einordnen.

bezüglich des nagelns wird wohl ein defekt vorliegen, den man im zuge der gewährleistung beanstanden darf/soll, jedoch wie schon erwähnt es eventuell für den händler unverhältnismäßig wäre es zu reparieren (reparaturwert<->fahrzeugwert)

Zitat:

Nun hat mein Vater bis jetzt vieles getauscht:

Eine Ölspülung gemacht, das Öl und den Filter gewechselt und mittlerweie 10Liter nachgefüllt.

Zahnriemen Wapu etc. wechseln lassen

Getriebeöl gewechselt und Schaltgestänge fetten lassen

Einen Satz neuer Reifen

Die Investition beläuft sich auf 1100€.

Nun ist meine Frage kann ich dem Händler dazu verdonnern das "Nageln" also den Kolbenkipper beseitigen zu lassen und das Nockenwellengehäuse neu abzudichten ?

Der Händler hat eine mieserable Bewertung bei Google.

Welche Rechte habe ich denn nun und auf welche Paragraphen kann ich verweisen um meine Forderungen unmissverständlich zu machen? Der Motor soll repariert werden. Kann der Händler nicht einfach sagen Okay ich geb die Hälfte vom Kaufpreis zurück ? Das lese ich nämlich häufig das diese so etwas machen.

warum wird er auf eigene faust aktiv? er muss dem händler zwei nachbesserungsversuche einräumen. zusätzlich kann er eine angemessene frist zur behebung setzen (um die 2 wochen)

schlägt alles fehl oder weigert sich der händler (diverse gründe wie unverhältnismäßigkeit der reparaturkosten etc) dann kann man z.b. vom vertrag zurücktreten oder kaufpreis mindern.

ich würde fast sagen, dass es unverhältnismäßig wäre dass der händler den wagen bei diesen mängeln im vergleich vom reparaturaufwand und (rest)wert des fahrzeugs vollständig repariert.

ich würde an euerer stelle versuchen den schaden zu begrenzen und einfach eine kaufpreisminderung erreichen.

ohne jetzt die moralkeule zu schwingen, aber warum um gotteswillen nimmt man sich nicht die zeit für die besichtigung/verhandlung und zeit für die RECHERCHE über das gewünschte fahrzeug (motor, kinderkrankheiten), jemanden vom fach, etwas geld für einen check beim adac/dekra

warum besteht man bei der verhandlung nicht darauf gewisse punkte schriftlich/vertraglich festzuhalten? dann wäre man auf der sicheren seite.

 

 

Danke für euren Rat.

Zitat:

Original geschrieben von biersen

 

warum wird er auf eigene faust aktiv? er muss dem händler zwei nachbesserungsversuche einräumen. zusätzlich kann er eine angemessene frist zur behebung setzen (um die 2 wochen)

schlägt alles fehl oder weigert sich der händler (diverse gründe wie unverhältnismäßigkeit der reparaturkosten etc) dann kann man z.b. vom vertrag zurücktreten oder kaufpreis mindern.

Erster Fehler:

- Auto kaufen ohne vorherigen Check des Autos selbst UND des verkaufenden Händlers.

Zweiter Fehler:

- Auto mit Mängeln kaufen ohne diese explizit im Vertrag zu erwähnen bzw. dem Händler vertrauen, dass er bis zur Übergabe alle Mängel erledigt ...... sowas MUSS schriftlich festgehalten werden!

Dritter Fehler:

- Nach Feststellung bei der Übergabe des Autos, dass der Händler absprachewidrig die Mängel NICHT abgestellt hatte, den Wagen dann aber doch nehmen ....... bereits hier hätte man die Annahme verweigern MÜSSEN, natürlich auch kein Geld bezahlen, sondern dem Händler eine Frist von 2 Wochen zur Beseitigung aller Mängel einräumen, erst dann Kohle gegen repariertes Auto.

Vierter Fehler:

- Anstatt die normalen Schritte zu machen, die man üblicherweise bei aufgetretenen Mängeln nach dem Kauf machen muss, also schriftlich die Mängel auflisten und 2 Wochen-Frist setzen, geht man hin und lässt einige Reparaturen auf eigene Rechnung erledigen, ohne Wissen und Billigung des verkaufenden Händlers.

Nun kann dieser Händler sämtliche Ansprüche an ihn als erledigt betrachten, denn der kann nun immer sagen, dass die Mängel nachträglich hineinrepariert worden seien, dass man ihm keine Chance gegeben hatte, sich selbst ein Bild von den Mängeln zu machen.

Tut mir Leid, aber DER Zug ist abgefahren. Jegliche Anstrengung, seitens dieses Händlers noch was rauszuholen, dürfte völlig vergebens sein, das ist ein Profi, der macht sowas anscheinend öfter.

Hier wurde nun alles falsch gemacht, was man beim Gebrauchtwagenkauf nur falsch machen kann, logisch, dass man dafür nun der Gelackmeierte ist.

Ich habe den Eindruck, diese Forenerfahrungsberichte über die Maschen der Händler nützen nichts, niemand liest sich das VOR einem Kauf durch, die Leute lassen sich immer wieder auf genau die gleiche Art reinlegen, da wird eine Schrottkarre mit kaputtem Motor notdürftig wieder fahrbereit gemacht, für kurzzeitigen geschmeidigen Lauf kennen die Händler so manche Tricks, so manche Substanzen, die sie ins Öl kippen oder in den Tank, das Auto wird poliert und strahlt wie ein Neuwagen, die Reifen werden mit Reifenlack auf neu getrimmt, obwohl das abgefahrene Schluffen sind usw.

Und entdeckt man dann Mängel, versprechen diese Betrüger, die natürlich allesamt bis zur Abholung des Wagens zu beheben ............ oder kurze Zeit später.

Schriftlich wird jedoch nichts festgehalten, nur, dass der Wagen in einwandfreiem Zustand übergeben wurde und im Taumel der Freude, nun den tollen Wagen endlich fahren zu dürfen, wird das einfach so unterschrieben.

Aber nachher dann hier um Rat fragen ........ vorher fragen, DAS wäre besser gewesen.

 

Grüße

Udo

Der Käufer hat nichts reparieren lassen, sondern nur Service-Arbeiten durchführen lassen und neue Reifen gekauft, ebenfalls Verschleißteile. Hinsichtlich des Nagelns könnte es auch um das falsche Öl handeln, trotzdem sollte man den Verkäufer ansprechen deswegen. Schließlich hat er doch extra eine GW-Garantie abgeschlossen.

Hi,

Gebrauchtwagengarantien sind oft das Geld nicht wert das sie kosten. Bei 160tkm sind auf jeden Fall hohe Zuzahlungen fällig wenn sie es denn überhaupt übernehmen.

Aber das ist auf jeden Fall ein punkt den man abklären sollte. Mit der Gewährleistung die natürlich trotzdem besteht würde man besser fahren,so sie denn greift.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

Gebrauchtwagengarantien sind oft das Geld nicht wert das sie kosten. Bei 160tkm sind auf jeden Fall hohe Zuzahlungen fällig wenn sie es denn überhaupt übernehmen.

Aber das ist auf jeden Fall ein punkt den man abklären sollte. Mit der Gewährleistung die natürlich trotzdem besteht würde man besser fahren,so sie denn greift.

Gruß Tobias

.jupp, bei ~ 170.tsd km dürfte der Eigentanteil bei ca. 90& liegen..somit ist der

Garantiewisch nicht mal fürs Ar.. abwischen gut..

Ansonsten, wie udogigahertz schreibt, viele, sehr viele Fehler gemacht und Ihr

könnt nur ganz "nett" den Händler "fordern" das Nageln zu beseitigen.

Im schlimmsten Fall, Anwalt einschalten..

btw. wieviel hat der Wagen gekostet ?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

wieviel KM hat der Wagen den runter und wieviel hat er gekostet.

Das Thema Gewährleistung ist äußerst komplex. Einfach mit Paragraphen herumzuwedeln bringt dir da gar nichts weil Gesetze eben nie so klar und eindeutig formuliert sind das man damit was anfangen kann.

Es ist z.b. durchaus möglich das Ölverlust und Kolbenkipper als normaler Verschleiß zählt (zumindest bei einem älteren Motor).

Oder wenn der Kolbenkipper beim kauf bereits deutlich war habt ihr ihn einfach mitgekauft.

Hahahaha ich lach mich schlapp. Kolbenkipper ein Verschleißteil und Mängel die bei dem Kauf vorlagen hätte man quasi dazu gekauft. Ich meine hier wurden ja viele Fehler gemacht aber das ist Stuss hoch 10.

Genau dafür gibt es die Sachmängelhaftung.

Mein Tipp...ran an den Händler und den Kolbenkipper und Sachmängelhaftung ansprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

ehrlich gesagt bei 160-170tkm sehe ich da keine großen Chancen. Der Motor ist bekannt dafür das er zu solchen defekten neigt. Vor Gericht könnte ein Richter als durchaus der meinung sein das ist normaler Verschleiß der nicht über Gewährleistung gedeckt ist.

Das ist jetzt meine persönliche Meinung,durchaus möglich das ein Richter das anders sehen würde ;)

Das der Händer sein Verkaufsobjekt in den höchsten Tönen lobt ist ja normal. Da muß man als Käufer wirklich alles selbst überprüfen und Vereinbarungen jeglicher Art schriftlich festhalten.

GRuß Tobias

Nein muss er nicht. Er darf auf die Aussagen des Verkäufers vertrauen ansonsten ist es verschweigen von Mängeln. Die Frage ist was steht im Kaufvertrag? Stehen da sämtliche Mängel drin? Nein? Verkäufer ist Haftbar zu machen!

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