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rechts vor links ???

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 21:46

Guten Abend.

Könnten mir vllt einige Experten zu den beiliegenden Fotos sagen welche Regelung hier greift.

Wäre sehr dankbar ...

MfG

Ps ... ist im Neubau-Gebiet mit zone 30 und die asphaltierte Straße trägt ebenfalls den selben Straßennamen.

20140715-051835
20140715-051855
Beste Antwort im Thema

Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.

Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....

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Ich denke die besseren Gründe sprechen dafür, dass es sich um eine Grundstücksausfahrt handelt. Letztlich wird man es evtl. durch die Instanzen treiben müssen. Ich drücke jedenfalls die Daumen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. Januar 2017 um 09:10:24 Uhr:

Zitat:

@azrazr schrieb am 21. Januar 2017 um 21:33:52 Uhr:

 

Deswegen vermute ich hier auch die Vorbereitung einer Sauerei. Ich hoffe, Unrecht zu haben.

Welches Motiv hätte der Richter denn, hier ein ,,Fehlurteil,, zu fällen ? (...)

Faulheit im Namen des Volkes. Alles, was von 50/50 abweicht, bedeutet eine individuelle Begründung, und Begründung ist Arbeit. Schlimmer noch, ein Abweichen wäre ein Präzedenzfall, wonach die Kollegen durch SEINEN Urteil mehr Arbeit hätten. So ein Richter braucht sich im Golfclub nicht mehr blicken lassen.

Auf der anderen Seite sind die Schandflecken, die ZU offensichtlich sind. Den Bürger zu Betrügen muss man bitteschön so, dass man dabei nicht erwischt wird.

Arbeiteten Euer Ehren am Volksgerichtshof oder warum halten Sie ihre seit über 70 Jahren von Generationen von Volljuristen als Götzenanbetung verschriene Interessenjurisprudenz für noch immer maßgeblich? :)

Nicht noch immer, sondern langsam wieder....

Zitat:

@azrazr schrieb am 22. Januar 2017 um 20:05:17 Uhr:

 

Faulheit im Namen des Volkes. Alles, was von 50/50 abweicht, bedeutet eine individuelle Begründung, und Begründung ist Arbeit. Schlimmer noch, ein Abweichen wäre ein Präzedenzfall, wonach die Kollegen durch SEINEN Urteil mehr Arbeit hätten. So ein Richter braucht sich im Golfclub nicht mehr blicken lassen.

Bei allem möglicherweise berechtigten Frust: Das ist völliger Unsinn. Ein Amtsrichter schafft ohnehin keine Präzedenzfälle und die Arbeit ist für den Richter die Gleiche, ob er jetzt 50:50, 70:30 oder 100:0 entscheidet.

Selbst am Landgericht sind solche Einzelfallentscheidungen für die andere Gerichte völlig uninteressant.

So das Landgericht entscheidet jetzt zum 21.2.17 und das Urteil wird dann per Post zugeschickt.

 

So wie man es raus hören konnte ... Wird es eine Quote geben.

 

Naja muss man jetzt hinnehmen wie es ist.

Ist nur traurig ... Wie soll man sich den noch verhalten um einem/einer die Vorfahrt zu gewähren bzw. geben.

 

Rabattschutz bei der Versicherung festlegen. Mehr kann man nicht tun.

Was hat das mit Rabattschutz zutun.

Der Schaden ist doch hier viel interessanter als der Rabattschutz. Genauso das man mit sowas durchkommt... Wo ist denn da die Gerechtigkeit. Man wird doch nur vera..... .

Naja egal... dauert sowieso nicht mehr lange bis es bei uns hier in der Straße knallt. Da Sie anscheinend immer noch nicht daraus gelernt hat. Das man sich an Geschwindigkeiten etc. zuhalten hat.

Du kannst gegen Idioten nichts machen. Die einzige Möglichkeit, Dich selbst halbwegs zu schützen, ist der Rabattschutz in Deiner Versicherung (wenn Du unschuldig eine Teilschuld aufgebrummt bekommst, ist das wenigstens abgefedert). Auch ein Rabattschutz auf der Vollkasko-Versicherung hilft, den Schaden gering zu halten.

Gegen Idiotenurteile kannst Du leider nichts machen.

@azrazr ... es befasst sich doch nicht jedes Urteil mit Dir. :) Und gegen Urteile kann man in der Regel zumindest ein Rechtsmittel einlegen und die Korrektur einer falschen Entscheidung betreiben.

Kann man nicht. Wenn der Schaden zu gering ist, ist nach der ersten Berufung Feierabend.

Gerechtigkeit ist eine Frage des Geldes. Bei unter 5000 EUR Schadensforderung gibt es nur Urteile, die auf dem Golfplatz oder auf der Skipiste ausgekungelt wurden.

Andere rechts vor links Situation, die mir heute aufgefallen ist:

Ich fahre von Mäckes los (diesen neuen McDouble® Chili Cheese empfehle ich wärmstens, aber nur, wenn 3-4 Scheibchen Jalapeños kein Problem darstellen). Die Einfahrt in den Verkehr erfolgt aus einem Weg:

- der nicht auf eine Vorfahrtstraße führt

- in den ich von RECHTS einfahre

- der aussieht wie ein Weg, nur im Hintergrund ist ein Mäckes

- der KEINE 2 cm abgesetzt ist (aber eine Steinrinne markiert den querenden Gehweg)

Nach allen Regeln der Kunst müsste ich hier Vorfahrt haben. Sollte der TE verurteilt werden (auch nur zu einem Prozentsatz), würde ich mal gerne sehen, was passiert, wenn ich dort einem Polizeiwagen mal vor die Nase fahre. Die fahren dort selten vorbei, aber ich schwöre, WENN die kommen, und WENN ich sie rechtzeitig sehe, passe ich die ab (je nach Verkehrslage zeige ich die wegen Vorfahrtverletzung an)! Wenn schon, denn schon (Normalbürger sollte man mit solchen Sachen nicht belästigen). Und dann mal den Dingen ihren Lauf lassen - es gibt ja dann ein Präzedenzurteil :-)

Ansonsten: kurz nach dieser Einmündung endet die andere Straße auch, mit der Pflicht Vorfahrt zu gewähren. Ein PKW wartet. Ein LKW fährt mir gemütlich vor die Nase, und bleibt da behindernd stehen (Verstoß §11 StVO). Als der fahren konnte, macht es ihm ein Taxi nach. Stellt sich also vor mich hin (Verstoß ebenso wie LKW). Das dritte Fahrzeug, wieder ein LKW, tut das nicht - er verhält sich korrekt und hält die Einfahrt/Kreuzung (oder wie man es nennen mag) frei. Er gibt mir Lichtzeichen und damit ist §11 ABs. 3 StVO einwandfrei eingehalten (allerdings ist die Lichthupe auch verboten :-D - wie man sich aber per Gesten bei Dunkelheit verständigen soll, ist auch noch nicht erfunden - oder sollen beide die Innenbeleuchtung einschalten?)

Ich bin mal auf das weltfremde Urteil Ende Februar gespannt, wie sehr jemand aus einem Grundstück in jemanden, dessen Nase in die Kreuzung ragt, hinein crashen darf.... Da hätte ich ja den ersten LKW oder den Taxi eindeutig zur Seite räumen können. Die haben die Einmündung komplett zugestellt. Juhu! Das nächste mal wird aufgeräumt!

ich würd mir mal den Spaß machen und mit dem Eingangs gezeigtem Bild in 5 Fahrschulen gehen.

Es sind ja aber über 5000€ Streitwert.

Hat jemand einen Schaden über 5000 EUR geltend gemacht? Wobei diese 5000 nicht in Stein gemeißelt sind, sondern grob in meiner Erinnerung, ab wann man keine Berufung mehr gegen die zweite Instanz einlegen kann.

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