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rechts vor links ???

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 21:46

Guten Abend.

Könnten mir vllt einige Experten zu den beiliegenden Fotos sagen welche Regelung hier greift.

Wäre sehr dankbar ...

MfG

Ps ... ist im Neubau-Gebiet mit zone 30 und die asphaltierte Straße trägt ebenfalls den selben Straßennamen.

20140715-051835
20140715-051855
Beste Antwort im Thema

Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.

Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....

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am 17. Juli 2014 um 2:44

Ich wuerde da die Rechts vor Links Regel anwenden. Wuerde mich aber nie darauf verlassen das ich auch durchgelassen werde wenn ich von Rechts komme.

Wenn es eine 30 km/h Zone ist, immer rechts vor links.

Zitat:

Original geschrieben von Cyberpunk69

Wenn es eine 30 km/h Zone ist, immer rechts vor links.

nein.

Eine 30km/h-Zone hat keine Auswirkungen auf die Vorfahrt- bzw. Vorrangregeln.

Es gibt zwar für die Straßenverkehrsbehörde bestimmte Regeln, die aber keine unmittelbare Wirkung für die Verkehrsteilnehmer haben. Sprich: wenn in einer Tempo-30-Zone vorfahrtregelnde Verkehrszeichen oder sogar Ampeln stehen, dann sind diese zu beachten (und können ggf. weggeklagt werden).

Keinesfalls ausgeschlossen ist aber der absolute Nachrang an Grundstücksausfahrten und entsprechenden anderen Stellen (und um genau diese Frage geht es doch hier?)

@TE: Da hier mehrere Grundstücke über den Stichweg erschlossen werden würde ich auch eher von einer Seitenstraße und damit von rvl ausgehen. Aber so ganz 100% sicher kann man da leider nie sein :(

Irrtum, in einer 30er Zone dürfen eh keine vorfahrtregelnde Verkehrszeichen oder sogar Ampeln stehen, außer sie haben lt. Gesetz Bestandsschutz. Aber das dürfte wohl an den wenigstens Stellen zutreffen. Aber ich lasse mich auch eines Besseren belehren. ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.

Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....

Hi,

die Bauliche Trennung könnte hier auf eine Grundstückseinfahrt schließen lassen,also kein Rechts vor links.

 

Ich würde es aber wie mein Vorredner halten, grundsätzlich langsam und auf Sicht fahren. Unfälle unter nachbarn sind immer unschön selbst wenn man hinterher recht bekommt.

 

Gruß Tobias

Keine Frage: Rechts vor Links!

Sind ja Seitenstraßen und keine Grundstückseinfahrten.

Zitat:

Original geschrieben von Reinhard69

Keine Frage: Rechts vor Links!

Sind ja Seitenstraßen und keine Grundstückseinfahrten.

Mir gefällt dabei nicht die unterschiedliche Oberflächen- und Farbgestaltung getrennt durch eine noch andere Farbe und Oberfäche der Straßen.

Was hat das zu bedeuten ?

Und wenn man in die Seitenstraße/Ausfahrt hineinschaut, sieht man das es nur eine Spur, in beide Richtungen zu befahren, mit in der Mitte tiefergelegtem Streifen ist, gleichfarbig und auf der gleichen Ebene wie der Bürgersteig. Das könnte man als Zufahrt für die hinteren Grundstücke deuten.

Ich kenne keine Straßen welche sich eine Spur für beide Richtungen teilen, es sei denn mit extra Beschilderung.

Hi,

das sind die heute in Neubaugebieten oft üblichen Stichstraßen. Dadurch kann man aus zwei großen Gründstücken 4 kleine machen ;)

Die Sackgasse ist dabei teilweise Gemeinschafteigentum der Grundstücksbesitzer. Kann aber auch öffentlich sein.

GRuß Tobias

Vorfahrt hat doch nichts mit Farbe zu tun.

Schilder (oder eben keine) regeln diese.

Hi,

auch eine bauliche Trennung kann einfluß haben. An einem abgesenkten Bordstein gilt Rechts vor Links z.b. grundsätzlich nicht. Auch wenn keine Schilder vorhanden sind.

Ob die rote Pflasterung ähnliche Bedeutung haben soll? Keine Ahnung aber möglich wäre es denn eine bauliche Trennung ist es eindeutig.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

das sind die heute in Neubaugebieten oft üblichen Stichstraßen. Dadurch kann man aus zwei großen Gründstücken 4 kleine machen ;)

Stichstraße oder gemeinsam genutzte Grundstückszufahrt.

Aufgrund der baulichen Trennung/ Farbgestaltung würde ich deutlich mehr zu einer reinen Grundstückszufahrt und damit Wartepflicht der dortigen Anwohner tendieren.

Was sagt denn "das Amt" dazu?

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