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Real Garant Versicherungen - Ein Erfahrungsbericht

Themenstarteram 9. März 2009 um 14:08

Moin Allerseits, hier meine Erfahrungen mit Real Garant:

Die Real Garant Versicherung wurde als Gebrauchtwagenversicherung über das Autohaus Matschullat in Ellerau für einen 3-jährigen Twingo abgeschlossen, den ich vor ca. 5 Monaten bei km-Stand 34.100 dort kaufte.

Vor zwei Wochen mußte die Wasserpumpe bei km-Stand 38.000! ausgetauscht werden. Beim Twingo ist lt. Werstatt zwingend, dass bei dieser Reparatur der Wasserpumpe auch Zahnriemen und Keilriemen ausgetauscht werden müssen. DIe Werkstatt in Husum, die die Reparatur stellvertretend für den Renault Verkäufer in Ellerau ausführte, sagte mir, der Schaden an der Wasserpumpe wäre auf jeden Fall Vertragsgegenstand der Versicherung, die unter ihren Leistungen Wasserpumpe und Zahnriemen aufführt. Abgesehen von einem Eigenanteil von Euro 17,54 für den Keilriemen würde der Schaden also auf jeden Fall von der Versicherung bezahlt. DIe Rechnung über Euro 17,54 habe ich bezahlt und dachte, damit sei die Sach erledigt. Eine Woche später erhielt ich eine Rechnung über Euro 162,60 für den Zahnriemen und eine Dehnschraube. Real Garant hatte diese Positionen gestrichen und lediglich den Restbetrag erstattet. Die Werkstatt sagte, das wäre nicht üblich. Der Adac riet mir, mir einen Anwalt zu nehmen. Ich bin jetzt etwas ratlos. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

LG

Beste Antwort im Thema

in der zeit, wo du diesen langen text geschrieben hast, hätte ich stattdessen kurz zum telefon gegriffen und bei der Versicherung nachgefragt...

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in der zeit, wo du diesen langen text geschrieben hast, hätte ich stattdessen kurz zum telefon gegriffen und bei der Versicherung nachgefragt...

am 9. März 2009 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von Simbad11

Moin Allerseits, hier meine Erfahrungen mit Real Garant:

Die Real Garant Versicherung wurde als Gebrauchtwagenversicherung über das Autohaus Matschullat in Ellerau für einen 3-jährigen Twingo abgeschlossen, den ich vor ca. 5 Monaten bei km-Stand 34.100 dort kaufte.

Vor zwei Wochen mußte die Wasserpumpe bei km-Stand 38.000! ausgetauscht werden. Beim Twingo ist lt. Werstatt zwingend, dass bei dieser Reparatur der Wasserpumpe auch Zahnriemen und Keilriemen ausgetauscht werden müssen. DIe Werkstatt in Husum, die die Reparatur stellvertretend für den Renault Verkäufer in Ellerau ausführte, sagte mir, der Schaden an der Wasserpumpe wäre auf jeden Fall Vertragsgegenstand der Versicherung, die unter ihren Leistungen Wasserpumpe und Zahnriemen aufführt. Abgesehen von einem Eigenanteil von Euro 17,54 für den Keilriemen würde der Schaden also auf jeden Fall von der Versicherung bezahlt. DIe Rechnung über Euro 17,54 habe ich bezahlt und dachte, damit sei die Sach erledigt. Eine Woche später erhielt ich eine Rechnung über Euro 162,60 für den Zahnriemen und eine Dehnschraube. Real Garant hatte diese Positionen gestrichen und lediglich den Restbetrag erstattet. Die Werkstatt sagte, das wäre nicht üblich. Der Adac riet mir, mir einen Anwalt zu nehmen. Ich bin jetzt etwas ratlos. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

LG

Das Autohaus ist noch in der Gewährleistungspflicht! Garantie spielt da eigentlich nur die zweite Rolle. Auch wenn das AH eine Garantieversicherung verkauft/abschliesst befreit das nicht von der Gewährleistung. Die sollen die 162,60 selbst übernehmen. Einfach mal auf Gewährleistungspflicht verweisen!

Grüße, HarryKF

Themenstarteram 9. März 2009 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

in der zeit, wo du diesen langen text geschrieben hast, hätte ich stattdessen kurz zum telefon gegriffen und bei der Versicherung nachgefragt...

das hat die werkstatt schon getan - es war kein versehen, falls du das meinst. im übrigen bin ich nicht verischerungsnehmer sondern der renault verkäufer - der sich bisher dazu nicht geäußert hat.

am 9. März 2009 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von Simbad11

im übrigen bin ich nicht verischerungsnehmer sondern der renault verkäufer - der sich bisher dazu nicht geäußert hat.

??? :confused:

Wie jetzt, du bist der Verkäufer von Renault und fragst hier im Forum was du gegen die Real Garant Versicherung machen kannst?? Habe ich das richtig verstanden?

Themenstarteram 9. März 2009 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von HarryKF

Zitat:

Original geschrieben von Simbad11

Moin Allerseits, hier meine Erfahrungen mit Real Garant:

Die Real Garant Versicherung wurde als Gebrauchtwagenversicherung über das Autohaus Matschullat in Ellerau für einen 3-jährigen Twingo abgeschlossen, den ich vor ca. 5 Monaten bei km-Stand 34.100 dort kaufte.

Vor zwei Wochen mußte die Wasserpumpe bei km-Stand 38.000! ausgetauscht werden. Beim Twingo ist lt. Werstatt zwingend, dass bei dieser Reparatur der Wasserpumpe auch Zahnriemen und Keilriemen ausgetauscht werden müssen. DIe Werkstatt in Husum, die die Reparatur stellvertretend für den Renault Verkäufer in Ellerau ausführte, sagte mir, der Schaden an der Wasserpumpe wäre auf jeden Fall Vertragsgegenstand der Versicherung, die unter ihren Leistungen Wasserpumpe und Zahnriemen aufführt. Abgesehen von einem Eigenanteil von Euro 17,54 für den Keilriemen würde der Schaden also auf jeden Fall von der Versicherung bezahlt. DIe Rechnung über Euro 17,54 habe ich bezahlt und dachte, damit sei die Sach erledigt. Eine Woche später erhielt ich eine Rechnung über Euro 162,60 für den Zahnriemen und eine Dehnschraube. Real Garant hatte diese Positionen gestrichen und lediglich den Restbetrag erstattet. Die Werkstatt sagte, das wäre nicht üblich. Der Adac riet mir, mir einen Anwalt zu nehmen. Ich bin jetzt etwas ratlos. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

LG

Das Autohaus ist noch in der Gewährleistungspflicht! Garantie spielt da eigentlich nur die zweite Rolle. Auch wenn das AH eine Garantieversicherung verkauft/abschliesst befreit das nicht von der Gewährleistung. Die sollen die 162,60 selbst übernehmen. Einfach mal auf Gewährleistungspflicht verweisen!

Grüße, HarryKF

Themenstarteram 9. März 2009 um 14:56

Das Autohaus ist noch in der Gewährleistungspflicht! Garantie spielt da eigentlich nur die zweite Rolle. Auch wenn das AH eine Garantieversicherung verkauft/abschliesst befreit das nicht von der Gewährleistung. Die sollen die 162,60 selbst übernehmen. Einfach mal auf Gewährleistungspflicht verweisen!

 

Grüße, HarryKF

Zitat:

 

Ja, das hab ich auch gelesen. Was ist, wenn jetzt weitere Schäden auftreten, z.B. ist die Benzinklappe defekt - hab ich heute morgen gesehen. Scheint mir ein rechtes Montagsauto zu sein. Also in wie weit muß der Händler dafür Garantie leisten und wie lange?

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 18:10

Hallo J. Schneider,

richtig, die Real Garant hat nicht gezahlt, aber Versicherungsnehmer war nicht ich, sondern der Renault Vertragshändler, Autohaus Matschullat. Daher war mein Ansprechpartner bzw. Gegner nicht die Real Garant sondern der Händler. Den habe ich verklagt und gewonnen. Die Reparaturkosten wurden in vollem Umfang erstattet.

Aber wie gesagt nicht von der Versicherung sondern vom Händler.

Daher geht das ganze wohl etwas am Thema vorbei. LG Simbad

Zitat:

Original geschrieben von Simbad11

Hallo J. Schneider,

richtig, die Real Garant hat nicht gezahlt, aber Versicherungsnehmer war nicht ich, sondern der Renault Vertragshändler, Autohaus Matschullat. Daher war mein Ansprechpartner bzw. Gegner nicht die Real Garant sondern der Händler. Den habe ich verklagt und gewonnen. Die Reparaturkosten wurden in vollem Umfang erstattet.

Aber wie gesagt nicht von der Versicherung sondern vom Händler.

Daher geht das ganze wohl etwas am Thema vorbei. LG Simbad

???

TE hatte vor zwei Wochen die Reparatur durchführen lassen, die von Versicherung nicht voll bezahlt wurde. 

Deshalb Klage erhoben und jetzt schon ein Urteil??

 

O.

Ja also irgendwas stimmt an der Story nicht. Innerhalb von 2 Wochen nach der Reparatur gibts definitiv kein Urteil...

Da ist man ja normalerweise noch nicht mal in Verzug..

am 15. Juli 2009 um 20:44

Zitat:

???

TE hatte vor zwei Wochen die Reparatur durchführen lassen, die von Versicherung nicht voll bezahlt wurde.

Deshalb Klage erhoben und jetzt schon ein Urteil??

Ach, die ganze Geschichte ist doch an sich schon Faul...

 

Das geht los mit einer Gebrauchtwagenversicherung für einen Twingo, dann kommen *lächerliche Reparaturkosten* von angeblichen 162€ hinzu (für Zahnriemen, Wasserpumpe, Spannrollen, Einbau etc... - nicht auf diesem Planeten!).

 

Dann das:

 

 

Zitat:

es war kein versehen, falls du das meinst. im übrigen bin ich nicht verischerungsnehmer sondern der renault verkäufer - der sich bisher dazu nicht geäußert hat.

Stinkt nach Sommerferien :rolleyes:

mit anderen Worten:

ideal, um nen Beitrag für RTL2 draus zu machen ;-)

am 15. Juli 2009 um 20:56

Zitat:

"mit anderen Worten:

ideal, um nen Beitrag für RTL2 draus zu machen ;-)"

das is irgendwie gar nich lustig...

da kann man nur hoffen, dass selbst RTL2 nicht jeden vermeintlich Geschädigten gleich ernst nimmt

und ihm ohne Weiteres ne Bühne für seine Behauptungen liefert.

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