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Probefahrt mit restauriertem Oldtimer vor TÜV

Themenstarteram 8. August 2022 um 6:40

Bei einem privat restaurierten Wagen, der vorher viele Jahre stillgelegt war, kann es sinnvoll sein, vor der TÜV-Vorführung eine Probefahrt zu unternehmen, um finale Einstellarbeiten durchführen zu können. Ist dies dem Privatmann eigentlich legal möglich, auf öffentlichem Grund und mit welcher Art von Kennzeichen und Versicherung?

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27 Antworten

Ein KZK bekommt man, allerdings auch nur für die direkte Fahrt zur Prüfstelle.

(Da wird man bei der Zulassungsstelle auch darauf hingewiesen, spätestens wenn man mit den Papieren ohne gültige HU auftaucht.)

Das, was sich der TE vorstellt, nämlich eine ausgedehnte Probefahrt für eventuelle Einstellarbeiten, ist nicht erlaubt.

Abhilfe schafft eine Werkstatt mit eigener roter Nummer. Die kann man entweder für eine Probefahrt beauftragen oder gleich die HU in Auftrag geben. Dann wird das Fahrzeug abgeholt; der Mitarbeiter wird aber wohl selbst fahren wollen. Eventuelle Probleme können dann auch erkannt und behoben werden.

Da man die HU sowieso bezahlen muss, kommt man mit geringen Mehrkosten zur Plakette.

Themenstarteram 8. August 2022 um 12:54

Zitat:

@nogel schrieb am 8. August 2022 um 10:17:52 Uhr:

Man kann die Zulassung einleiten, d.h. man braucht eine EVB Nummer der Versicherung, auf dem Amt wird die Zulassung eingeleitet, dazu gibt es die noch ungesiegelten Kennzeichen. Mit denen kann man Fahrten zum TÜV und ggf. in eine Werkstatt durchführen. Ist alles erledigt, geht man nochmal aufs Amt, dort erhält man die endgültige ZB1 (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen werden gesiegelt.

Diese ungesiegelten Kennzeichen sollten daher genügen, um im Nahbereich auch kurz das Fzg. probezufahren, die Bremsen und den Vergaser etc. einzustellen.

Sehr gut, so werden wir's machen. Ich kann mir ja die Prüfstelle innerhalb des Bezirks aussuchen, das sind dann schon ein paar Kilometer, damit es dem Motor mal warm wird. Danke.

Bei solchen Fällen ist es immer gut, die HU und §23-Abnahme in einer Werkstatt vom Sachverständigen machen zu lassen. Wenn dann noch Mängel sind, können die gleich beseitigt werden. Und die Fahrt in diese Werkstatt ist mit ungesiegelten Kennzeichen (die aber von der Zulassungsstelle zugeteilt sein müssen!!!) oder mit Kurzzeitkennzeichen legal machbar.

Themenstarteram 8. August 2022 um 15:28

Nö, Mängel beseitigen wir schon selbst ;-) nachdem wir den ganzen alten MG neu aufgebaut haben.

Dann fährst Du aber im Zweifel mit dem FZ ohne HU wieder zurück. Wenn die Bremsen schief ziehen oder die Leuchten noch falsch eingestellt sind. Das sind Kleinigkeiten, die eine Werkstatt schnell erledigt und dann gibt es die Gutachten. Bei einer Prüfstelle sieht das nicht so einfach aus.

Themenstarteram 8. August 2022 um 15:54

Wir lassen da sonst niemanden ran. Ist halt kein Golf. Und mein KÜSler stellt mir bei der HU freundlicherweise immer die Scheinwerfer ein.

Ganz legal und ohne Risiko: mit dem Chef eines großen Supermarktes oder Baumarktes sprechen, ob der Parkplatz dafür am Wochenende genutzt werden darf. Fahrzeug mit Anhänger dorthin bringen, fertig.

Ich habe damit, auch mit der Bereitschaft dazu, gute Erfahrungen gemacht, z. B. um Fahrsicherheitstrainings abzuhalten. Wenn die wissen, dass da kein Spinner Unfug anstellt und Schäden übernommen werden, findest du bestimmt was.

 

Nur daran denken, die Zufahrt abzusperren, da der Platz sonst ein sogenanntes 'Quasi-öffentliches Gelände' darstellt und darauf das Befahren nur wie auf öffentlichen Straßen zulässig ist.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. August 2022 um 17:28:20 Uhr:

Nö, Mängel beseitigen wir schon selbst ;-) nachdem wir den ganzen alten MG neu aufgebaut haben.

Ein KZK mit 5 Tagen Geltung wird schon eng. Es gilt z.B. von Freitag bis Dienstag.

Freitag die Kennzeichen geholt, Samstag zur Prüfstelle. Wenn was dran ist, musst du Montag oder Dienstag noch mal hin, nicht erst Mittwoch, denn dann ist das Kennzeichen schon wieder abgelaufen.

Eventuell noch ein H-Gutachten geplant?

Wie auch immer, von meiner Seite viel Erfolg dafür.

Das Ding hat aber keine HU. ;)

Wurde ja schon geklärt, das es auch ohne HU geht.

Achso, dann sorry. Ich schau hier immer mal zwischendurch rein. Nix für ungut. :)

Alles gut. Auch Moderatoren sind keine Götter :)

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 8. August 2022 um 14:54:54 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 8. August 2022 um 10:17:52 Uhr:

Man kann die Zulassung einleiten, d.h. man braucht eine EVB Nummer der Versicherung, auf dem Amt wird die Zulassung eingeleitet, dazu gibt es die noch ungesiegelten Kennzeichen. Mit denen kann man Fahrten zum TÜV und ggf. in eine Werkstatt durchführen. Ist alles erledigt, geht man nochmal aufs Amt, dort erhält man die endgültige ZB1 (Fahrzeugschein) und die Kennzeichen werden gesiegelt.

Diese ungesiegelten Kennzeichen sollten daher genügen, um im Nahbereich auch kurz das Fzg. probezufahren, die Bremsen und den Vergaser etc. einzustellen.

Sehr gut, so werden wir's machen. Ich kann mir ja die Prüfstelle innerhalb des Bezirks aussuchen, das sind dann schon ein paar Kilometer, damit es dem Motor mal warm wird. Danke.

Kommt wohl leider auf die Zulassungsstelle an ob das wie beschrieben möglich ist.

Ich war in einer ähnlichen Situation mit nem 10 Jahre stillgelegten Oldie der zum TÜV sollte.

Die örtliche Behörde hat sich schlicht geweigert vorab Kennzeichen zuzuteilen.

Trotz Verweis auf die Rechtsgrundlage und Gespräch mit der Leiterin dort hieß es nur "Machen wir hier nicht weil haben wir noch nie so gemacht!" :D

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