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Privatparkplatz wird von anderen Leuten genutzt ! Was tun?

Themenstarteram 19. April 2008 um 19:00

HI Leute,

weiß nicht genau, ob das hier rein passt, finde aber kein anderes Unterforum.

Hab heute mit meiner Nachbarin gesprochen, einer nette Rentnerin. Diese hat mir gesagt, dass auf ihrem Privatparkplatz öfters jemand anderes schon geparkt hat, obwohl es als Privat gekennzeichnet ist.

Ich hab dann zu ihr gemeint, warum lassen sie denjenigen nicht abschleppen. Darauf meinte sie, dass sich sich diesbezüglich informiert hat. Sie muß zuerst die Abschleppkosten tragen und wenn der andere nicht bezahlt, dann sitzt sie drauf.

Stimmt dies so?

Wie sieht bei sowas genau die Rechtlage aus? Was kann man gegen sowas tun?

 

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2008 um 22:24

Würde Dir, bzw. Deiner Nachbarin raten, jedesmal vom "falschparkenden Fahrzeug" ein Foto zu machen und das Datum, Kennzeichen, Fahrzeugmarke und-typ zu notieren. Dazu die Zeit, in welchem Zeitraum geaprkt wurde. Das ganze dann als Anzeige schriftlich an die zuständige Bussgeldbehörde/Stadtverwaltung schicken.

Das darf jeder selbst, da braucht man keine Polizei oder jemanden vom Ordnungsamt dazu.

Habe ich bereits zweimal gemacht, seitdem ist Ruhe.

Zumindest bei uns in Ba-Wü ist das "Parken auf Privatgrund" im Ordnugswidrigkeitenkatalog aufgeführt und muss somit durch die Behörde verfolgt werden.

 

Grüsse

33 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von JoeBlack1981

Wie sieht bei sowas genau die Rechtlage aus?

lässt sie den falschparker abschleppen trägt sie auch die kosten dafür!

nebst den kosten die der falschparker hat, um sein auto wiederzubekommen..... :eek:

dagegen kann man nix tun, außer z.b. nen poller aufstellen oder den parkplatz mit ner kette absperren....alternativ polizei/ordnungsamt rufen, die werden aber weder abschleppen (außer halt zu lasten deiner nachbarin), und wenn der parkplatz auch noch privatem grund ist, werden die wohl auch keinen strafzettel ausstellen....

aber das ist nciht das erste mal, dass das diskutiert wird! benutz mal die suche-funktion! da gibts etliche threads zu!

 

Moin,

Ja ... genau so sieht die Sache aus. Deine Nachbarin musste die Abschleppkosten zahlen und könnte diese anschließend wieder per Zivilverfahren einklagen. ABER ... damit das klappt ... muss sie einen unheimlich triftigen Grund haben, das sie das Fahrzeug hat abschleppen lassen. Den wird sie vermutlich nicht vorweisen können. Also könnte sie Ihr Auto z.B. kostenpflichtig parken ... bei einer langen Strecke ein Taxi nehmen ... und diesen Ihr entstandenen Schaden beim Fahrzeughalter einklagen, aber das natürlich wiederum NUR, wenn sie nachweisen kann, dass auch dies gerechtfertigt war, weil sie eine entsprechende Wartezeit X auf die Rückkehr des Parkenden wartete.

Also ... die einzige Chance die sie hat ... wäre den Parkplatz entsprechend baulich abzusichern, dass Ihn niemand weiteres befahren kann.

MFG Kester

Themenstarteram 21. April 2008 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

... muss sie einen unheimlich triftigen Grund haben, das sie das Fahrzeug hat abschleppen lassen. Den wird sie vermutlich nicht vorweisen können.

Also ... die einzige Chance die sie hat ... wäre den Parkplatz entsprechend baulich abzusichern, dass Ihn niemand weiteres befahren kann.

MFG Kester

Die Dame ist schon älter und zu Fuß nicht mehr die schnellste, deswegen hat sie einen Parkplatz direkt neber ihrer Wohnung. Schon lustig, dass sie einen triftigen Grund braucht um ihren eigenen Parkplatz nutzen zu können. Das ist mal wieder "typisch Deutschland".

Mit einer Kette darf bei uns leider nicht der Parkplatz gesichert werden. Das erlaubt die Hausverwaltung nicht! Eine versenkbare Stange ist wohl für sie auch keine Lösung.

Sei doch mal eine nette Nachbarsjunge und schlepp mit ein paar Kumpelt einen Stein ca. 150-200kg hinter das Auto was grade auf dem Parkplatz der netten Dame steht . lass die dabei nicht erwischen und guck dir das dumme gesicht des Parkplatzräubers an.

Zitat:

Original geschrieben von JoeBlack1981

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

... muss sie einen unheimlich triftigen Grund haben, das sie das Fahrzeug hat abschleppen lassen. Den wird sie vermutlich nicht vorweisen können.

Also ... die einzige Chance die sie hat ... wäre den Parkplatz entsprechend baulich abzusichern, dass Ihn niemand weiteres befahren kann.

MFG Kester

Die Dame ist schon älter und zu Fuß nicht mehr die schnellste, deswegen hat sie einen Parkplatz direkt neber ihrer Wohnung. Schon lustig, dass sie einen triftigen Grund braucht um ihren eigenen Parkplatz nutzen zu können. Das ist mal wieder "typisch Deutschland".

Mit einer Kette darf bei uns leider nicht der Parkplatz gesichert werden. Das erlaubt die Hausverwaltung nicht! Eine versenkbare Stange ist wohl für sie auch keine Lösung.

Alternative wäre Parkplatzsperre, zum Bsp. http://www2.westfalia.de/.../..._ihren_parkplatz_gegen_fremdparker.htm

Themenstarteram 21. April 2008 um 20:52

Zitat:

Original geschrieben von rlc

 

Alternative wäre Parkplatzsperre, zum Bsp. http://www2.westfalia.de/.../..._ihren_parkplatz_gegen_fremdparker.htm

Danke, das wäre eine Möglichkeit, werde ihr das mal vorschlagen. Weiß jedoch nicht ob sie sich noch so bücken kann um die Sperre aufzuheben.

Gerade heute hat wieder jemand anderes auf ihrem Parkplatz gestanden. Hatte dann bei ihr geklingelt und es ihr gesagt und da sagte sie, dass das Auto schon mehrere Stunden dort steht.

Hab dann einen Zettel dran gemacht auf dem stand: " Ihr Auto steht auf einem gekennzeichneten Privatparkplatz, bei wiederholtem Abstellen, lassen wir ihr Auto abschleppen. Mit freundlichen Grüßen, der Parkplatzbesitzer. "

Mal schauen, ob es demnächst wieder dort steht. :-)

Moin,

Vielleicht sollte deine Nachbarin sich mal bemühen zusätzlich ein Schild für einen Behindertenparkplatz aufzustellen, idealerweise mit einer Ausweisnummer, dazu müßte sie natürlich Anspruch auf einen entsprechenden Ausweis haben. DANN kann sie nämlich kostenpflichtig abschleppen lassen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von JoeBlack1981

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

... muss sie einen unheimlich triftigen Grund haben, das sie das Fahrzeug hat abschleppen lassen. Den wird sie vermutlich nicht vorweisen können.

Also ... die einzige Chance die sie hat ... wäre den Parkplatz entsprechend baulich abzusichern, dass Ihn niemand weiteres befahren kann.

MFG Kester

Die Dame ist schon älter und zu Fuß nicht mehr die schnellste, deswegen hat sie einen Parkplatz direkt neber ihrer Wohnung. Schon lustig, dass sie einen triftigen Grund braucht um ihren eigenen Parkplatz nutzen zu können. Das ist mal wieder "typisch Deutschland".

Mit einer Kette darf bei uns leider nicht der Parkplatz gesichert werden. Das erlaubt die Hausverwaltung nicht! Eine versenkbare Stange ist wohl für sie auch keine Lösung.

Zitat:

Mit einer Kette darf bei uns leider nicht der Parkplatz gesichert werden. Das erlaubt die Hausverwaltung nicht!

Eigentlich ist die Hausverwaltung dafür verantwortlich sich darum zu kümmern, dass vermietete (und davon gehe ich aus) Parkplätze an ihren Häusern auch von den Mietern genutzt werden können.

Ich würde nochmal mit denen Sprechen, und sie bitten sich entweder selbst darum zu kümmern, oder aber Dir bzw. Deiner Nachbarin das Anbringen einer Kette zu erlauben.

Grüße

Themenstarteram 22. April 2008 um 19:04

Die Parkplätze sind nicht gemietet. Die wurden damals mit dem Kauf der Eigentumswohnung mitgekauft.

Trotzdem darf man keine Kette anbringen. Wieso, weshalb weiß ich nicht, aber ich weiß, dass die Hausverwaltung nicht mit sich reden läßt.

die hausverwaltung ist nur diestleister der eigentuemergemeinschaft.

diese koennte mMn eine aenderung beschliessen.

ob die anderen eigentuemer mitziehen ist eine andere sache. Das liesse sich ja in pers. gesprächen vorab klären.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

die hausverwaltung ist nur diestleister der eigentuemergemeinschaft.

diese koennte mMn eine aenderung beschliessen.

ob die anderen eigentuemer mitziehen ist eine andere sache. Das liesse sich ja in pers. gesprächen vorab klären.

Harry

Das sehe ich aber genau so.

Wo gibt das denn, dass eine Hausverwaltung der Eigentümergemeinschafts sagt was sie zu tun hat.

Wenn es Eigentum ist, ist eigentlich nur die Meinung der Miteigentümer maßgeblich, und wenn die sagen "ja, ist in Ordnung", kann die Hausverwaltung gar nichts.

Also auch mein Rat wäre mit den anderen Eigentümern zu reden, denen das Problem der älteren Dame deutlich machen, und um Einwilligung bitten.

PS: Leider weiß ich aber auch das es nur sehr selten eine ETG gibt, die sich einig ist. Viel häufiger liegen die sich in den Haaren.

 

Grüße

wir haben als Abistreich damals ein Auto einfach mal bei den Rädern gepackt, und dann quer in eine (nicht genutzte) Einfahrt gestellt.

Somit hatte die/der Gute dann noch 15cm vor und hinter dem Auto platz - ausparken impossible.

Wenn das keine Lehre ist ;)

Zitat:

Original geschrieben von Trabireiter

Wenn das keine Lehre ist ;)

und dabei darfst du dich nicht erwischen lassen, denn sonst ists gut möglich, das der "falschparker" dir dann noch eines reindrückt wegen sachbeschädigung, und den abschlepper der dann mitm kran das fz wieder "richtig" stellt geht auch noch auf deine kosten!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Trabireiter

Wenn das keine Lehre ist ;)

und dabei darfst du dich nicht erwischen lassen, denn sonst ists gut möglich, das der "falschparker" dir dann noch eines reindrückt wegen sachbeschädigung, und den abschlepper der dann mitm kran das fz wieder "richtig" stellt geht auch noch auf deine kosten!

ich dachte eigentilch das offensichtlich wäre, dass der Kommentar keine ernst gemeinte Empfehlung darstellt.

Auch das die Idee nicht der größte Hit der letzen Jahre ist, sollte ebenfalls klar sein. Empfehlen kann ich das erst recht nicht.

Wenn man sowas dennoch mal machen will, dann natürlich unbemerkt und ohne das Auto zu beschädigen (daher nur am Rad anpacken)

Dafür parkt der Kollege dann mit Sicherheit nie wieder auf Privatparkplätzen ;)

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