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EVB Nummer genutzt, aber Versicherung nicht in Anspruch nehmen?

Themenstarteram 4. April 2013 um 20:51

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Nach Kauf meines Autos habe ich meinen Versicherungsmakler um eine EVB Nummer gebeten, da ich das Auto über ihn versichern wollte. Hat er mir auch prompt geschickt. Den Versicherungstarif konnte er mir jedoch nicht direkt sagen, da die Preise für diesen Wagen nur persönlich über eine Spezialabteilung der Versicherung erfragt werden könnten.

Nun habe ich das Fahrzeug gestern mit der EVB Nummer zugelassen. Heute bekam ich den Anruf: Der Versicherer kann nur eine Kasko anbieten mit einer Selbstbeteiligung von 500€ für die TK und 2500€ für die VK, da zu hohes Risiko.

Das sehe ich jedoch nicht ein. Für einen Glasschaden z.B. gleich 500€ zahlen sehe ich nicht ein.

Kann ich jetzt ohne weiteres zu einer anderen Versicherung wechseln? Ich habe ja noch keinen Versicherungsvertrag mit der Versicherung, die mir die EVB schickte.

Hatte schonmal jemand so einen Fall und kann mir ggf. weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2013 um 18:05

Bevor hier noch mehr geraten wird: §52 VVG - Beendigung des Vertrages

 

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am 5. April 2013 um 5:20

Die Versicherung hat Anspruch auf die Prämie, bis die EVB einer anderen Versicherung vorgelegt wird.

Du kannst jetzt zu einer anderen Versicherung gehen. Dort den Vertrag unterschreiben und die veranlassen, dass die sofort eine EVB an die Zulassunggstelle schicken.

Du wirst dann wahrscheinlich für einen kurzen Zeitraum halt doppelt zahlen müssen.

Du kannst auch einfach eine neue eVB zum Zulassungstermin hinterlegen lassen, dann gibt's auch keine Doppelzahlung.

am 5. April 2013 um 8:49

Das muss er sowieso machen, dann ein späterer Wechsel ist nicht möglich.

Aber trotzdem hat die jetztige Versicherung Anspruch auf die Prämie und kann diese einfordern, wenn sie möchte.

Denn falls jetzt ein Unfall passiert muss diese ja jetzt zahlen.

Dass eine andere Versicherung dann rückwirkend eine Deckungskarte hinterlegt interessiert nicht. Das machen die ja sowieso nur dann, wenn kein Schaden war.

Hääää??

Wenn das Fahrzeug z.B. am 02.04. zugelassen wurde und die neue eVB zum 02.04. hinterlegt wird, gibt es für die erste Versicherung keinen Zeitraum für den Prämie gefordert werden kann.

Ggf. fordert die neue Versicherung eine Bestätigung, dass bisher keine Schäden eingetreten sind und ggf. noch, dass der neue Kd. im Falle des Falles KH Forderungen zurückerstattet. That's it.

am 5. April 2013 um 10:31

Soweit ich weiß versichert keine Versicherung mehr rückwirkend. So zumindest die Aussage meiner Gesellschaft, als ich einen ähnlichen Fall hatte.

Bei mir lief es dann so ab, dass der vorläufige Versicherungsschutz (den du bis zur Vertragsschließung hast) nach dem Tagestarif bei der ursprünglichen Gesellschaft abgerechnet wurde und neue Versicherung eben ab dem Zeitpunkt des Wechsels den Schutz übernommen hat.

Wird bei dir wohl ähnlich laufen.

Themenstarteram 5. April 2013 um 12:08

So, war gerade beim Audi Versicherungsservice (läuft über die HDI) - die sehen da kein Problem, den zu versichern. Auch zu nem guten Kur mit 150€/300€ SB.

Zitat:

Original geschrieben von S3_225

So, war gerade beim Audi Versicherungsservice (läuft über die HDI) - die sehen da kein Problem, den zu versichern. Auch zu nem guten Kur mit 150€/300€ SB.

Ich dachte der Audi Versicherungsdienst ist eine Tochter des Volkswagen Versicherungsdienstes (VVD) und somit (noch) Allianz?

Du hast hoffentlich mit dem Audi Partner geklärt, dass die die eVB rückwirkend zum Zulassungszeitpunkt hinterlegen? Ganz so unproblematisch sehen das die Versicherer nämlich in der Regel nicht!

Und die vorläufige Deckung über die ursprüngliche eVB musst Du bzw. Dein Makler natürlich kündigen, sonst kannst Du Dich schon mal auf einen lustigen eVB-Tausch-Marathon einstellen...

btw um welches Auto handelt es sich denn? Um den RS6 aus Deinem Profil? Da würde mich interessieren, welcher Versicherer sich da so in die Hosen macht...

@Mimro

 

Wieso noch Allianz ? Ändert sich der Risikoträger in naher Zukunft ?

 

Ich habe gelesen, dass VW zusammen mit der Allianz eine neue Versicherungsgesellschaft gründen wollen (z.B. dieser Artikel hier) und die Autoverkäufer nunmehr auch noch mehr Versicherungsprodukte verkaufen dürfen :confused:, was einigermassen grotesk erscheint, wenn sich der Verbraucherschutz zu Recht über mangelnde Ausbildung der Versicherungsdantler aufregt... Aber die Geiz-ist-Geil-Mentalität wird sich auch hier durchsetzen und irgendeine Ausnahmeregelung geschaffen, dass wieder ein paar Ahnungslose mehr Versicherungen verschnalzen...

Ich bin ja mal gespannt, wie sich der Verkäufer des TE anstellt mit dem eVB-Tausch...

Themenstarteram 5. April 2013 um 13:18

Die AXA macht sich so in die Hosen.

Die Versicherung bei audi läuft über die HDI. Ja, es handelt sich um den RS.

Die Dame hatte wegen der evb extra nochmal telefonisch nachgefragt. Das passt so.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von S3_225

So, war gerade beim Audi Versicherungsservice (läuft über die HDI) - die sehen da kein Problem, den zu versichern. Auch zu nem guten Kur mit 150€/300€ SB.

Ich dachte der Audi Versicherungsdienst ist eine Tochter des Volkswagen Versicherungsdienstes (VVD) und somit (noch) Allianz?

Du hast hoffentlich mit dem Audi Partner geklärt, dass die die eVB rückwirkend zum Zulassungszeitpunkt hinterlegen? Ganz so unproblematisch sehen das die Versicherer nämlich in der Regel nicht!

Und die vorläufige Deckung über die ursprüngliche eVB musst Du bzw. Dein Makler natürlich kündigen, sonst kannst Du Dich schon mal auf einen lustigen eVB-Tausch-Marathon einstellen...

btw um welches Auto handelt es sich denn? Um den RS6 aus Deinem Profil? Da würde mich interessieren, welcher Versicherer sich da so in die Hosen macht...

@Mimro

 

Na da bin ich aber gespannt, wo wollen die denn 40% mehr Neugeschäft herholen ? Der Deutsche Markt ist doch zu.

 

Ich könnte mir eigentlich nur vorstellen, dass alle WA, die ihren neuen Wagen ja i.d.R. leasen, den dann dort versichern müssen, was bisher nicht der Fall ist.

 

Naja, mal sehen, was das Kartellamt dazu sagt.

 

Und eine umfassende Beratung wird bei den Autoverkäufern auch nicht stattfinden, viele können über die Autos, die sie verkaufen nicht mal eine ausführliche technische Information geben, da müssen sie dann den Werkstattmeister rufen.

 

am 5. April 2013 um 14:06

Hat Audi dich nun rückwirkend versichert oder ab heute?

Soweit ich weiß, kann die bisherige Versicherung dir einen Beitrag für die paar Tage des vorläufigen Schutzes in Rechnung stellen, da würde eine rückwirkende Versicherung keinen Sinn machen.

am 5. April 2013 um 14:26

Die müssen aber trotzdem Rückwirkend, denn sonst hat die Gesellschaft die zuerst die EVB ausgestellt hat, die älteren Rechte am Vertrag und man könnte gar nicht mehr wechseln.

So wie es sonst ja auch unterm Jahr ist. Da kannst du auch nicht hergehen und einfach zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt die Versicherung wechseln.

am 5. April 2013 um 14:37

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Die müssen aber trotzdem Rückwirkend, denn sonst hat die Gesellschaft die zuerst die EVB ausgestellt hat, die älteren Rechte am Vertrag und man könnte gar nicht mehr wechseln.

 

So wie es sonst ja auch unterm Jahr ist. Da kannst du auch nicht hergehen und einfach zu jedem x-beliebigen Zeitpunkt die Versicherung wechseln.

Da noch kein Versicherungsvertrag geschlossen wurde, gibt es auch keine älteren Rechte! Erteilt der neue Versicherer rückwirkend Versicherungsschutz durch eine entsprechende eVB passiert gar nix.

 

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