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Polizei Kontrolle.Wie oft kontrolliert?

Themenstarteram 29. Juni 2007 um 17:18

Hallo zusammen hier im MT,

Ich habe seit 7 jahren Führerschein und wurde noch nie von Polizei angehalten wegen Allgemeine Verkehrskontrolle.

Mich interessiert wie oft ihr von Grünen angehalten seid Führerschein und KFZ Schein bzw. allgemeine Verkehrskonntrolle und so weiter?

Die kontrollieren zu wenig oder außer wenn man schnell ist auf BAB oder wenn die Blitzen.

was meint ihr..

Danke euch....

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2015 um 15:50

Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.

Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden :)

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btw:

Zitat:

Herford. Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sollten sich zwei 28-Jährige vor dem Herforder Amtsgericht verantworten. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass nicht der angeklagte Herforder und sein Gast Mitte Juni 2014 die Fäuste fliegen ließen, sondern einer der Polizisten, auf die sie bei einer Verkehrskontrolle trafen.

Die Beamten hatten dem Richter zur Untermauerung ihrer Vorwürfe gegen den Autofahrer einzelne Bilder, sogenannte Screenshots, vorgelegt. Diese stammten von einer im Streifenwagen montierten Überwachungskamera. Die komplette Wahrheit kam erst ans Licht, als der ganze Polizei-Film vor Gericht gezeigt wurde. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt jetzt gegen die Beamten. "Es kann sein, dass wir uns bei dem Betroffenen entschuldigen müssen", so Staatsanwalt Christoph Mackel.

Fünf Polizisten hatten schriftlich mitgeteilt, dass die beiden Insassen eines weißen Opel Corsa handgreiflich geworden waren, nachdem sie eine Streifenwagenbesatzung gestoppt hatte. Die dem Richter vorliegenden Schilderungen entsprachen exakt der Aussage eines Polizeibeamten, der vor Gericht erschienen war. Auch er versicherte, dass er von den Fahrzeuginsassen angegriffen worden sei.

"Das ist der eigentliche Skandal, dass sich die Beamten aus falsch verstandener Kollegialität hinter einen der ihren stellen", sagte der Bielefelder Rechtsanwalt Detlev Binder. Ihm waren wie auch dem Amtsrichter und der Staatsanwältin zunächst lediglich die Einzelbilder als Beweismaterial vorgelegt worden.

"Die Screenshots zeigten zunächst die Kontrolle und nach etwa 20-sekündiger Pause die Rangelei", sagt Binder, der schon im vergangenen Jahr zum Zwischenverfahren das gesamte Video-Material angefordert hatte. "Am 2. April lag die DVD dann endlich vor." Diese sei allerdings verschlüsselt und zusätzlich durch ein Passwort geschützt gewesen. "Man wollte das Beweismaterial wohl zurückhalten. Erst einen Tag vor der Verhandlung konnte ich mir das komplette Video ansehen", kritisiert Binder.

Brisant ist der Komplettmitschnitt allemal. Denn offenbar wollten Streifenpolizisten die Justiz mit Teilwahrheiten abspeisen. Das Video offenbarte nach Aussagen des Rechtsanwalts, dass zunächst einer der Polizisten dem Herforder Autofahrer von hinten auf den Kopf schlug, ehe sich dieser umdrehte und dem Beamten einen Stoß verpasste. Das wiederum beantwortete der Beamte mit dem Einsatz von Pfefferspray.

Vor Gericht hörten sich die Aussagen des Uniformierten im Zeugenstand gänzlich anders an. "Der hat sich um Kopf und Kragen geredet", sagt Detlev Binder. Erst nachdem der Rechtsbeistand intervenierte und auf das Video hinwies, habe der Streifenpolizist laut Binder eingelenkt: "Ich habe hier falsch ausgesagt. Bitte streichen Sie die Prozessaussage. Ich habe überreagiert und möchte mich bei den Angeklagten entschuldigen."

Vor Gericht wurden die beiden Angeklagten freigesprochen. Ein vorläufig eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen einen der Beamten wird laut Christoph Mackel wieder aufgenommen - mit Verweis auf die Gerichtsverhandlung

Die Herforder Polizei hielt sich auf Anfrage bedeckt und verwies auf das Polizeipräsidium Bielefeld. Dort wird bestätigt, dass die Bielefelder Kollegen am Dienstag die Ermittlungen für die Staatsanwaltschaft (Sonderabteilung für Strafsachen öffentlicher Bediensteter) übernommen haben. "Zum Stand können wir noch nichts sagen", so Polizeisprecher Achim Ridder.

Klick

am 25. Mai 2015 um 20:58

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 25. Mai 2015 um 22:36:29 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Mai 2015 um 22:28:48 Uhr:

...Weil ein Amtsrichter den WIDERSTAND als statthaft beurteilt hat?

Welchen Widerstand? Wer ist denn handgreiflich geworden? Und die Aufnahme stammt aus der Cam des Polizeiwagens.

Bereits das sperren und ggf. wegdrehen erfüllt den objektiven Tatbestand des 113 StGB, wenn die zugrundeliegende Massnahmen rechtmäßig war. Ersteres wurde verhandelt.

Alles weitere kann ich dir gerne bei Gelegenheit per PN schicken, ich diskutieren hier im offenen Bereich nicht mehr mit Leuten, die weder Ahnung haben, wie ein Verfahren abläuft noch von Polizeiarbeit oder mit denen, die sich jedesmal reflexartig an bestimmten Formulierungen aufhängen und rumbeleidigen aber selbst auf Rückfragen keine Auskunft geben ;)

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Mai 2015 um 22:58:47 Uhr:

 

Bereits das sperren und ggf. wegdrehen erfüllt den objektiven Tatbestand des 113 StGB,

Frage 1: Warum sollte der Beschuldigte sich "sperren und wegdrehen"?

am 25. Mai 2015 um 21:15

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Mai 2015 um 22:58:47 Uhr:

Bereits das sperren und ggf. wegdrehen erfüllt den objektiven Tatbestand des 113 StGB, wenn die zugrundeliegende Massnahmen rechtmäßig war.

Dir ist aber aufgefallen, dass der Polizist eine Falschaussage zugegeben hat:

Zitat:

Erst nachdem der Rechtsbeistand intervenierte und auf das Video hinwies, habe der Streifenpolizist laut Binder eingelenkt: "Ich habe hier falsch ausgesagt. Bitte streichen Sie die Prozessaussage. Ich habe überreagiert und möchte mich bei den Angeklagten entschuldigen."

aus Lippische Landes-Zeitung.

Wieso stellst du die Sache immer noch als rechtmäßig dar? Kann es sein, dass dir Fehler und Übergriffe von Polizisten so weit weg erscheinen, dass du diese nicht mal dann erkennst, wenn die betroffenen Kollegen diese Fehler und Übergriffe bereits selber zugegeben haben?

Mit deiner Reaktion wird auch klar, wie so etwas funktioniert:

Zitat:

Fünf Polizisten hatten schriftlich mitgeteilt, dass die beiden Insassen eines weißen Opel Corsa handgreiflich geworden waren, nachdem sie eine Streifenwagenbesatzung gestoppt hatte. Die dem Richter vorliegenden Schilderungen entsprachen exakt der Aussage eines Polizeibeamten, der vor Gericht erschienen war. Auch er versicherte, dass er von den Fahrzeuginsassen angegriffen worden sei.

"Das ist der eigentliche Skandal, dass sich die Beamten aus falsch verstandener Kollegialität hinter einen der ihren stellen", sagte der Bielefelder Rechtsanwalt Detlev Binder.

Aus obiger Quelle.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 25. Mai 2015 um 23:11:31 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Mai 2015 um 22:58:47 Uhr:

 

Bereits das sperren und ggf. wegdrehen erfüllt den objektiven Tatbestand des 113 StGB,

Frage 1: Warum sollte der Beschuldigte sich "sperren und wegdrehen"?

Weil er so ein cooler Verweigerer ist, der es den blöden Bullen mal wieder so richtig zeigen kann und sowieso ja bei gar nichts mitmachen muss. Und wenn doch, seinen 24/7-Anwalt kontaktiert...

am 25. Mai 2015 um 21:16

Wenn man über ein Video reden will, setzt das m.E. voraus, das man sich selbiges vorher anschaut...

am 25. Mai 2015 um 21:21

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Mai 2015 um 23:16:22 Uhr:

Wenn man über ein Video reden will, setzt das m.E. voraus, das man sich selbiges vorher anschaut...

Hat das Gericht gemacht und die beiden freigesprochen.

Hat die Staatsanwaltschaft gemacht und ein Verfahren gegen den Polizisten eingeleitet.

Hast du gemacht und festgestellt, dass alles rechtmäßig war und dass es verwunderlich ist, wieso sich alle so aufregen. Die Kollegen haben da schon richtig gehandelt. Geht aus dem Video hervor. Oder?

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Mai 2015 um 20:38:36 Uhr:

Paragraph 6 I Nr 3, III BDSG. Zudem muss das Filmen während Kontrollen nicht geduldet werden. Ich untersagte das, wird trotzdem weitergefilmt ist das Ding einkassiert.

Aha, und warum will sich der Herr Sheriff nicht filmen lassen? Bei einer ordnungsgemäß durchgeführte Kontrolle habt ihr doch nichts zu verbergen. Bei Polizeiübergriffen hab ich ohne Zeugen nicht die geringste Chance etwas nachzuweisen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 23:16:08 Uhr:

 

Weil er so ein cooler Verweigerer ist, der es den blöden Bullen mal wieder so richtig zeigen kann und sowieso ja bei gar nichts mitmachen muss. Und wenn doch, seinen 24/7-Anwalt kontaktiert...

Tecci,

der war dünn, ganz dünn. Aber das weißt Du auch. Du hast das Video gesehen?

am 25. Mai 2015 um 21:36

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 23:16:08 Uhr:

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 25. Mai 2015 um 23:11:31 Uhr:

 

Frage 1: Warum sollte der Beschuldigte sich "sperren und wegdrehen"?

Weil er so ein cooler Verweigerer ist, der es den blöden Bullen mal wieder so richtig zeigen kann und sowieso ja bei gar nichts mitmachen muss. Und wenn doch, seinen 24/7-Anwalt kontaktiert...

Außerdem hat er vorher im Internet gelesen, das man das so macht und nichts passiert :D

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 25. Mai 2015 um 23:22:30 Uhr:

 

Aha, und warum will sich der Herr Sheriff nicht filmen lassen? Bei einer ordnungsgemäß durchgeführte Kontrolle habt ihr doch nichts zu verbergen.

Aus dem gleichen Grund, aus dem du dich auch nicht von irgendwelchen Leuten filmen lassen willst. Kann man aber auch selbst drauf kommen...

@ghost: ich passe meinen Diskussionsstil nur dem allgemeinen Niveau hier an (nicht speziell auf dich bezogen). Mir geht's auch nicht so sehr um den speziellen Fall aus diesem Video, sondern was hier grundsätzlich alles als Begründung herhalten muss...ist schon sehr speziell...

am 25. Mai 2015 um 21:39

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 25. Mai 2015 um 23:22:30 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 25. Mai 2015 um 20:38:36 Uhr:

Paragraph 6 I Nr 3, III BDSG. Zudem muss das Filmen während Kontrollen nicht geduldet werden. Ich untersagte das, wird trotzdem weitergefilmt ist das Ding einkassiert.

Aha, und warum will sich der Herr Sheriff nicht filmen lassen? Bei einer ordnungsgemäß durchgeführte Kontrolle habt ihr doch nichts zu verbergen. Bei Polizeiübergriffen hab ich ohne Zeugen nicht die geringste Chance etwas nachzuweisen.

Wer lesen kann, ist auch hier klar im Vorteil. Habe ich geschrieben.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 23:39:09 Uhr:

 

@ghost: ich passe meinen Diskussionsstil nur dem allgemeinen Niveau hier an (nicht speziell auf dich bezogen). Mir geht's auch nicht so sehr um den speziellen Fall aus diesem Video, sondern was hier grundsätzlich alles als Begründung herhalten muss...ist schon sehr speziell...

Ach, und daher können wir den explizit genannten Fall mal einfach so unter den Tisch fallen lassen?

Und was ist denn eigentlich das, bis auf minimale Ausnahmen, kritisierte Niveau? Dürfen die Polizisten ned mehr kritisiert werden? Sind die Jungs unfehlbar? Sorry Tecci, aber das kenne ich von früher, und darauf habe ich keinen Bock mehr.

am 25. Mai 2015 um 22:23

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 25. Mai 2015 um 23:27:10 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 23:16:08 Uhr:

 

Weil er so ein cooler Verweigerer ist, der es den blöden Bullen mal wieder so richtig zeigen kann und sowieso ja bei gar nichts mitmachen muss. Und wenn doch, seinen 24/7-Anwalt kontaktiert...

Tecci,

der war dünn, ganz dünn.

So dünn, dass es hier nicht mal mehr existent ist ;)

§113 StGB ist vor Kurzem nicht nur verschärft, sondern auch klarer definiert worden. Dieses "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" beinhaltet zwei Dinge

- den Widerstand, der über eine körperlich ausgeführte Gewalthandlung oder der Drohung mit einer solchen Gewalt unmittelbar gegen den Vollstreckungsperson ausgeführt sein muss. Bei einem passiven Verhalten, wie zB. das genannte Wegdrehen, sich abwenden, ignorieren, sich einer Mitarbeit verweigern, ... ist keine unmittelbare körperliche Gewalt gegen die Vollstreckungsperson und fällt somit nicht unter §113 StGB

- die Vollstreckungstätigkeit, die deutlich mehr ist, als eine hoheitliche Tätigkeit. Für eine Vollstreckungstätigkeit muss auch ein Vollstreckungsauftrag bzw. Vollstreckungsnotwendigkeit vor liegen. Das ist der Gerichtsvollzieher mit einem Gerichtsbeschluss und das sind auch Polizeibeamte, die im Rahmen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine Tätigkeit ausführen, zB. dann die Personenfeststellung oder auch "Erste-Hilfe"-Maßnahmen oder das Verscheuchen von Gaffern durchführen.

Eine "allgemeine Verkehrskontrolle" mit üblicher Personen- und Fahrzeugüberprüfung ist zwar eine hoheitliche Tätigkeit, jedoch ohne vorhergehende! OWI oder Straftat, die zu eben dieser Kontrolle geführt hat, anlasslos und somit keine Vollstreckungstätigkeit. Auch dann nicht, wenn sich bei der Kontrolle herausstellt, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte (ab dem Moment dann schon, vorher jedoch nicht). Ohne Vollstreckungstätigkeit gibt es auch keinen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Dass diese verwaltungsrechtliche Seite mit nicht nur hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung, sondern der echten Notwendigkeit einer tatsächlichen Vollstreckungsmaßnahme die Polizei nicht sonderlich toll findet und gern auch anders darstellt, mag sicherlich so sein.

Dummerweise ist aber genau das mit rein genommen worden, als 2013 der §113 StGB zum erweiterten Schutz von Gerichtsvollziehern und auch Handhabe gegen Gaffer (früher nur ein vom Ablauf aufwändiger Platzverweis möglich, heute ist das sofort Widerstand gg. VSB) neu formuliert wurde.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 23:16:08 Uhr:

Weil er so ein cooler Verweigerer ist, der es den blöden Bullen mal wieder so richtig zeigen kann und sowieso ja bei gar nichts mitmachen muss. Und wenn doch, seinen 24/7-Anwalt kontaktiert...

Hast Du mich nun zu deinem persönlichen Feind der Woche ernannt?

Ich erwarte von dir als Moderator etwas mehr Professionalität und Freundlichkeit gegenüber anderen Menschen.

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 25. Mai 2015 um 23:59:05 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 25. Mai 2015 um 23:39:09 Uhr:

 

@ghost: ich passe meinen Diskussionsstil nur dem allgemeinen Niveau hier an (nicht speziell auf dich bezogen). Mir geht's auch nicht so sehr um den speziellen Fall aus diesem Video, sondern was hier grundsätzlich alles als Begründung herhalten muss...ist schon sehr speziell...

Ach, und daher können wir den explizit genannten Fall mal einfach so unter den Tisch fallen lassen?

Und was ist denn eigentlich das, bis auf minimale Ausnahmen, kritisierte Niveau? Dürfen die Polizisten ned mehr kritisiert werden? Sind die Jungs unfehlbar? Sorry Tecci, aber das kenne ich von früher, und darauf habe ich keinen Bock mehr.

Diese Frage stelle ich mir bei manchen Themen auch... Vielleicht müssen manche erst einmal selber so Schreckliche Erfahrungen machen, um ihre Scheuklappen abzuwerfen. :rolleyes:

Warum ich mit diesem Hüseyin Sympathisiere? Der wirkt auf mich eher total gelassen und cool. Er pustet sogar in den Tester. :) Welcher normale Mensch lässt sich Grundlos verprügeln, erniedrigen und so dermaßen Würdelos behandeln? Wie ich diesen Mann einschätze, hätte er den Polizeibeamten mit leichtigkeit K.O. prügeln können, was er aber nicht getan hat.

"Widerstand" hin oder her. So etwas darf sich niemand (Grundlos) gefallen lassen. :mad: Polizeibeamte sind doch da um uns zu schützen und nicht um uns so zu behandeln. Heute Hüseyin, morgen Ali und übermorgen Peter...

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das etwas neues bei der Polizei ist. Ich behaupte nicht, dass es gang und gäbe wäre, aber sicherlich kommen viele Fälle gar nicht an die Öffentlichkeit, weil sich Beamte auch gegenseitig schützen, wie auch vermutlich in diesem Fall.

Meine Meinung: Solche Menschen dürfen keine "Marke tragen" und sollten vom Polizeidienst entlassen werden.

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