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Polizei in NRW will Handys nach Unfall einkassieren

Themenstarteram 11. Februar 2015 um 12:29

zu dem aktuellen Artikel auf einschlägigen Nachrichtenkanälen kann ich nur sagen:

Richtig so!!

Am besten gleich vor Ort mit dem Polizeiwagen drüber fahren über das sch... Telefon. :D

Gruß Andy

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Februar 2015 um 12:55

Aus meiner Sicht und nur mal so am Rande sind die Smartphones eine Seuche.

Jeden Tag sehe ich die Figuren wie Zombies auf Ihre Geräte starren. Fußgänger laufen wie behämmert über die Straße mit Blick aufs Handy gerichtet - in ner Fußgängermeile stehen die Smartphonjunkies chronisch im Weg oder rennen einen (oder mein Kind) um , Radfahrer können es auch nicht lassen zu telefonieren mit einer Hand am Lenker und eben vollbehämmerte schreiben whatsapp oder SMS beim Autofahren. Nur krank.

Andy

 

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2015 um 20:00:47 Uhr:

Woher kommt eigendlich die Angst, das bei der Überprüfung von ein paar lumpigen Verbindungsdaten die gesammte Privatsphäre ausspioniert werden könnte ?

Bzw. woher kommt die Einbildung dafür könnte sich jemand interessieren ?

Ich habe weder Angst, nur was geht wen auch immer meine Verdingungsdaten an, wenn sich daraus nichts ableiten lässt, was man ableiten möchte.

Es ist doch keine Einbildung, dass sich jemand dafür interessieren könnte - das Interesse ist die Tatsache, wegen der das Ding eingezogen wird.

Wenn es rechtmäßig wäre und nur die Verbindungsdaten betrifft, das würde man auch vom Netzbetreiber bekommen.

 

Welche Aufklärung und welche Überprüfung eines Sachverhalts?

Wie werden aus Daten objektiv nachvollziehbare, gesicherte Fakten?

Soweit ich das mitbekommen hab,können sie das tun wenn Gefahr im Verzug ist.Dann können sie durchsuchen auch ohne Durchsuchungsbefehl oder?

Zitat:

@Roadwin schrieb am 17. Februar 2015 um 20:06:34 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2015 um 20:00:47 Uhr:

Woher kommt eigendlich die Angst, das bei der Überprüfung von ein paar lumpigen Verbindungsdaten die gesammte Privatsphäre ausspioniert werden könnte ?

Bzw. woher kommt die Einbildung dafür könnte sich jemand interessieren ?

Ich habe weder Angst, nur was geht wen auch immer meine Verdingungsdaten an, wenn sich daraus nichts ableiten lässt, was man ableiten möchte.

Es ist doch keine Einbildung, dass sich jemand dafür interessieren könnte - das Interesse ist die Tatsache, wegen der das Ding eingezogen wird.

 

Welche Aufklärung und welche Überprüfung eines Sachverhalts?

Wie werden aus Daten objektiv nachvollziehbare, gesicherte Fakten?

Sorry, es ist mir echt zu blöd hier zum fünften Male zu erklären das eine getippte SMS maßgeblich die Ursache dafür sein kann, das ein schwerer Verkehrsunfall passiert ist.

Du gehst ja nicht drauf ein sondern brabbelst im Schargon eines schmierigen RA ,was kein Mensch versteht , und somit auch nicht widerlegt kann.

Sorry, das musste mal raus.

War von mir auch das letzte zum Thema.

Versprochen, großes Ehrenwort.

Zitat:

@legooldie schrieb am 17. Februar 2015 um 20:08:08 Uhr:

Soweit ich das mitbekommen hab,können sie das tun wenn Gefahr im Verzug ist.Dann können sie durchsuchen auch ohne Durchsuchungsbefehl oder?

Richtig, aber was ist hier für eine "Gefahr in Verzug", muss etwas unterbunden werden, weil es zu einer Gefahr werden wird.

Bei "Gefahr in Verzug" muss man alle Geräte einziehen, bevor man losgefahren ist oder einen Fahrer weiterfahren lässt - hinterher, insbesondere nach einem Unfall ist weder "Gefahr in Verzug", noch irgendwas mit "möglicher Beweismittelvernichtung".

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2015 um 20:12:44 Uhr:

Sorry, es ist mir echt zu blöd hier zum fünften Male zu erklären das eine getippte SMS maßgeblich die Ursache dafür sein kann, das ein schwerer Verkehrsunfall passiert ist.

Ja, kann, aber nicht im Ansatz so weit reicht, dass es als Beweis für den Unfall dient.

Wo ist jetzt der fehlende Schritt vom "kann" zum "ist", wenn schon der Nachweis des Tippens nicht geführt werden kann?

Es könnt ja sein das der Angehaltene ne Pumpgun auf der Hutablage liegen hat.Dann ist Gefahr im Verzug.

Zitat:

@legooldie schrieb am 17. Februar 2015 um 20:17:07 Uhr:

Es könnt ja sein das der Angehaltene ne Pumpgun auf der Hutablage liegen hat.Dann ist Gefahr im Verzug.

Und deshalb nimmt man das Handy ab und lässt ihn mit der Pumpgun weiter fahren?

So für heute schreib ich nix mehr.

Zitat:

@legooldie schrieb am 17. Februar 2015 um 20:08:08 Uhr:

Soweit ich das mitbekommen hab,können sie das tun wenn Gefahr im Verzug ist.Dann können sie durchsuchen auch ohne Durchsuchungsbefehl oder?

Nicht nur, alles was ich brauche ist ein Anfangsverdacht einer Straftat und das wird dann auch regelmäßig gemacht :)

Was sich die "nicht- Polizisten" leider nicht vorstellen können, ist die Tatsache, daß wir ziemlich oft nur Teilkennzeichen, vage Fluchtrichtungen, KfZ - Typen, KfZ - Farben, oder Personenbeschreibungen haben.

Es ist manchmal echt zum verrückt werden, wenn ein Zeuge (oder Geschädigter) den Täter als ca 1.70 - 1.80m groß, zwischen 20 - 40 Jahren alt, kurze dunkelblonde haare, dunkles Oberteil, dunkle Jeans beschreibt. Da fallen grob geschätzt zwei Drittel der männlichen Personen in einem bestimmten Fahndungsbereich drunter und ich kann (und will) gar nicht alle anhalten und kontrollieren - nichtsdestotrotz muß ich nach der Beschreibung gehen und so bin ich eben - leider - gezwungen, diesen großen Prozentsatz an Unschuldigen, die aber nun mal aufgrund der Beschreibung für mich "Verdächtige" sind, zu kontrollieren.

Daß das nicht nur für mein Gegenüber ziemlich unbefriedigend ist, sondern auch für mich ist klar, aber leider unvermeidbar.

Eine andere typische Beschreibung ist: dunkler Kombi/Limousine der Marke (xy), Fluchtrichtung (Strasse)... jetzt hast du eine Vorstellung davon, wie mühsam Polizeiarbeit oftmals ist.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Februar 2015 um 19:10:04 Uhr:

Ne, jemand der diesen Satz benutzt, sieht den Sinn des Handyverbots am Steuer ein, und kann sich mit stärkeren Kontrollen und sei es auch dem temporären Einzug des Handys, zur Aufklärung oder Überprüfung eines Sachverhaltes, iden­ti­fi­zie­ren.

1 min < temporär < 5 Jahre

Darin sehe ich bei der deutschen Justiz das größte Problem. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@Roadwin

Das funktioniert nicht, weil ein Polizist das möchte, sondern nur dann, wenn es ein Richter anhand sehr hoher Schwellen überprüft und begründet angeordnet hat.

Der Polizist macht das auch nicht von sich aus. Er braucht einen gesetzlichen Hintergrund für sein tun, da sonst das Beweismittel vor Gericht nichts wert wäre.

Ergo: Zuerst formuliert die Legislative ein Gesetz. Dann weißt die (wenn nötig) Judikative an, und die Executive (der Polizist) führt aus.

Da ist nichts mit "wenn ein Polizist möchte".

Zitat:

@Alpenfreund schrieb am 18. Februar 2015 um 10:01:51 Uhr:

Zuerst formuliert die Legislative ein Gesetz. Dann weißt die (wenn nötig) Judikative an, und die Executive (der Polizist) führt aus.

Ob da nun ein Bundes- oder Landes(Polizei)-Gesetz, ein Ministererlass oder der pure Wunsch eines Polizisten ist - macht keinen Unterschied, weil nichts von alledem hier eine Rechtsgrundlage wäre.

Für irgendwelchen Kleinkram, wie zB. die Geschäftskommunikation mit (s)einer Bank (Stichwort Steuer-CDs), kann man teilweise Verwertungsverbote aufheben, nur haben wir hier keinen Kleinkram mehr. Die Kommunikation mit zB. dem (Ehe-)Partner gehört zum absoluten Intimbereich einer jeden Person und unterliegt deutlich anderen Kriterien.

Wurde ein Beweismittel unter Verletzung der engsten verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrechte erlangt, dann unterliegt es einem ziemlich absoluten Beweisverwertungsverbot. (BVerfGE 34, 238; BGH NJW 82, 277; BayObLG NJW 90, 197; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., A § 112 III 2b).

Dies kann nur ein entsprechender Richter in jeweiliger Einzelfallentscheidung bestimmen (Anhörung beider Parteien). Die dann auch wieder angefochten werden kann, ein ganz normales prozessuales Verfahren - immerhin ist der Unfall geschehen und es gibt hier nichts, was auf die Schnelle entschieden werden müsste, um etwas möglicherweise Kommendes zu verhindern.

Ob hier überhaupt ein Richter pro Auswertung entscheidet, dürfte erheblich angezweifelt werden, da selbst der sichere Nachweis einer unzulässigen Handynutzung nur ein Indiz bringt (theoretische Möglichkeit), aber noch kein faktischer Beweis, der zur Bestimmung eines Unfallverursacher führt.

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