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Polizei hat mich angehalten!!!

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 22:33

mich hat letzt woche die Polizei angehalten und hat mich gefragt ob ich eine ABE für meinen Frontspoiler habe (ich habe die GL -Stossstange dran mit dem GTI Spoiler)! Er glaubt mir zwar das es ein orginal VW Teil ist aber er sagt das dieser Spoiler beim GTI verbaut wurde und daher für meinen CL nicht erkaubt wäre!

Was meint ihr dazu! Also ich finde das lächerlich!

Darf jetzt 25 € für den Scheiss bezahlen und muss mir irgendwo eine Genehmigung dafür holen! Wurde der evtl als Zubehör damals auch bei Gl oder CL verbaut?

Gruss Nico

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65 Antworten
am 14. Mai 2005 um 1:05

Die ABE für den Golf 2 hat meine ich die Nummer 186, 186/1 und 186/2.

Da alle Modelle (außer Syncro und Country) die Modellbezeichnung 19E haben, ist es irrelevant ob die Teile nachträglich eingebaut wurden oder nicht.

Es gibt ja nicht die Modellbezeichnung 19E CL oder 19E GTI.

In dem Fall hat der Cop tatsächlich nicht recht.

Kannst Ihm ja ne Kopie der ABE für den 19E überreichen, wenn er die dann in ein paar Wochen durchgelesen hat müsste er es wissen, daß dafür eine Freigabe "automatisch" exisistiert.

Ich würd keine 25€ bezahlen, weil es sich nicht um Original"zubehör" handelt, sondern um Original"Teile" für den Volkswagen Typ 19E.

am 14. Mai 2005 um 2:12

die labern nen schei.... da würd ich keinen cent bezahlen geh zu einem tüv men deines vertrauen und lass dir die unfähigkeit der polizisten bestätigen !

deutschland wird immer schlimmer polizisten die keine ahnug habe sollten besser nix zu solchen themen sagen

am 14. Mai 2005 um 5:40

naja, wie gesagt, für die Lippe brauchste keine ABE. Entweder gehste zu nem netten TÜV-Menschen der dir was aufschreiben soll für den Polizisten oder siehe Gürkan

Das Problem für dich wird nur sein, dass VW die ABE für den Golf nicht mal so eben herausgibt. Das habe ich auch schon versucht und habe nur die ABE Nummer bekommen, statt der ganzen ABE.

am 14. Mai 2005 um 8:35

hier wird wieder soviel mißt erzählt.

Tatsächlich müßtest das Ding eintragen sofern dein Golf älteren Baujahrs ist. Die Geschichte hatten wir schon vor einiger Zeit mit der Rallyfront. Vielleicht ließt dur den Thread mal durch.

Zitat:

Original geschrieben von golf16vau

hier wird wieder soviel mißt erzählt.

Tatsächlich müßtest das Ding eintragen sofern dein Golf älteren Baujahrs ist. Die Geschichte hatten wir schon vor einiger Zeit mit der Rallyfront. Vielleicht ließt dur den Thread mal durch.

Und and Osterhasen glauben wir auch noch oder wie :mad: !!! Leute gibte es :rolleyes:

am 14. Mai 2005 um 9:21

Originalteile müssen nicht eingetragen werden ... ich denke das ist mal ne geldschneidereimasche .. wie bei mir wo se mir sagten mein auspuff sei defekt/manipuliert .. dann bin ich auch zu nächsten tüver hin .. der hat mir die auspuff anlagen sofort ohne beanstandung abgenommen und meinte .. die brauchten wohl wieder geld ..

am 14. Mai 2005 um 9:36

So'n Käse...Manchen Beamten muß echt langweilig sein.

Der muß Dir erstmal nachweisen, daß man dafür ne ABE braucht !

Hat mir gestern der Tüvler gesagt !

benutzt doch einfach mal die Suchfunktion oder schaut in die Themen der letzten Tage !
Umbau auf GL Stoßstangen

natürlich hat golf16vau Recht und der General soll weiter an den Osterhasen glauben

Die GL Stoßstangen sind nur bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1990 eintragungsfrei nachzurüsten weil die Aufgrund Ihrer ABE 186/2 für die ganze Serie zugelasen sind - zu erkennen an der korrekten Längenangabe 4040mm unter Bemerkungen (wahlweise eingetragen).

In alle älteren Fahrzeuge müssen die eintragen werden. Ob das einen Tüv-Mann oder Sheriff überhaupt interessiert ist eine andere Sache.

Den Spoiler hätte der Sheriff in keinem Fall (einzeln) bemängeln dürfen, allenfalls die komplette Stoßstange wenn dein Golf älter als Bj. 1990 ist

am 14. Mai 2005 um 10:55

ich hätte mir von dem cop mal seine daten geben lassen, und ne dienstaufsichtbeschwerde geschrieben. :)

Dienstnummer

 

du bekommst den namen des cops im bußgeldbescheid mit, er wirds als Zeuge unten links aufgeführt.

genau - aber bis jetzt wissen wir nicht mal das Baujahr des Golf - wenn der älter als '90 ist würd ich vorsichtshalber mal die Füsse still halten.

Aber wenn er "nur" 25 Euro bezahlen soll bekommt er doch sofort das Ticket gegen Quittung oder als Zahlschein - einen Bescheid gibt's doch dann gar nicht ?

Entschuldigung mein letztes Ticket ist mindestens 6 Jahre her ;-)

am 14. Mai 2005 um 11:30

aber wenn er die gl stange schon ab werk dran hatte und dann nur den gti spoiler dran gemacht hat, dann ist das doch scheiß egal.

eigentlich dürfte der polizist nichts bemängeln

Zitat:

Original geschrieben von balou21200

genau - aber bis jetzt wissen wir nicht mal das Baujahr des Golf - wenn der älter als '90 ist würd ich vorsichtshalber mal die Füsse still halten.

Ja. Ohne diese Information stochern wir weiter im Nebel...

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