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Personenbeförderungsschein. Ab wieviel Personen?

Themenstarteram 22. Juli 2007 um 14:51

Hallo,

ich fahre bald mit 15 Personen nach München. Wir möchten uns zwei 8-Sitzer (7 Sitzer + 1 Fahrer) mieten. Die Fahrt findet privat statt.

Brauche ich dafür schon einen Personenbeförderungsschein? Oder wird der nur bei gewerblicher Fahrt benötigt?

Vielen Dank für die Hilfe :)

Beste Antwort im Thema

ab einem, wenns gewerblich ist und ab 8, wenns nicht gewerblich ist....

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am 22. Juli 2007 um 14:57

Zitat:

Quelle: wikipedia.de

Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte.

Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen.

Themenstarteram 22. Juli 2007 um 14:59

ja das hatte ich auch gefunden ....

Also denke ich mal, brauch man den nur wenn man gewerblich fährt. Aber es muss doch auch im privaten Bereich eine Grenze geben oder nicht?

am 22. Juli 2007 um 15:01

Bis zu 8 Personen darf man auch ohne besondere Bescheinigung transportieren.

Mfg Stephan

ab einem, wenns gewerblich ist und ab 8, wenns nicht gewerblich ist....

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

ab einem, wenns gewerblich ist und ab 8, wenns nicht gewerblich ist....

nicht ganz.

der PBS wird nur für gewerbliche Fahrten gebraucht.

Für Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen braucht du FSK D.

Ich zitiere mal aus dem Personenbeförderungsgesetz:

Zitat:

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige

Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und

mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die

mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit

erstrebt werden.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht

übersteigt;

[...]

D.h. wenn du einen wirtschaftlichen Vorteil draus ziehst, brauchst du einen Schein, wenn das Geld nur zur Deckung der Sprit-/Verschleißkosten ist, brauchst du ihn nicht.

Die Personenanzahl spielt hier keine Rolle, die geht nur in die benötigte FS-Klasse ein.

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 11:01

War heute beim Adac und die sagen, dass man mit dem B Führerschein maximal 8 Personen plus Fahrer (privat) befördern darf!

Zitat:

Original geschrieben von urug

War heute beim Adac und die sagen, dass man mit dem B Führerschein maximal 8 Personen plus Fahrer (privat) befördern darf!

richtig, denn

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Für Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen brauchst du FSK D.

Bezieht sich aber auf ein Fahrzeug, d.h. bei 7+8 wie bei dir teilt sich das ja auf 2 Fahrer auf.

am 23. Juli 2007 um 23:37

Zitat:

Original geschrieben von urug

War heute beim Adac und die sagen, dass man mit dem B Führerschein maximal 8 Personen plus Fahrer (privat) befördern darf!

Und wie sieht das beim alten Führerschein aus? Ist die Personenzahl bei Klasse 3 auch begrenzt?

Ja. Die gleiche Zahl, soweit ich weiß. Ist Also über 9 Personen in einem Fz. auch ein Bus Schein nötig.

Themenstarteram 24. Juli 2007 um 7:30

@ Jochen42

Auch beim alten Führerschein 3 gilt diese Begrenzung, extra beim ADAC gefragt :P

am 23. April 2008 um 7:29

Moin Moin

wollte Vatertag gerne mit 20 Mann aufm Hänger eine Vatertschaftstour unternehmen, war auch schon beim AMT um es anzumelden doch die meinten man bräuchte einen Personenbeförderungsschein.

Meiner Ansicht nach braucht man nur einen für "gewerbliche" Zwecke, da dies aber privat ist, muss das doch ne Lücke sein im Gesetz ?!?

Was meint ihr?

Bis 8 Personen privat -> kein Probleme

1-8 Personen gewerblich -> Personenbeförderungsschein

über 8 Personen -> zusätzlich Klasse D1 / D

Jetzt ist ein Traktorgespann (?) mit 20 Mann auf dem Anhänger kein Bus.

Ich frage mich eher, ob diese Fahrzeugkombination überhaupt offiziell erlaubt werden kann.

Wenn man dieser Quelle glauben kann, handelt es sich dabei tatsächlich um ein gesetzlich nicht klar umfasstes Gebiet, das aber nicht zwingend eine echte Lücke ist.

Ich denke, dass das Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt oder wer auch immer bei euch dafür zuständig ist, eine rechtliche Handhabe für Einzelfallentscheidungen hat und den Schein durchaus verlangen kann.

Genaueres kann dir wohl nur ein Anwalt sagen.

am 23. April 2008 um 10:34

war bei der Polizei ....

Man muss es einfach als "Himmelsfahrttour" angeben und dann darf man am Vatertag mit Trecker und Anhänger fahren das der einzigste Tag im Jahr der gedultet wird von der Polizei.

Alles andere muss man bei der Straßenverkehrsaufsicht mit Kfz-Zulassungsstelle anmelden sowie bei AMT in eurem Kreis. Eure Tour muss eine tradionelle oder von einem Verein sein, das sie es ansonsten nicht zulassen.

Zusätzlich muss der Anhänger durch TÜV und abgenommen werden mit diversen Veränderungen, wenn man Personen befördern will.

Also nutzt Himmelfahrt und macht eine wie die Polizei sagt: EINE HIMMELFAHRTSTOUR und die Polizei dultet es und wird Euch nicht anhalten, vorausgesetzt man benimmt sich !

Polizei (in manchen Situationen) dein Freund und Helfer :)

MFG

JULIEN

http://www.vatertag08.de.tl

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