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Parkplatz raetsel...

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 19:13

Hi,

ich parke ein auto grade in mitte (berlin-mitte) Dort sind parkplaetze knapp.

Nach kurzem suchen fand ich allerdings dieses tolle schild.

Da mir ab jetzt (freitag abend) bis sonntag abend reicht sieht das aus wie eine loesung.

Am anfang der strasse steht aber dummerweise dieses bloede schild.

Ist es jetzt sehr naiv wenn ich glaube das 2. schild gilt fuer die strasse/zone ausser fuer den behinderten parkplatz auf dem ich auch den samstag stehen darf?

gruss

3L

Ps.: die frage ist ernst gemeint :)

 

Beste Antwort im Thema

Wenn Du einen Parkausweis für diese Zone besitzt, darfst Du außerhalb der auf dem personengebundenen Behindertenparkplatz vermerkten Zeiten, auf selbigen parken.

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Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Nur liegt dieser Parkplatz in einer ausgeschilderten Zone.

Nein, es ist keine Zone.

Bin kein Berliner, und die dortigen Gepflogenheiten sind mir fremd, aber auf dem Schild steht doch Zone 15. Hier im Ruhrpott gilt: Wo Zone drauf steht, ist auch Zone drin.:D

am 12. Februar 2011 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Bin kein Berliner, und die dortigen Gepflogenheiten sind mir fremd, aber auf dem Schild steht doch Zone 15. Hier im Ruhrpott gilt: Wo Zone drauf steht, ist auch Zone drin.:D

Bin auch kein Berliner, weiß aber, dass Ihr Ruhris manchmal etwas… anders tickt :D

Nur wenn auf dem blauen P-Deckel Zone drauf steht, ist ne Zone drin. Im vorliegenden Fall sind's ganz normale Parkplätze mit Einschränkungen.

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 20:25

Konnte das auto heue schon abholen, es hat *keinen* zettel bekommen!

(heute SA 9 bis 22 uhr war der kritische bereich)

Jetzt wissen wir natuerlich nicht ob das zufall ist (trotz enorm hoher kontrolldichte dort), oder der parklatz wirklich vollkommen rechtens war.

 

3L

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 6:02

Eigentlich eine schande (fuer die STVO), dass ein autoforum nicht rausfinden kann ob man in einer bestimmten situation parken darf oder nicht. Und das waren nur 2 schilder. :)

3L

Von Montag bis Freitag ist das ein Behindertenstellplatz, samstags musst du dort einen Schein lösen (oder einen Ausweis haben) und am Sonntag darfst du auf diesem Platz kostenlos stehen (die genauen Uhrzeiten hab ich der einfachheithalber weggelassen).

Themenstarteram 13. Februar 2011 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Von Montag bis Freitag ist das ein Behindertenstellplatz, samstags musst du dort einen Schein lösen (oder einen Ausweis haben) und am Sonntag darfst du auf diesem Platz kostenlos stehen (die genauen Uhrzeiten hab ich der einfachheithalber weggelassen).

Ist eine moeglichkeit,

eine zweite ist, dass das schild fuer den eingezeichneten parkplatz eine andere regel aufstellt als fuer den rest der strassse. (das ist auf jeden fall so)

Und daher (das ist jetzt geraten) der parkplatz am ganze WE frei benutzbar ist.

Schliesslich braucht der behinderte nicht zusaetzlich einen parkschein/ausweiss?

Wie gesagt ich rate nur, hast du einen quellennachweis?

3L

 

Mir gehts ehrlich gesagt darum, wie man das praktisch am leichtesten löst - ohne Juristen :D .

Wer natürlich Lust an juristischen Spitzfindigkeiten hat und gerne wegen 10 oder 20€ prozessiert, darf das gerne machen ;) .

am 14. Februar 2011 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Ist eine moeglichkeit,

eine zweite ist, dass das schild fuer den eingezeichneten parkplatz eine andere regel aufstellt als fuer den rest der strassse. (das ist auf jeden fall so)

Ja, doch wohl aber nur für die Zeit auf dem Behindertenschild!?!

Zitat:

Und daher (das ist jetzt geraten) der parkplatz am ganze WE frei benutzbar ist.

Schliesslich braucht der behinderte nicht zusaetzlich einen parkschein/ausweiss?

Bist du behindert?

Ich denk mal nicht, also brauchst du auch einen Parkschein / Anwohnerausweis!

Denn nur Behinderte mit entsprechendem Schein im Fahrzeug (NUR blauer Schein mit Rollstuhlsymbol!) sind von der Pflicht des Parkscheins befreit.

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

..., dass das schild fuer den eingezeichneten parkplatz eine andere regel aufstellt als fuer den rest der strassse. (das ist auf jeden fall so)

Richtig,

aber diese Sonderregelung des Behindertenparkplatzes gilt nur für den dort ausgewiesenen Zeitraum.

Außerhalb dieses Behindertenzeitraums ist es ein gewöhnlicher Parkplatz, wie rechts und links daneben auch. Es wird nur der Behindertenstatus aufgehoben,

und unterliegt damit den ausgeschilderten Regeln für diese Parkplätze (Anwohnerausweis, ...)

Gesetzliche Regelung findet sich in der StVO:

Parkplatzeinschränkungen enden an der nächsten Kreuzung/ Einmündung (Zonenverbote darüber hinaus) oder durch Aufhebungsschild.

Würden an diesem Behindertenparkplatz die allgemeinen Verbote nicht gelten, dann müsste ein Aufhebungszeichen vor dem Parkplatz und eine erneute Ausschilderung nach dem Behindertenparkplatz vorhanden sein.

 

Zitat:

Schliesslich braucht der behinderte nicht zusaetzlich einen parkschein/ausweiss?

Während der Behindertenzeit nicht, die notwendige Berechtigung ist die Behindertenparkberechtigung.

Außerhalb der Behindertenzeit "eigentlich" schon.

Es handelt sich dann nicht mehr um einen Behindertenparkplatz, sondern um einen üblichen Parkplatz, auf denen die üblichen dort zugehörigen Regeln gelten.

Im Falle des Behinderten nun als Sonderregelung allerdings nicht, weil man mit der Behindertenparkberechtigung auch in Anwohnerbereichen, Parkverboten, ... parken darf

(§46 StVO und zugehörige VwV zu §46 StVO)

...

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Schliesslich braucht der behinderte nicht zusaetzlich einen parkschein/ausweiss?

Während der Behindertenzeit nicht, die notwendige Berechtigung ist die Behindertenparkberechtigung.

...

So wie ich das Zusatzschild verstehe, ist das ein personen- bzw. KFZ-spezifischer Behindertenparkplatz mit einer gesonderten Ausweisnummer, die sich ggf. ein Anwohner oder - aufgrund der eigenwilligen Zeiten wohl eher dort Werktätiger - hat gesondert eintragen und sperren lassen. Ein "normaler" Behindertenausweis ist da m. E. nicht ausreichend.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973

- aufgrund der eigenwilligen Zeiten wohl eher dort Werktätiger - hat gesondert eintragen und sperren lassen. Ein "normaler" Behindertenausweis ist da m. E. nicht ausreichend.

Hier in dem konkreten Fall ja, aber es gibt diese Situationen auch viel häufiger mit "allgemeinen" Behindertenparkplätzen, meist in der Nähe von Einkaufszentren.

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 14:31

wenn ihr recht habt, dann hatte ich glueck. :)

3L

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 14:50

Zitat:

....

Im Falle des Behinderten nun als Sonderregelung allerdings nicht, weil man mit der Behindertenparkberechtigung auch in Anwohnerbereichen, Parkverboten, ... parken darf

(§46 StVO und zugehörige VwV zu §46 StVO)

Ich habe hier , mal ein bischen gelesen, ich finde keine textstelle die passt. Worauf beziehst du dich genau?

Mein ansatz punkt ist, dass wir nicht von der zone sprechen, sondern einen eingezeichneten parkplatz mit extra regeln. Diese sind begrenzt durch die weissen linien, gelten dort aber 24/7.

Waer es anders, muesste meiner ansicht nach, der berechtigte behinderte auch zusaetzlich einen parkausweis oder schein haben.

Ich glaube das muss er nicht, die nicht behinderten ausserhalb der fuer ihn reservierten zeiten auch nicht. (das ist meine eigene und private interpretation, gebe ich zu.)

 

3L

das ganze ist einfachste mengenlehre:

anwohnerparkzone gilt für alle parkplätze des gekennzeichneten bereiches. behindertenparkplatz ist teil der anwohnerparkzone mit zusätzlichen regeln.

der behindertenparkplatz ist somit die schnittmenge.

Themenstarteram 14. Februar 2011 um 17:19

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut

das ganze ist einfachste mengenlehre:

anwohnerparkzone gilt für alle parkplätze des gekennzeichneten bereiches. behindertenparkplatz ist teil der anwohnerparkzone mit zusätzlichen regeln.

der behindertenparkplatz ist somit die schnittmenge.

In der schnittmenge AB gelten die regeln von A und B, heisst der behinderte braucht einen parkschein?

Glaube ich nicht, schlecht mitgedacht, schlechtes beispiel.

Obwohl ich durchaus glaube, dass die ausnahme sich auf den behinderten beschraenkt und nur fuer diese zeiten gilt und andernfalls die zone greift.

Nur so ganz sicher bin ich mir nicht, daher frage ich hier.

Aber dazu brauchts dann schon fakten und nicht lieblos interpretiertes grundschulen "wissen".

3L

 

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