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Ordnungsverfügung der Zulassungsstelle wegen Versicherungswechsel

Themenstarteram 22. März 2020 um 17:56

Hallo zusammen,

als langjähriger Student schaut man immer sehr genau aufs Geld und deshalb wechsel ich um Jahresende immer die KFZ-Versicherung über ein Vergleichsportal. So auch von 2019 auf 2020, wie üblich über ein Vergleichsportal die Versicherung vollautomatisiert gewechselt.

Im Februar bekam ich überraschenderweise eine Ordnungsverfügung meiner Zulassungsstelle, dass meine alte Versicherung gemeldet hat, dass mein Wagen nicht mehr versichert ist und ich deshalb sofort die Kennzeichen mit abgekratzten Siegeln vorzeigen muss, da ansonsten jemand geschickt wird und die Siegel abkratzt.

Auf den Schrecken habe ich meine neue Versicherung angerufen und gefragt ob alles in Ordnung ist. Diese bejahten und gaben mir die Info, dass im November 2019 die Daten digital an die ZS übermittelt wurden. Zur Vorlage bei der ZS gaben sie mir die EVB, damit ich dieser schnell einen Beweis meiner Versicherung zukommen lassen kann.

Für mich war damit die Sache erledigt.

Jetzt hat mich aber ein Brief der ZS erreicht, in dem für "die eingeleiteten Maßnahmen wegen Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften .. folgende Gebühren festgesetzt werden: 52,44 €". Rechtsgrundlage sind die Kosten der mir zugesandten Ordnungsverfügung.

Den Sachverhalt habe ich an meine neue Versicherung weitergeleitet. Ich erwarte dort aber keine schnelle Hilfe. Die 14tägige Zahlungsfrist läuft..

Deshalb meine Frage an das Forum: Kennt sich hier jemand mit dem Sachverhalt aus?

Muss ich als Halter eines KFZ die Strafe für das Scheitern eines automatischen Prozesses zwischen Versicherer und ZS bezahlen? Ich kann mir das allein von der Logik her nicht vorstellen..

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Anscheinend gilt die Weisheit "wer billig kauft, kauft zweimal" in abgewandelter Form hier auch...

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Moin!

Da würde ich erst einmal Einspruch gegen die Ordnungsverfügung einlegen und den Sachverhalt schildern. Als Beweis würde ich das Schreiben der neuen Versicherung beilegen. Bei der Schilderung des Sachverhaltes muss auch zu ersehen sein, dass zum gleichen Datum die alte Versicherung erloschen ist und die Neue beginnt.

G

Zitat:

@Graflagge schrieb am 22. März 2020 um 18:56:07 Uhr:

 

Muss ich als Halter eines KFZ die Strafe für das Scheitern eines automatischen Prozesses zwischen Versicherer und ZS bezahlen? Ich kann mir das allein von der Logik her nicht vorstellen..

Vielen Dank!

Ja denn Du als Halter bist verpflichtet den Versicherungsschutz nachzuweisen.

Die Übermittlung des Wechsels ans kba dann Zulassungsstelle wird nicht geklappt haben.

Rufe mal an, welche Versicherung die Kündigung übermittelt hat. Ich vermute mal die, die Du in 2019 hattest. Die evb (ü) der neuen wird nicht angekommen sein.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. März 2020 um 19:27:22 Uhr:

Zitat:

@Graflagge schrieb am 22. März 2020 um 18:56:07 Uhr:

 

Muss ich als Halter eines KFZ die Strafe für das Scheitern eines automatischen Prozesses zwischen Versicherer und ZS bezahlen? Ich kann mir das allein von der Logik her nicht vorstellen..

Vielen Dank!

Ja denn Du als Halter bist verpflichtet den Versicherungsschutz nachzuweisen.

Die Übermittlung des Wechsels ans kba dann Zulassungsstelle wird nicht geklappt haben.

Rufe mal an, welche Versicherung die Kündigung übermittelt hat. Ich vermute mal die, die Du in 2019 hattest. Die evb (ü) der neuen wird nicht angekommen sein.

Vollkommen richtig und die Kosten für den Bescheid muss die Versicherung ersetzen, die den Sachverhalt verbockt hat.

Einspruch bringt null, da das Fahrzeug aktuell ohne Versicherungsschutz ist und für das Amt bist du als Halter Ansprechpartner und sonst niemand :).

Zitat:

@ampfer schrieb am 22. März 2020 um 21:32:21 Uhr:

 

Vollkommen richtig und die Kosten für den Bescheid muss die Versicherung ersetzen, die den Sachverhalt verbockt hat.

Einspruch bringt null, da das Fahrzeug aktuell ohne Versicherungsschutz ist und für das Amt bist du als Halter Ansprechpartner und sonst niemand :).

So wie sich das liest, lag Versicherungsschutz vor (sofern auch entrichtet bei der neuen VS) , lediglich die Meldung ans Amt ist schiefgelaufen.

Ob es die VS oder das Amt verbockt hat , ist noch zu klären. Ich würde sofort Einspruch erheben und VS Schein + Rechnung nachliefern als Beleg.

am 23. März 2020 um 2:20

Hatte ich auch schon....

Zahlen macht Frieden - ich bin dann bei der Versicherung nochmal vorstellig geworden.

im Endeffekt kannst du von Glück reden...

Das kann auch ratzfatz ganz anders laufen

Um was für eine Wald- und Wiesen-Versicherung handelt es sich denn da?

Hatte ein Bekannter auch schon. Da hat es wohl das Landratsamt verpennt. Nach zwei klärenden Anrufen, erst bei der Versicherung dann beim Amt, war der Fall kostenfrei erledigt.

am 23. März 2020 um 7:53

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 23. März 2020 um 08:11:22 Uhr:

Um was für eine Wald- und Wiesen-Versicherung handelt es sich denn da?

Bei mir war es die DEVK

Also nix wald wiede Online...

Zitat:

@Scirosto 8V schrieb am 22. März 2020 um 22:06:17 Uhr:

Zitat:

@ampfer schrieb am 22. März 2020 um 21:32:21 Uhr:

 

Vollkommen richtig und die Kosten für den Bescheid muss die Versicherung ersetzen, die den Sachverhalt verbockt hat.

Einspruch bringt null, da das Fahrzeug aktuell ohne Versicherungsschutz ist und für das Amt bist du als Halter Ansprechpartner und sonst niemand :).

So wie sich das liest, lag Versicherungsschutz vor (sofern auch entrichtet bei der neuen VS) , lediglich die Meldung ans Amt ist schiefgelaufen.

Ob es die VS oder das Amt verbockt hat , ist noch zu klären. Ich würde sofort Einspruch erheben und VS Schein + Rechnung nachliefern als Beleg.

Wenn ein Versicherungsschutz vorliegt, so wie eigentlich im Text beschrieben, ist der Einspruch berechtigt. Es liegt eine Versäumnis der Versicherung und/ oder eine Nichtbeachtung der Meldestelle vor.

Themenstarteram 23. März 2020 um 13:59

Vielen Dank für eure Antworten.

Ja, die Versicherung war korrekt abgeschlossen und bezahlt. Ich sehe hier keinerlei Fehler bei mir, da der Wechsel ohne mein Zutun stattfindet.

Weil jemand gefragt hat: Ich bin bei der Friday Versicherung.

Telefonisch ist Friday wegen Corona nicht zu erreichen und auf meine Mail gab es die gleiche Standardantworten wie im Februar..deshalb habe ich mich in der Zwischenzeit auf Trustpilot eingelesen.

Offenbar hat die Versicherung Friday Probleme bei der Überstellung der EVB Nummer als auch bei der Übernahme der korrekten Schadenfreiheitsklasse.

Dort sind die Erfahrungsberichte mehrerer "Geschädigter" zu lesen.

Hier ein Beispiel:

Zitat:

Ich habe am Wochenende einen Brief meiner Kfz-Zulassungsstelle erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Auto innerhalb von 2 Werktagen zwangsstillgelegt werden soll, angeblich weil ich seit dem 1.8.2019! keinen Versicherungsschutz mehr besitze. Ich habe aber seit August regelmäßig meine Beiträge bei Friday gezahlt, auch eine Email erhalten, dass die KFZ-Zulassungsstelle über den Wechsel informiert wird. Jetzt versuche ich seit Montag jemanden von der Hotline zu erreichen, sicherlich 40mal angerufen. Auch per email habe ich es schon zig Mal versucht, und um Rückruf gebeten und auf die Dringlichkeit hingewiesen. Ich sitze nun mit dem Auto in Trier fest, Weiterfahrt ist untersagt, und morgen muss ich meine Kinder von meinem ExMann übernehmen. Es ist unfassbar, wie mit Kunden umgegangen wird, die so eine Dringlichkeit vorweisen können. Es hätte seitens der Friday nur eine Übermittlung der EVB Ü Nr erfolgen müssen. Dann wäre alles gut. Jetzt bin ich gezwungen, mit dem Zug nach Essen zurückzufahren, Unterlagen und Kennzeichen abzuholen, meine Kinder einzupacken, und nach Trier per Zug zurückzufahren, das Auto dort auf meinen Lebensgefährten umzumelden, damit ich sicher mit Auto nach Hause fahren kann, denn die Zulassungsstellen in Essen sind aufgrund des Corona Virus geschlossen worden. Ich bin erschüttert. Wer zahlt mir die ganzen Zusatzausgaben, die angefallen sind?

https://de.trustpilot.com/review/friday.de

Anscheinend gilt die Weisheit "wer billig kauft, kauft zweimal" in abgewandelter Form hier auch...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. März 2020 um 15:11:10 Uhr:

Anscheinend gilt die Weisheit "wer billig kauft, kauft zweimal" in abgewandelter Form hier auch...

So ist es.

Spar dir den Einspruch, wie von mir schon vermutet ist der Bescheid zu 99% nicht rechtswidrig.

Das Fahrzeug ist momentan nicht versichert und wer das verbockt hat ist für das Amt unerheblich. Fakt ist: KFZ ohne Versicherung und damit hat es im Straßenverkehr nichts verloren.

Mögliche Problemlösung: Zu einer vertrauenswürdigen Versicherung gehen, abschließen und sofort eine EVB-Ü veranlassen.

Mögliches weiteres Problem: Nach deiner "neuen" Versicherung kommt deine schlafmützige Friday-Versicherung daher, übersendet eine korrekt EVB-Ü und schon bist du für KBA und Zulassungsstelle wieder bei der Friday versichert, ohne es zu wissen.

Kommt in der Praxis immer wieder mal vor.

Zitat:

@ampfer schrieb am 23. März 2020 um 15:44:00 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. März 2020 um 15:11:10 Uhr:

Anscheinend gilt die Weisheit "wer billig kauft, kauft zweimal" in abgewandelter Form hier auch...

So ist es.

Spar dir den Einspruch, wie von mir schon vermutet ist der Bescheid zu 99% nicht rechtswidrig.

Das Fahrzeug ist momentan nicht versichert und wer das verbockt hat ist für das Amt unerheblich.

...solange es nicht das Amt selber verbockt hat. Wenn aber das Amt keine Bestätigung erhalten hat, ist der Bescheid zu Recht ergangen. Der TE kann ja versuchen, sich die Gebühren von der Versicherung zurückzuholen. Viel Erfolg...

*hust* ... der Bescheid ist nur dann rechtmäßig, wenn keine Versicherung besteht.

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