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Nutzungsausfall nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:06

Hallo Community,

ich habe folgendes Problem. Am 28.05.2014 ist mir ein Traktor in meinen parkenden VW Polo gefahren. Der Schädiger hat sich sofort gemeldet und seiner Versicherung gemeldet. Mein Auto habe ich dann am selben Tag morgens in eine VW-Werkstatt gefahren.

Nach ca. 2 Wochen habe ich mich telefonisch beim Autohaus informiert, wie lange die Reparatur noch dauert. Die Servicemitarbeiterin konnte mir aber keine Auskunft geben und wollte mich zurückrufen. Nach 2-3 Tagen ohne Rückruf habe ich wieder angerufen und schon wieder das selbe Spiel. Es tut ihr leid, aber sie muss erst den zuständigen Werkstattleiter sprechen, aber ich werde zurückgerufen. Dies ging unfassbare 5-6 mal ohne Rückmeldung, bis ich auch echt richtig sauer wurde. Habe dann auch 2 Emails an einen Serviceleiter und einen Servicemitarbeiter geschrieben und meine Unzufriedenheit vermeldet.

Heute, am 25.06.2014, unfassbare 4 Wochen nach dem Unfall rief mich der Werkstattleiter zu meinem Entsetzen zurück und teile mir mit, dass erst jetzt mit der Reparatur begonnen wird und erst jetzt Ersatzteile bestellt werden. In 2 Wochen sollte dann alles fertig werden. Er entschuldigte sich und argumentierte damit, dass er selbst im Urlaub war und sehr viel los war im Autohaus. Das Gutachten liegt mir inzwischen auch vor. Reparatursumme ca. 3500 Euro, Nutzungsausfall 35 EUR/Tag und Reparaturzeit ca. 5 Tage!!

Die gegnerische Versicherung wird also wohl keine 6 Wochen Nutzungsausfall aktzeptieren. Nun meine eigentliche Frage. Kann ich den Rest vom Autohaus geltend machen in Form von Schadensersatz? Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Danke für eure Antworten

CK

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2014 um 18:06

Das wird den TE bestimmt sehr freuen :rolleyes:

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17 Antworten
Themenstarteram 25. Juni 2014 um 13:07

Übrigens: Die gegnerische Versicherung hatte keine Einwände und in der ersten Woche mit die Reparaturfreigabe erteilt

am 25. Juni 2014 um 17:03

Hallo CK,

Zitat:

Original geschrieben von Kropp89

 

Die gegnerische Versicherung wird also wohl keine 6 Wochen Nutzungsausfall aktzeptieren.

Korrekt, wie Du vermutest nimmt akzeptiert die Dauer aus dem Gutachten, wenn nachweislich begründbar (und eine schlampige Werkstatt gehört nicht dazu) auch länger. Schließlich sollst Du grundsätzlich nachden Unfall so darstehen, wie vor dem Unfall.

Nun meine eigentliche Frage. Kann ich den Rest vom Autohaus geltend machen in Form von Schadensersatz? Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Überlege selbst! Für eine Schadensersatzanspruch benötigst Du immer eine Grundlage. Wenn Du also mit ihm keine konkrete Dauer ausgemacht hast, kann er übertrieben gesprochen sich noch ein Jahr mit der Reparatur Zeit nehmen. Das zwischen Dir und der Werkstatt getroffene Vertragsverhältnis (Reparaturauftrag) bezieht sich nur auf die Instandsetzung des Fahrzeuges. Wenn Du mehr zum Vertragsgegenstand machen willst, muss Du das vorher mit ihm ausmachen.
Und um es vorweg zunehmen: ja ich weiß selbst, dass das praxisfremd ist; so ist aber m.E. die Rechtslage.
Wenn ich an Deiner Stelle wäre würde ich mich bei VW beschweren. Ein Gutschein für eine Inspektion wäre ja auch schon was.

Danke für eure Antworten

CK

Na da hat die Werkstatt aber lang gebraucht. Mein Auto, da musste die Front nach einem Anhängerkupplungsschaden erneuert werden, nachdem mir auch jemand ins geparkte Auto gefahren ist, war 3 tage in der Werkstatt und ich hab es nun wieder.

am 25. Juni 2014 um 18:06

Das wird den TE bestimmt sehr freuen :rolleyes:

sicher wird es ihn nicht freuen, aber wenn ich ein Auto in die Werkstatt gebe, will ich es so schnell wie möglich wider haben und nicht sechs Wochen darauf warten, dass man eventuell die Stoßstange wechselt. Höchste Zeit, die ich nach einem Unfall auf ein Auto gewertet habe waren zwei Wochen, da hab ich allerdings nen Leihwagen vom Autohaus bekommen und da wäre es mir dann egal gewesen, Hauptsache ich hab fahrbaren Untersatz.

Bei so einer Kunden Betreuung hätte ich denen gesagt, entweder ist der Wagen in einer Woche nun fertig oder man holt ihn ab, mit Ausrede Urlaub kann heute keiner mehr kommen.

am 25. Juni 2014 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981

Bei so einer Kunden Betreuung hätte ich denen gesagt, entweder ist der Wagen in einer Woche nun fertig oder man holt ihn ab, mit Ausrede Urlaub kann heute keiner mehr kommen.

würde mich mal interessieren, wie Du Dich denn aus dem Vertrag mit Werkstatt lösen willst ohne dabei Schadensersatz zu begründen.

beste grüße Phaeti

Ganz einfach, weil Sie sechs Wochen für einen Schaden brauchen. Haben wir in Spanien auch schon gemacht, die Werkstatt sollte einfach nur den Motor wieder zum laufen bringen, was haben se gemacht, alles auseinander genommen, der Werkstatt haben wir mitgeteilt, dass wir den Arbeitslohn bezahlen und den Wagen abholen, haben wir auch gemacht, komisch, wären wir in einer anderen Werkstatt gewesen, hätte das ganze wenn überhaupt 2 Wochen gedauert, aber Vertragswerkstätten ist der Kunde ja scheinbar ziemlich egal.

Und meine Kollegin, die VW fährt, fährt freiwillig auch nicht mehr nach VW, da sie dort auch nur schlechte Erfahrungen gemacht hat. Scheibenwischer wechseln ZB. 2 Tage.

Ich denke bei 6 Wochen warten auf einen Wagen warten, da wird der Vertrag von der Werkstatt mit Sicherheit nicht eingehalten.

Im Gutachten steht ja auch die Zeit drin, wie lange es dauert und dann zusagen, ja die Werkstatt hat viel zutun und der Werkstattleiter ist im Urlaub ist doch mehr als eine Ausrede.

Ich gehe mal stark davon aus, dass die Autos erst gemacht haben, die mehr Geld einbringen und das Auto dann mal so nebenbei gemacht wurde, bzw. wird.

Ist der Wagen jetzt überhaupt mal repariert oder brauchen die weitere sechs Wochen, weil der Lackierer jetzt im Urlaub ist???

am 26. Juni 2014 um 6:54

Zitat:

Original geschrieben von Kropp89

 

Die gegnerische Versicherung wird also wohl keine 6 Wochen Nutzungsausfall aktzeptieren.

Das wird sie aus nachvollziehbaren Gründen und vollkommen zu Recht sicher nicht tun.

 

Zitat:

Original geschrieben von Kropp89

 

Nun meine eigentliche Frage. Kann ich den Rest vom Autohaus geltend machen in Form von Schadensersatz?

Was wurde vereinbart?

Wie wurde der Reparaturauftrag erteilt (schriftlich oder mündlich)?

Wurde ein verbindlicher Fertigstellungstermin schriftlich oder mündlich vereinbart?

Wurden die Kfz-Reparaturbedingungen einschliesslich Fertigstellungstermin vereinbart?

 

Wenn kein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde, dann kannst du von vornherein irgendwelche Ansprüche gegen die Werkstatt vergessen!

Wurde ein Fertigstellungstermin vereinbart, sieht die Sache besser aus für dich.

Da ich aber keine Lust habe, hier wild herumzuspekulieren, musst du schon mit ein paar mehr Infos (siehe oben) herüberkommen, wenn du brauchbare Antworten erwartest.

Was steht denn auf dem Auftrag den du unterschrieben hast? I.d.R. steht da bei VW-Aufträgen immer oben rechts wann der Wagen fertig sein soll.

Brauchst du den Wagen? Nutzungsausfall spricht ja für nicht. Dann wird es eh schwer, Schadenersatzansprüche kann man ja nur stellen wenn ein Schaden entstanden ist.

Würde von daher mal den kurzen Weg versuchen und mal einen Termin mit dem Werkstattleiter/Chef machen ob man sich da nicht einigen kann. Beispielsweise dass man gleich Ölwechsel und Co. miterledigt oder ähnliches Entgegenkommen.

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 8:52

Erst mal vielen, vielen Dank für die ganzen Beiträge. Ich versuch mal genauer darauf einzugehen:

Am 28.05.2014 wurde das Auto bei VW abgegeben. Die Servicedame sagte, man müsse auf die Antwort und die Freigabe der gegnerischen Versicherung warten und werde, sobald diese da ist schnellstmöglich mit der Reparatur beginnen. Das war alles leider mündlich. Aber wir waren zu dritt dort, dass bedeutet ich und 2 Zeugen und da war die Rede von einer Reparaturzeit von ungefähr 2 Wochen nach Versicherungsfreigabe. Die gegnerische Versicherung hat schon 2 Tage später am 30.05. die Freigabe erteilt. Wir waren also der Meinung, dass das Auto dann spätestens in der Woche drauf angefangen wird zu reparieren. Nutzungsausfall habe ich auch nur geltend gemacht, weil ich 2 Wochen Urlaub hatte und nicht unbedingt auf das Auto angewiesen war. Ca. 2 Wochen nach dem Unfall habe ich mich zum ersten Mal telefonisch mit dem Autohaus in Verbindung gesetzt, da ich seit dem Unfalltag keinerlei Informationen bezüglich des Reparaturvorgangs erhalten habe und in der Annahme war, dass die Reparaturen bald abgeschlossen seien müssten. Bei diesem Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin erst die Akte holen und mit dem zuständigen Werkstattmitarbeiter sprechen müsste, ich aber zurückgerufen werde. Ca. 2 Tage später hatte ich immer noch keine Rückmeldung und habe selbst wieder zum Hörer gegriffen. Mir wurde wieder mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin auf Anhieb nichts zur Reparatur sagen kann und Sie sich um eine zügige Auskunft in der Werkstatt bemühe und ein Kollege so schnell wie möglich zurückruft. Dies ging 3-4 Mal, bis ich am 18.06.2014 schließlich mit einem „zuständigen“ Mitarbeiter telefoniert habe und um genauere Informationen und das Gutachten gebeten habe. Dieser Mitarbeiter versicherte mir, dass er, feiertagsbedingt, spätestens am 20.06.2014 das Gutachten und genauere Informationen per Mail zusendet. Am 23.06.2014, als ich immer noch keine Mail erhalten habe, habe ich den zuständigen Mitarbeiter selbst angeschrieben. Am gleichen Tag habe ich dann von der Rechtsanwaltskanzlei des Autohauses das Gutachten erhalten und musste erstaunt feststellen, dass das Datum des Gutachtens der 22.06.2014 (sonntags!?!) ist und bei dem Gespräch mit dem Mitarbeiter des Autohauses, in dem er mir die Versendung des Gutachtens versprach, noch gar kein Gutachten existierte. Mir wurde also weiterhin suggeriert, dass der Gutachter längst da war und die Reparaturen längst begonnen haben. Ich wurde also schlicht und ergreifend verars… In keinem einzigen Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass mit den Reparaturen noch nicht einmal begonnen wurde. Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass der Terminplan der Werkstatt voll ist und erst 4 Wochen nach dem Unfall begonnen werden kann. Außerdem wurde mir auch kein Mietwagen aufgrund von Verzögerungen angeboten. Hätte ich in einem der zahlreichen Telefonaten erfahren, dass noch nicht einmal mit der Reparatur und der Ersatzteilbestellung angefangen wurde, hätte ich eine angemessene Frist gesetzt und wäre ansonsten vom Vertrag zurückgetreten. Da mir aber der Eindruck vermittelt wurde, dass mit der Reparatur längst begonnen wurde, hatte ich nicht einmal die Möglichkeit, nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und eine andere Werkstatt aufzusuchen.

Am 25.06.2014 hat mich dann der Werkstattleiter angerufen und mir erst in diesem Gespräch mitgeteilt, dass erst jetzt mit der Reparatur begonnen wird und diese voraussichtlich bis Ende der Kalenderwoche 27 oder Anfang 28 dauert. Er entschuldigte sich und sagte er hatte Urlaub und der Vertreter hat es verschlafen. Also stand das Auto 4 Wochen lang einfach nur herum und ich wurde davon nicht informiert.

Zur Schadensersatzleistung:

Mir ist wohl ein Schaden entstanden, denn ich musste mir für 4 Wochen ein Ersatzauto besorgen. Das war zwar familienintern abgewickelt, aber das ist ja egal. Ich finde, es ist schon eine grobe Pflichtverletzung des Autohauses und vor allem ein Unding, wie hier mit Kunden umgegangen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Kropp89

Das war alles leider mündlich.

Ich hätte jetzt was wieder was von "wie kann man nur so doof sein ..." erzählt, aber gut, das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen.

Nur mündlich, wer hat dann den Auftrag für das Gutachten, die Abtretung, den Auftrag für den Rechtsbeistand beim Anwalt usw.. unterschrieben? Was sind das für Vögel die ohne Auftrag tätig werden?

Da du nichts unterschrieben hast - einfach mal Anrufen und sagen du hättest das Auto gerne zurück und würdest dich selber um Gutachter und Anwalt kümmern, hättest ja keinen Auftrag dafür gegeben ... und mal gucken wie die Reaktion darauf ausfällt. ;-)

Vor allem, wieso jetzt noch 2 Wochen wenn der Gutachter von 5 Tagen spricht?!? Kriegen die überhaupt was auf die Kette? :confused:

 

Themenstarteram 26. Juni 2014 um 9:45

Ok ein kleines Missverständnis:

Mit mündlich meine ich den Reparaturzeitraum. Bei der Fahrzeugannahme wurde nur mündlich erwähnt, dass es ca. 2 Wochen dauert. Natürlich haben wir den Reparaturauftrag schriftlich unterschrieben und auch die Vollmacht für den Rechtsanwalt des Autohauses. Der Gutachter kam ja jetzt bereits. Gutachten vom 22.06.2014

Zitat:

Original geschrieben von Kropp89

auch die Vollmacht für den Rechtsanwalt des Autohauses.

Schon falsch, die Vollmacht für DEINEN Rechtsanwalt. ;-)

Ggf. auch mal den Gutachter anrufen warum er nach der Beauftragung - deine Unterschrift im Autohaus - erst fast einen Monat später tätig wird. Auch hier, es ist DEIN Gutachter, DU hast ihn mit deiner Unterschrift beauftragt, das Autohaus hat nur vermittelt.

Da wäre mein erster Weg mal mit beiden zu sprechen und zu fragen was da los ist. Auch für deren Ruf ist es nicht förderlich wenn das so läuft. Genauso deinen Rechtsanwalt fragen was mit den Ausfallkosten/Ersatzfahrzeug jetzt wäre

Themenstarteram 2. Juli 2014 um 6:19

Falls es jemanden interessiert...

Ich habe mit dem Serviceleiter vom Autohaus telefonieren können und war endlich mal positiv überrascht. Er hat sich für die lange Wartezeit entschuldigt und mir eine entsprechende Entschädigung zugesichert. Er werde den Fall intern noch einmal ansprechen und klären. Sollte also die Ausnahme, bedingt durch Krankheitsausfälle, Urlaub etc., gewesen sein. Ich bin mal gespannt, wieviel Tage mein Auto dann beim Autohaus stand, wieviel Euro Nutzungsausfall ich von der Versicherung bekomme, wieviel Euronen Differenz entstehen und was das Autohaus mit mir vereinbart...

Danke an alle Gesprächsteilnehmer

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