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NSU Quickly, fahren ohne Führerschein?

NSU Quickly
Themenstarteram 17. Februar 2022 um 12:03

Hallo,

kann ich eine Quickly ohne Führerschein fahren. Ist eine Quickly ein Mofa oder ein Moped?

Für qualitative Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

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19 Antworten

Eine Quickly ist ein Moped und fährt schneller als 25 km/h. Also brauchst Du einen Führerschein.

Weder Mofa noch Moped darfst du ohne einen Schein fahren.

Ob zum Fahren eine Mofaprüfbescheinigung, oder ein Mopedführerschein benötigt wird, ist abhängig von der Höchstgewschwindigkeit.

Ich kenn mich mit dem Typ nicht aus, aber lt. Google fahren die 40 km/h. Das würde dann als Moped zählen.

Bis 25 km/h zählt es als Mofa.

Aber wie gesagt, so einfach drauf setzen und loseiern ist weder bei Mofa noch Moped möglich.

Früher benötigte man den Führerschein Klasse 4 dazu. Etwas getunt läuft die normalerweise bis zu 60 km/h.

Zitat:

@2kgKnackwurst schrieb am 17. Februar 2022 um 13:09:45 Uhr:

Weder Mofa noch Moped darfst du ohne einen Schein fahren.

Mofa`s dürfen sehr wohl ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung gefahren werden.

Kommt nur darauf an,wie alt der Fahrer ist .

Das gilt für alle,die vor dem 01.April 1965 geboren sind.

Themenstarteram 17. Februar 2022 um 14:07

Danke für die bisherigen Antworten.

Meine Frage ist also präzisiert: Ist eine Quickly ein Mofa oder kann es als Mofa "zugelassen" werden. Was steht in der Betriebserlaubnis bei euch?

Aufgrund meines Alters könnte die Quickly, sofern sie als Mofa gilt, ja ohne den LAPPEN fahren.

Hier in Berlin bietet einer eine Quickly ohne Papiere an. Sollte diese aber als Moped gelten, ja dann geht´s leider nicht.

am 17. Februar 2022 um 15:05

Ich bin jetzt wirklich nicht der Experte für Quicklys, aber soviel ich weiß (man möge mich gerne korrigieren) war die Quickly der Oberbegriff für eine ganze Moped-Familie. Da gab es wohl Mofas, Mopeds und sogar Mokicks. Also wirst Du nur mit "eine Quickly" nicht weit kommen.

Du meine Güte. Das Teil ist vermutlich uralt... :)

Bekommt man sowas überhaupt ohne Papiere zugelassen, bzw versichert?

Hat es da nicht auch ein Kleinkraftrad aus der Serie?

Aber wenn du in dem Alter bist, hast du doch sehr wahrscheinlich den alten 3er und damit ist zumindest AM inkludiert. Vor dem 01.04.1980 sogar der A1.

Wenn du allerdings par ordre du mufti laufen darfst, hilft dir das leider auch nicht. Die Anordnung gilt dann auch für Mofas.

 

Blödsinn, da du ja vor dem 01.04. 1980 15 Jahre alt warst.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 17. Februar 2022 um 16:24:50 Uhr:

Bekommt man sowas überhaupt ohne Papiere zugelassen, bzw versichert?

Die Papiere kann man neu beantragen, wenn sie fehlen.

Die angefragt Quickly war als Moped(MOtorfahrrad-PEDale) klassifiziert und durfte mit der ehemaligen Führerscheinklasse 5(40 KM/H) gefahren werden. Als Besitzer der ehemaligen Führerscheinklasse 1-2 - 3 oder 4 durfte sie auch gefahren werden, da diese Klassen die Klasse 5 beinhalteten.

Die alte Klasse 4(50-er Jahre) wurde novelliert und galt anfangs bis 250 ccm. Danach war die Grenze 50 ccm im Zweirad Bereich.

Eine Sonderstellung nahmen die Kleinkrafträder(50 cm-offene Leistung ein. Dieses Agreement galt nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Für die Quickly muß also ein Führerschein vorhanden sein.

Irgendwie bist Du falsch. Die Führerscheinklasse gab es meines Wissens nie aber die 4, die habe ich und durfte die Quickly fahren und bin es auch. Heute habe ich seit über 27 Jahren den A Schein.

Guckst du....

Screenshot-20220217-221440-com-google-android-googlequicksearchbox

Da steht aber nichts von Mopeds, das sind nur landwirtschaftliche Maschienen.

Moin Moin !

Eine Quickly ist immer mit FS-Klasse 5 zu fahren gewesen , heute brauchts AM , also Mindestalter wie auch damals 16 Jahre.

Klasse 5 , vor dem 1.4.1980 erworben , enthält ausser Klasse L auch die Klasse M !

Klasse 4 , vor dem 1.4. 1980 erworben , enthält ausser M und L auch die Klasse A1 !

Klasse 4 , bis zum 31.12.1988 erworben, enthält auch Klasse S !

Zitat:

Eine Sonderstellung nahmen die Kleinkrafträder(50 cm-offene Leistung ein. Dieses Agreement galt nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

und in der DDR ! Diese benötigten in D die Klasse 4.

Um die Sache völlig zu verwirren : heute ist eine Quickly ein Kleinkraftrad.

Die 50ccm 2-Räder mit offener Leistung, die früher Kleinkraftrad hiessen, gibt es seit etlichen Jahren nicht mehr. Demzufolge wurden sie auch irgendwann bei einer EG-weiten und vereinheitlichten Klasseneinteilung auch vergessen mit der lustigen Folge, dass es heute Probleme machen kann , diese zuzulassen , eben weil es sie einfach nicht mehr gibt. Kleinkrafträder sind sie nicht , weil sie dafür zu schnell sind. Leichtkrafträder sind sie auch nicht , weil diese über 50 ccm haben. Eine zeitlang gab es noch für die Zul.stellen eine Arbeitsanweisung, wonach die ehem. KKR je nach EZ in die eine oder andere Klasse einzuteilen waren. Diese Arbeitsanweisung wurde dann auch bei einer Novelle irgendwann vergessen.

 

Aber Quicklys waren allesamt Mopeds und keine Kleinkrafträder , auch wenn es zig Varianten gab und auch Konfektionäre, die nur den Motor verwendeten , sogar in Italien und Frankreich.

mfG Volker

Für die KKR brauchte es in den 80ern den 1B und die 50 Mokick durfte man mit dem 4er fahren.

Und mit dem 5er ging auch Mofa zu meiner Zeit (84).

Die Quickly war meist 40 km/h und bergab für mutige auch etwas schneller :-)

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