Neuwagenrabatt für Schwerbehinderte

Audi TT 8J

Hallo Gemeinde,

die aktuellen Neuwagenrabatte für Schwerbehinderte liegen bei 20,5 % (Standard ist 15,5 %). (Quelle: meinauto.de)
Ich kenne im groben die Bedinungen. Mein Vater hat einen Schwerbehindertenausweis (50 %, gehbehindert)

Plane in nächster Zeit mir einen TTS zuzulegen.
Mein Vater muss dann praktisch das Auto kaufen und es muss auch auf Ihn zugelassen werden.
Eine von den Bedinungen ist, das die Zulassung für ein halbes Jahr besteht.

Jetzt meine Frage: Wie wird das kontrolliert bzw. wird es überhaupt kontrolliert? Hätte nämlich vor, das Auto sofort wieder auf mich umzumelden, da es Versicherungstechnisch besser ist.

Sind hier vielleicht einige, die diese Erfahrung schon gemacht haben?
Über Antworten würde Ich mich freuen.
DANKE

Gruß Flo

Beste Antwort im Thema

Ich sehe diesen Thread Start mit sehr gemischten Gefühlen!

Es erinnert mich sehr an Leute, die kostbare Behinderten Parkplätze blockieren, weil sie sich illegal(!) vom Opa den Ausweis geliehen haben - und Menschen, die dringend darauf angewiesen sind, gucken in die Röhre...

Daher denke ich, dass es nicht gut ist - solche Angebote, für Menschen die es ohnehin schon schwer genug haben, durch Mißbrauch auszuhöhlen, bis irgendwann mal ein Hersteller sagt: "Schluss damit!"

Sachlich gesehen: Audi (Volkswagen Konzern gibt 15%).
Versicherungsnehmer und halter müssen nicht soweit ich weiß nicht identisch sein.

Moralisch gesehen, finde ich Dein Vorhaben zum Kotzen!

Schöne Pfingsten noch!

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Worin liegt der Sinn, dass das Auto unbedingt sofort wieder auf dich zugelassen wird ???

Ich sehe diesen Thread Start mit sehr gemischten Gefühlen!

Es erinnert mich sehr an Leute, die kostbare Behinderten Parkplätze blockieren, weil sie sich illegal(!) vom Opa den Ausweis geliehen haben - und Menschen, die dringend darauf angewiesen sind, gucken in die Röhre...

Daher denke ich, dass es nicht gut ist - solche Angebote, für Menschen die es ohnehin schon schwer genug haben, durch Mißbrauch auszuhöhlen, bis irgendwann mal ein Hersteller sagt: "Schluss damit!"

Sachlich gesehen: Audi (Volkswagen Konzern gibt 15%).
Versicherungsnehmer und halter müssen nicht soweit ich weiß nicht identisch sein.

Moralisch gesehen, finde ich Dein Vorhaben zum Kotzen!

Schöne Pfingsten noch!

Ich bin ebf. 50 GdB (wird aber wohl auf 70 hinauslaufen); dieses bedeutet allerdings nicht, dass man mit dem Merkzeichen G gleich auf den Beh.parkplätzen parken darf; dafür bedarf es des ergänzenden Merkzeichens aG. Trotz neuer Urteile laufen meine Korrespondenzen mit dem Versog.werk diesbzgl. noch.

Ich stelle mir ebf. die Frage, welche Rabathöhe ich erhalten würde.
Z.Zt. fahre ich einen TT Coupe (glutorange, Bauj. 8/08) und überlege ggf. demnächst ein Upgrade zu machen (TT-RS m. S-Tronic).
Regulär bekommt man ab 50 GdB ja mind. 15%. Diese 15% werden m.W. von Audi selbst subventioniert und an den Händler vor Ort zurückerstattet. In der Regel sind ja sowieso 10-12% beim freundlichen Händler drin.

Ich frage mich nun, ob ich somit 10% zzgl. 15 % (wg. Merkzeichen G) = 25% Ermäßigung erhalten würde/könnte?

Weiß da jemand mehr?

Zitat:

Original geschrieben von TT_IQ


Ich sehe diesen Thread Start mit sehr gemischten Gefühlen!

Ich nicht...

Original geschrieben von TT_IQ
Es erinnert mich sehr an Leute, die kostbare Behinderten Parkplätze blockieren, weil sie sich illegal(!) vom Opa den Ausweis geliehen haben - und Menschen, die dringend darauf angewiesen sind, gucken in die Röhre...

Sowas habe Ich noch nicht und würde Ich auch nicht machen!

Original geschrieben von TT_IQ
Sachlich gesehen: Audi (Volkswagen Konzern gibt 15%).

Habe Ich doch oben bereits erwähnt, das Standard 15,5 % und mit Schwerbehinderung 20,5 % sind!

Original geschrieben von TT_IQ
Versicherungsnehmer und halter müssen nicht soweit ich weiß nicht identisch sein.

Das ist gut...

Moralisch gesehen, finde ich Dein Vorhaben zum Kotzen!

Wenn Ich aber nochmal ca. 2500 € sparen kann, schei... Ich auf die Moral!

Schöne Pfingsten noch!

Wünsche Ich Dir ebenfalls

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Zitat:

Original geschrieben von Mistfinger


Ich bin ebf. 50 GdB (wird aber wohl auf 70 hinauslaufen); dieses bedeutet allerdings nicht, dass man mit dem Merkzeichen G gleich auf den Beh.parkplätzen parken darf; dafür bedarf es des ergänzenden Merkzeichens aG. Trotz neuer Urteile laufen meine Korrespondenzen mit dem Versog.werk diesbzgl. noch.

Ich stelle mir ebf. die Frage, welche Rabathöhe ich erhalten würde.
Z.Zt. fahre ich einen TT Coupe (glutorange, Bauj. 8/08) und überlege ggf. demnächst ein Upgrade zu machen (TT-RS m. S-Tronic).
Regulär bekommt man ab 50 GdB ja mind. 15%. Diese 15% werden m.W. von Audi selbst subventioniert und an den Händler vor Ort zurückerstattet. In der Regel sind ja sowieso 10-12% beim freundlichen Händler drin.

Ich frage mich nun, ob ich somit 10% zzgl. 15 % (wg. Merkzeichen G) = 25% Ermäßigung erhalten würde/könnte?

Weiß da jemand mehr?

Hallo,

nein, 25% sind utopisch!

Standardrabatt ist z.Zt. 15,5 % und mit Schwerbehindertenausweis sind es 20,5 %!

Gruß Flo

Zitat:

Original geschrieben von Ghosti21



Zitat:

Original geschrieben von Mistfinger


Ich bin ebf. 50 GdB (wird aber wohl auf 70 hinauslaufen); dieses bedeutet allerdings nicht, dass man mit dem Merkzeichen G gleich auf den Beh.parkplätzen parken darf; dafür bedarf es des ergänzenden Merkzeichens aG. Trotz neuer Urteile laufen meine Korrespondenzen mit dem Versog.werk diesbzgl. noch.

Ich stelle mir ebf. die Frage, welche Rabathöhe ich erhalten würde.
Z.Zt. fahre ich einen TT Coupe (glutorange, Bauj. 8/08) und überlege ggf. demnächst ein Upgrade zu machen (TT-RS m. S-Tronic).
Regulär bekommt man ab 50 GdB ja mind. 15%. Diese 15% werden m.W. von Audi selbst subventioniert und an den Händler vor Ort zurückerstattet. In der Regel sind ja sowieso 10-12% beim freundlichen Händler drin.

Ich frage mich nun, ob ich somit 10% zzgl. 15 % (wg. Merkzeichen G) = 25% Ermäßigung erhalten würde/könnte?

Weiß da jemand mehr?

Hallo,
nein, 25% sind utopisch!

Standardrabatt ist z.Zt. 15,5 % und mit Schwerbehindertenausweis sind es 20,5 %!

Gruß Flo

zeig mir den händler der aktuell 15,5 % gibt.......

bei mir sinds 18% aber nur weil da 2500€ sonderaktionen drin sind......... die regel sind 12,5% immo

Der Konzern gewährt 15% - der Händler vermittelt das Geschäft an den Konzern und erhält eine Vermittlungsprovision, die i.d.R. keinen weiteren Rabatt erlaubt. Wer 20 will, muss einen Ford kaufen!

@Ghosti21 15% sind nicht 15,5% !!!! (Dyskalkulie ist als Schwerbehinderung nicht anerkannt!!!!)
....mal sehen, ob Du auch noch auf die Moral sch... kannst, wenn Du selber im Rolli sitzt, vielleicht mit einem künstlichen Darmausgang!

HartzIV Betrüger, Rating Agenturen und Schwerbehinderten-Rabatt-Preller - für mich alles Menschen, die Ihren Vorteil aus der Not anderer schlagen - tut mir leid, solch eine Haltung finde ich widerwärtig!

Im Übrigen muss man für die Rabattgewährung einen Zusatzvertrag unterschreiben! Und: es wird auch kontrolliert!

Zitat:

Original geschrieben von Mistfinger


Ich bin ebf. 50 GdB (wird aber wohl auf 70 hinauslaufen); dieses bedeutet allerdings nicht, dass man mit dem Merkzeichen G gleich auf den Beh.parkplätzen parken darf; dafür bedarf es des ergänzenden Merkzeichens aG. Trotz neuer Urteile laufen meine Korrespondenzen mit dem Versog.werk diesbzgl. noch.

Ich stelle mir ebf. die Frage, welche Rabathöhe ich erhalten würde.
Z.Zt. fahre ich einen TT Coupe (glutorange, Bauj. 8/08) und überlege ggf. demnächst ein Upgrade zu machen (TT-RS m. S-Tronic).
Regulär bekommt man ab 50 GdB ja mind. 15%. Diese 15% werden m.W. von Audi selbst subventioniert und an den Händler vor Ort zurückerstattet. In der Regel sind ja sowieso 10-12% beim freundlichen Händler drin.

Ich frage mich nun, ob ich somit 10% zzgl. 15 % (wg. Merkzeichen G) = 25% Ermäßigung erhalten würde/könnte?

Weiß da jemand mehr?

Zitat:

Original geschrieben von TT_IQ


Der Konzern gewährt 15% - der Händler vermittelt das Geschäft an den Konzern und erhält eine Vermittlungsprovision, die i.d.R. keinen weiteren Rabatt erlaubt. Wer 20 will, muss einen Ford kaufen!

@Ghosti21 15% sind nicht 15,5% !!!! (Dyskalkulie ist als Schwerbehinderung nicht anerkannt!!!!)
....mal sehen, ob Du auch noch auf die Moral sch... kannst, wenn Du selber im Rolli sitzt, vielleicht mit einem künstlichen Darmausgang!

HartzIV Betrüger, Rating Agenturen und Schwerbehinderten-Rabatt-Preller - für mich alles Menschen, die Ihren Vorteil aus der Not anderer schlagen - tut mir leid, solch eine Haltung finde ich widerwärtig!

Im Übrigen muss man für die Rabattgewährung einen Zusatzvertrag unterschreiben! Und: es wird auch kontrolliert!

Ich behaupte ja gar nicht das Gegenteil! Ich weis nicht, was Du immer hast!?

Mein Vater hat doch einen Behindertenausweis! Und warum soll er sich dann nicht das Auto kaufen, auch wenn Ich es benutze!

Schaut mal in meinem Anhang! Da seht ihr den Preivergleich und auch die Prozente!

Meinauto

Zitat:

Original geschrieben von Ghosti21



Zitat:

Original geschrieben von TT_IQ


Ich sehe diesen Thread Start mit sehr gemischten Gefühlen!

Ich nicht...

Original geschrieben von TT_IQ
Es erinnert mich sehr an Leute, die kostbare Behinderten Parkplätze blockieren, weil sie sich illegal(!) vom Opa den Ausweis geliehen haben - und Menschen, die dringend darauf angewiesen sind, gucken in die Röhre...

Sowas habe Ich noch nicht und würde Ich auch nicht machen!

Original geschrieben von TT_IQ
Sachlich gesehen: Audi (Volkswagen Konzern gibt 15%).

Habe Ich doch oben bereits erwähnt, das Standard 15,5 % und mit Schwerbehinderung 20,5 % sind!

Original geschrieben von TT_IQ
Versicherungsnehmer und halter müssen nicht soweit ich weiß nicht identisch sein.

Das ist gut...

Moralisch gesehen, finde ich Dein Vorhaben zum Kotzen!

Wenn Ich aber nochmal ca. 2500 € sparen kann, schei... Ich auf die Moral!

Schöne Pfingsten noch!

Wünsche Ich Dir ebenfalls

Ich finde deine Einstellung nicht gut.

Dere da Max

Zitat:

Original geschrieben von daMux


Ich finde deine Einstellung nicht gut.
Dere da Max

Klasse Antwort! 100 Punkte! :-)))

Zitat:

Original geschrieben von Mistfinger



Regulär bekommt man ab 50 GdB ja mind. 15%.

Aber nur mit nem "G", ich habe 60% und bekomme auch keinen zusätzlichen Schwerbehindertenrabatt, da ich kein Merkzeichen "G" habe. Hatte Anfangs sogar 100% und da hätte ich noch nichtmal was bekommen.

Die 15% kommen ja von Audi selber, den "normalen" Rabatt, den dir der Händler gibt kann man dann dazurechnen. Wenn ein Händler z.B. 12% normalen Rabatt gibt und du mind. 50% (mit"G"😉 hast bekommt man also 27%.

Zitat:

Original geschrieben von Ghosti21



Zitat:

Original geschrieben von daMux


Ich finde deine Einstellung nicht gut.
Dere da Max
Klasse Antwort! 100 Punkte! :-)))

Das liegt vielleicht daran das Max im Rollstuhl sitzt und wohl weiss wie sich so etwas anfühlt.

Also informiere dich vorher mal ne bißchen mehr bevor du solche provokativen Rückantworten

gibts.

@ Wacken: Genau das meine ich auch.
Ich habe das Merkzeichen G, habe nun einen Verschlimmerungsantrag und nochmals das Merkzeichen aG beantragt, was die Versorgungswerke nicht gerne geben (habe einen Behandlungsfehler hinter mir und zahlreiche OPs aus der Geschichte ertragen müssen), wobei neuere Urteile deutlich aussagen: „Das Gericht hat nun festgestellt, dass das Merkzeichen aG keinesfalls nur vollkommen gehunfähigen Personen zusteht. Auch die von vielen Gerichten und Versorgungsämtern festgelegte maximale Gehstrecke von 100 m wurde als untauglich eingestuft. Die maßgebenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stellen nach Ansicht der Richter darauf ab, unter welchen Bedingungen sich jemand außerhalb seinen Kraftfahrzeuges bewegen kann: nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung.“
Als Vergleichsgruppe dient die in der Verwaltungsvorschrift desweiteren aufgeführte Personengruppe:
Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außer Stande, sind ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind.
Das Merkzeichen steht demzufolge denjenigen Personen zu, die in ihrer Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt sind und sich nur unter ebenso großen körperlichen Anstrengungen fortbewegen können, wie die genannten Personen. Eine Rollstuhlabhängigkeit ist damit nicht mehr Voraussetzung für das Merkzeichen aG. Viele Gehbehinderte, die zwar noch gehfähig sind, dies aber nur mit großer Anstrengung oder mit fremder Hilfe können, erhalten durch das Urteil die Möglichkeit das Merkzeichen aG zu beantragen.
In einer weiteren Entscheidung (AZ: BSG B 9SB U97 R), hat das Bundessozialgericht außerdem festgestellt:
„Das Merkzeichen aG ist auch den Behinderten zuzuerkennen, die zwar noch gehen können, dadurch aber ihre Behinderung verschlimmern.“
Weiter hat das Sozialgericht Stade in einem rechtskräftig gewordenen Urteil entschieden, dass auch Menschen mit einer schweren Gehbehinderung aufgrund von beispielsweise MS das Recht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz (AZ: S2 SB 3/01) zusteht. Durch den Verzicht auf überflüssiges Gehen, kann der Schwerbehinderte eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes hinauszögern. Darum ist der Nachteilsausgleich einer außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) für diesen Personenkreis gerechtfertigt.

Wir werden sehen, was Audi macht.

Hi,

nur zur Info:

seit dem 01. April 2010 braucht man kein Merkzeichen "G" mehr im Ausweis, um die Konditionen für Schwerbehinderte zu bekommen.
Und ich muss mich leider hier auch outen, dass ich letzte Woche einen S5 Sportback bestellt habe über den Ausweis meines Vaters. Ich muss den Wagen halt nur auf ihn anmelden und er muss der Besteller des Wagens sein.
Summa summarum gab es 17,5 % Rabatt und zusätzlich 1.000 € Loyalitätsprämie von Audi.

Meinen Vater hat es gefreut, dass er mir damit helfen konnte, ein wenig, bzw. einen Batzen Geld zu sparen.

Moralisch verwerflich finde ich den Kauf über den Ausweis eigentlich nicht.
Wenn man natürlich diesen missbraucht, um irgendwo Behinderten-Parkplätze nutzen zu können, dann braucht man darüber nicht reden. Das ist natürlich moralisch absolut unter aller Sau.

Gruß Olli

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