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Neufahrzeug trotz Vorbesitzer -> keine Kulanz?

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 19:31

Hallo zusammen,

habe ein rießen Problem und wollte hierzu mal eure Meinung hören.

und zwar:

Ich habe mir im Januar 2009 ein Reimport Fahrzeug bei einem deutschen Händler erworben.

Im Kaufvertrag, auf der Rechnung und im Deutschen KFZ-Brief ist überall Anzahl Vorbesitzer: 0 eingetragen.

Soweit so gut.

Aber jetzt nach 2 Jahren, ist mein ABS Steuergerät defekt und muss ausgetauscht werden. (Kosten: ca. 800,-€)

Ich bat nun meine Werkstatt (eine Vertragswerkstatt des Herstellers) einen Kullanzantrag für mich zu stellen.

Er wies mich darauf hin, dass dies nicht möglich sein, denn ich hätte die Erste Garantie versäumt, die im Juni 2009 fällig gewesen währe, da das Fahrzeug bereits eine Zulassung im Ausland gehabt hätte.

Jetzt zu meiner Frage:

Das ist doch echter Betrug vom Verkäufer, oder???

Ein Fahrzeug als Neuwagen zu verkaufen, dass keiner ist und in den Unterlagen die ich bekommen habe, ist es niergends ersichtlich, im Gegenteil, es steht ausdrücklich 0 Vorbesitzer.....

Ich habe jetzt die Kundenbetreuung des Hersteller eingeschaltet.....

Wollte aber gerne Eure Meinung dazu hören, bevor ich das ganze dem Anwalt übergebe.....

Gruß

kope

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kope0815

das die Garantie bei meinem Fahrzeug ein halbes Jahr früher begonnen hat, das wusste ich ja....

Aber dass man dann die erste Inspektion nach der Garantiezeit machen muss wurde mir nicht gesagt.

Du versuchst hier ein totes Pferd zu reiten.

Sämtliche Überlegungen zur Garantie und der Einhaltung von Bedingungen sind eine nette Zeitverschwendung, mehr nicht.

Auch wenn alles "richtig" im Sinne irgendwelcher Forderungen oder Auflagen des Garantiegebers erledigt wurden:

Sie ist abgelaufen und damit beerdigt.

Du kannst sie exhumieren, aber niemals reanimieren.

 

Dein Thema ist "Kulanz" und da ist es völlig egal was vorher alles war oder nicht war.

Eine Kulanzablehnung muss nicht mal begründet werden, und wenn sie mit "weil der Papst ein Moslem ist" begründet wird, ist das auch in Ordnung. Relevant ist die Ablehnung, die auch durch eine "fehlerhafte" Begründung sich nicht verändert.

Dummerweise werden Kulanz-Ablehnungen immer begründet, weil derjenige, der sie dem Kunden überbringt, sich irgendwie zu einer Begründung verpflichtet fühlt. Oft um eine "Schuld" auf einen anderen abzuwälzen und selber "gut" zu bleiben.

"Dummerweise" deshalb, weil dies regelmäßig einen Kunden auf den Holzweg führt. Beim Kunden erzeugt das den Eindruck, dass "deshalb" die Kulanz abgelehnt wird und würde "deshalb" nicht existieren, man einen Anspruch haben würde.

Es gibt keinen Anspruch auf Kulanz, nicht weil man sich eine Kulanz aus falschem Verhalten zerschossen hat, sondern weil es grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch gibt.

Versuche einen Kulanzantrag über einen anderen Vertragshändler oder auch direkt an Seat. Fragen kostet nichts, aber sich da etwas einreden, warum "die da doch müssen", ist Holzweg.

Kulanz ist wie ein Weihnachtsgeschenk von einem fast Unbekannten, mit dem man nie gerechnet hätte, weil es keinen Grund gab, damit zu rechnen.

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Du hast nun mal keinen Anspruch auf Kulanz und eine "Garantie" hast du offenbar auch versäumt, was auch immer das bedeuten mag (Garantieinspektion?, sei bitte deutlicher).

Ich würde mit den Betrugsvorwürfen vorsichtig sein, denn der Wagen war ja wohl neu (0km) und hatte keinen deutschen Besitzer.

Versuche zuerst herauszufinden, ob überhaupt und aus welchem Grund du gegen die Garantiebedingungen verstoßen haben solltest.

Das Thema gabs schon, Dein Problem: Es ist ein Reimport.

Im Ausland wird die Garantie andes geregelt, die läuft nämlich, sobald das Fahrzeug vom Händler an das Autohaus ausgeliefert wird. Deswegen war die Garantie schon rum, als Du den Wagen nach 18 (?!) Monaten in die Werkstatt gegeben hast.

Dein Fahrzeug ist trotzdem ein Neuwagen gewesen und hat auch keinerlei Vorbesitzer (vor Dir).

Prügel den Verkäufer so lange bis er den Kulanzantrag abschickt ! Darüber hat er eigentlich nicht zu entscheiden, sondern der Hersteller.

Aber wenn der Hersteller die Kulanz ablehnt, und du wirklich keine Garantie mehr hast (das kann gut sein), dann hast du halt Pech gehabt. Du hast absolut keinen Anspruch auf Kulanz, genauso wie die Garantie ist das ein freiwillige Entscheidung des Herstellers, nur im Gegensatz zu dieser ist sie nicht verbindlich. :rolleyes:

Um was für ein Auto handelt es sich denn ?

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 20:51

das Problem laut der Werkstatt ist folgendes:

Ich habe das Fahrzeug im Januar 2009 als (ursprgl. gedachter Neuwagen) zugelassen.

Habe dann im Jan. 2010 + jan. 2011 jeweils brav meine Jahresinspektion durchführen lassen.

Und nun teilt mir der Meister der Werkstatt mit, dass das Fahrzeug wohl im August 2008 in NL bereits seine Erstzulassung gehabt hätte deshalb die Jahresinspektion im August 2009 fällig gewesen währe.

Das Problem ist:

Ich habe von dem Reimport Händler schriftlich, dass es sich um einen Neuwagen handelt und es keinen Vorbesitzer gab.....

Aber im System von SEAT ist wohl etwas anderes hinterlegt....

Deshalb speche ich hier um einen absichtlichen Betrug, oder sehe ich das falsch????

wie lange sollte die Garantie denn Dauern ?

Wenn er Dir als Neufahrzeug verkauft wurde und bereits angemeldet war, so ist dies arglistige Täuschung, denn er hätte Dir den Wagen als Tageszulassung verkaufen müssen. Was steht denn im Kaufvertrag?

Ungeachtet alledem: Wenn der Wagen im August 2008 in den NL zu einem Autohaus ging, dann läuft die Garantie (ungeachtet der Inspektionen) im August 2010 ab. Egal zu welchen Zeitpunkt der Wagen tatsächlich zugelassen wurde.

Der vorzeitige Wegfall der Garantieansprüche durch den Hersteller entbindet den Händler nicht von der Sachmängelhaftung.

Aber der Nachweis wird schwer, denn der Defekt am ABS müsste ja vor der Übergabe vorhanden gewesen sein.

am 9. Februar 2011 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

 

Der vorzeitige Wegfall der Garantieansprüche durch den Hersteller entbindet den Händler nicht von der Sachmängelhaftung.

Aber der Nachweis wird schwer, denn der Defekt am ABS müsste ja vor der Übergabe vorhanden gewesen sein.

Der Sachmangel besteht doch darin daß es kein Neuwagen war, sondern eine Tageszulassung.

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 22:28

Hallo,

genau wie Incomming sagte, das erste Problem ist, dass mir der Verkäufer im Kaufvertrag schriftlich bestätigt hat, dass es sich um ein Neuwagen (seperate Zeile: Anzahl Vorbesitzer:0 Erstzulassung:0 ) handelt.

Der Verkäufer hat lediglich auf dem Kaufvertrag vermerkt: Garantiebeginn: 27.08.2008.

Nach Nachfrage warum dies so währe, sagte er mir dass (wie hier schon gesagt wurde) der Garantiebeginn nach Verschiffungsdatum beginnen würde.

Jetzt habe ich jedoch von der Werkstatt erfahren müssen, dass das Fahrzeug wohl an diesem Tag in Holland zugelassen wurde.

Dies wurde mir aber im Kaufvertrag nicht mittgeteilt.

Weil die Frage aufkam: es handelt sich bei dem Fahrzeug um einen SEAT Leon Cupra!!!

Jetzt habe ich das Problem, dass die Werkstatt sich weigert einen Kullanzantrag zu stellen, weil ich angeblich die erste Jahresinspektion nicht gemacht habe.

(hätte mir der Verkäufer gesagt bzw. das schriftlich im Vertrag vermerkt dass es sich um eine Tageszulassung handelt, hätte ich im August 2009 die erste Inspektion machen lassen.)

Jetzt werde ich mich morgen an die Kundenbetreuung von Seat wenden und hoffe dass sie mir hier helfen.

Zitat:

Original geschrieben von Incoming

Der Sachmangel besteht doch darin daß es kein Neuwagen war, sondern eine Tageszulassung.

Ich denke, der Sachverhalt liegt anders. Der Händler hat sich evtl. falsch ausgedrückt, wenn die angeschlossene Werkstatt behauptet, der Wagen wäre schon im Sept. 2008 zugelassen gewesen, denn dann würde sich der Händler ja selber ein Ei gelegt haben. Auch denke ich nicht, daß die Zulassungsstelle 0 Vorbesitzer eingetragen hätte.

Ich nehme folgenden Sachverhalt an:

Der Wagen war ein Neuwagen und wurde September 2008 an das NL Autohaus ausgeliefert. Die (im übrigen freiwillige) Herstellergarantie (auf die kein Anspruch besteht, falls nicht vertraglich anders geregelt) läuft dann bis zum Sept. 2010.

Der Wagen vom deutschen Händler reimportiert, ohne zusätzliche Garantievereinbarungen verkauft, und im Januar 2009 angemeldet. Daher auch Anzahl Vorbesitzer = 0, was nie im Brief (Zulassungsbesch. Teil I) gestanden hätte, wenn der Wagen eine Tageszulassung war. EZ wäre dann auch Sept. 2008.

Nun geht nach fast 2 Jahren was kaputt, der Käufer denkt sich: Na klasse. er hat ka noch Garantie.

Der Händler (bzw. seine Werkstatt) macht eine Anfrage an den Hersteller, dieser lehnt ab, weil die Garantie Sept. 2010 abgelaufen ist.

Der Werstattmeister hat aber keinen Plan von EU-Rechten/Garantie usw. und denkt sich: Hmm, er hätte eigentl. ja Garantie haben müssen, weil er ja Jan. 2009 das erste mal zugelassen wurde. Das stimmt ja auch, wenn es sich eben nicht um einen Import handeln würde.

Also wird 'irgend eine Erlärung' herausgequetscht, wie z.B. dijenige, daß der Wagen wohl in NL schon mal zugelassen wurde ... oder dergleichen.

Ich denke mir, der Fall liegt exakt so, wie beschrieben.

Aber obs wirklich so ist, kann uns nur der TE sagen.

Zitat:

Original geschrieben von kope0815

Jetzt habe ich jedoch von der Werkstatt erfahren müssen, dass das Fahrzeug wohl an diesem Tag in Holland zugelassen wurde.

Ja, wenn dies wirklich der Fall war/ist, dann kann ich nur raten, zu einem kompetenten Anwalt zu laufen. Denn dann handelt es sich eindeutig um Betrug, bzw. Du hast ja nicht die Ware erhalten, für die Du bezahlt hast.

Wird dann denke ich auf einen Vergleich hinauslaufen, wo Du noch richtig Geld zurück erhälst. Aber das wird dir ein Anwalt besser erklären können.

versuch es einfach bei einer anderen Werkstatt, soll die sich doch querstellen. Wenn's um Kulanz geht, hat der Händler sowieso nichts zu melden.

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 22:54

die Aussage von bigLBA könnte auch der Fall sein....

Die Werkstatt hat mir nur gesagt, dass es von dem NL- Händler einen Eintrag im Netz gibt.

Wenn dies nun nur die Registrierung des Fahrzeuges (zum Garantiebeginn) ist, stimmt die Aussage von der Werkstatt nicht.

Er hat halt nur gemeint, dass er den Kulanzantrag vorab nicht stellen kann, ohne dass das von Seat geprüft wird, da ich ja die erste Jahresinspektion laut um ein halbes Jahr verpasst hätte.

Das Fahrzeug hatte nunmal bei Abholung nur 32km auf dem Zähler.

Ich werde berichten, was der Hersteller dazu sagt.

Ich sag mal so: Wenn der Wagen mal zugelassen war, aber in der Zulassungsbesch. Teil I steht EZ Jan. 2009 (und nicht Sept. 2008), dann muss es irgendwo eine Dokumentenfälschung gegeben haben, denn das StVA übernimmt immer das erste Zulassungsdatum des KfZ (egal ob in D. in der EU oder sonstwo zugelassen).

Daher gehe ich davon aus, das es sich tatsächlich um ein Neufahrzeug gehandelt hat, dessen Garantie einfach (weil Import/Reimport) schon lief. Mit den Wartungs- und Inspektionsintervallen hat das aber nichts zu tun, die orientieren sich immer an der EZ. Stell Dir vor, man müsse einen Wagen nach 6 Monaten zur ersten Inspektion bringen, da war der aber noch gar nicht verkauft... Da kann man doch nicht einfach die Garantie verwehren!

In Deinem Fall denke ich, daß die Garantie vom Hersteller schlicht weg abgelaufen ist.

Sachmängelhaftung gilt ja nur für ein Jahr.

Wenn Seat den Schaden nicht auf kullanz reparieren lässt, dann hast Du (leider) einfach Pech gehabt. Etwas geht halt nach der Garantiezeit kaput. Das passiert halt schon mal.

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 23:16

das könnte schon sein, aber wenn sich Seat nun weigert ein elektronisches Bauteil nicht auf Kulanz zu tauschen, nur weil die erste Inspektion nicht genau in dem Zeitraum war, werde ich denen einen Brief schreiben und meine große Enttäuaschung der Marke mitteilen.

Da das Bauteil ja erst jetzt (nachdem schon 2 Inspektionen durchgeführt wurden) kaputt gegangen ist, fände ich das schon eine Frechheit, wenn sie sich deswegen weigern.

Ich gehe mal stark davon aus, dass Seat das Bauteil sowieso beim Hersteller auch Reklamieren wird.

Egal wie es ist, ein Steuergerät darf eigentlich nicht schon nach 21000 km (aktueller Tachostand) defekt sein.

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