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Neuer Darlehnsvertrag nach Klage?????

Mercedes
Themenstarteram 12. September 2018 um 11:18

Hallo Forumskollegen,

nach den ganzen Meldungen über Softwaremanipulationen und den daraus resultierenden Wertverlusten für Dieselfahrzeuge habe ich meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser hat, neben den vorgenannten Problemen, auch Fehler im Darlehnsvertrag gefunden. Diese sind so gravierend, dass ein Klage hier wesentlich größere Erfolgsaussichten hat.

Nun meine Frage.

Glaubt ihr, dass ich nach einer Klage gegen den Darlehnsvertrag nochmals ein Auto bei der Mercedesbank finanziert bekomme.

 

;-))))

 

Gruß aus Hessen

 

Beste Antwort im Thema

Man schaltet einen Rechtsanwalt ein, weil man ein Euro 6 Auto fährt. Allein das find ich schon schräg ...

Der Rechtsanwalt findet noch irgendeinen Mangel im Kleingedruckten des Darlehnsvertrages (oder was genau hat er da gefunden?)

Man entscheidet sich für eine Klage, in der es worum geht? Änderung des Darlehnsvertrages? Rücktritt vom Kaufvertrag?

Im Grunde auch egal ... als Bauunternehmer kann ich nur sagen ... für so einen würd ich nicht einmal gegen Vorkasse mehr auch nur nen Randstein setzen.

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Zitat:

@fesselmich schrieb am 12. September 2018 um 15:07:36 Uhr:

Es ist auch möglich auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen aus Leasing- und Finanzierungsverträgen rauszukommen, sogar noch wenn der Vertrag abgelaufen ist. Das ist vermutlich auch bei deinem Vertrag möglich. Ich überlege auch das prüfen zu lassen, weil man die komplette Kohle wiederbekommt, zumindest nach einem Rechtsstreit. Denn derzeitig haben die Gerichte den Herstellern in solchen Fällen noch nicht mal eine Nutzungsentschädigung zugesprochen, die mit den zu erstattenden Raten verrechnet werden würde. Man kann so bei bestimmten fehlerhaften Verträgen zum Teil ne Menge Geld "sparen", auch wenn man mit dem Fahrzeug zufrieden war. In wie weit das fair ist muss jeder selbst entscheiden. Ich denke mal Autokonzerne gehen auch nicht immer fair mit ihren Kunden um. In wie weit man sich bei dem Hersteller bzw. dessen Bank dann noch sehen lassen kann frag ich mich auch. Theoretisch dürften sie einen auf Grund der Diskriminierungsgesetze nicht ausgrenzen. Es war ja im Grunde auch deren Fehler auf Basis dessen man gehandelt hat. Und man hätte ja auch tatsächlich benachteiligt sein können.

Von weiteren Geschäften mit der MB Leasing Bank kannst du dich verabschieden. Das ist bei dir vermerkt. Ein Bekannter hat nur mal wegen einer Leasingrate rumgemault und diese zurückgebucht. Er landete daraufhin auf der Blacklist. Nun fährt er Ford, weil es mit Benz nichts mehr wurde :-)

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 12. September 2018 um 22:03:13 Uhr:

Von weiteren Geschäften mit der MB Leasing Bank kannst du dich verabschieden. Das ist bei dir vermerkt. Ein Bekannter hat nur mal wegen einer Leasingrate rumgemault und diese zurückgebucht. Er landete daraufhin auf der Blacklist. Nun fährt er Ford, weil es mit Benz nichts mehr wurde :-)

Könnte er nach der neuen Datenschutzgrundverordnung nochmal probieren! :-D Oder erstmal bitten/auffordern, seine persönlichen Daten doch sofort zu löschen. Aber ich glaube MB darf/muss bestimmte Daten den Vertrag entsprechend ein paar Jahre aufheben und muss sie erst dann löschen. Ich weiß nicht ob sowas da mit hineinfällt. Aber einen aufgehobenen Vertrag sollten die ja eigentlich sofort löschen....nach meinem Verständnis....soll ja so sein als wäre er nie zustande gekommen. Aber ich kenne da die Rechtslage überhaupt nicht. :-D

Zitat:

Aber ich kenne da die Rechtslage überhaupt nicht. :-D

Prima, gut erkannt. Aber egal, Hauptsache erstmal irgendwas rausgehauen.

Wenn es auch nur aus „ich weiß nicht, könnte, glaube ich, vielleicht, sollte eigentlich “ besteht

Zitat:

@x3black schrieb am 12. September 2018 um 23:16:28 Uhr:

Zitat:

Aber ich kenne da die Rechtslage überhaupt nicht. :-D

Prima, gut erkannt. Aber egal, Hauptsache erstmal irgendwas rausgehauen.

Wenn es auch nur aus „ich weiß nicht, könnte, glaube ich, vielleicht, sollte eigentlich “ besteht

Ich wollte nur zum Nachdenken/Recherchieren anregen, wenn es denn jemanden interessiert. Deshalb auch meine Äusserung bezogen auf die rechtliche Lage in Bezug auf die Datenhaltung von Vertragsdaten, bzw. personenbezogenen Vertragsdaten. Damit mir hier eben niemand vorwerfen kann, ich würde Dinge feststellen, die ja garnicht stimmen. Aber das hast du sicher schon längst bemerkt und dein Post war nur deinem (vermutlich) viel zu hohen Blutdruck geschuldet. Ich kenne das, unter Streß denkt man manchmal nicht besonders weit, und manche Menschen verlieren auch mal mehr oder weniger die Contenance.

Mit der Datenschutzgrundverordnung kenne ich mich sehr wohl "ein wenig" aus. Und auch wie diese innerhalb von Leasingbanken umgesetzt wird. Ich arbeite bei einer Konzern Leasing Gesellschaft der Konkurrenz in der Entwicklung und wurde schon mehrfach damit konfrontiert, und weiß wie peinlichst sensibel damit umgegangen wird. Und da ich selbstständig bin habe ich mich auch schon selbst damit auseinandersetzen müssen.

Zitat:

@x3black schrieb am 12. September 2018 um 23:16:28 Uhr:

Zitat:

Aber ich kenne da die Rechtslage überhaupt nicht. :-D

Prima, gut erkannt. Aber egal, Hauptsache erstmal irgendwas rausgehauen.

Wenn es auch nur aus „ich weiß nicht, könnte, glaube ich, vielleicht, sollte eigentlich “ besteht

Achso....und du solltest deine Signatur ändern! :-D

"Bevor ich mich hier aufrege isses mir lieber egal:D

Wenn das die Lösung ist, dann will ich das Problem zurück.

Klar, eine Lösung hab ich, paßt nur irgendwie nicht zum Problem."

Obwohl der zweite Teil ja irgendwie schon ein bißchen zu deinen Kommentaren (zumindest hier) passt. :-D

Schön das du dir sorgen um meinen Blutdruck machst. Da ist alles bestens. Und mein aktueller Streßpegel zum Zeitpunkt des Posts lag in etwa.... nein exakt.. auf dem Level 0.

Ich kenne meine Signatur, die musst du nicht kopieren und einsetzen. Kann jeder andere auch lesen.

Was wäre denn dein Vorschlag für die Signatur? Nur rein interessenhalber.

Mir ist nämlich immer noch nicht klar wie du zu deiner Einschätzung bezüglich streß und Blutdruck kommst.

Genug OT.

Zitat:

@x3black schrieb am 12. September 2018 um 23:54:34 Uhr:

Schön das du dir sorgen um meinen Blutdruck machst. Da ist alles bestens. Und mein aktueller Streßpegel zum Zeitpunkt des Posts lag in etwa.... nein exakt.. auf dem Level 0.

Wer sagt, dass ich mir Sorgen um deinen Blutdruck mache? Oder dass du unter Streß gestanden hast? Ich habe mich lediglich auf meine Erfahrungen bezogen, bzw. eine Vermutung in Bezug auf deinen Blutdruck geäussert. Sorgen mach ich mir deswegen nicht. So lange du so einen Mist (meine persönliche Meinung - also nicht meine Meinung ist Mist (das vielleicht auch), sondern das was du schreibst (meiner Meinung nach)) schreiben kannst wird es dir gut gehen.

Was das "Verlieren der Contenance" angeht sieht das schon anders aus. Aber das weißt du sicher auch schon, und ich vermute, es schien dir nur nicht notwendig in deinem Kommentar auf diesen unwichtigen Punkt einzugehen!

Zitat:

@x3black schrieb am 12. September 2018 um 23:54:34 Uhr:

...

Ich kenne meine Signatur, die musst du nicht kopieren und einsetzen. Kann jeder andere auch lesen.

Was wäre denn dein Vorschlag für die Signatur? Nur rein interessenhslbrr.

Mir ist nämlich immer noch nicht klar wie du zu deiner Einschätzung bezüglich streß und Blutdruck kommst.

Genug OT.

Deine Signatur kannst du ja ändern. Schreib doch deine Adresse rein. Und wie ich zu meiner Einschätzung komme habe ich bereits erklärt.

Themenstarteram 13. September 2018 um 4:49

Sei wie es ist.

Sollte die Mercedes Bank meiner Person keine Finanzierung mehr anbieten, kann ich es auch nicht ändern.

Verliert sie halt einen Kunden , der die Raten immer pünktlich bezahlt. Die Gründe hierfür liegen ja nicht in meiner Person. Würden die Autofirmen anständige Fahrzeuge bauen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, bräuchte ich als Kunde nicht mein Fahrzeug zurück zu geben. Dasselbe gilt eben auch für die Darlehnsverträge.

P.S. Hätte sich der Händler bei der Bewertung meines Autos fair verhalte, wäre ich nie auf die Idee gekommen, einen Anwalt einzuschalten. Hochmut kommt halt vor den Fall.

P.P.S: Die Klage ergeht aufgrund der falschen Widerrufsbelehrung

Du hast einen Denkfehler in deiner Aussage.

Du hast die Raten pünktlich gezahlt, jetzt willst du sie allerdings zurück.

Und somit liegt es eben doch, zumindest zum größten Teil, an dir.

Von daher ist doch wirtschaftlich dir keinen neuen Vertrag zu geben.

Und nur weil du meinst der Händler ist unfair rennst du zum Anwalt? Kein Wunder wenn Gerichte überlastet sind.

Mal einen anderen Händler befragt? Am besten mal einen aus dem Hause Audi.

Zitat:

@Brandt67 schrieb am 13. September 2018 um 06:49:21 Uhr:

Sei wie es ist.

Sollte die Mercedes Bank meiner Person keine Finanzierung mehr anbieten, kann ich es auch nicht ändern.

Verliert sie halt einen Kunden , der die Raten immer pünktlich bezahlt. Die Gründe hierfür liegen ja nicht in meiner Person. Würden die Autofirmen anständige Fahrzeuge bauen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, bräuchte ich als Kunde nicht mein Fahrzeug zurück zu geben. Dasselbe gilt eben auch für die Darlehnsverträge.

P.S. Hätte sich der Händler bei der Bewertung meines Autos fair verhalte, wäre ich nie auf die Idee gekommen, einen Anwalt einzuschalten. Hochmut kommt halt vor den Fall.

P.P.S: Die Klage ergeht aufgrund der falschen Widerrufsbelehrung

Bin gespannt was dabei raus kommt. Vielleicht kannst du das Ergebnis hier ja mal bekannt geben.

Der Händler kann halt in der Regel nix dafür, der versucht meist auch nur seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Aber es wird da auch Unterschiede geben, denn er nimmt nunmal das Auto zurück und hat einen gewissen Spielraum. Aber dem Kunden gegenüber ist das alles ja auch nicht besonders transparent (die Geschäftsbeziehung zw. Händler und Leasing meine ich). Ich vermute dem Händler wird es relativ egal sein, die Leasing hat am Ende den Schaden. Mit der hattest du ja auch den Vertrag.

Im Dialog kommt man ja heute meistens nicht mehr allzu weit. Ist schon schade, dass es sich immer mehr dahin entwickelt zum Anwalt zu rennen, um sein Recht zu bekommen oder zumindest vernünftige Lösungen zu finden.

Ich habe auch schon ein paar Fälle erlebt, in dem es Konzerne oder Versicherungen einfach aussitzen, nach dem Motto, der muss ja erstmal zum Anwalt gehen, und sonst wenig gesprächsbereit sind. Zum Glück arbeiten Anwälte heutzutage weitestgehend autonom.

Viel Erfolg dabei!

Themenstarteram 13. September 2018 um 8:28

Wie gesagt, der Fehler liegt in der rechtlich falschen Widerrufsbelehrung und ist somit nicht von mir zu verantworten. Und Mercedes ist augenscheinlich auch in den Abgasskandal verwickelt. Das bedeutet für meinen Diesel einen (wie erlebt) erheblichen Wertverlust. Auch das liegt nicht in meiner Verantwortung. Daher sehe ich jetzt zu, dass der entstandene Schade so gering wie möglich bleibt. Letztendlich wird hier Recht durch ein Gericht gesprochen. Das nehme ich in Anspruch. Mercedes würde auch keine Sekunde zögern, mich bei einem Schaden in Regress zu nehmen.

Das es dem Händler relativ egal ist, ist auch sehr kurz gedacht. Dieses Verhalten wurde natürlich auch im Familien- und Bekanntenkreis dargelegt. Mich hat er bereits als Kunden verloren und darüber hinaus haben auch einige andere jetzt Zweifel, ob das ihr Händler ihres Vertrauens wird.

Zitat:

@Brandt67 schrieb am 13. September 2018 um 10:28:20 Uhr:

....

Das es dem Händler relativ egal ist, ist auch sehr kurz gedacht. Dieses Verhalten wurde natürlich auch im Familien- und Bekanntenkreis dargelegt. ....

Ich meinte eigentlich, dass dem Händler relativ egal sein könnte, dass du die Leasing verklagst. :-D

Wenn du ihm als Kunde egal bist, bist du da ja sowieso falsch.....naja zumindest wenn du kein "Problemkunde" bist. :-D

Zitat:

@Brandt67 schrieb am 12. September 2018 um 13:18:18 Uhr:

Hallo Forumskollegen,

nach den ganzen Meldungen über Softwaremanipulationen und den daraus resultierenden Wertverlusten für Dieselfahrzeuge habe ich meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser hat, neben den vorgenannten Problemen, auch Fehler im Darlehnsvertrag gefunden. Diese sind so gravierend, dass ein Klage hier wesentlich größere Erfolgsaussichten hat.

Nun meine Frage.

Glaubt ihr, dass ich nach einer Klage gegen den Darlehnsvertrag nochmals ein Auto bei der Mercedesbank finanziert bekomme.

 

;-))))

 

Gruß aus Hessen

Und Anwälte wollen auch nur das schnelle Geld machen. Ich wäre als erstes vorsichtig in der rechtlichen Beurteilung.

1.) Der Rückruf beim MB ist nicht vergleichbar mit dem bei VW. Auch die Auswirkungen auf das Nutzen der Fahrzeuge sind zwei Paar Schuhe. Somit eine andere Beurteilung und was Schadenersatz angeht, werden hier andere Summen im Spiel stehen, als bei VW. Vor allem MB kann und darf nachbessern.

2.) Die Geschichte mit dem Darlehensvertrag ist auch ein alter Hut, daher wird der RA auch direkt darauf eingegangen sein. Das haben die VW Käufer als erstes probiert. Mir ist kein Fall bekannt, wo die bisher ein Prozess diesbezüglich gewonnen haben.

Nun zu Deiner Frage. Ich bin selbst im Vertrieb und wenn ein Kunde hier so massiv gegen mich vorgehen würde... natürlich Black List. Mindestens für die Finanzierung kann er sich einen anderen holen, das nächste Mal.

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