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Neuen Antrag nach 5 Jahren 150000KM??

Themenstarteram 9. Februar 2011 um 14:41

Hallo,

ich habe im März 2006 ein Auto von der Rentenversicherung gefördert bekommen.

Wie ist Eure Erfahrung? Wann kann ein neuer Antrag gestellt werden?

Habe jetzt 150000KM.

Wie ist das mit dem Altfahrzeug? Wird dies mit dem neuem Fahrzeug abgerechnet?

Dankeeeeeeeee

Beste Antwort im Thema

Na hoffentlich geht das gut Sapdidi. Drücke dir die Daumen dafür. Ich hätte es anders gesehen, auch wenns ein wenig ungerecht erscheint. Ein zwingende MUSS-Bestimmung ist die Kfz-Hilfe nicht. Wird schwer werden, wenn dein Rehaträger dir einen Zuschuss verweigert, z.B. wenn du dir einen neuen Maybach bestellst. Da wirst du nämlich gar nicht an Zuschuss bekommen, selbst wenn du die Differenz zum Kaufpreis aus eigener Tasche bezahlst. Denn genau das könnte dein Problem werden, weil du damit beweist, dass du dir ein einfaches zweckmäßiges Auto mit eigenen Mitteln bezahlen könntest. Ich weiss, das wird jetzt eine Menge Proteste hageln. Ich sage auch nur : ein Risiko ist dabei ! Normal ist es auch, wenn der Restwert vom Kfz-zuschuss in voller Höhe abgezogen wird. Aber die Kfz-Hilfe wird offenbar auch sehr untershciedlichen von den diversen Leistungsträgern gehandhabt. Sicher nicht ohne Verstand. Daher empfehle ich ja auch jedem das persönliche ehrliche Gespräch mit dem Rehaträger. Es ist immer besser wenn man sagt, wo der Schuhdrückt. Es muss auch immer alles im Rahmen bleiben; insofern muss man immer auch den Sinn der Kfz-Hilfe im Auge betrachten. Von daher vergleicht bitte die von Euch geltend gemachten Ansprüche mit denen, die jeder Nichtbehinderte auch aus eigener Tasche aufbringen muss. So fair muss man auch sein. Wenn jemand, der durch seine Behinderung im Beruf nicht eingeschränkt wird und somit genau so viel, wie ein Nichtbehinderter verdient, dann müßte es aus Sicht der Kfz-Hilfe ausreichend sein, wennderjenige nur seine begründeten Mehraufwände übernommen bekommt. Das kann im Einzelfall auch ein größeres Auto sein. Ihr werdet sehen, dass sich die Rechtssprechnung in den nächsten Jahren dahin gehend entwickeln wird. Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass das Einkommen ja bereits im Kfz-Grundzuschuss vor den behindertengerechten Sonderuastattungen Anrechnung findet. Das trifft nicht den Kern meiner Überlegungen. Man muss auf den Vergleich mit einem Nichtbehinderten abstellen. Die Kfz-Hilfe ist ja auch schon an die Hürde einer außergewöhnlichen Gehbehinderung gekoppelt. Ich will nichts provozieren, aber was würdet ihr denken, wenn Herr Bundesminister Schäuble einen Fahrzeugzuschuss aus der Kfz-Hilfe privat in Anspruch nimmt. Dann wär das Geschrei doch groß - oder ? Wobei : sein Grundzuschuss wird wahrscheinlich gen Null ausfallen, aber unter niedrigen Einkommensgruppen muss der Vergleich mit einem Nichtbehinderten gezogen werden. Gut - der kann vielleicht zu Fuß gehen und andere eben nicht. Ihr merkt ja auch heute schon, dass immer öfter darauf verwiesen wird, dass ein Kfz-Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn z.B.ein Arbeitsplatz nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann. Aber auch da sitzt der Nichtbehinderte in derselben Situation wie der Schwerbehinderte. Nur die Kfz.Hilfe trennt die beiden. Dabei den ich wie gesagt gar nicht an die "behindertengerechte individuelle Anpassung" eines Fahrzeuges an die Behinderung und dem Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten.

Es darf hier auch nicht der öffentliche Eindruck erweckt werden, dass jeder Schwerbehinderte gleich ein Auto geschenkt bekommt. Dem nicth-so-genau-informierten-und-hier-vorbei-schauenden-Nichtbehinderten darf sich nicht dieser Eindruck aufzwängen. Wenn wir mit unseren Beiträgen hier diesen Eindruck erwecken, dann rücken die nächsten Kürzungen schneller als gedacht näher und einige von "UNS" bekommen noch mehr Probleme.

Ich will ja auch nur sagen, dass man die eigenen Ansprüche an die Kfz-Hilfe und den Rehaträger angemessen sein sollten. Ein überzogenes Anspruchsdenken schadet der Sache, die im Kern doch sooooo wichtig ist und für einige von uns viel mehr bedeutet als nur Luxus, sondern den Erhalt der eigenen Mobiltät, den Erlebnisbedrüfnissen oft auch schwerkranker Menschen und sein soziales Umfeld.

Liebe Grüße

JoJoMS (der schon mal in Deckung geht, bevor er hier Prügel bekommt)

 

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am 13. Februar 2011 um 18:06

Hallo!

Man kann einen neuen Antrag nach fünf Jahren stellen. Ich habe mein letztes Auto mehr als 5 Jahre gefahren, und der hatte am Ende 333.000 km runter. Ich würde versuchen, den Wagen länger zu fahen, wenn sich die Wirtschaftlichkeit lohnt. as muss jeder selber wissen. Ich würde lieber noch warten. Sparky64

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 10:06

Über 300000km . Das ist ne menge. Hat hier nach 5Jahren auch mit weniger schon mal was bekommen?

Hab deine PN beantwortet. Kommt alles auf deinen speziellen Fall an! Wenn du mehr Infos schickst, können wir besser helfen. LG JoJoMS

Ziemlich unwahrscheinlich ... entscheidend ist nicht nur das Alter, sondern auch die Notwendigkeit. Wenn dein Auto trotz 200.000 km noch zuverlässig fährt (wobei du für Wartung und Reparaturen zuständig bist), werden sie keine Notwendigkeit sehen. Und zur reinen Prophylaxe gibts heut nix mehr ... im Notfall wird dir bis zur neuen Fahrzeugbeschaffung ein Fahrservice eingerichtet. So zumindest in MV ... aber aus NRW hab ich bei Neuanträgen schon andere Sachen gehört.

Im übrigen - dein Altfahrzeug wird voll angerechnet (egal, ob du damals was höherwertiges gekauft hast und du quasi deine Eigenanteile "weitervererbst").

Hast du schon mal über ein persönliches Budget nachgedacht? Solltest dich mal beraten lassen. Da kannst du für sowas monatliche Raten bekommen ... und frei über deren Einsatz verfügen (natürlich nur dem Zweck entsprechend).

Themenstarteram 2. März 2011 um 6:11

Danke mal. Allerdings habe ich mich erkundigt. Das Altfahrzeug wird nicht voll berechnet. Also der Eigenanteil wird abgerechnet.

Na hoffentlich geht das gut Sapdidi. Drücke dir die Daumen dafür. Ich hätte es anders gesehen, auch wenns ein wenig ungerecht erscheint. Ein zwingende MUSS-Bestimmung ist die Kfz-Hilfe nicht. Wird schwer werden, wenn dein Rehaträger dir einen Zuschuss verweigert, z.B. wenn du dir einen neuen Maybach bestellst. Da wirst du nämlich gar nicht an Zuschuss bekommen, selbst wenn du die Differenz zum Kaufpreis aus eigener Tasche bezahlst. Denn genau das könnte dein Problem werden, weil du damit beweist, dass du dir ein einfaches zweckmäßiges Auto mit eigenen Mitteln bezahlen könntest. Ich weiss, das wird jetzt eine Menge Proteste hageln. Ich sage auch nur : ein Risiko ist dabei ! Normal ist es auch, wenn der Restwert vom Kfz-zuschuss in voller Höhe abgezogen wird. Aber die Kfz-Hilfe wird offenbar auch sehr untershciedlichen von den diversen Leistungsträgern gehandhabt. Sicher nicht ohne Verstand. Daher empfehle ich ja auch jedem das persönliche ehrliche Gespräch mit dem Rehaträger. Es ist immer besser wenn man sagt, wo der Schuhdrückt. Es muss auch immer alles im Rahmen bleiben; insofern muss man immer auch den Sinn der Kfz-Hilfe im Auge betrachten. Von daher vergleicht bitte die von Euch geltend gemachten Ansprüche mit denen, die jeder Nichtbehinderte auch aus eigener Tasche aufbringen muss. So fair muss man auch sein. Wenn jemand, der durch seine Behinderung im Beruf nicht eingeschränkt wird und somit genau so viel, wie ein Nichtbehinderter verdient, dann müßte es aus Sicht der Kfz-Hilfe ausreichend sein, wennderjenige nur seine begründeten Mehraufwände übernommen bekommt. Das kann im Einzelfall auch ein größeres Auto sein. Ihr werdet sehen, dass sich die Rechtssprechnung in den nächsten Jahren dahin gehend entwickeln wird. Und sagt mir jetzt bitte nicht, dass das Einkommen ja bereits im Kfz-Grundzuschuss vor den behindertengerechten Sonderuastattungen Anrechnung findet. Das trifft nicht den Kern meiner Überlegungen. Man muss auf den Vergleich mit einem Nichtbehinderten abstellen. Die Kfz-Hilfe ist ja auch schon an die Hürde einer außergewöhnlichen Gehbehinderung gekoppelt. Ich will nichts provozieren, aber was würdet ihr denken, wenn Herr Bundesminister Schäuble einen Fahrzeugzuschuss aus der Kfz-Hilfe privat in Anspruch nimmt. Dann wär das Geschrei doch groß - oder ? Wobei : sein Grundzuschuss wird wahrscheinlich gen Null ausfallen, aber unter niedrigen Einkommensgruppen muss der Vergleich mit einem Nichtbehinderten gezogen werden. Gut - der kann vielleicht zu Fuß gehen und andere eben nicht. Ihr merkt ja auch heute schon, dass immer öfter darauf verwiesen wird, dass ein Kfz-Zuschuss nur dann gewährt wird, wenn z.B.ein Arbeitsplatz nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erreicht werden kann. Aber auch da sitzt der Nichtbehinderte in derselben Situation wie der Schwerbehinderte. Nur die Kfz.Hilfe trennt die beiden. Dabei den ich wie gesagt gar nicht an die "behindertengerechte individuelle Anpassung" eines Fahrzeuges an die Behinderung und dem Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten.

Es darf hier auch nicht der öffentliche Eindruck erweckt werden, dass jeder Schwerbehinderte gleich ein Auto geschenkt bekommt. Dem nicth-so-genau-informierten-und-hier-vorbei-schauenden-Nichtbehinderten darf sich nicht dieser Eindruck aufzwängen. Wenn wir mit unseren Beiträgen hier diesen Eindruck erwecken, dann rücken die nächsten Kürzungen schneller als gedacht näher und einige von "UNS" bekommen noch mehr Probleme.

Ich will ja auch nur sagen, dass man die eigenen Ansprüche an die Kfz-Hilfe und den Rehaträger angemessen sein sollten. Ein überzogenes Anspruchsdenken schadet der Sache, die im Kern doch sooooo wichtig ist und für einige von uns viel mehr bedeutet als nur Luxus, sondern den Erhalt der eigenen Mobiltät, den Erlebnisbedrüfnissen oft auch schwerkranker Menschen und sein soziales Umfeld.

Liebe Grüße

JoJoMS (der schon mal in Deckung geht, bevor er hier Prügel bekommt)

 

am 3. März 2011 um 14:45

Hey SAPDIDI,

kann dir nur den Rat geben ein Gutachten machen zu lassen, hatte eins von der DEKRA, um besonders Mängel festzustellen die direkt mit der Binderung und der Zuverlässigkeit zusammenhängen.

Bei mir gabs Geräusche im Automatikgetriebe, die Sitze wurden bemängelt, Ölundichtigkeiten am Motor etc.

Das hat dazu beigetragen das mein sechs Jahre alter Audi A4, mit 136.000 Km nur noch 5.000 € Wert war.

Das Geld war gut investiert.

Gruß Michael

Hallo Michael,

Hallo Sapdidi,

das mit dem Dekra-Gutachten halte ich auch für eine gute Idee. Es führt ja auch zu einer sachlichen Bewertung des Fahrzeuges, seiner Mängel, dem Reparaturaufwand und dem korrekten Zeitwert. Dabei kann man vielleicht auch das Problem angehen, welche Investitionen am Fahrzeug dir zuzurechnen sind und welche noch dem seinerzeitigen Zustand. Selbst wenn es nur eine prozentuale Aufteilung des Restwertes ist. Da solltest du schaun, dass du deinen alten Kfz-Hilfe-Bescheid parat hast. Viel Erfolg!

JoJoMS

am 3. März 2011 um 17:01

@JoJoMS

ich kann dir nur beipflichten.

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