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Motorschaden nach defektem RILLEN-Riehmen

Volvo V70
Themenstarteram 10. Mai 2012 um 15:15

Hallo Freunde des Elch´s,

ich bin mir nicht ganz sicher, wo ich dieses Thema posten soll, deshalb mach ich es einfach mal hier. Bei der nachfolgenden Frage gehts mir nicht um eine "Rechtsberatung", sondern darum, wie die Mehrheit derjenigen, die sich auf dieses Thema hin melden, die Dinge sehen. Folgendes ist passiert:

Gestern kam meine damalige Verlobte mit unserem Elch (V70III D5, MY 2008/09, 119.000 km) nach hause und verkündete, das Auto sei kaputt, es lasse sich nur noch ganz schwer lenken. Sie sei kaum nach Hause (nur 5 km :D) gekommen. Im Display erschien der Text: "Generator - Wartung dringend", die Batterieleuchte leuchtete und die Klimaanlage lieferte keine kühle Luft mehr (o. Fehlermeldung!).

Ich überzeugte mich, indem ich das Auto aus dem Carport fuhr, wendete und wieder dort abstellte - ein einziger schweißtreibender Kraftakt. Wie "Sie" (170cm, 58 kg) es geschafft hat, das Auto nach Hause zu fahren, verdient Respekt!! Ich vermutete zunächst eine kaputte Sicherung oder im Menue "Autoenstellungen" verstellte Lenkkräfte. Hier war alles in Ordnung!

O.K., erst mal gegoogelt und ermittelt, dass es mit 99,9%iger Sicherheit der Keil- oder Rillen-Riehmen sein muß. Ein Blick in den Motorraum bestätigt es: auf der Rillenscheibe des Generators fehlte der Rillenriehmen. Also wir beide mit dem Elch in nächstgelegene Werkstatt (4 km) und dort mit dicken Oberarmen und schweißnaß (keine Klima!) abgestellt. Der herbeigerufene Kfz-Meister (ehem. Volvo-Techniker) schaut sich die Sache an. Noch vor Ort werden die Reste des Rillenriehmens von unten und oben aus dem Motorraum gefischt um zu sehen, ob die Teilenummer noch entzifferbar ist. Er holt allerhand Fragmente raus, es lässt sich aber nicht erkennen ob die Teile einen vollständigen Riehmen ergeben. Eine Nummer ist noch entzifferbar. Anhand der Fahrzeugpapiere und der Nummer wird mittels PC der richtige Rillenriehmen ermittelt und bestellt. Lieferung frühestens am nächsten Tag.

Ich schlage vor, das Auto wieder mit nach Hause zu nehmen (Batterie ist niegelnagelneu) und am nächsten Tag, wenn auch ein Leihwagen zur Verfügung steht, wiederzubringen. Der :) rät dringend davon ab, weil er meint, es könnten Bruchstücke in den Zahnriemenantrib gelangt sein, so dass dieser um einen Zahn überspringen oder gar zerstört werden könne, was einen kapitalen Motorschaden zur Folge haben könne.

Das Angebot nach hause gefahren zu werden und das Auto dort zu lassen nehmen wir dankend an.

Am nächsten Mittag der Anruf:eek::

Haben Sie eine CarGarantie?

Nein.

mmmh, das ist nicht so gut.

Wieso, was ist denn los?

Na ja, der Motor hört sich nicht so gut an...

Verstehe ich nicht, er lief doch gestern bis zur Werkstatt einwandfrei!

Ja, aber wir wollten das Auto heute auf die Bühne fahren und da gab´s beim Starten schlagende Geräusche.

Ja und jetzt?

Tja, das sieht nach einem Motorschaden aus. Offensichtl. hat sich doch was im Zahnriehmenantrieb verfangen. Wir haben mal Bilder gemacht, am besten Sie kommen mal vorbei.

Ich bin dann mit meinem Sohn (Zeuge) hingefahren. Im Zahnriehmenantrieb hingen dann Fragmente des Rillenriehmens und offenbar war der Zahnriehmen übergesprungen: jedenfalls ließ sich der Motor nicht mehr von Hand drehen und der Zahnriehmenspanner erschien wie ausgeleiert, hatte jedenfalls keine Spannung mehr. Er schildert noch mal den Ablauf, wobei er auch angibt, den Motor gestartet zu haben oder starten zu wollen, woraufhin es sofort zu den Geräuschen kam....

Der :) schlägt vor, den Ventildeckel abzunehmen um die Beweglichkeit der ventile zu kontrollieren, dann evtl. den Zylinderkopf. Ob ich ggf. einen Austauschkopf haben wolle oder ob die Ventiele, wenn möglich, neu eingeschliffen werden sollen. Mit solchen Fragen bin ich überfordert!

Eine Schuldfrage haben wir nicht erörtert, denn zunächst geht es erst mal um die Reparatur - aber was und wie?

So, das sind die Fakten!

jetzt meine Fragen:

- Wer ist schuld und wass ist zu tun?

- Sollte ich einen Gutachter einschalten?...

- Kann nicht noch mehr kaputt gegangen sein? - Kolben, Pleuel, Lager, Kurbelwelle...

- Kompletter Austauschmotor?

- Soll ich Volvo um Kulanz bitten und ggf. mit

- Schadenersatzklage drohen wegen Fehlkonstruktion der Verkapselung des Zahnriehmentriebs?

- Speichert das Auto Daten, die den Schadenhergang / -zeitpunkt dokumentieren?

- Muß ich nach einer Reparatur und 10.000 km mit einem Folgeschaden rechnen (der sich aber niemandem zuordnen läßt!)?

Wie würdet Ihr euch verhalten?

Schon jetzt Danke für Eure Statements!

Grüße mit gedrückter Stimmung

Axel

Beste Antwort im Thema

Wenn Du das Fahrzeug am 9.3.2012 erst bei einem Händler gekauft hast, dann ist genau der Dein Ansprechpartner, Thema Gewährleistungspflicht. Weder Volvo Deutschland, noch einer der vorherigen Servicebetriebe steht mit Dir in einer direkten Geschäftsbeziehung. Ich vermute, dass der Volvo Händler in KA den Wagen aus einer Inzahlungnahme an Schweden Automobile zu Händlerkonditionen weitergegeben hat, d.h. ungeprüft, ohne Gewährleistung. Die Frage ob man bei einem solchen Fahrzeug erwarten muss, dass der verkaufende Händler auch hier überprüfen muss, ob alle Rückrufaktionen ausgeführt wurden oder nicht, können diese beiden Parteien miteinander klären. Du aber kannst Deine Ansprüche aus meiner Sicht nur an Schweden Automobile richten.

p

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am 11. Mai 2012 um 12:55

Der TE ist der Thread-Ersteller. Also in diesem Falle - Du.

Anbei, wenn ich das hier so lese, beschleicht mich ein ungutes Gefühl. Unser alter V70 II D5, welcher Ende Februar das Zeitliche segnete, hatte ein ähnliches Problem. Meine Frau fuhr mit diesem Fahrzeug. Plötzlich gingen alle Lampen im Cockpit an, der Motor aus, Warmeldung: "Motorwartung dringend erforderlich". Der Wagen rollte in "N" Stellung aus. Meine Frau machte noch einen Startversuch, aber nix passierte. Der Wagen wurde abgeschleppt zu unserer "Hauswerkstatt" (=größere Volvowerkstatt). Nach Untersuchung hieß es, irgendein (nicht näher bezeichneter) "Steuerriemen" hätte den Zahnriemen runtergeholt - Gotcha. KM- Stand bei 210000. Die nächste Wartung war angedacht.

Welcher Riemen das war, wurde uns nicht erklärt. Habe ehrlicherweise aus nicht weiter nachgefragt und es bislang als Schicksal abgetan. Unser V70 II D5er wurde immer beim :) gewartet, alle Inspektionen lt. Serviceheft. Wir wurden allerdings nie (!!!) angeschrieben, das da irgendwelche zusätzlichen Wartungen gemacht werden müßten i.S. Rückrufaktion o.ä. Hatte noch nie ein Anschreiben seitens Volvo bekommen. Ob diese Austauschaktionen im "Stillen" gemacht wurden, kann ich nicht sagen. Definitiv wurde mir von der Werkstatt aber solch eine Aktion auch nie mitgeteilt. Ich wurde auch nie gefragt, ob ich sie (auch ggf. kostenpflichtig) hätte haben wollen. War das bei mir ein gleiches Schicksal?? Hätte ich näher nachfragen müssen? Ich will meinen :) jetzt auch nicht mit irgendwelchen (schuldanhaftenden) Fragen kompromittieren, da das Verhältnis eigentlich gut ist und mittlerweile auch meinerseits von Vertrauen geprägt ist. Ist das Vertrauen eventuell nicht gerechtfertigt? Hätte unser "Alter" noch leben können? Fargen über Fragen.

für den TE:

wir hatten dabei das Angebot, den Zylinderkopf mit Nockenwelle etc. für "nur" ca. 4500€ incl. Einbau etc. reparieren/regenerieren lassen zu können. Da das aber grenzwertig den Wert des Wagens überhaupt erreicht hätte und nur eine Gewährleistung für ein Jahr lediglich auf die reparierten Teile gegeben hätte, hatten wir uns für einen Neuen entschieden. Also, in Güstrow gäbe es dort eine Firma, welche dies gemacht hätte. Immernoch billiger, als ein ATM. Falls es für euch interessant ist.

LG Volker

am 11. Mai 2012 um 14:08

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

 

Bei der Weiterfahrt trotz Warnmeldung sehe ich das nicht ganz so. Die Meldung besagt ja nicht, sofort anzuhalten, rechts ran zu fahren und den Abschleppwagen zu rufen, weil das Auto nicht mehr bewegt werden darf. Sie besagt, dass eine Wartung dringend notwendig ist. Aus meiner Sicht haben wir entsprechend reagiert und das Auto 3 km bis zur nächsten Werkstatt gefahren. Aber es ist müßig, so etwas hier zu diskutieren.

Vllt. solltest Du noch mal einen Blick ins Handbuch Deines Fahrzeuges werfen. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das Volvo für den Fall dieser Fehlermeldung etwas anderes empfiehlt. Überlege mal: Der Schaden den Du jetzt hast ist nach gerade mal 9km mit Fehlermeldung eingetreten. Die Fehlermeldung erscheint mir auch falsch / unzutreffend übersetzt worden zu sein.

Um mal sachlich zu bleiben:

- ein V70 D5 kintic, EZ: 01.08.2008, 110.000km hat einen Händler-EK von 14.500E.

- Dein alter VOLVO könnte noch leben, wenn sich Dein Freundlicher mal die Freilaufriemenscheibe der Lichtmaschine angeschaut hätte. Bei leider nicht wenigen schlägt dieser "Freilauf" aus. Das bedeutet, im Leerlauf, "ruckt die Lichtmaschine, damit wird der Riemen immer wieder kurzfristig gebremst und beschleunigt. Gut daran zu erkennen, dass der Riemen nicht gleichmässig im Leerlauf rund und gleichmässig "läuft, sondern "schlägt". die Reparatur für Dummies ist der Austausch der Lima, fortgeschrittene Werkstätten geben die Lima in eine Fachwerkstatt, die Riemenscheibe wird getauscht, die Kohlen ersetzt, ein paar weitere kleine Handgriffe und es sind 400€ gespart.

- Fazit 1: vollkommene Unkenntnis Deiner Werkstatt. Dies ist übrigens auch per Service-Anweisung bekannt.

- Wenn Dein aktueller Wagen den letzten Service in einer VOLVO-Werkstatt bekommen hat, müsste denen zumindest bewusst sein, dass auch dein Auto zu den gefährdeten gehört. Ein Blick, ein Austausch der Teile, für 200€ wär das Problem vom Tisch

- Fazit 2: vollkommene Unkenntnis Deiner VOLVO-Werkstatt. Meine dringende Bitte: such dir eine andere.

Deine Fehler:

- Du bist nicht sofort angehalten und hast den Abschlepper geholt, sondern bist etliche Kilometer gefahren

- zusätzlich war Deine erste Anlaufstelle nicht der Händler, sondern die andere Werkstatt. Damit wird eine andere Werkstätte immer alle Ansprüche von sich weisen, zumal es keine Fachwerkstatt zu sein scheint.

Viel Glück. Trotzdem bleibe ich dabei: den mir bekannten fünf Meistern, wären beide Pannen nicht passiert.

An den TE,

Du solltest jetzt einfach mal den Vorbesitzer anrufen und fragen, wann er das Fahrzeug verkauft hat, wo es also zum Zeitpunkt der Rückrufe stand. Danach wird es dann erst interessanter. Ich denke, das Dein Verkäufer kein offiz. :) ist, damit herrschte dort vielleicht Unkenntnis, glaub ich aber nicht, da die viel mit Volvo machen.Tja und dann solltest Du dort vielleicht mal das Thema Gewährleistung ansprechen....

Trotz Allem, schönes WE

KUM

Hallo Axel,

TE bedeutet ThemenEröffner, also Du bist gemeint.

Hoffe die Sache geht gut für Dich aus.

Grüsse aus Hessen

Themenstarteram 11. Mai 2012 um 19:18

So, hier mal wieder ein neuer Zwischenstand:

Meine Recherchen haben - über einen sehr :) - ergeben, dass die zweite Rückrufaktion am 18.11.2011 bei allen Volvo-Händlern eingeleutet wurde. Mein Elch war zu 100% in dieser Rückrufaktion erfaßt - das ergab die zur Fahrgestellnummer passende Dokumentation im Volvo-Zentralsystem. Gleichzeitig konnte dem System entnommen werden, dass das Auto bis dato an der zweiten Rückrufaktion definitiv nicht teilgenommen hat. Jedenfalls hat VCG keine diesbezügliche Rückmeldung bekommen.

Die letzte Inspektion erfuhr er am 10.06.2011 in Berlin. Diese Werkstatt konnte also definitiv von dieser Rückrufaktion noch nichts wissen - ohne Zeitmaschine natürlich. Das Auto hatte da einen km-Stand von 109.090 km.

Ich habe es dann bei einem weiteren sehr :) - aber kein Vertragshändler - am 09.03.2012 mit ca. 112.000 km gekauft. In den 9 Monaten wurde das Auto also ca. 3.000 km bewegt. Mein Vorgänger (1 Vorbesitzer) fuhr das Auto von 05.2008 bis 06.2011 - also in kanpp 3 Jahren ca. 110.000 km, das sind summasummarum 3.000 km / Monat.

Das legte nahe, dass das Auto nach der Berlin-Inspektion von meinem Vorbesitzer kaum noch gefahren wurde, sondern irgendwo bei einem Händler stand und nur ab und zu bewegt wurde. Nun wollte ich also wissen, wo der sehr Freundliche, bei dem ich das Auto gekauft hatte, dieses seinerseits kaufte.

Das Ergebnis:

Er kaufte das Auto am 20.12.2011 bei einem Volvo-Autohaus in Kar....he.

Am 18.11.2011 erhielten aber alle Volvo-Händler die Info zur Rückrufaktion. Mit anderen Worten:

Das Autohaus in Kar....he war bereits vor dem Verkauf des Autos an meinen sehr :) über die Rückrufaktion informiert. Man hätte dort mit wenigen Mausklicks feststellen können / müssen, ob an dem Auto die eminent wichtige Optimierung / Austausch der Spannrolle durchgeführt wurde. das war quasi noch brühwarm im gedächtnis. Jeder Volvo_Händler wußte zu diesem Zeitpunkt, dass eine Nichtbeachtung zu kapitalen Motorschäden führen konnte. Es war immerhin die 2. Rückrufwelle - aber Nichts hat man getan!

Mein Zwischen-Fazit:

Es stellt sich bisher so dar, das das Auto - bis zum Erwerb durch meinen sehr :) "Schweden Automobile" - immmer in den Händen einer Volvo-Vertragswerkstatt war. Irgendwo in der Zeit nach der letzten Inspektion vom 10.06.2011 bis zum 20.12.2011 muss ein Versäumnis bei einem Volvo-Händler vorliegen, dass sich in dem jetzt vorliegenden Schaden manifestiert. Keiner kann sagen, er hätte nichts gewußt. Jetzt ist es m. E. an Volvo Deutschland, dies exakt nachzuvollziehen.

Ich sehe wieder einen Silberstreif am Horizont...

Gruß an Alle

Axel

PS: Danke für die TE-Erklärung (... ich lese sonst hier immer "Themenstarter").

 

Themenstarteram 12. Mai 2012 um 11:16

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Um mal sachlich zu bleiben:

- ein V70 D5 kintic, EZ: 01.08.2008, 110.000km hat einen Händler-EK von 14.500E.

Den Zusammenhang verstehe ich nicht!

Zitat:

- Dein alter VOLVO könnte noch leben, wenn sich Dein Freundlicher mal die Freilaufriemenscheibe der Lichtmaschine angeschaut hätte. Bei leider nicht wenigen schlägt dieser "Freilauf" aus. Das bedeutet, im Leerlauf, "ruckt die Lichtmaschine, damit wird der Riemen immer wieder kurzfristig gebremst und beschleunigt. Gut daran zu erkennen, dass der Riemen nicht gleichmässig im Leerlauf rund und gleichmässig "läuft, sondern "schlägt". die Reparatur für Dummies ist der Austausch der Lima, fortgeschrittene Werkstätten geben die Lima in eine Fachwerkstatt, die Riemenscheibe wird getauscht, die Kohlen ersetzt, ein paar weitere kleine Handgriffe und es sind 400€ gespart.

- Fazit 1: vollkommene Unkenntnis Deiner Werkstatt. Dies ist übrigens auch per Service-Anweisung bekannt.

- Wenn Dein aktueller Wagen den letzten Service in einer VOLVO-Werkstatt bekommen hat, müsste denen zumindest bewusst sein, dass auch dein Auto zu den gefährdeten gehört. Ein Blick, ein Austausch der Teile, für 200€ wär das Problem vom Tisch

- Fazit 2: vollkommene Unkenntnis Deiner VOLVO-Werkstatt. Meine dringende Bitte: such dir eine andere.

Auch das verstehe ich nicht, bezieht sich aber wahrscheinlich auf den Beitrag von Volker D5...

Zitat:

Deine Fehler:

- Du bist nicht sofort angehalten und hast den Abschlepper geholt, sondern bist etliche Kilometer gefahren

- zusätzlich war Deine erste Anlaufstelle nicht der Händler, sondern die andere Werkstatt. Damit wird eine andere Werkstätte immer alle Ansprüche von sich weisen, zumal es keine Fachwerkstatt zu sein scheint.

Ich würde, sofern sich dieser Teil wieder auf mein Thema bezieht, hier mit dem Begriff "Fehler" vorsichtiger umgehen. Ein Fehler ist nach meinem Verständnis eine eindeutige, falsche Handlungsweise oder ein ebensolcher Zustand. Im Zweifelsfalle müssten dies Dritte entscheiden!

Nochmal zum Aspekt "sofort anhalten":

Laut Handbuch S. 114 gibt es exakt 2 Fehlermeldungen an prominenter, also 1. und 2. Stelle, die den user/Fahrer zum sofortigen anhalten unmissverständlich auffordern:

1.

Mitteilung: >Sicher anhalten<

Bedeutung: >Anhalten und den Motor abstellen. Hohe Schadensgefahr. Wenden Sie sich an eine Volvo-Vertragswerkstatt.

2.

Mitteilung: >Motor abstellen<

Bedeutung: >Anhalten und den Motor abstellen. Hohe Schadensgefahr. Wenden Sie sich an eine Volvo-Vertragswerkstatt.

Alle anderen Meldungen unterscheiden sich von den Vorgenannten beiden dadurch, dass eben keine hohe Schadensgefahr vorliegt und eben nicht angehalten und der Motor abgestellt werden muss! Dies bedeutet, dass das Fahrzeug sofort (sofort heißt: so schnell wie möglich oder asap, as soon as possible) in einer Volvo-Vertragswerkstatt zur Überprüfung vorzuführen ist - auch aus eigener Kraft!

Wenn diese Vertragswerkstatt jotwede (umgangssprachl.: irgendwo) ist, ist es legitim und der Sache gerechter um etwa eine Vergrößerung eines Schadens (von der aber bei diesen Meldungen gar nicht die Rede ist) zu vermeiden, wenn mann - wie in meinem Fall, wo es nur um einen Rillenriemen der Lima, des Klimakompressors und der Servopumpe - also nicht um lebenswichtige Komponenten wie etwa Wasserpumpe usw. - geht, die nächstgelegene Werkstatt aufsucht um einen Allerweltsdefekt zu beheben. Ich kenne noch Zeiten, da wurde ein Keilriemen als Ersatz mitgeführt oder Nylonstrumpf der Liebsten mußte herhalten und man hat den selbst getauscht! Also denke ich nicht, dass man einem aus der praktizierten Verhaltensweise einen Strick drehen oder eine Teilschuld ableiten / konstruieren könnte. Dann hätte die Meldung "Generator - Wartung dringend" eindeutig anders lauten müssen.

Mit der Meldung "Generator - Wartung dringend" leuchtete auch das Batterie-Symbol (aber erst nach mehr als ca. 500 m Fahrstrecke). Hierzu heißt es im Handbuch: Generator lädt nicht. Dieses Symbol leuchtet während der Fahrt auf, wenn ein Fehler in der elektrischen Anlage aufgetreten ist. Wenden Sie sich an eine Volvo-Vertragswerkstatt.

Aus meiner Sicht wäre eine sehr viel dringendere und energischere Warnung bezüglich des Ausfalls der kompletten Servo-Lenkung notwendig gewesen: Von der BAB mit 130 auf eine Ausfahrt und dann die Kurve nicht mehr kriegen ... das Auto liegt auf dem Dach, der Fahrer hängt sicher in Gurt und AirBag und liest kopfüber im Display: "Generator - Wartung dringend" ;)!

Gruss

Axel

 

 

am 12. Mai 2012 um 15:08

Hast du den schon total vergessen das ein Auto auch mit ausgefallener Lenkung wunderbar zu fahren ist? Nur im Stand bzw. wenn man sehr langsam ist lenkt es sich etwas mühsam.

am 12. Mai 2012 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von C70treiber

Hast du den schon total vergessen das ein Auto auch mit ausgefallener Lenkung wunderbar zu fahren ist? Nur im Stand bzw. wenn man sehr langsam ist lenkt es sich etwas mühsam.

Lass mal gut sein, vllt. muss erst im Namen des Volkes festgestellt werden das er seinen Teil zu dem Schaden beigetragen hat.

am 12. Mai 2012 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Blue Ice Ultra

Zitat:

Original geschrieben von C70treiber

Hast du den schon total vergessen das ein Auto auch mit ausgefallener Lenkung wunderbar zu fahren ist? Nur im Stand bzw. wenn man sehr langsam ist lenkt es sich etwas mühsam.

Lass mal gut sein, vllt. muss erst im Namen des Volkes festgestellt werden das er seinen Teil zu dem Schaden beigetragen hat.

also mit ausgefallener lenkung sollte kein fahrzeug mehr "lenkbar" sein. ;)

mit ausgefallener servo schon.

aber ein schreck ist das schon..... uns wunderbar ist für mich auch etwas anderes.:D

gruss

fred

Wenn Du das Fahrzeug am 9.3.2012 erst bei einem Händler gekauft hast, dann ist genau der Dein Ansprechpartner, Thema Gewährleistungspflicht. Weder Volvo Deutschland, noch einer der vorherigen Servicebetriebe steht mit Dir in einer direkten Geschäftsbeziehung. Ich vermute, dass der Volvo Händler in KA den Wagen aus einer Inzahlungnahme an Schweden Automobile zu Händlerkonditionen weitergegeben hat, d.h. ungeprüft, ohne Gewährleistung. Die Frage ob man bei einem solchen Fahrzeug erwarten muss, dass der verkaufende Händler auch hier überprüfen muss, ob alle Rückrufaktionen ausgeführt wurden oder nicht, können diese beiden Parteien miteinander klären. Du aber kannst Deine Ansprüche aus meiner Sicht nur an Schweden Automobile richten.

p

Zaix: Das halte ich für den hilfreichsten Beitrag in diesem Thread!

Schönen Gruß

Jürgen

am 14. Mai 2012 um 4:49

Zitat:

Original geschrieben von Zaix

Wenn Du das Fahrzeug am 9.3.2012 erst bei einem Händler gekauft hast, dann ist genau der Dein Ansprechpartner, Thema Gewährleistungspflicht. Weder Volvo Deutschland, noch einer der vorherigen Servicebetriebe steht mit Dir in einer direkten Geschäftsbeziehung. Ich vermute, dass der Volvo Händler in KA den Wagen aus einer Inzahlungnahme an Schweden Automobile zu Händlerkonditionen weitergegeben hat, d.h. ungeprüft, ohne Gewährleistung. Die Frage ob man bei einem solchen Fahrzeug erwarten muss, dass der verkaufende Händler auch hier überprüfen muss, ob alle Rückrufaktionen ausgeführt wurden oder nicht, können diese beiden Parteien miteinander klären. Du aber kannst Deine Ansprüche aus meiner Sicht nur an Schweden Automobile richten.

p

Ja, nur das Dumme an der Situation ist, das Zahnriemen und dergleichen unter den Titel "Verschleissteile" fallen und diese regulär von der Gewährleistungspflicht des Händlers nicht erfasst werden. So ähnlich wie verschlissene Bremsen oder durchgerostete Auspuffrohre.

http://www.adac.de/.../default.aspx

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 5:37

Zitat:

Original geschrieben von Zaix

Wenn Du das Fahrzeug am 9.3.2012 erst bei einem Händler gekauft hast, dann ist genau der Dein Ansprechpartner, Thema Gewährleistungspflicht. Weder Volvo Deutschland, noch einer der vorherigen Servicebetriebe steht mit Dir in einer direkten Geschäftsbeziehung. Ich vermute, dass der Volvo Händler in KA den Wagen aus einer Inzahlungnahme an Schweden Automobile zu Händlerkonditionen weitergegeben hat, d.h. ungeprüft, ohne Gewährleistung. Die Frage ob man bei einem solchen Fahrzeug erwarten muss, dass der verkaufende Händler auch hier überprüfen muss, ob alle Rückrufaktionen ausgeführt wurden oder nicht, können diese beiden Parteien miteinander klären. Du aber kannst Deine Ansprüche aus meiner Sicht nur an Schweden Automobile richten.

p

Hallo Xaix, grundsätzlich sehe ich das auch so, weshalb ich zu dem Letztgenannten auch Kontakt aufgenommen habe. Dieser hat das Auto tats. im Rahmen einer Händler-Händler-Aktion gekauft. Diese beiden müssen nun ein Problem ausfechten:

Da ALLE Volvo-Händler von der überlebensnotwendigen, 2-maligen Rückrufaktion wussten, wobei Schweden-Automobile keine Volvo-Händler ist, schwebt gegenüber dem in KA der Vorwurf des Verschweigens, wen nicht sogar der der arglistigen Täuschung im Raum. Aber das ist in der Tat deren Bier.

Danke für Deinen Beitrag!

Axel

Themenstarteram 14. Mai 2012 um 5:40

Zitat:

Ja, nur das Dumme an der Situation ist, das Zahnriemen und dergleichen unter den Titel "Verschleissteile" fallen und diese regulär von der Gewährleistungspflicht des Händlers nicht erfasst werden. So ähnlich wie verschlissene Bremsen oder durchgerostete Auspuffrohre.

http://www.adac.de/.../default.aspx

Grundsätzlich ja, aber die garantierte Laufleistung (Zahnriemen 180.000 km, Rillenriemen 60.000 km) muss erreicht sein! Erleiden die Teile vorher den Tod, dann nicht infolge Verschleiß, sondern weil sie mangelhaft waren.

Gruss

Axel

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