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Motorradkauf unbesehen mit Lieferung

Aprilia

Hallo zusammen,

ich bin im Internet auf ein (sehr) gutes Angebot gestoßen, das aber ein paar "Alarmzeichen" hat. Ich bräuchte ein paar Tipps, wie ich mich bei so was am besten absichern kann - beim konkreten Angebot, aber auch grundsätzlich, irgendein Kauf ist für diese Winter nämlich fest geplant ;-)

Zum Angebot:

Das Angebot ist mit Standort BaWü ausgeschrieben. Es handelt sich um ca. 1 Jahr altes Motorrad mit ca. 3000 km, also fast neu. Nach Kontakt hieß es dann aber, es stehe in Genf.

Die Verkäuferin sagt, sie habe keine Ahnung von der Materie (Motorrad habe dem Ex-Mann gehört). Das Motorrad sei aktuell in Genf eingelagert, aber in Deutschland auf ihren Namen zugelassen.

Stand jetzt habe ich ihr angeboten, das Fahrzeug unbesehen liefern zu lassen, vor Ort zu überprüfen, ob das Motorrad der Beschreibung entspricht, die Unterlagen in Ordnung sind und auch sonst alles passt (identische FIN usw.). Bezahlung dann nach Kontrolle / bei Übergabe.

Bin ich damit auf der sicheren Seite? Oder habe ich etwas übersehen?

Wäre grundsätzlich auch eine persönliche Abholung in Genf so zu organisieren, dass ich dann beim Grenzübertritt keine Probleme kriege? Habe da etwas Bauchschmerzen...

Viele Grüße

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33 Antworten

Meine Empfehlung fahr mal zur ortsansässigen Rennleitung und frag da einfach mal nach. Die wissen in der Regel was zu machen ist und ob das eine neue Betrugsmasche ist.

Wenn ich Zweifel zur Seriosität eines Angebotes habe, versuche ich auch, via google was über die Person(en) rauszufinden. Du kannst auch mit google maps und streetview den angegebenen Standort (Adresse) in der Schweiz und die Verkäuferadresse prüfen.

Ist ne Betrugsmasche, hab ich vor kurzem schon mal gehört

Zitat:

@hansuswurstus1 schrieb am 27. November 2023 um 13:36:38 Uhr:

Ist ne Betrugsmasche, hab ich vor kurzem schon mal gehört

Wenn du so eine Aussage triffst wäre wenigstens eine Referenz oder Quelle ganz hilfreich. Kann ja sonst jeder einfach mal sowas raushauen.

Zitat:

@hansuswurstus1 schrieb am 27. November 2023 um 13:36:38 Uhr:

Ist ne Betrugsmasche, hab ich vor kurzem schon mal gehört

Okay, Danke. Weißt du noch, wo du das gehört hast oder wie die Masche genau funktioniert?

ich würde da auch ne Betrugsmasche unterstellen, ohne ne Quelle zitieren zu können: allein "sehr günstiger Preis" in Kombination mit den "außeren Umständen" ist ein ziemlich sichers Indiz dafür - in Einzelfällen mag es sich um ein "reales Angebot" handeln

Zitat:

@Steppke2021 schrieb am 27. November 2023 um 14:20:02 Uhr:

ich würde da auch ne Betrugsmasche unterstellen, ohne ne Quelle zitieren zu können: allein "sehr günstiger Preis" in Kombination mit den "außeren Umständen" ist ein ziemlich sichers Indiz dafür - in Einzelfällen mag es sich um ein "reales Angebot" handeln

Das sehe ich grundsätzlich auch so - deswegen schreibe ich hier ja überhaupt - aber die Frage war ja, wie man sich da absichern kann bzw. konkret, ob das oben skizzierte Vorgehen ausreichend ist bzw. ob es da noch irgendwelche Schlupflöcher gibt.

Die meisten (nicht alle) Risiken sollten sich doch alleine durch Bezahlung bei Übergabe ausschließen lassen, oder?

ich glaube, Du WILLST ES (das Mopped) EINFACH HABEN.. und willst nicht wahrhaben, dass es ein fake sein könnte - das ist genau das "Momentum" auf das die Anbieter setzen

https://www.volksstimme.de/.../...cker-kein-motorrad-verkaufen-1905859

 

https://www.gs-forum.eu/threads/motorrad-kauf-aus-der-schweiz.169741/

 

https://www.motorradonline.de/.../

 

Bist du im ADAC? Da kann man sich beraten lassen.

Wie ist es mit Zoll?

 

Ich würde davon ausgehen, dass davon nix stimmt.

Zitat:

@PapaSony schrieb am 27. November 2023 um 12:47:10 Uhr:

Meine Empfehlung fahr mal zur ortsansässigen Rennleitung und frag da einfach mal nach. Die wissen in der Regel was zu machen ist und ob das eine neue Betrugsmasche ist.

Das ist keine neue Betrugsmasche.

Bei den Wohnmobilen ist diese Masche mit dem Standort im Ausland schon länger beliebt und in Mode, da gehts dann um ganz andere Werte.

Kritisch wirds auch mit den Eigentumsverhältnissen: hat ihrem Ex-Mann gehört und ist auf sie zugelassen.

Die Zulassung und die Eintragung in den Zulassungspapieren sagt praktisch nichts darüber aus, wer Eigentümer ist (steht sogar in der Zulassungsbescheinigung Teil II/früher Brief drin, dass der Inhaber nicht als Eigentümer ausgewiesen wird!).

Wenn die Verkäuferin das schon so angibt, würde ich mir durch Kaufvertrag nachweisen lassen, wer tatsächlich Eigentümer ist. Sonst bezahlst du am Ende für etwas, an dem du nie Eigentümer werden konntest. Dass du an sie bezahlst/bezahlt hast, ist ohne Bedeutung, falls er später Eigentumsansprüche geltend machen sollte, wirst du das Motorrad notfalls mit gerichtlicher Hilfe rausgeben müssen - wie du dann dein Geld zurück bekommst, wäre dann allein dein Problem.

Lt. BGB erwirbt man nur Eigentum an beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe, und über Eigentumsübergang kann man sich nur mit dem bisherigen (tatsächlichen) Eigentümer einigen!

Und dann auch noch Ex-Mann, das heißt, die sind geschieden. Weißt du, was es da evtl. an Rosenkrieg gegeben hat und wie das Motorrad ins Ausland gelangt ist? Haben die beiden sich wirklich darüber geeinigt, dass sie Eigentümer geworden ist oder hat sie es geschafft, das Motorrad widerrechtlich "sicherzustellen" und versucht, es jetzt zu verkaufen? - Mal abgesehen von der Betrugsmasche mit Fahrzeugen im Ausland.

Das ganze stinkt ziemlich!

Günstig anbieten - Geiz ist geil - erhöht die Chancen wesentlich.

Zitat:

@Catull schrieb am 27. November 2023 um 14:24:08 Uhr:

Zitat:

@Steppke2021 schrieb am 27. November 2023 um 14:20:02 Uhr:

ich würde da auch ne Betrugsmasche unterstellen, ohne ne Quelle zitieren zu können: allein "sehr günstiger Preis" in Kombination mit den "außeren Umständen" ist ein ziemlich sichers Indiz dafür - in Einzelfällen mag es sich um ein "reales Angebot" handeln

Das sehe ich grundsätzlich auch so - deswegen schreibe ich hier ja überhaupt - aber die Frage war ja, wie man sich da absichern kann bzw. konkret, ob das oben skizzierte Vorgehen ausreichend ist bzw. ob es da noch irgendwelche Schlupflöcher gibt.

Die meisten (nicht alle) Risiken sollten sich doch alleine durch Bezahlung bei Übergabe ausschließen lassen, oder?

Genau das geht nicht !!!!

Das BGB §§ 929 ff ist zu beachten. Eine Bezahlung hat nie Einfluss auf Eigentumsverhältnisse!

Einzige Folge der Bezahlung kann sein, dass du dein Geld los bist und vollständig abschreiben kannst, wenn da was faul ist.

Ausschließen ließen sich die Risiken für dich nur, wenn du von der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller/dessen Vertragshändler bis heute prüfst, wer lückenlos (!!) bisher Eigentümer war - kann schwierig bis fast unmöglich werden, und der Aufwand lohnt sich meistens auch nicht.

Falls da tatsächlich was faul ist, riskierst du evtl. auch noch eine Strafe wegen Hehlerei.

Zitat:

@Steppke2021 schrieb am 27. November 2023 um 14:32:50 Uhr:

ich glaube, Du WILLST ES (das Mopped) EINFACH HABEN.. und willst nicht wahrhaben, dass es ein fake sein könnte - das ist genau das "Momentum" auf das die Anbieter setzen

Kann so ein Thread nicht mal ohne irgendwelche und dann auch noch in SPERRSCHRIFT erteilten Unterstellungen auskommen?

Nein, ich will das Fahrzeug nicht unbedingt haben. Ja, ich gehe auch zu 90 % von unseriös/Betrug aus. Ja, auf das "Haben wollen" setzen diese Angebote, das ist mir auch klar.

Es geht mir drum, wie ich mich nicht nur in diesem Fall sondern generell absichern kann.

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 27. November 2023 um 14:51:20 Uhr:

Zitat:

@Catull schrieb am 27. November 2023 um 14:24:08 Uhr:

 

Das sehe ich grundsätzlich auch so - deswegen schreibe ich hier ja überhaupt - aber die Frage war ja, wie man sich da absichern kann bzw. konkret, ob das oben skizzierte Vorgehen ausreichend ist bzw. ob es da noch irgendwelche Schlupflöcher gibt.

Die meisten (nicht alle) Risiken sollten sich doch alleine durch Bezahlung bei Übergabe ausschließen lassen, oder?

Genau das geht nicht !!!!

Das BGB §§ 929 ff ist zu beachten. Eine Bezahlung hat nie Einfluss auf Eigentumsverhältnisse!

Einzige Folge der Bezahlung kann sein, dass du dein Geld los bist und vollständig abschreiben kannst, wenn da was faul ist.

Ausschließen ließen sich die Risiken für dich nur, wenn du von der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller/dessen Vertragshändler bis heute prüfst, wer lückenlos (!!) bisher Eigentümer war - kann schwierig bis fast unmöglich werden, und der Aufwand lohnt sich meistens auch nicht.

Falls da tatsächlich was faul ist, riskierst du evtl. auch noch eine Strafe wegen Hehlerei.

Danke für den Hinweis. Der juristische Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist mir bekannt.

Aber ist es nicht illusorisch, dass bei einem Privatverkauf lückenlos dokumentiert zu haben?

Eine lückenlose Dokumentation der Besitzer in Form von (bei mehreren Vorbesitzern ja mehreren!) Kaufverträgen hat man ja beim Privatverkauf fast nie und wird übrigens auch in keiner der diversen Checklisten von ADAC o.ä. gefordert.

Viel mehr als schauen, ob der Verkäufer auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist doch allgemein nicht üblich, oder?

P.S.

Streng genommen ist das übrigens nicht korrekt - ich kann durchaus Eigentum an etwas erwerben, das der Verkäufer nicht verkaufen durfte. Und für den Eintritt des Eigentums ist natürlich die vertragliche Gegenleistung (=Bezahlung) ausschlaggebend.

Im worst case kann sich dann allerdings ggf. der rechtmäßige Eigentümer an mich wenden wegen Schadenersatz.

... Soweit jedenfalls mein (Laien-)Verständnis.

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