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Motorrad ohne Brief gekauft,was tun?

Yamaha
Themenstarteram 13. März 2013 um 13:46

Hallo zusammen

Habe mir ein sehr günstiges Motorrad gekauft,Kaufvertrag und Fahrzeugschein vorhanden und wie das Motorrad in meinem Besitz.

Leider findet der ursprüngliche Besitzer seinen Brief nicht mehr(ich weiß das es sein Motorrad war,weil ich es schon immer haben wollte)

Er wollte einen neuen Brief beantragen,was ihm verweigert wurde,da noch Schulden von einer früheren Zwangsabmeldung offen wären,die er aber zur Zeit nicht ausgleichen kann,da Hartz 4 Empfänger.Eine Eidesstattliche Versicherung hat er auch bei der Zulassungsstelle abgegeben.

Frage:Was kann ich nun tun,das Bike gehört doch jetzt mir und würde es gerne anmelden,doch ohne Brief geht das doch nicht.

Wisst Ihr einen Weg???

Wäre sehr dankbar für jeden ernst gemeinten Tip.

Danke im Vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 14. März 2013 um 11:35

Zeugt vllt. doch davon, dass das Internet die Denkfähigkeit reduziert.

Ich mein statt hier zu fragen hätte man sich VOR dem Kauf bei der Zulassungsst. informieren können. Spätestens aber doch eben danach.

Manchmal versteh ich das Mitteilungsbedürfnis einiger hier wirklich nicht.

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Mit dem Kaufvertrag zum Amt und einen neuen Brief beantragen.

Der letzte Halter ist bekannt - seine Probleme sind nicht deine.

Vom Verkäufer eine eidesstattliche Versicherung ausfüllen lassen.

Glaube sogar, dass die Zulassungstellen dafür einen Vordruck im Netz bereit stehen haben.

Damit kannste neuen Brief beantragen.

So war zumindest bei mir der Ablauf als ich mir eine Maschine ohne Brief gekauft hatte.

Gruß

Ein wenig bedenklich scheint die Situation schon.. die geschilderten Umstände lassen für das verschwinden des Briefes auch ein gesichertes Pfandrecht vermuten..

Rein rechtlich wäre dann derjenige Eigentümer der Sache, der den ''verlorenen'' Brief noch hat. Er wäre auch nicht zu Schadensersatz verpflichtet, solltest du das Bike noch herrichten....

Zitat:

Original geschrieben von Klapperbums

 

Leider findet der ursprüngliche Besitzer seinen Brief nicht mehr(ich weiß das es sein Motorrad war,weil ich es schon immer haben wollte)

Der weiss bestimmt wo sein Brief ist. Wer ein Motorrad fährt muss nicht der Eigentümer sein. Wenn die Bank noch Eigentümer ist, hat die den Brief.

Zitat:

Er wollte einen neuen Brief beantragen,was ihm verweigert wurde,da noch Schulden von einer früheren Zwangsabmeldung offen wären,die er aber zur Zeit nicht ausgleichen kann,da Hartz 4 Empfänger.

Logisch, der Brief ist ja da.

Wenn dem ursprüngliche Besitzer das Teil nicht gehört hat (kein Brief) kann er das nicht verkaufen, und du kein Eigentum erwerben.

Wenn du Pech hast, war das ein teuerer schnapp, denn um das Ding zu fahren, muß einer die schulden ablösen. :(

M.M.

Ob sich das Günstige nicht noch mal in was Teures verwandelt...

Außem hohlen Bauch tippe ich auch darauf, dass der Verkäufer sehr genau weiß, wo sein Brief liegt.

Warst Du dabei, als das Amt ihm die Begründung mit den Schulden gesagt hat? Warum hat er die Gebühren nicht direkt bezahlt?

Das riecht nach einem Griff ins Klo Deinerseits...

Zwangsabmeldung:

A) die Plakette wird abgekratzt und der nich angetroffene Halter beko'mt Post

B) wie a - nur wird dem Halter die Zulassungsbescheinigu g abgenommen

Bezahl einfach die Gebühren deines zukünftigen Ex-Kumpels und gut...

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

 

Bezahl einfach die Gebühren deines zukünftigen Ex-Kumpels und gut...

Das haste schön kurz formuliert.

M.M.

Zitat:

Original geschrieben von m_moench

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

 

Bezahl einfach die Gebühren deines zukünftigen Ex-Kumpels und gut...

Das haste schön kurz formuliert.

M.M.

Danke.

Du glaubst ja gar nicht, zu welchem Umkehrschluss ich letzendlich gekommen bin...

am 13. März 2013 um 17:58

Jetzt mal eine ganz dumme Frage: Welcher Name steht im Fahrzeugschein? Der vom Verkäufer oder ein anderer Name? Wenn Zweites zutrifft, dann hat der den Brief und Du ein Problem :(

Wenn Du dem Verkäufer das Geld schon gegeben hast, dann sollte der eigentlich liquide genug sein, um seine Schulden für die Zwangsstilllegung bezahlen zu können und dann sollte es theoretisch auch mit dem Brief seinerseits klargehen. Immerhin ist er in der Bringschuld.

Wenn er das Geld noch nicht hat, dann tritt vom Kaufvertrag zurück. Kein Brief ist ein guter Grund dafür.

Besitzergemeinschaft...*gg

Möpp zweimal verkauft.

 

Hast den Verkäufer vielleicht schon länger nicht gesehen?

Ist das ein Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung? Diese Zettel haben mit dem Eigentum nichts mehr zu tun! Das steht sogar drauf - lest mal nach.

Ich würde mich als TE an die Zulassungsstelle wenden und erkundigen. Ich habe schon über Urteile gelesen, die dem hier gesagten und geschriebenem widersprechen: Man kann sehr wohl in gutem Glauben Eigentum erwerben, sogar an Diebesgut. Das war z. B. bei dem ehemals einem Polizisten geklauten Moped aus der Spiesser-Bausparkassenwerbung mit der Markise so.

Für mich als Laie spricht alles dafür, daß der TE neue Zulassungsbescheinigungen bekommt. Teil I gibt es immer neu und Teil II ohnehin jedes Mal nach zwei Zulassungen. Ich bin ganz zuversichtlich.

 

Gruß Michael

Hallo Klapperbums,

mal völlig neutral betrachtet ohne Ansehen der Person - es ist gut möglich, das dieser (wirtschaftlich schwache) Verkäufer den Brief als Sicherheit für eine Finanzierung bei seiner Bank hinterlegt, bzw. einem anderen Gläubiger als Sicherheit gegeben hatte - dieses Risiko wirst Du selbst bewerten müssen.

Nach Deinen Aussagen hat er aber doch bereits eine EV (über den Briefverlust?) bei der Zulassungsstelle abgegeben - damit sind die notwendigen Schritte doch eigentlich bereits eingeleitet.

Ich würde warten und das Geschäft erst abschliessen wenn der Ersatzbrief vorliegt - vorher bekommst Du das Ding eh nicht umgemeldet.

Genaues zum Ablauf können Dir übrigens die Mitarbeiter der Zulassungsstelle am besten erklären..

Viel Erfolg

Jürgen

am 13. März 2013 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Ist das ein Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung? Diese Zettel haben mit dem Eigentum nichts mehr zu tun! Das steht sogar drauf - lest mal nach.

Fehlinterpretation!...da steht drauf, das der Teil der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentumsnachweis gilt. Halter muss nicht Eigentümer sein. Das ist aber was anderes.

Bei einem Kreditgeschäft mit einem Kfz. wird bis zur vereinbarten Restzahlung der Teil 2 der Zulassungsbescheinigung regelmässig beim Kreditgeber als Sicherheit hinterlegt.

Das hat auch praktische Gründe:

Kann der insolvente Kreditnehmer nicht zahlen, kann mit dem o.g. Dokument das Fahrzeug zwangsweise abgemeldet werden.

Ohne den Teil II der Zulassungsbescheinigung ist das aber ziemlich schwierig.

Im vorliegenden Fall kann der Käufer sich aber nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen, weil er bei Vertragsabschluss schon wusste, dass noch Zahlungsverpflichtungen aus einer Zwangsabmeldung bestehen.

Da wird er sich schon eine gewisse Blauäugigkeit vorwerfen lassen müssen.

 

Gruß. 

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

...

Man kann sehr wohl in gutem Glauben Eigentum erwerben, sogar an Diebesgut. Das war z. B. bei dem ehemals einem Polizisten geklauten Moped aus der Spiesser-Bausparkassenwerbung mit der Markise so.

...

Gruß Michael

Nur Stand die Harley am Schluß in der Ukraine und die haben eben ganz andere Gesetze. Da ist gekauftes Eigentum ob gestohlen oder nicht. Bisschen waghalsiger Vergleich.:rolleyes:

Moos

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