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Motorrad abgemeldet= 80,- Strafe plus Punkt

Honda
Themenstarteram 4. Mai 2011 um 10:46

Mahlzeit

klingt wie ne Überschrift der Bild, ist aber leider Tatsache. Daher werf ich die Story hier mal rein und hoffe das sich jemand damit auskennt und einen tip geben kann

Folgendes:

Mein Bruder ist im Besitz von 2 Motorrädern, wovon er eine seit über 3 Jahren nicht mehr bewegt hat. Steht halbt in der Garage (angemeldet) und niemand stört sich dran. Jetzt möchte er sie doch verkaufen und hat sie zu diesem Zweck am Montag abgemeldet. Die "nette Dame" am Schalter guckte 2-3 mal hin, informierte meinen Bruder, dass sie davon eine extra Kopie machen müste und meldete danach das Ding ab. Heute bekommt er Post von der Stadt:

Bei Ihrem Motorrad XY ungelöst ist seit 8 Monaten der TÜV abgelaufen (Was nicht stimmt, TÜV ist seit Jan2010 abgelaufen) dies macht ein Bußgeld von 80 Euronen zuzüglich einem Punkt in Flensburg.

Wo zum Geier leben wir denn hier? Kann man dagegen angehen oder ist das eine weitere Willkür im Polizeistaat?

Beste Antwort im Thema

Ich hab jetzt nur den Eingangspost gelesen.

Und das was Kollege van Bommel schreibt, denn genau das ist so eben nicht richtig.

Ich war lange genug in diesem Bereich tätig, um zu wissen, das solche schwachsinnigen Anzeigen ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen, es sei denn, ein Betroffener ist doof genug zu zahlen oder die Widerspruchsfrist ablaufen zu lassen, dann ist der drops gelutscht.

§ 29 StVZO regelt die HU für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Dem ist es egal, ob das Fahrzeug bewegt wurde oder nicht.

Die gesamte StVZO jedoch regelt die Teilnahme am Straßenverkehr. Für Fahrzeuge, die nicht am Straßenverkehr teil nehmen (das gilt es glaubhaft zu machen) gilt sie überhaupt nicht. Für die Teilnahme am Straßenverkehr reicht allerdings das Abstellen im öffentlichen Raum.

Ich hatte schon Motorräder, bei denen die HU mehrere Jahre abgelaufen war und die zugelassen waren. Solange die in meiner Garage stehen, geht das niemanden etwas an.

Ich würde

a) gegen diesen Bescheid fristgerecht Widerspruch einlegen, das Verfahren wird definitiv eingestellt, wenn das Fahrzeug nachweislich seit Ablauf der HU im öffentlichen Verkehr nicht bewegt wurde

und b) gegen den "Anzeigerstatter/Zeuge" (steht auf dem Anhörbogen), wenn der von einer Behörde ist, eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen

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Zitat:

Bei Ihrem Motorrad XY ungelöst ist seit 8 Monaten der TÜV abgelaufen (Was nicht stimmt, TÜV ist seit Jan2010 abgelaufen) dies macht ein Bußgeld von 80 Euronen zuzüglich einem Punkt in Flensburg.

Absolut richtig so.

Was beschwerst du dich ? Angemeldet und TÜV schon seit langem überfällig, ob das Teil nur in der Garage stand interessiert doch nicht.

Gruss,

von sowas hab ich zwar noch nie gehört, aber es ist gut zu wissen und ich kann mir auch gut vorstellen dass es so ist.

ist ja auch logiscsh: wenn du angehalten wirst musst du auch zahlen

allerdings könnte man versuchen nach zu weisen dass es nicht mehr bewegt wurde. wird aber schwierig und lohnt bei 80 euro wohl auch nicht

am 4. Mai 2011 um 12:33

ich hänge mich jetzt mal recht weit aus dem fenster aber ich behaupte steiff und fest, dass die deinem bruder gar nichts können.

so lange das teil nicht auf öffentlicher strasse/platz/gehweg bewegt wird oder steht geht es gar niemand etwas an, ob die kiste tüv hat oder nicht. angemeldet oder nicht spielt keine rolle.

normales gespräch mit der stadt versuchen und wenn das nicht hilft: anwalt aufsuchen und fertig.

voraussetzung natürlich, dass dein bruder damit nicht zur zulassungsstelle gefahren ist.

-yelly-

am 4. Mai 2011 um 15:08

Hallo zusammen, Fakt ist dass sie Angemeldet war (d.h. er hätte jederzeit damit fahren können)

nun wird er beweisen müssen das er nicht damit gefahren ist sozu sagen er ist in der Beweisplicht

Unwissenheit schützt vor stafe nicht oder so ähnlich...........

besser währe gewesen er hatte tüv gemacht und sie dann abgemeldet

Ich habe damals meien 550ziger abgemeldet und sie danach verkauft und hatte Monate später so nen Wisch vom Landratsamt un der Polizei bekommen wegen Unfall mit Fahrerflucht bla bla bla bla

Gott sei Dank hatte ich einen Rechtskräftigen Kaufvertag gemacht das genügte denen vom Amt

heut zu Tage musst Du Fuchs und Hase sein

cu Chris

Zitat:

Original geschrieben von dsmc

Hallo zusammen, Fakt ist dass sie Angemeldet war (d.h. er hätte jederzeit damit fahren können)

nun wird er beweisen müssen das er nicht damit gefahren ist sozu sagen er ist in der Beweisplicht

Unwissenheit schützt vor stafe nicht oder so ähnlich...........

besser währe gewesen er hatte tüv gemacht und sie dann abgemeldet

Ich habe damals meien 550ziger abgemeldet und sie danach verkauft und hatte Monate später so nen Wisch vom Landratsamt un der Polizei bekommen wegen Unfall mit Fahrerflucht bla bla bla bla

Gott sei Dank hatte ich einen Rechtskräftigen Kaufvertag gemacht das genügte denen vom Amt

heut zu Tage musst Du Fuchs und Hase sein

cu Chris

sehe ich eigentlich genauso. der tüv ruft ja auch nich die bullen wenn mann mit abgelaufener plakette dahin fährt

Themenstarteram 4. Mai 2011 um 15:34

Hab mir den wisch gerade noch mal angeguckt und mir die Geschichte in ruhe erzählen lassen.

Ging zu der abmelde Tussi, die guckt drauf und fragt: Ist das Motorrad defekt oder wird es verschrottet? Darauf mein Bruder Nein, darauf sie Kopie gemacht und freundlichen Gruß.

Auf der Anzeige steht drauf:

Zeuge : Fahrzeugschein! Und Herr sowieso (der chef von der Abteilung.)

Mit anderen Worten, ihr ist das aufgefallen, hat meinen Bruder weggeschickt, direkt danach zum Chef und dann haben sich beide wahrscheinlich einen drauf ............

Aber gut zu wissen, wahrscheinlich, wenn du ne Abgemeldete kaufst wo der TÜV abgelaufen ist und du diese Anmeldest, kriegste gleich die Strafanzeige zu den Fahrzeugpapieren mitgeliefert.

@ bAeronaut

Klasse Einstellung von dir. Du unterstützt wahrscheinlich auch die Politiker, die jeden Motorradfahrer automatisch für einen Potenziellen Selbstmörder halten!

am 4. Mai 2011 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von Beaster77

Wo zum Geier leben wir denn hier?

das frage ich mich auch... :confused:

fast anderthalbjahre tüv überzogen und rumjammern weil man dafür latzen darf.... :rolleyes:

Zitat:

Was nicht stimmt, TÜV ist seit Jan2010 abgelaufen

ist für die strafe egal, da es ab 8 monaten keine weitere erhöhung des bußgeldes mehr gibt....

Zitat:

Aber gut zu wissen, wahrscheinlich, wenn du ne Abgemeldete kaufst wo der TÜV abgelaufen ist und du diese Anmeldest, kriegste gleich die Strafanzeige zu den Fahrzeugpapieren mitgeliefert.

ohne gültige hu/au, kommst du erst garnicht soweit, das die dir die papiere aushändigen...

Zitat:

Original geschrieben von yelly

ich hänge mich jetzt mal recht weit aus dem fenster...

...dann hoffe, das unter dir die feuerwehr mit nem sprungpolster steht, da du soeben rausgefallen bist!

Zitat:

so lange das teil nicht auf öffentlicher strasse/platz/gehweg bewegt wird oder steht geht es gar niemand etwas an

und hier liegt dein denkfehler!

solange das fahrzeug zugelassen ist, muss es der stvzo ferner fzv entsprechen...egal ob auf privat oder öffentlichem gelände!

dadurch kommt, das es - rein rechtlich - sogar verboten ist, an einem zugelassenen fahrzeug, das sich in (d)einer verschlossenen garage auf (d)einem umfriedeten grundstück befindet, irgendwelche änderungen durchzuführen, mit denen die zulassung erlöschen würde - selbst wenn du diese änderungen vor dem befahren einer öffentlichen straße wieder rückgängig machen würdest...

Zitat:

Original geschrieben von Künne

der tüv ruft ja auch nich die bullen wenn mann mit abgelaufener plakette dahin fährt

theoretisch könnte der tüv das sehrwohl machen...

einzig zwei gründe, halten die prüfer davon ab...

zum einen, weil dies zusätzliche arbeit bedeuted, zum anderen, weil sie damit kunden verlieren würden...

 

am 4. Mai 2011 um 17:18

So ein Schwachsinn ist mal wieder typisch für Deutschland. Ich frage mich wirklich manchmal, was hier eigentlich noch normal ist.

Fakt - das Fahrzeug war angemeldet und zugelassen

Fakt - in diesem Fall muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen

Fakt - bei fehlender HU ist die o.g. Strafe fällig

Fakt - es ist völlig irrelevant, ob das Fahrzeug gefahren wurde oder nicht

Fakt - es ist korrekt, dass die Strafe eingefordert wird

 

Wie hätten es die ach so aufgebrachten  und in ihrem Gerechtigkeitsempfinden so empfindlich getroffenen Bürger denn gern?  Wer keinen TÜV hat, muss von der Policia nachgewiesen bekommen, dass das Fahrzeug in der Zeit des abgelaufenen TÜVs gefahren wurde? Über Sinn und Unsinn der HU will ich hier nicht meditieren, die Rechtslage ist einfach so.

 

Dem Beitrag von MagirusDeutz kann ich nur aus vollster Überzeugung zustimmen. Auch dem Hinweis, dass die Zulassung eines gekauften/stillgelegten Fahrzeugs nur mit gültiger HU möglich ist. Ohne diesen Zettel muss der stolze Fahrzeug-Neubesitzer überhaupt nicht auf der Zulassungsstelle aufschlagen.

 

Warum der TE in orthografisch äußerst bedenklicher Form User attackieren muss, die korrekte Antworten geben, verschließt sichmeinem Verständnis. Und yelly- vor DEM Anwalt, der Dich in diesem Fall vertritt, sollte man schleunigst Reißaus nehmen- da er Dich wissend in´s offene Messer rennen lässt, um Dir dann die Geldbörse zu erleichtern.

am 4. Mai 2011 um 19:44

hab was gefunden unter http://www.bussgeldkataloge.de/ ---> TÜV/AU

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR

mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

________________________________________________

erinnert mich an meine Geschichte mit der Streifenkarte (Bahn) wegen 50 cent Preiserhöhung Karte nicht mehr Gültig, 40 € bitte.... :rolleyes:

Themenstarteram 5. Mai 2011 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von Richy99

hab was gefunden unter http://www.bussgeldkataloge.de/ ---> TÜV/AU

Besten Dank, das ist das was ich gesucht und von hier erhoffte hatte.

am 5. Mai 2011 um 17:12

1x danke knopf drücken :)

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Fakt - das Fahrzeug war angemeldet und zugelassen

Fakt - in diesem Fall muss eine gültige Hauptuntersuchung vorliegen

Fakt - bei fehlender HU ist die o.g. Strafe fällig

Fakt - es ist völlig irrelevant, ob das Fahrzeug gefahren wurde oder nicht

Fakt - es ist korrekt, dass die Strafe eingefordert wird

Wie hätten es die ach so aufgebrachten  und in ihrem Gerechtigkeitsempfinden so empfindlich getroffenen Bürger denn gern?  Wer keinen TÜV hat, muss von der Policia nachgewiesen bekommen, dass das Fahrzeug in der Zeit des abgelaufenen TÜVs gefahren wurde? Über Sinn und Unsinn der HU will ich hier nicht meditieren, die Rechtslage ist einfach so.

Dem Beitrag von MagirusDeutz kann ich nur aus vollster Überzeugung zustimmen. Auch dem Hinweis, dass die Zulassung eines gekauften/stillgelegten Fahrzeugs nur mit gültiger HU möglich ist. Ohne diesen Zettel muss der stolze Fahrzeug-Neubesitzer überhaupt nicht auf der Zulassungsstelle aufschlagen.

Warum der TE in orthografisch äußerst bedenklicher Form User attackieren muss, die korrekte Antworten geben, verschließt sichmeinem Verständnis. Und yelly- vor DEM Anwalt, der Dich in diesem Fall vertritt, sollte man schleunigst Reißaus nehmen- da er Dich wissend in´s offene Messer rennen lässt, um Dir dann die Geldbörse zu erleichtern.

Moin

Für die Anzeige reicht ein begründeter Anfangsverdacht aus und normalerweise und bekommt man immer noch einen Anhörungsbogen. Wenn das Motorrad definitiv nicht im öffentlichen Verkehr bewegt wurde oder dort stand. Kann es eine Owi Anzeige geben, die aber mit einer glaubhaften Begründung

wieder eingestellt wird. Gegenstand jeglicher Verstösse im Strassenverkehr ist immer noch der öffentliche Raum und nur dort gilt die STVZO. Werden die 80 € bezahlt und der Punkt in Kauf genommen kann man von einem Schuldgeständnis ausgehen.

Für eine Strafe müssen alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sein schaut mal ins Gesetz da steht es

drinn, der Bußgeldkatalog ist nur eine aktuelle Richtlinie für die Strafzumessung

Ich kann eine eigenen Erfahrung aus dem letzten Jahr einbringen:

Motorrad mit Zulassung und seit Monaten abgelaufender HU gekauft und anschließend abgemeldet - völlig ohne Probleme!!!

Entweder hat der Bruder des TE's irgendwas verschwiegen, z.B. könnte er der Dame vom Amt doof gekommen sein, als sie nur den mündlichen Hinweis auf die abgelaufende HU gab, oder oder oder...

Ist nur eine von tausend denkbaren Möglichkeiten und muß natürlich überhaupt nicht so gewesen sein!

Befremdlich finde ich, das nach wohl aktueller Bußgeldkataloglage normalerweise nur EUR 40,- plus 1 Punkt (s.o.) fällig würden, er aber einen Bußgeld-Bescheid über EUR 80,- plus 1 P. erhalten hat...

Irgendwie merkwürdig das alles...

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