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mobiler Blitzer - falscher Standort angegeben

Themenstarteram 26. Juni 2012 um 16:01

Hallo,

folgendes Problem: Ich wurde Innerorts von einem mobilen Blitzer geblitz. Der von der Behörde angegebene Standpunkt stimmt aber nicht mit dem tatsächlichen Standpunkt überein.

Die Frage: Kann man Einspruch erheben und einen Beweis für den genannten Standpunkt (z.B. durch Betrachtung des ganzen Blitzerfotos, falls das gehen sollte) einfordern oder bin ich in der Beweispflicht?

Gruß Marcus

Beste Antwort im Thema
am 26. Juni 2012 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Und schon wieder so ein Heulsusenbeitrag. Ist ja erst der 479.927te zu dem Thema. Da is noch Luft nach oben.

Was war denn Falsch am Standort? Stand der Blitzer in Höhe Haus-Nr. 124 und im Bescheid steht 128? Oder was war?

Passte den die Farbe von dem Blitzer-Auto? War die Behördlich zugelassen? Oder hat es dich zu sehr abgelenkt und du bist dadurch zu schnell gewesen?

Ich könnte Brechen!!!

Tu Dir keinen Zwang an...:rolleyes:

Warum wird die simple Frage eines TE in Bezug auf eine Geschwindigkeitsmessung gleich als "Heulsusenbeitrag" diskreditiert...:rolleyes:

Wenn es einen juristisch verwertbaren Fehler bei der Messung (dem Messverfahren, Standort, etc.) gibt, warum sollte der TE diesen nicht zu seinen Gunsten nutzen...?

Da hier niemand den konkreten Sachverhalt kennt, sind die (allermeisten) Kommentare unsererseits hier nichts als Glaskugelbeschau.

Wenn der falsche Standort über einen Tippfehler der Behörde hinausgeht, kann dem TE u.U. ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen; ob sich das für den TE (finanziell) lohnt, möge er (ggf. nach einer Erstberatung) selbst entscheiden.

Moralisierende Belehrungen sind allerdings auf jeden Fall fehl am Platze.

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48 Antworten
am 26. Juni 2012 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Und schon wieder so ein Heulsusenbeitrag. Ist ja erst der 479.927te zu dem Thema. Da is noch Luft nach oben.

Was war denn Falsch am Standort? Stand der Blitzer in Höhe Haus-Nr. 124 und im Bescheid steht 128? Oder was war?

Passte den die Farbe von dem Blitzer-Auto? War die Behördlich zugelassen? Oder hat es dich zu sehr abgelenkt und du bist dadurch zu schnell gewesen?

Ich könnte Brechen!!!

Tu Dir keinen Zwang an...:rolleyes:

Warum wird die simple Frage eines TE in Bezug auf eine Geschwindigkeitsmessung gleich als "Heulsusenbeitrag" diskreditiert...:rolleyes:

Wenn es einen juristisch verwertbaren Fehler bei der Messung (dem Messverfahren, Standort, etc.) gibt, warum sollte der TE diesen nicht zu seinen Gunsten nutzen...?

Da hier niemand den konkreten Sachverhalt kennt, sind die (allermeisten) Kommentare unsererseits hier nichts als Glaskugelbeschau.

Wenn der falsche Standort über einen Tippfehler der Behörde hinausgeht, kann dem TE u.U. ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen; ob sich das für den TE (finanziell) lohnt, möge er (ggf. nach einer Erstberatung) selbst entscheiden.

Moralisierende Belehrungen sind allerdings auf jeden Fall fehl am Platze.

am 26. Juni 2012 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

 

Tu Dir keinen Zwang an...:rolleyes:

Warum wird die simple Frage eines TE in Bezug auf eine Geschwindigkeitsmessung gleich als "Heulsusenbeitrag" diskreditiert...:rolleyes:

Wenn es einen juristisch verwertbaren Fehler bei der Messung (dem Messverfahren, Standort, etc.) gibt, warum sollte der TE diesen nicht zu seinen Gunsten nutzen...?

verstehe ich auch nicht. und wenn mir etwas nicht passt, dann lese ich es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von infuso

ich würde erstmal einspruch einlegen und abwarten was passiert.

wenn's um's Brötchen geht am besten vom Anwalt. Hab ich auch schon gemacht. Alles was Recht ist, sag ich immer, aber wenn die oder andere Mist bauen, muss man nicht dafür gerade stehen - wär ja noch schöner :mad:

Hallo zusammen,

die Frage ist doch vollkommen in Ordnung !

Ich glaube, dass jeder versuchen würde um eine Strafe herum zu kommen. Ich zumindest würde ich es auch versuchen.

Ob speziell etwas in diesem Fall gemacht werden kann, läßt sich aufgrund der zu wenigen Angaben nicht beurteilen. Um hier eine richtige Bewertung vornehmen zu können, fehlen schon einige Daten.

Was man sagen kann ist, dass selbst auch die Richter schnell bei Fehlern der Verwaltung die Verfahren einstellen. Das ist m.E. auch richtig. Wenn sich die Verwaltungen die Geschwindigkeitsüberwachungen schon als Einnahmequelle einrichten, dann sollten sie Bitte auch ohne Fehler arbeiten.

Immer im Zweifel für den Angeklagten ! In dubio pro reo !

Versuche dagegen an zu gehen, ich drücke Dir die Daumen. :)

Gruß Rolf

Ich sage es nur einmal - wer sich nicht zur direkten Fragestellung äußern  möchte, sollte die Finger von der Tastatur lassen. Einige Beiträge sind verschwunden. deren Ersteller mögen sich noch einmal den Sticky-Thread aufmerksam durchlesen und Ihre Beiträge selbstkritisch überdenken. Im Wiederholungsfall gibt es Ärger!

 

twindance/MT-Moderation

Eigentlich ganz einfach !

Mit dem Schreiben und dem gezeigten Bild, oder ?

Zumindest kann man das auf unseren Bilder recht gut erkennen !

Gruß Rolf

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich frage mich ernsthaft, mit welchen Beweismitteln der TE der Behörde den angeblich falschen Standort nachweisen will.

Wenn du wirklich im Recht bist, Einspruch! Ansonsten zahlen.

Sich drücken bringt nur Ärger und Kosten... ;)

Was nach dem Einspruch kommt, keine Ahnung, aber ich würde schon für mein Recht kämpfen. Wenn du allerdings dann massive Mehrkosten riskieren müsstest, würd ich's lassen.

Einfach mal abwägen. Eine Rechtsberatung wäre nicht schlecht, aber auch mit Kosten wiederum verbunden...

Zitat:

Original geschrieben von CoolRockingDaddy

Wenn du wirklich im Recht bist, Einspruch! Ansonsten zahlen.

Sich drücken bringt nur Ärger und Kosten... ;)

Was nach dem Einspruch kommt, keine Ahnung, aber ich würde schon für mein Recht kämpfen. Wenn du allerdings dann massive Mehrkosten riskieren müsstest, würd ich's lassen.

Einfach mal abwägen. Eine Rechtsberatung wäre nicht schlecht, aber auch mit Kosten wiederum verbunden...

...so ist es, ich hab dafür nen Verkehrsrechtsschutz. Das ist kein Freibrief, aber wie gesagt, man muss sich nicht alles gefallen lassen bzw. wortlos hin nehmen. Menschen machen Fehler...

Themenstarteram 27. Juni 2012 um 15:53

Ja, ich werde die 35€ zahlen, nur ist doch alles ziemlich seltsam. Ich kenne den genannten Blitzerstandpunkt schon lange und achte an dieser Stelle auch immer auf die 30 km/h. Nur bin ich diesesmal ca. 80m weiter unter schon geblitz wurden (da bin ich mir auch ziemlich sicher, weil eben ungewohnt). Und als ich nach ca. 20 min die Strecke zurück gefahren bin, stande der Blitzer wieder an der alten Stelle (umgeparkt), eben auch der im Schreiben genannten (falschen) Stelle.

Hätte ich die Lust, die Nerven und den geeigneten Anwalt zur Hand, würde ich es mit einem Wiederspruch probieren, aber so zahle ich und gut. Es hätte ja sein können, das die ihre Standpunkte auch nachweisen müssen.

Ich danke euch!

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Eigentlich ganz einfach !

Mit dem Schreiben und dem gezeigten Bild, oder ?

Zumindest kann man das auf unseren Bilder recht gut erkennen !

Auf den Bildern sieht man i.d.R. nur das abgelichtete Fahrzeug samt Kennzeichen und den Fahrer überdeutlich abgebildet. Von der Umgebung ist meistens so wenig zu erkennen, daß es seltens für eine genaue Standortbestimmung ausreicht.

also ich würde mir den besten anwalt in town nehmen und dann den brüdern mal zeigen wo der frosch die locken hat,

das geht ja mal garnicht, dass die einfach nen anderen standort angeben, und dann auch da, wo sonst nie einer steht, und sich dann auch noch dreist 100 m VOR dem standort wo sonst geblitzt wird hinstellen, wo das doch keiner ahnen kann :(:( echt fies sowas

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

also ich würde mir den besten anwalt in town nehmen und dann den brüdern mal zeigen wo der frosch die locken hat,

das geht ja mal garnicht, dass die einfach nen anderen standort angeben, und dann auch da, wo sonst nie einer steht, und sich dann auch noch dreist 100 m VOR dem standort wo sonst geblitzt wird hinstellen, wo das doch keiner ahnen kann :(:( echt fies sowas

Ja, ich würde die NATO informieren und den Verteidigungsfall ausrufen. Den Rest dieses Geschreibsels kommentiere ich mal besser nicht, sonst kriege ich Kloppe.Es war bereits alles erklärt - was das hier alles noch soll ist mir ein Rätsel. Schönen Tach noch.

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