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Maximale Gespannmasse

Themenstarteram 20. April 2014 um 20:02

Frage:

Die max. zulässige Gespannmasse laut COC meint die eingetragenen, max. zulässigen Massen - richtig?

Also nicht so, wie bei der zul. Anhängelast.

Ich könnte also einen Anhänger mit. zul. Gesamtmasse 2.200 kg (kein Wohnwagen), der damit zu einer erheblichem Überschreitung führen würde, auch dann nicht ziehen, wenn er beladen nur 1.400 kg auf die Waage brächte (dann wären die Summen im Limit).

Zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug: 1.800 kg

Max. Anhängelst: 1.500 kg

Max. Gespannmasse: 3.300 kg

Korrekt?

Gruß situ

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von herrhausk

Kontolliere die Tuschtasse intensiev auf Brüche / Risse und schau dir auch den Unterboden, eben besonders unterm Bad an. Mein Nachbar hat nen Knaus vom selben Baujahr und mitlerweile die dritte Tuschtasse.....

Man sollte nicht während des Tuschens surfen ... ;)

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Hallo Situ,

so sehe ich das nicht.

Die max. zulässige Gespannmasse laut COC betrifft die tatsächlichen Gewichte, wobei natürlich jedes Fahrzeug für sich, innerhalb der zulässigen Gewichte bleiben muss.

Wenn dein Zugfahrzeug mit 1.800 kg ausgelastet ist, dann darf der Anhänger noch tatsächlich 1.500 kg wiegen oder wenn dein Zugfahrzeug tatsächlich nur 1.500 kg wiegt, dann darf der Anhänger tatsächlich 1.500 kg wiegen, weil das die max. zul. Anhängelast ist.

IMO ist der Sinn der max. zulässige Gespannmasse , dass die Bremsanlage des Zugfahrzeugs nicht überfordert wird.

Liebe Grüße

Herbert

Im konkreten Fall ist die Max. Gespannmasse ohnehin reichlich sinnfrei.

Einen real 1,8 Tonnen wiegenden Anhänger darf man wegen Max. Anhängelst: 1.500 kg ohnehin nicht ziehen.

Ansonsten sehe ich es so, dass hier nur die wirklichen Massen von Bedeutung sind.

Themenstarteram 20. April 2014 um 20:32

@fisch: Na, da hast du zu schnell gelesen.

Zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges = 1,8 t plus zul. Anhängelst = 1,5 t ergeben eben in guter Annäherung 3,3 t zul. Gespannmasse; und so wahrscheinlich einfach addiert steht das auch im COC.

Vermutungen habe ich ja selbst schon geäußert - nun geht es aber um Wissen. Denn nur das rettet mich, wenn es gekracht hat.

Über Sinn von solchen Vorschriften will ich mir mal lieber Keine Gedanken machen.

Gruß situ

Im Fall von Situ ist die Summe aus zul. Gesamtgewicht und der zulässigen Anhängelast identisch mit der zul. Gespannmasse des Zugfahrzeugs.

Es gibt aber durchaus Fälle, wo die Summe aus zul. Gesamtgewicht und der zulässigen Anhängelast größer als die zul. Gespannmasse ist und dann durch letztere begrenzt wird.

Zitat:

Original geschrieben von situ

...

Vermutungen habe ich ja selbst schon geäußert - nun geht es aber um Wissen. Denn nur das rettet mich, wenn es gekracht hat.

Beim Anhänger zählt das tatsächliche Gewicht und nicht das zulässige.

Themenstarteram 20. April 2014 um 20:39

Hast du eine Quelle?

Max. Anhängelast für sich ist ein anderes Thema.

Anhänge- und Stützlast:

http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

http://www.bootstechnik.de/?page_id=9

Führerschein:

http://www.fahrschule-strecker.de/b-be-rechner.html

Themenstarteram 20. April 2014 um 20:59

Die 3 Links behandeln aber nicht die Fragestellung. Oder doch?

Wo?

9. Ausnahmeverordnung zur StOV und Führerscheinbestimmungen sind doch ebenso wie Stützlast und Anhängelast andere Themen (und mir geläufig).

Gute Nacht

situ

Die eingetragene maximale Gespannmasse ist nur relevant, wenn sie kleiner ist, als die Summe der zul. Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger.

Mein Renault Scenic JA hat ein eingetragenes max. Gespanngewicht von 2800kg bei 1365kg Leergewicht und 1350 zul. Anhängelast. Mein Wohnwagen hat ein Leergewicht von 1100kg und ein zul. Gesamtgewicht von 1350kg. Das bedeutet, ich darf entweder den Wagen beladen, oder den Anhänger, bis ich bei 2800kg bin (das ist nicht viel bei 2465kg Leergweicht) und darf dann aber mit 100 km/h über die Bahn brettern.

Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers zählt nicht, solange die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs darunter liegt. Dann zählt das tatsächliche Gewicht. Ich kann also an einem Kleinwagen einen Pferdeanhänger ziehen, solange keine Pferde drinn sind.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Die 3 Links behandeln aber nicht die Fragestellung. Oder doch?

Wo?

...

http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

Zitat (Fettmarkierungen von mir):

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1000 kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen 1300 kg Anhänger ziehen dürfen. Sie dürfen in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren.

...

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus §42 STVZO ist aber zu entnehmen, dass die "gezogene Anhängelast" sich auf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers bezieht. Dieses ergibt sich auch aus § 42 Abs.1 Satz 2 StVZO: "Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.

zum §42 der STVZO

im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

...

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html

Zitat (Fettmarkierungen von mir):

§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1.

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2.

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3.

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.

...

Du darfst definitiv hinter deinem Fahrzeug z. B. einen Autotransportanhänger mitführen, der ein Leergewicht von 800 kg und ein zul. Gesamtgewicht von 2.500 kg hat, so lange du nur 700 kg Ladung auf dem Anhänger transportierst und damit die 1.500 kg Anhängelast deines Zugfahrzeugs und die max. zul. Gespannmasse von 3.300 kg nicht überschreitest.

Hinweis von mir:

bezüglich der Stützlast gibt es bei mir noch Klärungsbedarf, ob zwischen Fahrzeugen, die gem. StVZO und solchen, die nach EU-Recht zugelassen wurden, zu unterscheiden ist.

Themenstarteram 21. April 2014 um 6:32

Danke für die Mühe.

Ist aber alles, wie ich schon schrieb, ja doch im Detail bekannt.

Auch die Frage der EU-Zertifizierung.

Der Begriff "Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination" kommt darin nicht vor (in der StVZO und StVO auch nicht). Ich frage mal einen Fahrlehrer.

Ich stimme dir zu, dass aus Sicht der Physik es um die tatsächlichen Massen gehen müsste (das müsste es aber beim Führerschein und bei Geschwindigkeitsbeschränkungen auch, wenn auf dem leichtgewichtigen KFZ-Anhänger nichts befördert wird und der 4-Tonner unbeladen ist. Ist es aber nicht).

Umgekehrt kann man endlos diskutieren (werde ich aber nicht), ob es bei der Anhängelast neben der bürokratischen Freigabe auch fahrphysikalisch richtig und sinnvoll ist, die Stützlast dem Zugfahrzeug zuzurechnen (wenn der Anhänger in der Kurve wegen der massenabhängigen Zentripetalkräfte diese nicht auch fahren mag, er seine Eigenbewegungen dem Zugfahrzeug aufzwingen möchte, Motor und Traktion die Steigung wegen zu hoher angehängter Masse nicht schaffen oder das Zugfahrzeug sich in die Länge zieht, weil es der Last nicht gewachsen ist und was sonst noch so die Begründungen für die Begrenzung der Anhängelast sein können). Da rettet wohl, dass es im Regelfall nur um wenige % geht, die eh in der Grauzone der Messgenauigkeit liegen.

Jetzt grübele ich darüber nach, was es wohl andere als "vertikale" Stützlasten gibt - den nur für solche findet sich der COC ein Höchstwert.

Durch die EU-Regelungen ist kaum etwas einfacher oder verständlicher geworden.

Mit dem alten Klasse III war es einfacher, ab er das Rad lässt sich nicht zurückdrehen.

Lasten eines angekuppelten Anhängers wirken im Fahrbetrieb in alle Richtungen auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung ein, anders als bei einem LKW-Anhänger mit Kupplungsmaul.

Der Anhänger stützt sich am Kugelkopf in allen Richtungen ab, deshalb kann man durchaus allgemein von Stützlast sprechen, im Unterschied zur nahezu ausschließlichen vertikalen Stützlast, bei ruhendem Fahrzeug.

Themenstarteram 21. April 2014 um 12:58

Kann man. Ist eine Frage des Begriffs.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Begriff "Stützlast" per Definition den vertikalen Vektor der einwirkenden Kräfte meint.

Das "ruhende Fahrzeug" sollten sie dann im COC auch noch anführen. Auch das Attribut " statisch" könnte man statt dessen einführen.

Ein "Stützbalken" ist ein Balken mit stützender Funktion.

Häufig vertikal, aber auch schräg.

Die "Stützlast" ist die Last, die abgestützt wird.

Häufig vertikal, aber auch schräg.

;)

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