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Lohnt sich das Leasingwagenmodell für Angestellte ?

Themenstarteram 9. März 2014 um 17:34

Hallo,

mein AG bietet seit neustem nun auch ein Leasingwagenmodell an.

Bei dem Modell wird ein PKW (auf Basis der Großkundenkonditionen)

geleast ... und der Mitarbeiter übernimmt die Leasingrate (Brutto)

In der (Leasing)rate ist die Finanzierung / Wartung / Steuer / Versicherung mit drin ....

alle anderen Kosten (insb. Tanken usw.) zahlt jeder selbst.

Der AG hat somit praktisch keine Kosten und wir Mitarbeiter können von

den Großkundenrabatten und dem Full-Service- Angebot profitieren.

Nur .... rechnet sich das ?

Beispiel (Die Zahlen sind nur Beispielhaft zu sehen ... und grob gerundet)

Audi A6

UVP:.............72.000 €

Leasing:.............700 € (3 J / 30.000km p.a. / 0€ Anzahlung)

"Service":...........200 € (Versicherung / Wartung / Steuer / WR / GEZ)

Gesamt:.............900 € (brutto)

1% Methode

- 1%....................720 €

- 56km*0,03%....1.193 €

================

GV....................1.913 €

Fahrtenbuch (100% Privatanteil)

- Afa (6J)..........1.000 €

- "Service"...........200 €

- sonstiges..............0 € ? da ja Benzin usw. alles selbst bezahlt wird, ist das nicht anzusetzen, korrekt ?

===============

GV..................1.200 €

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf der Eigenanteil von diesen Beträgen abgezogen werden.

Ist das korrekt ? Oder gilt diese Regel nur bei der 1% Regel ?

Damit würden sich folgende geldwerten Vorteile bzw. "Extra-Steuer" (bei 40% Steuersatz) ergeben:

1%:.................1.013 € (1.913 - 900) < 40% Steuersatz> ca. 400€ Steuer

Fahrtenbuch.........300 € (1.200 - 900) < 40% Steuersatz> ca. 120€ Steuer

Damit wäre das Fahrtenbuch deutlich günstiger ... trotz 100% Privatanteil !!???

Unterm Strich würden sich damit 1.300€ (900+400) bzw. 1020€ (900+120) ergeben.

Damit wäre es in etwa 100-300€ p.M. günstiger als der Privatkauf. Zudem könnten wir den PKW nach der Leasinglaufzeit privat (günstig) kaufen... und somit nochmals indirekt vom Großkundenrabatt ein wenig profitieren.

 

Nachdem oft zu lesen ist, dass

a) die 1% Methode bei hohem Privatanteil günstiger ist ....

b) bei Arbeitswegen > 10km der GV so hoch ist, dass sich das Ganze nicht rechnet

.... vermute ich mal, dass in meiner Rechnung was nicht stimmt !

Den hier würde sich ergeben, dass

a) das Fahrtenbuch trotz 100% Privatanteil günstiger ist ...

b) Sich das Leasingwagenmodell trotz 56km Arbeitsweg rechnet

Leider habe ich in den vorhanden Forum-Einträgen nichts passenden gefunden, da anders als bei vielen anderen Modellen der AN hier alle Kosten (Leasing / Service / sonstiges) selbst trägt und damit praktisch nur von den Großkundenrabatten profitieren kann. Damit lohnt sich das Ganze nur, wenn der GV sehr klein gehalten wird ...

 

Würde mich über FeedBack / Richtigstellung freuen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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10 Antworten

Hallo,

 

wenn du die 1% Versteuerung machst zahlt der AG alles andere? (Sprich Sprit, Wartung, Reparatur, Inspektion, Reifen etc?)

 

In deiner 1% Regel (Ich gehe mal davon aus, dass der AG alles bezahlt) passiert folgendes:

Dein BruttoGehalt

+ 1% Wert

+ KM Entfernung

 

Zahlenbeispiel:

3.000€

+ 720€

+ 1.209,6€

= 4.929,60€ zu versteuerndes Einkommen

Ergibt Lohnsteuerklasse 1, Kinder, kein Kinderfreibetrag, alles gesetzlich NETTO:

2.869,06 € [LohnRechner benutzt]

Davon werden jetzt noch mal der Geldwerte Vorteil abgezogen:

2869,06

-720

-1209,60

= 939,46

Das ist das was du ausgezahlt bekommst bei 3.000€ BruttoGehalt mit 1% Regel und deinen Zahlen.

 

Thema Fahrtenbuch:

Was dir in Rechnung gestellt wird sind quasi die privaten Anteile am Fahrzeug.

Vereinfacht gesagt:

PrivateKM : GesamtKM = Private Kosten : GesamtKosten

Sprich: Wenn du von 30.000KM im Jahr 10.000KM Privat fährst musst du 33% aller Kosten tragen.

In die Gesamtkosten kommen rein: [könnte sein das ich etwas vergessen habe]

Leasingrate

Versicherung

KFZ-Steuer

Sprit

Inspektionen

Reparaturen

Reifen/Felgen

Verschleißteile

GEZ

 

Bei der tatsächlichen Kostenentwicklung kann man immer nur Mutmaßen. Im übrigen halte ich 700€ monatliche Rate für ein Fahrzeug dieser Preisklasse für reichlich utopisch, Firmenkonditionen hin oder her.

 

Wenn du so gut wie nicht privat fährst würde ich dir das Fahrtenbuch empfehlen, allen andernfalls die 1% Regel - wobei ich aufgrund des Geldwerten Vorteils davon abrate...

 

Ich hoffe ich konnte dir damit etwas helfen.

 

Achja:

Wegen der BruttoRate - Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

BruttoGehaltsumwandlung, also BruttoRate vom Bruttogehalt abgezogen - oder vom Netto abgezogen.

Wenn du deine 900€ ansetzt und die vom Netto abgezogen werden - na dann Prost Mahlzeit - dann arbeitest du fürs Auto ;)

 

Finde die Regelung deines AG ziemlich fürn Popser. Aber soll jeder selbst entscheiden - Können uns auch gerne noch per PN austauschen.

 

Übrigens: http://www.brutto-netto-rechner.info/ -- dort kannst du dir auch einiges ausrechnen lassen.

 

Gruß

Themenstarteram 11. März 2014 um 18:17

Hallo,

Danke für Deine ausführliche Darlegung.

Da der AG praktisch nix bezahlt (ich zahle die Leasingrate 1:1 über den AG) liegt der Vorteil "nur" im Zugang zu den Großkundenkonditionen. Deshalb sollte m.E. auch kein GV anfallen.

Inzwischen habe ich gelesen, dass es sogar eine Obergrenze des GV gibt (= Kosten des AG). Das scheint Sinn zu machen ... in meinem Fall hätte der AG keine Kosten, da ich ja alles selbst zahlen muss (Leasing / Service / usw.). ==> Der GV wäre dann 0 .... und somit keine Belastung

Der GV wird scheinbar erst mal ganz normal über die 1% Regelung ermittelt ... dann aber durch die AG-Kosten gedeckelt. Anschließend scheint meine Eigenbeteiligung zum Abzug gebracht zu werden... Da diese 100% den AG-Kosten entspricht sollte die GV = 0 sein ...

Hat hier wer Erfahrung mit dieser "Deckelung" des GV ?

 

Zu den Fahrzeugdaten:

Die Eckdaten stimmen schon (und sind nicht utopisch)....

Der konkrete Gesamtbetrag (Leasing + Service) ist unterhalb den 900€ (konkret 847€) und die UVP ist etwas über 71.000€.

Grüße

Ich glaube man sollte erstmal klarstellen, dass es sich hier anscheinend nicht um einen Dienst- oder Firmenwagen handelt, sondern um den Privatkauf einen Mitarbeiters. Dieser Mitarbeiter hat die Möglichkeit einen Firmenrabatt zu nutzen. Somit fällt schon mal alles aus den Rechnungen raus, was mit 1% und 0,03% o.ä. zu tun hat. Es geht hier um den mehr erhaltenen Rabatt im Vergleich zum ortsüblichen Rabatt bei Privatkauf. Diese Rabattdifferenz ist das was an GV anfällt und versteuert werden muss. Allerdings müssen dabei einige Dinge beachtet werden.

Wie der GV genau errechnet wird sagt u.a. §8.2 und 8.3 EStG, und wenn man ganz sicher sein will sollte man sich von einem Steuerberater oder evtl. auch Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen.

Themenstarteram 12. März 2014 um 13:28

Formal ist das ein ganz normaler Firmenwagen und kein Privatkauf (wie kommst Du darauf ?). Die Firma läßt sich nur die Leasingrate als Eigenbeteiligung ersetzen damit sie keine Kosten hat.

Insofern sind mit Sicherheit die Regelungen bzgl. des GV anzuwenden. Die Frage ist nur, inwieweit durch den Eigenanteil (= 100% der Kosten) noch eine steuerliche Belastung anfällt.

Da die pauschale 1% Regel rechnerisch zu einem GV führen würde, der über den AG-Kosten (und somit den AN-Nutzen) liegt gibts es ja offensichtlích die "Deckelung" des GV. Über diesen Weg -und unter Anrechnung des Eigenanteils- könnte eine steuerliche Belastung ggf. vermieden werden.

Das Thema "Deckelung" wird nur leider in den Firmenwagenrechnern nicht berücksichtigt... insofern war meine Frage, ob hier schon wer Erfahrung hat und darüber berichten kann.

Das Thema müsste eigentlich für alle interessant sein, die eine weitere Strecke (und somit hohe pauschal-GV) zum AG haben und durch die GV-Deckelung profitieren können (auch wenn man nicht 100% der AG-Kosten als Eigenanteil zahlen muss)

 

am 12. März 2014 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Ich glaube man sollte erstmal klarstellen, dass es sich hier anscheinend nicht um einen Dienst- oder Firmenwagen handelt, sondern um den Privatkauf einen Mitarbeiters.

Wenn das Fahrzeug vom AG geleast wird und auf den AG zugelassen und dieser auch die Kosten des Fahrzeugs trägt, hat dies rein gar nichts mit einem Privatkauf zu tun.

Bei dem Modell, das der TE anspricht, geht es um einen Firmenwagen, bei dem der AG dem AN einen Eigenanteil in Höhe der Gesamtkosten des Fahrzeugs berechnet.

Gruß

Der Chaosmanager

Sorry, dann habe ich das missverstanden bzw. mir das in dieser Konstellation nicht vorstellen können. Welchen Grund hätte der AG so zu handeln. Ist er dann der Vertragspartner der Leasing, und kann die Leasingraten steuerlich geltend machen? Ist es dann "sein" Fahrzeug und kann es dem AN jederzeit wieder entziehen? Wer ist bei Rückgabe der Leasing gegenüber verantwortlich, der Leasingnehmer (AG) oder der Nutzer (AN).

Ich verstehe es leider nicht wirklich, und würde mich freuen wenn ihr mir Vor- und Nachteile für AG und AN in einfachen Worten nochmal beschreibt.

Danke

Themenstarteram 12. März 2014 um 16:16

Hallo,

die primären Vorteile für den

- AN sind Zugang zu den Großkundenkonditionen + Service-Paketen

- AG sind "Mitarbeitermotivation" zum Nulltarif

Das Ganze geht natürlich nur auf, wenn der AN durch den geldwerten Vorteile nicht mehr Kosten/Nachteile hat als das er über die Konditionen einspart.

In meinem Beispiel:

Für einen A6 mit UVP um die 70.000€ müsste ich privat mit ca. 1300€ für Finanzierung/ Wartung/ Steuern rechnen ... über den AG wären es hingegen nur ca. 900€, wenn über den GV keine nennenswerte Belastung hinzukommen würde.

Der Nutzen entsteht somit nicht durch eine finanzielle Unterstützung durch den AG (welcher natürlich ein GV wäre), sondern nur indirekt durch den (kostenlosen) Zugang zu den Grosskundenkonditionen.

Bleibt also die Frage nach dem GV ... ist dieser in diesem Fall tatsächlich 0€, da der AG ja keine Kosten hatte und somit die GV-Deckelung wirken müsste ?

Hat hier jemand schon mal Erfahrung dem Thema "Deckelung" damit gemacht ?

Grüße

Hallo zusammen, ich weiß, bin ziemlich spät dran,

aber mich würde interessieren ob der "schwazer" das Angebot angenommen hat, und was ist mit dem GV, ist es wirklich 0€ oder doch nicht !?!?

Ich habe das gleiche Angebot von meinem AG bekommen.

Meine Frage, lohnt sich so ein model für AN überhaupt (Listenpreis 35000€, Brutto 3150€, Steuerklasse 3)

Danke im voraus

Zitat:

Original geschrieben von brkoking

Hallo zusammen, ich weiß, bin ziemlich spät dran,

aber mich würde interessieren ob der "schwazer" das Angebot angenommen hat, und was ist mit dem GV, ist es wirklich 0€ oder doch nicht !?!?

Nein, der ist natürlich nicht "0".

Simpel gesagt:

Du zahlst bei diesem Modell die Fahrzeugrate direkt von deinem Bruttogehalt. Ohne jegliche Steuern, ohne jegliche Sozialabgaben.

Für den Staat ist es also, als gäbe es diesen Brottobetrag gar nicht und du bekommst stattdessen ein Auto für lau. Nun will dir Herr Schäuble natürlich nicht jeden Monat 400€ schenken,

Den Vorteil den du dadurch hast gleicht der Fiskus also wieder aus, indem für das Fahrzeug eben der geldwerte Vorteil angesetzt wird, im Gegenzug verringert sich ja dein zu versteuerndes Einkommen um die Höhe der Rate.

Alle Fahrten außer denen zur Wohnung werden dabei als Dienstfahrten angenommen.

Nennt sich BGU und wird hunderttausendfach praktiziert.

Anders gesagt: Der Anteil der Leasingrate wird ob mit oder ohne Auto versteuert, lediglich auf andere Weise. Was besser ist, ja das kommt wie so oft drauf an.

 

Man sieht schon an der Rechnung, dass sich diese Art nur dann lohnt wenn der Arbeitsweg möglichst kurz ist und wenn der LP zum Einkommen passt.

Bei höheren Einkommen und niedrigem LP sind die Vorteile nach dieser Logik größer als bei niedrigem Einkommen und hoher Rate.

 

WENN das zusammen passt, kann das ganze durchaus jeden Monat dreistellige Beträge günstiger sein als eine private Finanzierung.

Beim Modell des TE wird dies nicht zielführend sein. Hat er kurz gerechnet wird er das also kaum gemacht haben.

 

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