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Leistungsreduzierung zurückbauen

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 19:27

Kennt jemand den genauen Ablauf zum Rückbau einer Leistungsreduzierung.

Ich meine nicht den Mechanischen, das ist mir schon klar.

Ich muss nur die Nockenwelle gegen die Originale tauschen

um dann die brachiale Leistung von 43 PS abrufen zu können.:D

Aber wie ist der genaue Weg um die offene Leistung wieder in den Papieren zu haben,

um dann die entsprechende Versicherung abzuschließen und das Teil anzumelden.

Im Moment ist das Moped abgemeldet, d.h. Nockenwelle einbauen und zum TÜV fahren

wird schwierig, da ja in dem Moment keine Betriebserlaubnis besteht.

Anmelden und dann mit eingebauter "scharfer" Nockenwelle zum TÜV fahren ist vermutlich Illegal,

da in dem Fall ja nur 27 PS in den Papieren steht, aber das Teil ja 43 PS leistet.

Und außerdem müsste ich in dem Fall müsste ich dann auch wieder bei der Versicherung

eine neue Police beantragen.

Einbauen und dann nur mit den Papieren zum TÜV und eine Bescheinigung ausstellen

lassen wird auch wieder nicht gehen, oder?

Hat jemand einen Tipp?

Grüße

0016

Anbei noch ein Bild von meiner neuesten Errungenschaft:cool:

(soll mal ein Bobber werden)

Beste Antwort im Thema

Ich habe mir die Zeit genommen, das etwas ausführlicher darzustellen, denn das, was Du vorhast, habe ich schon des öfteren praktiziert.

Fahren:

Ein Blick ins Gesetz erleichtert zuweilen die Rechtsfindung ungemein. In diesem Fall in § 10 der FZV:

§ 10 (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Abnahme:

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Abnahme nach 19 III StVZO, denn Du musst eine neue Betriebserlaubnis beantragen.

Dazu musst Du einen Termin beim TÜV machen (Dekra/GTÜ/GTS dürfen das -noch- nicht) Es ist sinnvoll, bei der Terminvereinbarung Dein Anliegen vorzutragen und abzuklären, ob die Prüfstelle Zugriff auf das Datenblatt der CM400T als Krad o.LB im KBA - Rechner hat.

Dann hängt es davon ab, ob die Fahrzeugpapiere, die Du hast, von vornherein für ein Kraftrad mit 20 kW ausgegeben wurden, oder für eines mit 32 kW, das danach leistungsreduziert wurde. Dann erübrigt sich das Datenblatt, da nur die LB gestrichen werden muss.

Schwieriger wird es, wenn die das nicht haben und die CM seit jeher mit 20 kW zugelassen war. Dann musst Du zum Honda - Händler und Dich um das Datenblatt bemühen.

Gemäß § 10 Abs. 4 FZV ist es zulässig, mit dem ungestempelten Kennzeichen zur Abnahme zu fahren. Zuvor muss eine EVB (elektronische Versicherungbestätigung) für ein Kraftrad Honda, FIN NC01... mit 32 kW gültig ab dem Tag, an dem Du zum TÜV fährst (nicht Tag der Zulassung) beantragt und erteilt sein. Du bekommst einen mehrstelligen Code.

Mit den alten Papieren, der 19III Abnahmebescheinigung und dem EVB - Code kannst Du die CM dann zulassen.

Tipps von jemandem, der Moppeds sammelt und so etwas schon häufiger praktiziert hat:

1. Ist auch die HU fällig, (AU entfällt für CM 400T aufgrund der EZ) ist es einfacher und preiswerter, statt HU und 19III ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" machen zu lassen, insbesondere, wenn Du weitere Veränderungen an der NC01 vornehmen willst, die im Einzelnen eintragungspflichtig wären.

2. Aufgrund der Bestimmungen von 10 (4) FZV kann man sich das anempfohlene Procedere mit Kennzeichen nach 16 (1) FZV sparen. ( § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale

Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt

werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot

gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. )

Da mir aber das andere Procedere auch schon zu umständlich ist, lade ich Farzeuge, die zur 19 (1) gehen, auf meinen Anhänger, stelle sie dem Prüfer meines langjährigen Vertrauens vor die Tür und der ruft mich an, wenn er fertig ist und ich den Hobel abholen kann.

Dann rufe ich meinen Kumpel bei der Zulassungsstelle an, reserviere mir ein Kennzeichen nach Wunsch und schicke dann Frau Sammler, das Mopped zuzulassen.

Wenn Du noch mehr Informationen brauchst, bzw. Probleme bei der Beibringung des passenden Datenblattes hast, lass es mich per PN wissen. Ich habe Beziehungen.

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Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Ich denke, der Kuddelmuddel hat was mit den sich ständig wechselnden Führerschein-Spezifizierungen zu tun. Erst durften die Anfänger nur 27 PS fahren, dann 34, und jetzt sowas um die 48

25 kW (34 PS), seit 19.1.2013 sind es 35 kW (48 PS)

Ein Stufenführerschein mit 20 kW (27 PS) ist mir unbekannt.

20 kW war eine bezahlbare Versicherungsklasse, deshalb lieferten viele Hersteller speziell in den 80ern Motorräder mit 27 PS nach Deutschland, die in anderen Ländern eben 30 oder mehr PS hatten.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Ich denke, der Kuddelmuddel hat was mit den sich ständig wechselnden Führerschein-Spezifizierungen zu tun. Erst durften die Anfänger nur 27 PS fahren, dann 34, und jetzt sowas um die 48

25 kW (34 PS), seit 19.1.2013 sind es 35 kW (48 PS)

Ein Stufenführerschein mit 20 kW (27 PS) ist mir unbekannt.

20 kW war eine bezahlbare Versicherungsklasse, deshalb lieferten viele Hersteller speziell in den 80ern Motorräder mit 27 PS nach Deutschland, die in anderen Ländern eben 30 oder mehr PS hatten.

ähm ... hust ... überleg nochmal ...

Was soll ich überlegen ?

Den Stufenführerschein ? Wozu ? Ich habe sowas nie gebraucht. Ich habe meinen Motorradführerschein 1975 erworben und durfte damit eine Z900 fahren. Fertig.

Ich habe gesagt, dass mir ein Stufenführerschein mit 20 kW unbekannt ist. Ich habe nicht gesagt, dass es ihn nicht gab. Wenn Du das weißt, lerne ich sehr gerne was dazu. Als nicht husten, belehre den Sammler.

Die Einteilung der Versicherungsklassen der Zeit aus der diese CM400T stammt und darum geht es, nicht um die heutigen Regelungen, hingegen kenne ich. Bis 10 PS, bis 17 PS, bis 27 PS, bis 50 PS und über 50 PS. Das war mal ein gängiges Modell nach der Umstellung von den Hubraumklassen. Plötzlich waren schnelle 250er uninteressant, denn die Hubraumgrenzen waren Makulatur. Das Sterben der Zweitakter begann

Deshalb hatte eine RD 250 auch plötzlich statt 32 nur noch 27 PS, zumindest auf dem Papier

Hondas CX 500 wurde durch Reduzierhülsen in den Krümmern von 50 auf 27 PS reduziert und die 400er Twins erhielten andere Nockenwellen.

Die Versicherung für Krafträder war schweineteuer, eine 50 PS -Maschine kostete mehr als 1000 Mark im Jahr. Eine 27er dagegen etwa 400. Als hat man gedrosselte 500er gekauft und die Krümmer aufgefräst.

Die haben wir dann geschnappt, das Motorrad beschlagnahmt und zum Sachverständigen geschleppt. Das war meist teurer als das schlappe Bußgeld für Erlöschen BE, die Anzeigen wegen Verstoß gegen das PflVersG wurden alle eingestellt.

Eine Anzeige wegen Fahrens ohne FE wegen entfernter Leistungsreduzierung habe ich -wenigstens bis 1992, da war ich dann weg von der Straße - nach meiner Erinnerung nie geschrieben.

edit: ich habs gegoogelt: 1986 bis 20 kW für unter 25-Jährige. War mir nicht mehr in Erinnerung

Hallo,

da muss man wohl sagen, dass das Datenblatt von Honda nicht der aktuellen Vorschriftenlage entspricht. (Ob man grosses Interesse beim Importeur an einer Aktualisierung hat...) Natürlich war die NC01 bis 2012 mit 32KW ein Motorrad ohne Leistungsbeschränkung, da 32 >20.

Seit 2013 gilt aber die Grenze von 35KW, und 32 < 35.

Da die NC01 ungedrosselt erstens weniger als 35kw hat und zweitens weniger als 0,2KW/kg, darf sie mit dem A2 gefahren werden. Das sagt die Bemerkung "mit Leistungsbeschränkung" aus.

Nochmal: mit /ohne LB heisst: darf/darf nicht mit Stufenführerschein gefahren werden. Leistungsbeschränkung hat grundsätzlich nix mit Leistungsreduzierung, auch Drosselung genannt, zu tun.

Gruß

War noch weit Komplizierter!

mit dem Stufenschein

ich war einer der ERsten - 18.11.1987

Führerschein - für ALLE 20kw

dann nach 2 Jahren Neuer Schein - und Volle Leistung-

irgendwann 1990/91 wurde die Regelung dann "aufgeweicht" - wer 2 Jahre gefahren ist bekam auf Antrag die Volle Leistung eingetragen....

Alex

1986 wurde der Stufenführerschein 27 PS eingeführt. Wer zuvor mit 1b (80er) unterwegs war, konnte aber trotzdem gleich den großen 1er machen.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von twinspark2000

Hallo,

da muss man wohl sagen, dass das Datenblatt von Honda nicht der aktuellen Vorschriftenlage entspricht. (Ob man grosses Interesse beim Importeur an einer Aktualisierung hat...) Natürlich war die NC01 bis 2012 mit 32KW ein Motorrad ohne Leistungsbeschränkung, da 32 >20.

Seit 2013 gilt aber die Grenze von 35KW, und 32 < 35.

Da die NC01 ungedrosselt erstens weniger als 35kw hat und zweitens weniger als 0,2KW/kg, darf sie mit dem A2 gefahren werden. Das sagt die Bemerkung "mit Leistungsbeschränkung" aus.

Nochmal: mit /ohne LB heisst: darf/darf nicht mit Stufenführerschein gefahren werden. Leistungsbeschränkung hat grundsätzlich nix mit Leistungsreduzierung, auch Drosselung genannt, zu tun.

Gruß

Ich habe keine Sekunde daran gezweifelt, dass das genau so ist, wie Du sagst.

Die Praxis zeigt jedoch, wie Du selbst erkennen musstest, dass es eben anders gehandhabt wird.

Und wenn der 0016 jetzt mit dem von Dir benannten und dann von mir angehängten Papier zur Abnahme marschiert, bin ich sehr sicher, dass sich der Ingenieur genau an das hält, was in den Papieren steht.

Die KLR 650, die wir restauriert haben, war auch ein Kraftrad ohne LB. Sie hatte 35 Kw. Und sie wurde vom TÜV nach Inkrafttreten der Neuregelung 2013 auch genau so abgenommen.

Trotzdem darf sie mit dem A2 gefahren werden, weil sie die Führerscheinkriterien erfüllt.

Ich hatte mal eine BMW mit "Marticchi Federbeube" :D

 

Der Lewellyn hat da sogar einen blog geschrieben.

http://www.motor-talk.de/.../...e-geschichte-der-drossel-t2785594.html

Themenstarteram 14. Dezember 2013 um 19:13

Ich melde mich auch nochmal.

Welchen Führerschein man für die nc01 braucht ist mir egal, ich darf alles fahren was Räder hat, egal wie viel Leistung.

Mir liegen mittlerweile die Zb1,Zb2 und der alte Brief vor.

In diesem ist die offene Leistung mit 32kw noch nachzulesen, somit steht der Entdrosselung nichts im Weg.

Der TÜV stellt eine Bescheinigung über die Daten der 32kw Variante aus und von der Zulassungsstelle gibt's dann eine neue Zb1 und Zb2.

Thats All

Grüße

0016

Zitat:

Original geschrieben von 0016

und der alte Brief vor.

In diesem ist die offene Leistung mit 32kw noch nachzulesen,

Meine Rede auf Seite 1:

Zitat:

Dann hängt es davon ab, ob die Fahrzeugpapiere, die Du hast, von vornherein für ein Kraftrad mit 20 kW ausgegeben wurden, oder für eines mit 32 kW, das danach leistungsreduziert wurde.

Von FE-Klassen war eigentlich keine Rede.

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 17:13

So, zurück vom TÜV, die Eintragung war kein Problem.

Bei der Gelegenheit hab ich gleich mal den geplanten Heckumbau angesprochen.

Der sehr freundliche TÜV-Prüfer hat mir noch genau gesagt worauf es ankommt,

jetzt steht der Aktion "Bobber" nichts mehr im Weg.

Grüße

0016

PS:

Die Front hab ich schon fertig, anbei mal ein Foto.

Falls Interesse besteht werde ich den weiteren Umbau hier Dokumentieren.

Gern!

Ich setzt mich sogar ein bischen auf die Finger und übe Sachlichkeit!

Also gut...

ein Plausch aus meiner Plänekiste- ich hab nämlich einfach keine preiswerte CM auftun können aber die gleiche Idee gehabt:

Ich hätte einen Superbikelenker umgedreht montiert um ein wenig Oldstyleoptik zu haben

Offenen Luftfilter, den Kasten vom Org. weg- die Batterie auch. Dorthin eine WK2 Gasmaskendose für die Elektrik samt Zündschloss, die Batterie käme in eine von 2 montierten Munitionskisten seitlich des Heckfenders, der stark gekürzt würde, ein hutscheliges rundes Rücklicht hätte und an dessen Ende das rundgeformte KZ. Platz fände.

Anstelle der Sitzbank hätte ich mir einen alten Denfeld-Schwingsattel gesucht. Hintere Stoßdämpfer ausgetauscht für Kapselmodelle im Moppedfarbe.

Ochsenaugen sollten bei dem Baujahr drin sein- ebenso ein Tausch des Auspuffs in was kurzes, einstimmiges.

Anderes Vorderrad im D dem hinteren entsprechen und schöne dicke Straßenenduroreifen oder Trial drauf. Vorderer Fender irgendwas- is bloß für den TÜV und dann sowieso weg.

Ein alberner Knochenhandspiegel käme an einem solchen Fahrzeug natürlich nicht in Frage, ich hätte einen runden genommen und dessen Rückseite und rand mit einer zurechtgebörtelten Bierdose dekoriert. An den Rahmen gehört ein CocaCola-Flaschenöffner.

Meine Lackidee verrate ich nicht... vielleicht ist es ja irgendwann...

Achso.. man müsste mal schauen, ob man einen HD Peanuttank passend machen kann...

ROSA! Du bist ein Mädchen! :D

Der Tank so wie einen davon..

http://www.worldofsweets.de/.../Kuefa-Pfefferminzkissen.jpg

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