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Leasingrückgabe und fällige Inspektion

Themenstarteram 13. März 2024 um 17:33

Hallo zusammen,

Anfang Februar fand die Leasingrückgabe von meinem Golf 8 statt.

Der Gutachter konnte keine Schäden feststellen. Einzig die Inspektion wäre Mitte Februar fällig. Dies wurde auch so vom Gutachter in den sonstigen Hinweisen vermerkt. Berechnet wurde mir aber nichts. Ich dachte, dass ich die Inspektion nur durchführen lassen muss, wenn diese vor Rückgabe fällig ist. Somit bin ich auch davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat.

Heute hat sich die VW Leasing bei mir gemeldet, da sie mir für die Inspektion noch 614 € in Rechnung stellen werden. Laut Schadenkatalog muss diese nämlich durchgeführt werden, sobald diese im Monat der Abgabe fällig ist.

Ich habe nachgesehen und das steht ja auch tatsächlich so im Schadenkatalog. Allerdings dient das Gutachten doch als Abrechnungsgrundlage. So wird dies zumindest in der Rückgabequittung beschrieben.

Meiner Meinung nach hätten die Kosten für die Inspektion im Gutachten erfasst werden müssen. Dann wäre für mich auch alles nachvollziehbar. Aber dass die Leasing erst nach 1,5 Monaten mit diesen Kosten auf mich zu kommt, finde ich dann doch merkwürdig.

Oder wie seht ihr das?

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15 Antworten

Nicht akzeptierter Gebrauchszustand

- Fälliger Ölservice sowie fällige Wartun­gen (Inspektionen) lt. Serviceheft, digitalem Serviceplan oder Wartungsintervallanzeige

- Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall < 1.000 km fällig

Ich denke damit ist alles beantwortet.

HU/AU:

Überschreitung der Fälligkeit von HU/AU zum Rückgabetermin

Fälligkeit: 1. des Monats laut Prüfplakette. (Wird das Fahrzeug im Monat laut Prüfplakette oder später zurückgegeben, sind HU und AU vom Leasingnehmer durchzuführen.)

Quelle:

VW

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