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Leasingrückgabe Q5, Ölservice/Inspektion

Audi
Themenstarteram 30. Januar 2019 um 12:13

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand in diesem Thema weiterhelfen.

Ich habe bei der Leasingrückgabe mit meinem Händler einen Streitpunkt bezüglich Auslegung der Rückgabebedingungen. Dies sollen ja angeblich "fair und transparent" verlaufen.

Das Fahrzeug hat keinerlei Mängel laut Gutachter, lediglich in der MFA habe ich folgende Anzeigewerte zu Ölwechsel und Inspektion:

Nächster Ölwechsel in 1.000km / 520 Tagen

Nächste Inspektion in 15.000km / 365 Tagen

In meinen Leasingrückgabebedingungen steht dazu:

Akzeptiert:

=> Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall >1.000km fällig

Nicht akzeptiert:

=> Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige

=> Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall <1.000km fällig

Meine Interpretation der Sache:

- Fällige oder bald fällige Inspektion kann kein Mangelpunkt sein, da Inspektion sowohl zeitlich (365 Tage sind mehr als der Rückgabemonat) als auch von den Restkilometern (15.000km sind deutlich größer als die geforderten 1.000km) ein akzeptierter Zustand ist.

- Ölservice ist auch nicht fällig bei Rückgabe, laut Bedingungen werden hierfür keine expliziten Restkilometer gefordert, somit sollte auch dieser Zustand mit 1.000km und 520 Tagen ein akzeptierter Zustand sein

Nun, das Autohaus und auch der Gutachter, setzen Inspektion mit Ölservice gleich. Dies kann ich schonmal nicht nachvollziehen. Warum unterscheidet dann sowohl die Anzeige als auch die Rückgabebedingung zwischen Ölservice und Inspektion?

Aber sei es drum, selbst wenn dieser Punkt zugunsten der Gleichsetzung zwischen Inspektion und Ölservice entschieden werden würde, sehe ich die 1.000km noch nicht als nicht akzeptiert an.

Denn in den "nicht akzeptierten" Bedingungen wird eindeutig davon gesprochen, dass die "Inspektion nach Kilometerintervall <1.000km fällig" ist.

Für mich erfüllen die angezeigten 1.000km auch nicht die Bedingung <1.000km.

In den Leasingrückgabebedingungen wird aufgrund der Schreibweise <1.000km und >1.000km leider nicht die Bedingung =1.000km sauber definiert.

Hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall gehabt oder wie würdet ihr das interpretieren?

Ich freue mich über jegliche Hinweise oder Tipps sehr!

 

Beste Antwort im Thema

Der Wortlaut der Klausel ist für mich klar. Du bist bei beiden Parametern noch innerhalb dessen was akzeptiert wird. Etwaige Unklarheiten in AGB gehen ohnehin immer zu Lasten des Verwenders. Ich würde hier nichts zahlen.

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Ich denke es ist müßig hier darüber zu diskutieren wer was wie erfahren hat oder denkt. Letztendlich musst du das mit dem Leasinggeber / Autohaus selber klären, da nutzt es nichts wenn du dort mit dem Argument auftauchst: User XYZ von Motortalk hat das aber so und so gesagt.

Wenn du damit nicht einverstanden bist was er dir berechnen will, bleibt dir wohl oder übel nur der Weg der Beweissicherung und der Gang zum Anwalt ( wobei das für mich immer der letzte Weg ist )

Themenstarteram 31. Januar 2019 um 6:47

Zitat:

Ich denke es ist müßig hier darüber zu diskutieren wer was wie erfahren hat oder denkt. Letztendlich musst du das mit dem Leasinggeber / Autohaus selber klären, da nutzt es nichts wenn du dort mit dem Argument auftauchst: User XYZ von Motortalk hat das aber so und so gesagt.

Bitte nicht falsch verstehen, genau das möchte ich nicht. Ich wollte lediglich die Gelegenheit nutzen, um eventuell Erfahrungen und Wissen auszutauschen.

Das Autohaus hat mir ziemlich deutlich zu verstehen gegeben, dass dieser Punkt bei einem Anschlussleasing kein Diskussionspunkt gewesen wäre.

Ich komme mir halt etwas "veräppelt" vor.

Wenn die Rückgabebedingung wirklich wasserdicht formuliert wäre, würde ich auch absolut nicht diskutieren.

Insbesondere suche ich noch Infos/Wissen zu der Anzeige im MFA bei VW/AUDI.

Wenn dort angezeigt wird: "Nächster Ölwechsel in 1.000km"

Sind es dann im Hintergrund noch mehr oder weniger als 1.000km, sprich in welche Richtung rundet die Anzeige?

Was wäre für dich denn akzeptabel? Wenn die Anzeige auf 500km gesprungen ist?

Evtl. läßt sich eine genauere Angabe ja per Fehlerdiagnose auslesen.

Ansonsten halte ich dieses penible suchen nach Auswegen und rumreiten auf nicht bis zum Ende detaillierten Formulierungen für nicht gut.

Das ist genau das, was man unseriösen Händlern ja zurecht vorwirft.

Den Ölscervice berechnet das Auto nach den stattfindenden Einsatzbedingungen. Das ist also variabel.

Die Klausel dazu ist offenbar zu unbestimmt. Das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ist aber recht wahrscheinlich höher als die Kosten für den Ölservice. Die solltest Du also hinnehmen und den Händler in Zukunft nicht weiterempfehlen.

Die Inspektion würde ich hingegen nicht akzeptieren.

Der Wortlaut der Klausel ist für mich klar. Du bist bei beiden Parametern noch innerhalb dessen was akzeptiert wird. Etwaige Unklarheiten in AGB gehen ohnehin immer zu Lasten des Verwenders. Ich würde hier nichts zahlen.

Ich glaube, dass das allgemein ein Problem beim Leasing ist: Man erwartet (egal ob Neu- oder Gebrauchtleasing) ein Fahrzeug, das frisch gewartet ist und versucht dann, wenn man es zurückgibt, dass die Werkstatt/Händler/nächste Besitzer für den unmittelbar bevorstehenden Service verantwortlich ist.

Ich kalkuliere das aber anders: Wenn ich ein Auto 2/3/4 Jahre lease, dann muss ich 2/3/4 Inspektionen in Kauf nehmen, ausser die letzte Inspektion liegt wirklich in "weiter Ferne".

Hier geht es ja um den Ölwechsel, der in 1000km fällig zu sein scheint. Ich vermute, dass der TE diesen noch zahlen muss und auch sollte (wie gesagt, nur meine Meinung), die Inspektion jedoch keinesfalls. Letztere sollte ja auch laut den Leasingbedingungen, welche bei Audi und VW ja nahezu gleich sind, nicht zum Tragen kommen, da sie nachweislich ja erst in 15tkm ansteht.

Bitte berichte weiter, wie die Sache ausgeht. Danke.

Für mich ist der Ölwechsel mit den 1000 Rest-km fällig nach den Bedingungen. Irgendwo ist halt die Grenze, es heißt ja >1000, also mehr/größer 1000km.

Die Inspektion ist es jedoch nicht.

Das solche Uneinigkeiten bei einem Anschlussvertrag anders gehandhabt werden ist klar, bekannt und absolut nachvollziehbar. Da macht der Händler ne Mischkalkulation, gibt dir 0,5% weniger Rabatt oder verzichtet eben zur Kundenbindung auf etwas Marge. Macht jeder Kaufmann so. Warum sollte er dir also SEIN Geld hinterherwerfen?

Wahrscheinlich hat er jetzt noch einen Betrugsdiesel mehr auf dem Hof. Der Händler ist nur Vermittler und kann ja nichts dafür, sich für den Betrugskonzern entschieden zu haben. Die wertlose Karre musste er aber der Audileasing abkaufen zum Restwert.

Themenstarteram 31. Januar 2019 um 10:18

Zitat:

Für mich ist der Ölwechsel mit den 1000 Rest-km fällig nach den Bedingungen. Irgendwo ist halt die Grenze, es heißt ja >1000, also mehr/größer 1000km.

Bitte hier aber auch den umgekehrten Fall des "nicht akzeptierten" Zustands betrachten, hier heißt es ja " Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall <1.000km fällig"

Deshalb hab ich ja beschrieben, dass der Fall = 1.000km nicht exakt abgedeckt wird, von sowohl dem positiven als auch dem negativen Paragraphen. Aber im Zweifel natürlich gegen den Kunde, der ja ohnehin den Rechtsweg aufgrund des niedrigen Streitwerts scheut :-(

Und ich persönlich finde, dass saubere und transparente Regeln das gute Recht des Kunden sind.

Und wenn ich mit hunderten oder tausenden von Juristen nicht in der Lage bin, zumindest bei solch simplen Regeln wie "Restkilometer bis Ölservice oder Inspektion", klare und eindeutige Bedingungen zu schaffen, sollte es im Zweifel nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden.

Auf dem Rückgabeheft steht schließlich drauf ".... faire Regeln von Anfang an...." :-)

Sorry, aber das ist doch Quatsch. =1000 km. Wie soll das denn gehen? Möchtest du das bis auf den Millimeter oder doch lieber noch genauer?

Warum muss eigentlich der Kunde den Rechstweg gehen?

Lastschriftmandat entziehen, Rechnungen ignorieren und warten, ob der Händler einen Anwalt damit beauftragt.

Für den Ölwechsel kommt es doch auf die 1.000km nicht an sondern nur für die Inspektion. Ölwechsel darf nur nicht „fällig“ sein. Das ist er wenn kein einziger Restkilometer über ist.

 

Und nochmal: mehrdeutige Klauseln gehen bei AGB immer zu Lasten des Verwenders. Also ganz entspannt zurücklehnen und nichts zahlen..

Wenn die Texte "akzeptiert" und "nicht akzeptiert" vollständig und wortwörtlich zitiert sind aus den Rückgabebedingungen, gibt es da keinen Interpretationsspielraum. Die Inspektion ist definitiv nicht zu bezahlen und der Ölwechsel auch nicht, da dieser aktuell fällig sein müsste. Da steht nichts von <>= x km.

Ob man da jetzt ggf einen ewig langen Rechtsstreit vom Zaun brechen möchte, muss jeder selbst wissen. Mehr wie 100€ Eigenkosten entstehen dem Händler für einen Ölwechsel nicht. Die könnte man ihm evtl als Kompromiss anbieten.

am 31. Januar 2019 um 11:00

Zitat:

@jansens77 schrieb am 31. Januar 2019 um 11:26:15 Uhr:

Sorry, aber das ist doch Quatsch. =1000 km. Wie soll das denn gehen? Möchtest du das bis auf den Millimeter oder doch lieber noch genauer?

Das ist ganz einfach, ausschlaggebend ist nicht die real verbleibende Strecke, sondern die Anzeige im Fahrzeug und die zeigt nun einmal auf den Millimeter genau 1000km an ;).

am 31. Januar 2019 um 11:48

Gibt es bei Audi die Hinweise auch in unterschiedlichen Farben?

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