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Leasing über die Firma der Eltern

Themenstarteram 8. März 2019 um 13:11

Hallo zusammen,

ich überlege mein nächstes Auto zu leasen. Es gibt ja teilweise beachtliche unterschiede zwischen Privat- und Gewerbeleasing (wieso überhaupt?).

Ist es möglich, dass ich das Auto über die Firma meiner Eltern lease sodass ich die Gewerbekonditionen bekomme? Ich arbeite nicht in der Firma. Es sollen auch keine steuerlichen Vorteile genutzt werden (Vorsteuer, Absetzen der Rate, etc.). Alle Kosten werden von mir privat übernommen und direkt bezahlt.

Es geht hier also lediglich darum, die teils besseren Gewerbekonditionen zu bekommen.

Vielen Dank für jeden Input!

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7 Antworten

Hallo

Klar geht das. Alles Privat bezahlen und gut ist es.

Es steht halt die Firma im Fahrzeugschein und die Versicherung muss auch über die Firma laufen. Privatkonto angeben und dann erscheint das Fahrzeug auch nicht in den Büchern und ist dem Finanzamt egal. Mache ich seit Jahren mit mehreren Fahrzeugen im Jahr.

Vorsicht, das Thema ist nicht ohne!

Wenn die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist das bei der Leasinggesellschaft i.d.R. hinterlegt. Klar kannst Du ein Fahrzeug über die Firma leasen und vom privaten Konto bezahlen. Der Leasinggesellschaft ist das eigentlich egal. Probleme kann es aber bei einem Unfall oder Diebstahl geben. Bei eingetragenem Vorsteuerabzug erstattet die Versicherung dann nur netto, da sich die Firma ja eigentlich die an die Leasing abzuführende USt. vom Finanzamt wiederholen kann. Als Privater hast Du dann ein Problem, denn die Firma Deiner Eltern kann sich für Dein Auto eben gerade keine Ust wiederholen! Selbes Thema bei der Gap-Deckung.

Ich habe mal über meine Businesskonditionen für einen guten Freund ein Auto geleast und er hat es privat gezahlt. Dann hatte er (unverschuldet) einen Totalschaden und das Drama ging los. Wir haben es zwar am Ende hinbekommen (Versicherung hat akzeptiert, dass für das Fahrzeug entgegen den Leasingangaben kein Vorsteuerabzugsrecht besteht), aber aus dem Grund warne ich vor solchen Konstrukten.

Zitat:

@Sveni1964 schrieb am 8. März 2019 um 14:15:44 Uhr:

Hallo

Klar geht das. Alles Privat bezahlen und gut ist es.

Es steht halt die Firma im Fahrzeugschein und die Versicherung muss auch über die Firma laufen.

Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Ich werde das bei meinem nächsten Wagen auch machen müssen, da meine Frau wegen iher Schwerbehinderung die Käuferin/Halterin sein wird, er dann aber auf meinen Namen versichert wird, da ich den deutlich höheren SF-Rabatt habe.

Die günstigeren Gewerbekonditionen haben nichts mit dem Finanzamt zu tun, tangieren also nicht die Steuer oder MwSt.

Rechnungen sind i.d.R. brutto.

A4-Nobert hat (noch) nicht nach VSt-Abzugsmöglichkeiten gefragt.

Die Leasingrechnungen werden selber und in brutto beglichen.

Möchte man die 19 % noch "herausholen", wird der Vertrag in die Firmenbuchhaltung erfasst. Bzw. umgekehrt - wird das Auto mit in das Firmenvermögen eingebracht, können die 19 % als VSt. geltend gemacht werden.

Allerdings:

Das Firmenvermögen bzw. der Firmengewinn erhöht sich um den Wert des Leasingvertrages.

So, wie bei der Gehaltsabrechnung "Mehrwerte Vorteile" oben aufs Brutto draufaddiert werden, die Steuern daraus gezogen werden, und nach der Steuer der Mehrwerte Vorteil wieder vom Netto abgezogen wird. (Wie z. B. bei der 1 %-Regelung eines Geschäftsautos oder E-Bikes: 1 % der UVP kommt aufs Brutto oben drauf u. wird mitversteuert, unten wieder abgezogen.)

Der Betrieb "erhielte" also zuerst die 19 % MwSt. gutgeschrieben, muss dann aber Gewinn/Unternehmenssteuer aus dem Leasingbetrag (monatlich) ans FA abführen. Ebenso noch die Kosten für Buchaltung bzw. Steuerbüro, die dieses Leasingprodukt in die Steuerabrechnung aufnimmt u. monatlich verwaltet, und für jeden Buchungsposten eine Gebühr an den Betrieb verlangt (sofern das Steuerbüro nicht gratis arbeitet...).

(Nebenbei: Kleinbetriebe, die also gerne immer mit Nettobeträgen rechnen u. meinen, die vollen 19 % einsacken zu können, bleiben klein oder gehen pleite. Nach Abzug aller Kosten bleiben von den 19 % i.d.R. 0 % übrig. Bei größeren Betrieben ggf. mehr als 10 %).

Weitere Reduktion der VSt. durchs FA bzw. erhöhung des ans FA abzuführenden MwSt.-Anteils:

Es ist ein Fahrtenbuch zu führen. Für alle Privatfahrten sind MwSt. fällig.

Sind bspw. 30 % der Fahrten dienstlich u. 70 % privat, können nur diese 30 % Anteil von 19 % MwSt. als VSt. geltend gemacht werden. Also 5,7 % VSt.-Geltendmachung statt 19 %.

2.) Versicherung:

Reparaturwerkstätten arbeiten zumindest offiziell nicht steuerfrei u. erstellen Reparaturrechnungen incl. MwSt.

Diesen Bruttobetrag hat die Versicherung zu begleichen (sofern alles stimmig & i. O.).

Die Versicherung selber ist nämlich nicht MwSt.-pflichtig. Bei Versicherungen gibt es keine MwSt.

Sofern sie nicht mitgebucht wird, sondern die eigene Versicherung verwendet wird,

Zitat:

@B3S schrieb am 8. März 2019 um 14:44:59 Uhr:

Vorsicht, das Thema ist nicht ohne!

Wenn die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist das bei der Leasinggesellschaft i.d.R. hinterlegt.

Das stimmt nicht. Es gibt einige Branchen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das wird vom Leasinggeber nicht hinterfragt. Bei Kreditgebern kann das klärungsbedürftig werden, da viele Banken bei Vorsteuerabzugsberechtigten nur den Netto-Kaufpreis finanzieren.

Zitat:

Das stimmt nicht. Es gibt einige Branchen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Das wird vom Leasinggeber nicht hinterfragt. Bei Kreditgebern kann das klärungsbedürftig werden, da viele Banken bei Vorsteuerabzugsberechtigten nur den Netto-Kaufpreis finanzieren.

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun!

Natürlich gibt es Situationen, in den kein Vorsteuerabzug besteht. Darum geht es aber nicht. Wenn einer besteht, ist das bei der Leasing bekannt. Bei BMW ist das auf alle Fälle so. Im Schadensfall teilt die Leasing das der regulierenden Versicherung mit und diese regelt den Schaden dann nur netto. Die USt will die Leasing dann vom Leasingnehmer, der sie sich vom Finanzamt wiederholt. Wenn das Fahrzeug aber privat gezahlt wird und beim Leasingnehmer nicht in den Büchern steht, mithin also kein Vorsteuerabzug erfolgt ist, entsteht ein größeres Thema! Genau darum gin es in meinem Fall. In der schlimmsten Situation wäre mein Freund auf der USt aus einem 50k€-Schaden sitzen geblieben! Ging aber nochmal gut aus.

Keine graue Theorie, sondern tatsächlich erlebt.

Also an den TE: Vorher auch solche Eventualitäten klären! Ich bin kein Steuerberater und kann nicht beurteilen, ob meine Situation immer so positiv ausgehen hätte müssen.

Ich habe daraus für mich gelernt. Ich nutze die Businesskonditionen nur noch für das Fahrzeug meiner Frau. Dort kann ich das Risiko abfedern und im schlimmsten Fall sind keine Dritten betroffen.

Zitat:

@AudiA4_Norbert schrieb am 8. März 2019 um 14:11:04 Uhr:

Ist es möglich, dass ich das Auto über die Firma meiner Eltern lease

Das kommt ganz darauf an, was für eine Firma die Firma deiner Eltern ist (und ob die Leasingbank mitspielt). Bei Einzelunternehmern ist das problemlos, bei Gesellschaften eher nicht.

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