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Leasing-Ärger bei Rückgabe

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Leasing-Ärger bei Rückgabe

Themenstarter

Liebe Community,

 

ich bin hier neu im BMW-Forum. Da ich bereits zwei Mal massiven Ärger bei der Rückgabe von Leasing-BMW (525 tds Touring und 530d Touring) hatte - beide Male nach dem identischen Strickmuster - frage ich mich, ob da Methode dahinter steckt.

 

Das Vorgehen in beiden Fällen (unterschiedliche Händler!) war wie folgt:

 

Rückgabe des Fahrzeugs war vollkommen problemlos, ca. zwei Wochen nach Rückgabe Übersendung eines Mängelprotokolls mit hohen Schäden (das erste Mal 1.700 DM, das zweite Mal ca. 1.800 €). Die Mängel bestanden in Kratzern in der Stoßstange (!), "abgefahrenen" Reifen (ca. 3,5 mm Profiltiefe), Steinschlag in der Windschutzscheibe, "demnächst" fälliger Ölwechsel, Rost an der Bremsscheibe u.ä.

 

Nach der Erfahrung beim ersten Mal habe ich bei der zweiten Rückgabe ein Rückgabeprotokoll anfertigen lassen (irgend ein Lehrling hat das Auto besichtigt). Dieses Protokoll wurde dann durch ein zweites Protokoll ergänzt - 10 Tage später angefertigt). Das erste Protokoll wäre angeblich nicht gültig, da es nicht "auf dem orginal BMW-Formular" ausgefüllt worden wäre (das ist kein Witz!).

 

Auf meine Weigerung hin, für diese angeblichen Mängel zu bezahlen, wurde ein Dekra-Gutachten (kostenfällig) in Auftrag gegeben, in dem weitere "Mängel" identifiziert wurden.

 

Weder der Händler war der Ansprechpartner für die "Schadenforderung" ("... das macht BMW-Leasing") noch die BMW-Leasing ("... wir machen nur das, was der Händler uns sagt")waren zuständig.

 

Mir ist es gelungen, über ganz massive Intervention beide Forderungen zurückzuweisen, das erste Mal mit Rechtsanwalt, das zweite Mal in Eigenregie.

 

Kennt Ihr ähnliche Händlerstrategien? Oder bin ich ein Einzelfall?


Artago26 Artago26

CLS 350 CGI

Hallo emc2,

 

war das ein Restwertvertrag oder KM-Leasing?

 

Speziell zu deiner Frage habe ich keine Antwort,

da es mich noch erwarten wird bei meinen 2 Leasingwagen.

Gruss

Artago26


Themenstarter

Das war ein km-Leasing-Vertrag. In den AGBs zum Vertrag ist festgehalten, dass das Fahrzeug in einem

 

"dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Zustand, frei von Mängeln und Schäden",

 

zurückgegeben werden muss.

 

Dieser Passus wurde von beiden Händlern, mit denen ich zu tun hatte, angeführt, als es darum ging, ihre dreisten Forderungen nach der Fahrzeugrückgabe zu stellen.

 

Der Punkt ist aber nicht nur die Frage nach dem Leasingvertrag, sondern auch das Vorgehen, das Fahrzeug erst kommentarlos zurückzunehmen und nach fast zwei Wochen dann eine umfangreiche Mängelliste zu übersenden. Die Schäden wurden im übrigen mit den Wiederherstellungskosten angesetzt, was nach der Rechtsprechung auch nicht zulässig ist ...


Artago26 Artago26

CLS 350 CGI

Hmmm.... das macht einen nachdenklich, das da tatsächlich versucht wird einem die Knete aus der Tasche zu ziehen wie man oftmals bei Restwertverträgen hört.

 

Also wie ich nun richtig lesen konnte, hast Du Dich aus dieser Situation mittels juristischer Hilfe bzw. Eigeninitiative aus der Misere retten können?

 

Gruss

Artago26


Themenstarter

Ja, bei der ersten Episode hatte ich einen RA. BMW hat Klage beim Amtsgericht München eingereicht und mir ohne Abbuchungsermächtigung den geforderten Betrag von meinem Konto abgebucht.

 

Daraufhin habe ich die Rechtsabteilung bei der BMW AG angerufen und dort den Fall geschildert. Zwei Stunden später haben die meinen RA angerufen und die Klage zurückgezogen.

 

Beim zweiten Male habe ich unmittelbar bei der Rückgabe ein Zustandsprotokoll abfertigen lassen und war damit gegen den Ärger gut gewappnet. Trotzdem hat dieses Protokoll den Händler nicht gehindert, ein zweites Protokoll mit abenteuerlichen Forderungen nachzuschieben. Dafür habe ich dann keinen RA mehr engagiert, so etwas kann man mit Bordmitteln reparieren :D


Themenstarter

Leasing-Ärger bei Rückgabe

Ja, bei der ersten Episode hatte ich einen RA. BMW hat Klage beim Amtsgericht München eingereicht und mir ohne Abbuchungsermächtigung den geforderten Betrag von meinem Konto abgebucht.

 

Daraufhin habe ich die Rechtsabteilung bei der BMW AG angerufen und dort den Fall geschildert. Zwei Stunden später haben die meinen RA angerufen und die Klage zurückgezogen. Die Abbuchung habe ich zurückgehen lassen.

 

Beim zweiten Male habe ich unmittelbar bei der Rückgabe ein Zustandsprotokoll abfertigen lassen und war damit gegen den Ärger gut gewappnet. Trotzdem hat dieses Protokoll den Händler nicht gehindert, ein zweites Protokoll mit abenteuerlichen Forderungen nachzuschieben. Dafür habe ich dann keinen RA mehr engagiert, so etwas kann man mit Bordmitteln reparieren :D


Artago26 Artago26

CLS 350 CGI

Dann hast du auf jeden Fall Glück gehabt.

Bin dann daher mal gespannt auf die Vorgehensweise beid der Rückgabe des 2.Wagens (320td) in 2006. (ja das dauert noch :-)


zwei Wochen später geht sowieso gar nicht wer weiss was der Händer in der Zeit mit dem Wagen gemacht hat


Themenstarter

Nun ja, das weißt Du und ich weiß das auch.

 

Das aber hat die BMW Leasing seinerzeit nicht daran gehindert, Klage einzureichen.

 

Dabei ist es nicht nur die Frage der nachträglichen Beschädigung, sondern bereits die kaufmännische Rügepflicht bzw. das kaufmännische Schweigen, das als Zustimmung bzw. Akzeptieren des Zustands bei Rückgabe interpretiert werden kann. Die Rüge muss "ohne schuldhaftes Zögern", d.h. nicht erst fast zwei Wochen nach der Rücknahme erfolgen.

 

Trotzdem haben beide BMW-Händler versucht, auf diese Art und Weise noch an Geld zu kommen. Der letzte Händler hat sowgar noch nachweislich mindestens 4 km auf das Auto gefahren nach der Rückgabe. Trotzdem hat er versucht, seine Forderung mit Hilfe einer Klageandrohung durchzusetzen. Und das Ganze noch mit Rückendeckung der BMW Leasing ...


Problem bekannt, hab´ ich auch schon gehabt ...

 

Riesenärger, aber nix bezahlt, hab´ mich durchgesetzt!


Themenstarter

Leasing-Ärger bei Rückgabe

Ich kann´s nicht glauben, dass ich hier der einzige bin, der diesen Ärger gehabt hat! Zumindest im Raum München kenne ich noch einige ähnliche Fälle, passiert so etwas auch in der Mitte oder im Norden der Republik?


Zitat:

Original geschrieben von emc2

...und mir ohne Abbuchungsermächtigung den geforderten Betrag von meinem Konto abgebucht.

___________________

 

Das darf doch nicht wahr sein! Zugriff auf ein Konto ohne Ermächtigung? Was ist das den für eine Bank?

 

 

moodus


Wer den Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten.

moodus


Also das sind eigentlich auch genau meine Erfahrungen, fast identisch.

 

Händler und BMW Leasing werfen sich gegenseitig den Ball zu, keiner will verantwortlich sein, das ist Methode.

 

Bei mir waren die Schäden zunächst 3500€ (!), angeblich war Harz auf dem Lack und man wollte das ganze Auto neu lackieren !!! Darüber hinaus natürlich auch Steinschlag, Ölwechsel usw. ein Haufen kleiner Mist der unter normale Abnutzung fällt.

 

Auf unsere Weigerung hin anzuerkennen wurde dann das Fahrzeug zur Dekra verbracht, dann kamen ca. 700€ Schaden dabei raus.

 

Wir hatten das Fahrzeug aber zum Glück vorher bei unserer Niederlassung bewerten lassen, dort fand man Mängle im wert von 500€, unter anderem müsse der Lack malpoliert werde.

 

Der Handler hat also eindeutig von seiner zuständigen Dekra ein Gefälligkeits Gutachten erhalten, denn das Gutachten bei der NL war auch von der Dekra erstellt worden.

 

Wir haben von der Dekra daraufhin eine Stellungnahme gefordert, die kamen dann genau schön in Erklärungsnot.

 

Wir haben dann unseren RA eingeschaltet und haben zu guter letzt außergerichtlich nur die besagten 500€ bezahlt.

 

Ich denke das ganz hat Methode, man versucht 3x an dem Fahrzeug zu verdienen: Verkauf, Rücknahme, Gebrauchtwagenverkauf.

 

Als Kunde wird man meist Probleme bei der Leasing Rücknahme haben, es sei denn man kauft ein neues Fahrzeug.

Bei Bewertungen durch die Dekra oder den TÜV sollte man auf alle Fälle auf eine Zweigstelle bestehen die dem Händler NICHT bekannt ist, denn so unabhängig sind die nicht! Eine dem Händler bekannte Zweigstelle arbeitet ständig mit dem Händler zusammen und man ist aufeinander eingespielt.

 

Zu guter letzt sollte man sich vom Händler die offiziellen "Leasing Rücknahme Richtlinien" zeigen lassen, die gibt es nämlich bei BMW aber die gibt man nicht gern heraus. Darin ist aber zb. klar geregelt welche Abnutzungen nach 3 Jahren Leasing "normal" sind und welche nicht.


sovereign sovereign

austria

Zitat:

Original geschrieben von E61-Breyton

Ich denke das ganz hat Methode, man versucht 3x an dem Fahrzeug zu verdienen: Verkauf, Rücknahme, Gebrauchtwagenverkauf.

Beim Service wollen die aber auch mitverdienen ;)


Hinweis: In diesem Thema Leasing-Ärger bei Rückgabe gibt es 82 Antworten auf 6 Seiten. Der letzte Beitrag vom 2. März 2012 befindet sich auf der letzten Seite.
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