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Laser Messung im Auto ok?

Themenstarteram 3. Mai 2017 um 14:27

Moin,

ich kam heute durch eine Kurve (Landstraße) und hinter der Kurve hielt mich die Polizei nach ca. 200m an. Der Polizeiwagen stand auf meiner Fahrspur (Wagenfront in meiner Richtung)! Ein Beamter stieg aus,winkte mich raus, und sagte das ich 24 km/h zu schnell war im 70 Bereich. Zog meine Daten ein, und sagte ich bekomme Post! Mir kam das ganze (Geschwindigkeit) nicht ok vor!

Meine Frage:

Jemand Erfahrung ob eine Lasermessung durch die Windschutzscheibe zum Betroffenen auf Entfernung etc. OK ist?

Oder andere Anmerkungen zu Fehlern beim Lasermessen

Danke, vorab!

Beste Antwort im Thema
am 3. Mai 2017 um 17:16

Wie man das wissen kann? Die saßen doch zu zweit im Wagen, also gibt´s zwei Augenzeugen.

Meine Meinung: Entweder Pech gehabt und zahlen oder zum Anwalt rennen und schauen was der richten kann...

Weitere Anmerkungen erspare ich mir, dir und uns allen. Hilft doch ohnehin nichts.

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23 Antworten
am 4. Mai 2017 um 3:35

Zitat:

@allesgeht schrieb am 3. Mai 2017 um 16:27:47 Uhr:

 

Ein Beamter stieg aus,winkte mich raus, und sagte das ich 24 km/h zu schnell war im 70 Bereich. Zog meine Daten ein, und sagte ich bekomme Post! Mir kam das ganze (Geschwindigkeit) nicht ok vor!

Siehst du, die Polizei sieht es wie du ;) Dann passt ja alles.

am 4. Mai 2017 um 7:28

@uhu110

Die Fehlerquellen selbst liegen da weniger beim Anwender, sondern mehr in der Messsituation und in der nur händischen Dokumentation. Für betroffene VT wäre es auch etwas nachvollziehbarer, wenn die vorhandene Datenschnittstelle für eine fotografische Dokumentation benutzt werden würde. Und ich sprach von kompetenter Überprüfung, die selten ist.

am 4. Mai 2017 um 7:35

Ich hatte vor 6 oder 7 Jahren mal genau so ein Erlebnis. Das Polizeiauto stand entgegen der Fahrtrichtung auf der Wiese neben der Straße und aus dem Inneren heraus wurde gelasert. Dort war auf einer Bundesstraße ein ca. 100 - 150 m langer "70er"-Bereich wegen einer Einmündung.

Ich wurde gelasert - ca. 30 km/h zu viel. Kam mir auch komisch vor, weil ich eigentlich vor dem 70er-Schild den Tempomat ausgeschaltet hatte. Dann kam der Brief von der Bußgeldstelle und da stand dann drinnen, dass ich in xy Metern Entfernung mit der Geschwindigkeit xy gemessen wurde. Da ich dort regelmäßig langfuhr, habe ich gesehen, dass die angegebene Entfernung vom Standort des Messfahrzeuges aus gar nicht innerhalb des ausgeschilderten 70er-Bereiches befand - sprich, die hatten mich schon vor dem 70er-Schild gemessen. Einspruch eingelegt - Verfahren eingestellt.

Fazit: Immer ganz genau hinschauen!

Zitat:

@onzlaught schrieb am 3. Mai 2017 um 20:36:53 Uhr:

Streut der Laser zu stark, kommt garkein

Meßergebnis aus dem Ding.

Oder eben ein falsches Messergebnis ;)

Gleiches Thema ist doch immer wieder "Geschwindigkeitsmessungen per Laser im Nieselregen oder Regen"

Zitat:

@allesgeht schrieb am 3. Mai 2017 um 18:24:48 Uhr:

Moin,

wegen der Scheibe schreibe ich, falls Scheibe nicht sauber und der Laser streut oder so! Keine Ahnung, weil sonst die Polizei immer draußen gestanden haben, ohne ein Glas etc.! Und was ich noch zu ergänzen habe, die Geschwindigkeit wurde ca. 100/150m vor der Polizei aufgehoben auf 100K/mh. Also muss die Messung sauber vor der Geschwindigkeitsbegrenzung 70 K/mh ausgeführt worden sein. Woher soll man wissen ob das so war? Würde die Polizei innerhalb der geforderten Geschwindigkeitsbereich messen, wäre das ja eindeutig, aber SO?

Klingt ja doch etwas utopisch !

Du hast berichtet, daß Du 200 Meter bereits nach der Kurve von der Pol herausgezogen wurdest. Und 100 bis 150 Meter vor der Pol ist das TL auf 100 Km/h angehoben worden.

Eine Lasermessung zwischen 50 und 100 Metern kann nicht funktionieren. Da braucht es eine deutlich längere Strecke.

Ein befreundeter Polizeibeamter hat mir mal berichtet, daß für eine verwertbare Messung das Fahrzeug mindestens 400 Meter anvisiert werden muß.

Die Windschutzscheibe durch die gemessen wurde ist schräg, beinhaltet eine Folie und ist sicherlich auch etwas verschmutzt.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier eine einwandfreie Messung erfolgt ist.

am 4. Mai 2017 um 10:13

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Mai 2017 um 09:49:17 Uhr:

Ein befreundeter Polizeibeamter hat mir mal berichtet, daß für eine verwertbare Messung das Fahrzeug mindestens 400 Meter anvisiert werden muß.

Dann empfehle deinen Freund 2 Dinge.

1. Im Netz vielfach verfügbare Fachartikel zur Lasermessung lesen und auch versuchen, zu verstehen.

2. Falls er selbst mit solchen Messsunge befasst ist, seine Suspendierung von dieser Aufgabe beantragen und dringend um Nachschulung bitten.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Mai 2017 um 09:40:39 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 3. Mai 2017 um 20:36:53 Uhr:

Streut der Laser zu stark, kommt garkein

Meßergebnis aus dem Ding.

Oder eben ein falsches Messergebnis ;)

Gleiches Thema ist doch immer wieder "Geschwindigkeitsmessungen per Laser im Nieselregen oder Regen"

Die Windschutzscheibe ist während der gesamten Messung präsent, wenn sie sich entgegen physikalischen

Gepflogenheiten mitten in der Messung "einmischt" wird aus gemessenen 70km/h irgendwas zwischen

Mach 4 und Warp 3.

Ähnliches gilt für Nebel und Regentropfen.

Auch wenn der Meßvorgang zur Sekundenbruchteile dauert,

ist da schon eine interne Fehlerkontrolle enthalten

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 16:55

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 4. Mai 2017 um 09:35:10 Uhr:

Ich hatte vor 6 oder 7 Jahren mal genau so ein Erlebnis. Das Polizeiauto stand entgegen der Fahrtrichtung auf der Wiese neben der Straße und aus dem Inneren heraus wurde gelasert. Dort war auf einer Bundesstraße ein ca. 100 - 150 m langer "70er"-Bereich wegen einer Einmündung.

Ich wurde gelasert - ca. 30 km/h zu viel. Kam mir auch komisch vor, weil ich eigentlich vor dem 70er-Schild den Tempomat ausgeschaltet hatte. Dann kam der Brief von der Bußgeldstelle und da stand dann drinnen, dass ich in xy Metern Entfernung mit der Geschwindigkeit xy gemessen wurde. Da ich dort regelmäßig langfuhr, habe ich gesehen, dass die angegebene Entfernung vom Standort des Messfahrzeuges aus gar nicht innerhalb des ausgeschilderten 70er-Bereiches befand - sprich, die hatten mich schon vor dem 70er-Schild gemessen. Einspruch eingelegt - Verfahren eingestellt.

Fazit: Immer ganz genau hinschauen!

Moin,

das entspricht ziemlich genau meiner Situation! Nur komme ich nicht (kaum) an dieser Stelle vorbei, um es zu checken. Habe aber auch noch kein Bescheid erhalten zum Inhalt Standort/Entfernung der Messung! Aber DANKE für DEinen Hinweis @Pasha78 :)

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 16:57

Zitat:

@tomold schrieb am 3. Mai 2017 um 20:30:23 Uhr:

Nimm es wie ein Mann...

Moin,

ich liebe diese Geistreichen Bemerkungen, denn die helfen unbeschreiblich weiter! DANKE:)

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