Kurzzeitkennzeichen um ein paar Minuten überzogen/Polizei !
Hallöchen alle zusammen,
mir ist vor ein paar Tagen was sehr dummes passiert, für das ich eigentlich garnichts kann !
Ein Kumpel von mir hat eine 0815 Auto-Werkstatt, vor ein paar Tagen bat er mich einen Golf-3 der einem Kunden gehört und der mit Kurzzeitkennzeichen versehen war, zu einem 10 km entfernten Ort zu fahren bzw. ihm hinterher zu fahren ! Da ich sah, daß die Kurzzeitkennzeichen in 20 Min. ablaufen bzw. ungültig werden, war mir schon nicht wohl bei der Sache ! Da es aber normaler weise in dieser Zeit leicht zu schaffen ist dort hin zu fahren, ließ ich mich überreden ! Da es aber an diesem Tag extrem Geschneit hat und die Strassen dem entsprechend schlecht befahrbar waren(merkte ich erst als ich etwas Ausserorts war, denn beim losfahren waren die Strassen sauber und frei) ! Jedenfalls hatte ich weder eine Uhr dabei, noch war eine funktionstüchtige im Auto und Radio war auch aus, da ich mich auf die schlechte Strasse konzentri. musste !
So, und nun ist es passiert, auf der Bundesstrasse ca. 5 Km von meinem Fahrziel entfernt ging hinter mir die schicken neuen blauen LED Polizeilichter an und die Aufforderung anzuhalten(die liebe Streife ist übrigens schon ca. 10 Min. hinter mir her mit ausreichend Abstand gef.)(also haben quasi gewartet bis es über die Zeit war) ! Dies tat ich natürlich sofort ! Als der Junge nette Polizeibeamte an mein Fahrerfenster kam und mir sagte, daß die Kennzeichen seit 3 Minuten abgelaufen sind, erklärte ich diesem das ich das Auto nur als Freundschaftsdienst überführe etc. rief ich meinen Kumpel auf handy an, der von der Polizeikontrolle nichts mitbekommen hatte und schon weg war ! Der drehte dann um und kam kurz drauf auch zu der Kontrollaktion hinzu und erklärte den Beamten das dieses Auto noch schnell in seiner Werkstatt repariert werden musste(war auch so, Auspuff hin runter) und jetzt eben noch schnell zum Kunden zurück muß !
Meine Frage nun an euch(wer was weiß), was kann mir da jetzt passieren ??? Bzw. Welche Strafe ? Geldstrafe,wie hoch ? Punkte ? Etc. ???
Vielen Dank schon im Voraus !
LG.
AGGA.............................................
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Ich guck den Fall als üble Abzocke an....
Warten 10 min. bis sie zuschlagen können. Anstatt den TE evtl. gleich anzuhalten um diesen darauf hinzuweissen, dass die Zulassung fürs Fzg. in den nächsten Minuten abläuft und nachzufragen wie weit er mit dem Fzg. noch fahren will.
Stattdessen lässt man Ihn ins offene Messer laufen.
Aber so ist das halt mit dem "Freund und Helfer"
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64 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Aggadasch
Zum kommentar "Warum nicht mit roter Nummer fahren" ?! Ganz einfach, weil er keine roten Nummern hat 🙄! Ich sagte doch vorhin, daß es sich bei der Werkstatt um eine "0815 Werkstatt" handelt ! 😛
Ist keine Begründung,da gibt Nebenerwerbswerkstätten die eine haben.Eben um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Zitat:
Jetzt frage ich euch, wie wiegt bzw. misst man Punkte die man eigentlich garnicht hätte auf ??? Damit meine ich wie & was würdet Ihr von eurem Freund/Kumpel dafür verlangen, daß er euch in die Scheis.. geritten hat !? Da muss ja was sehr gutes dabei raus springen, oder meint Ihr nicht !?
Kommt auf dein bisheriges Konto an.Ein paarmal anständig Essen gehen oder gelegentlich mal die Zeche zahlen.
Allerdings mußt du dir eine Mitschuld anrechnen lassen,das es knapp wird hast du gewusst.Du hättest die Fahrt ablehnen können oder deinem Kumpel sagen er soll mit der Karre selbst fahren.
Mir schwant da so der Verdacht das er mit Ärger gerechnet hat,normalerweise lässt man nicht die Kumpels mit Kundenfahrzeugen fahren sondern fährt sie selbst.
Ansonsten mal auf einen Brief warten,wenn bis Anfang April nichts gekommen ist dürfte auch nichts mehr nachkommen.Mit Glück haben die Polizisten nur einen Warnschuß losgelassen und da ihr das Auto anschliessend Abschleppen lassen habt passiert weiters nichts mehr.😉 Das zu erfahren kostet kaum mehr als einen Anruf für die Polizisten,wenn sie die entsprechenden Fahrer nicht eh regelmässig treffen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Kommt auf dein bisheriges Konto an.Ein paarmal anständig Essen gehen oder gelegentlich mal die Zeche zahlen.Zitat:
Jetzt frage ich euch, wie wiegt bzw. misst man Punkte die man eigentlich garnicht hätte auf ??? Damit meine ich wie & was würdet Ihr von eurem Freund/Kumpel dafür verlangen, daß er euch in die Scheis.. geritten hat !? Da muss ja was sehr gutes dabei raus springen, oder meint Ihr nicht !?
Allerdings mußt du dir eine Mitschuld anrechnen lassen,das es knapp wird hast du gewusst.Du hättest die Fahrt ablehnen können oder deinem Kumpel sagen er soll mit der Karre selbst fahren.
Mir schwant da so der Verdacht das er mit Ärger gerechnet hat,normalerweise lässt man nicht die Kumpels mit Kundenfahrzeugen fahren sondern fährt sie selbst.Ansonsten mal auf einen Brief warten,wenn bis Anfang April nichts gekommen ist dürfte auch nichts mehr nachkommen.Mit Glück haben die Polizisten nur einen Warnschuß losgelassen und da ihr das Auto anschliessend Abschleppen lassen habt passiert weiters nichts mehr.😉 Das zu erfahren kostet kaum mehr als einen Anruf für die Polizisten,wenn sie die entsprechenden Fahrer nicht eh regelmässig treffen.
Das wär schön Sir Donald, wenn du mit dem "Warnschuß" Recht behalten würdest ! Das gleiche sagte mein Kumpel auch, und da er sowas wie ein Teilzeit ADAC`ler ist, und gleich mit den Beamten und diese mit ihm "per DU" waren(scheinbar kannten die sich von irgendwo her), hoffe ich das ich da Glück habe !!! Aber warum haben die Polis`ler dann dieses offizielle "Blatt" "Bericht" oder wie auch immer ausgefüllt ? Meine ganzen Daten und die meines Kumpels ! Dann wollten die noch eine Unterschrift von mir, die ich Ihnen aber Verweigert habe ! Oh man wenn ich das nur wüsste ob da noch was kommt oder nicht, denn ich schlafe 😮 seitdem nicht mehr so Toll ! Also wenn das ganze im Papierkorb der Dienststelle landet, hat es trotzdem seinen Zweck erfüllt, auch wenn ich keine Strafe bekäme ! Die Strafe dafür war alleine schon der Schock bei der Kontrolle etc., denn ich hatte bisher Äusserst wenig bis Garnicht mit unseren Staatsschützern zu tun, und so soll es auch in Zukunft bleiben !!! 😁
Bis jetzt habe ich nur 1(einen) Punkt in FL- und der ist im Feb. 2010 zwei Jahre alt ! Natürlich bin ich "eigentlich" selber Schuld an dem ganzen Mist hier ! Ich hätte nein, nein und nochmals nein zu meinem Kumpel sagen müssen ! Aber wie heißt es so schön "Gutmüdigkeit wird bestraft" ! Ich hatte von Anfang an ein beschissenes Gefühl bei der Sache ! Das nächste Mal höre ich nur auf Mich selbst !!! Naja, dafür lasse ich ihn aber schön bluten(finanziell etc.), denn er hatte mich der maßen zum fahren überredet, man könnte schon fast von genötigt sprechen !!! 😰 🙁
MERCI ALL`S !
LG.
AGGA........................ 😎
Bitte schööööööön
175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 €
3 Pkt. B
176 Das vorgeschriebene Kennzeichen an einem von der Zulassungspflicht ausgenommenen Fahrzeug nicht geführt 40 €
1 Pkt. B
177 Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße abgestellt 40 €
1 Pkt. B
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
...
Ansonsten mal auf einen Brief warten,wenn bis Anfang April nichts gekommen ist dürfte auch nichts mehr nachkommen.Mit Glück haben die Polizisten nur einen Warnschuß losgelassen und da ihr das Auto anschliessend Abschleppen lassen habt passiert weiters nichts mehr.😉 Das zu erfahren kostet kaum mehr als einen Anruf für die Polizisten,wenn sie die entsprechenden Fahrer nicht eh regelmässig treffen.
So weit wie ich das hier sehe war um Mitternacht die Versicherung abgelaufen!
Somit sind wir hier im STRAFVERFAHREN!
= kein Warnschuss möglich + keine Verjährung der Tat nach 3 Monaten!
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Meiner Meinung nach Ermessenssache. Die Polizei hätte können auch das Fahrzeug zum Zielort begleiten und ein Auge zudrücken können. Aber manchmal freuen dich sich wie kleine Kinder weil sie mal wieder nen Fall gelöst haben.Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Wir sind hier (wie bereits erwähnt) im Straftatbestand, da gibt es kein polizeil. Ermessen!
Und denk doch mal weiter:
unser TE fährt auf schneeglatter Straße mit Polizeibegleitung weiter und baut einen Unfall. Wer ist dann wohl alles drann und wird zur Verantwortung gezogen?😕
Richtig: unser TE und die Polizisten! (und die wollen bestimmt ihren Job behalten und ihr Gehalt lieber für sich selbst ausgeben als für eventuelle Strafen bzw. Regress!)
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Ich guck den Fall als üble Abzocke an....
Warten 10 min. bis sie zuschlagen können. Anstatt den TE evtl. gleich anzuhalten um diesen darauf hinzuweissen, dass die Zulassung fürs Fzg. in den nächsten Minuten abläuft und nachzufragen wie weit er mit dem Fzg. noch fahren will.
Stattdessen lässt man Ihn ins offene Messer laufen.
Aber so ist das halt mit dem "Freund und Helfer"
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wir sind hier (wie bereits erwähnt) im Straftatbestand, da gibt es kein polizeil. Ermessen!Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Meiner Meinung nach Ermessenssache. Die Polizei hätte können auch das Fahrzeug zum Zielort begleiten und ein Auge zudrücken können. Aber manchmal freuen dich sich wie kleine Kinder weil sie mal wieder nen Fall gelöst haben.Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Und denk doch mal weiter:
unser TE fährt auf schneeglatter Straße mit Polizeibegleitung weiter und baut einen Unfall. Wer ist dann wohl alles drann und wird zur Verantwortung gezogen?😕
Richtig: unser TE und die Polizisten! (und die wollen bestimmt ihren Job behalten und ihr Gehalt lieber für sich selbst ausgeben als für eventuelle Strafen bzw. Regress!)
Schwarzmalerei macht dieses Forum zu 90% aus. Hier gibt es genug Stoff für viele Jahrhunderte Katastrophen und Horrorfilme
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ich guck den Fall als üble Abzocke an....Zitat:
Original geschrieben von bsenf
Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.
Warten 10 min. bis sie zuschlagen können. Anstatt den TE evtl. gleich anzuhalten um diesen darauf hinzuweissen, dass die Zulassung fürs Fzg. in den nächsten Minuten abläuft und nachzufragen wie weit er mit dem Fzg. noch fahren will.
Stattdessen lässt man Ihn ins offene Messer laufen.Aber so ist das halt mit dem "Freund und Helfer"
Da hast du vollkommen recht. Eine völlige Frechheit ist das. Ist ja auch egal, ob die Karre ohne Versicherungsschutz durch die Gegend eiert. Ich möchte dich mal hören, wenn dir solch ein Heini in die Karre donnert und die Trachtentruppe drei Meter weiter einen Kaffee an einem Stand schlürft.....🙄 Demnächst werden also mit Kurzzeitkennzeichen versehene Fahrzeuge angehalten und die Besitzer nett darauf hingewiesen, daß das Kennzeichen dann und dann abläuft.....Steht ja auch nicht drauf 🙄 Wenn der liebe TE eine Fahrt plant, die er nicht vor Ablauf des Kennzeichens abschließen kann, hat er die Fahrt zu unterlassen. So einfach ist das und so wird ihm das auch jeder Richter und die Versicherung erzählen. Und was die " Schwarzmalerei " betrifft: in unserem Nest hatten wir vor einigen Wochen genau diesen Fall, Unfall mit Schwerverletzten , Fahrzeug nicht zugelassen. Dann viel Spaß beim Eintreiben des Schadenersatzes.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Da hast du vollkommen recht. Eine völlige Frechheit ist das. Ist ja auch egal, ob die Karre ohne Versicherungsschutz durch die Gegend eiert.
Richtig....gilt aber nur, wenn man den TE erst nach mitternacht angetroffen hätte, dies schien aber nicht der fallgewesen zu sein.
hätte man rechtzeitig eingegriffen, hätte es gar nicht erst dazu kommen müssen.
Zumindest nach aktueller Beschreibung des TE war die Polizei noch zum Zeitpunkt der AKZ-Gültigkeit bereits hinter ihm und hat ihn beobachtet.
Da ist es in der tat schon etwas fragwürdig, warum man ihn dann so auflaufen lässt.
Denn, hätte man eher eingeschritten, wäre nix böses passiert und alle wären zufrieden.
Alle sagen die Polizei hätte nur darauf gewartet ihn zu packen. Wie seid ihr da so sicher? Der TE hat in seinem ersten Posting doch geschrieben, dass die Polizei in ausreichendem Abstand hinter ihm gefahren ist. Wie kann man da so sicher sein, dass sie auch die Fristen auf dem Kennzeichen gesehen haben geschweige denn überhaupt darauf geachtet haben? Von Abzocke würde ich in dem Fall erstmal nicht reden. Und wenn sie sehen, dass eine Straftat begangen wird, dann müssen sie handeln. So ist nunmal die Rechtslage.
sorry ,in meinen Augen hätten die Polizisten auch anders handeln können...es waren ja nur ein paar Meter zur rettenden Werkstatt und man hätte den Jungs eindringlich klar machen können das hier was schief läuft und sie hätten es auch gelernt....man hätte sie die restlichen Meter bis zu einem Stellplatz oder zur Werkstatt begleiten können und gut wäre es gewesen.....so ist man schnell an dem Punkt wo aus einem Versehen und Unbedarfheit ein Strafverfahren wird.
nunja das ist Deutschland und alles muss ja 100% korrekt laufen....🙄
auch ich hätte ein solches Problem bekommen können-->Saisonauto getauscht da hätte ich nur einen XXL Stau gebraucht wie hier beschrieben ja was denkt ihr ob ich da auf offener Strecke stehen geblieben wäre....??
bin ich deshalb ein krimineller Verkehrssünder der eine potentielle Gefahr darstellt...??
aus meiner Sicht wird ein Richter mit Fingerspitzengefühl hier Milde walten lassen und erkennen dass hier kein vorsätzlicher Tatbestand vorlag wie etwa bei jemanden der mit entstempelten Nummernschildern seinen Alltag erledigt.
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
bin ich deshalb ein krimineller Verkehrssünder der eine potentielle Gefahr darstellt...??
aus meiner Sicht wird ein Richter mit Fingerspitzengefühl hier Milde walten lassen und erkennen dass hier kein vorsätzlicher Tatbestand vorlag wie etwa bei jemanden der mit entstempelten Nummernschildern seinen Alltag erledigt.
mfg Andy
Ja, da du ohne Versicherungsschutz fährst. Und vor allem weil du genau weißt was du tust.
Hoffe es findet sich dann ein Richter der jemanden der "Vorsätzlich" handelt, mit Fingerspitzengefühl, richtig auf die Pfoten haut.
Möchte dich mal erleben wenn dich jemand, nicht Versichert, schwer verletzt. Viel Spass beim Eintreiben des Schmerzengeldes bzw. des Schadenersatzes, wie R129 schon ganz richtig schrieb.
Gruß
Frank, wieso geht es jetzt eigentlich gegen die Polizei? 😕
Zitat:
Frank, wieso geht es jetzt eigentlich gegen die Polizei? 😕
es geht hier nicht gegen die Polizei sondern darum wie man solch einen Fall pragmatisch behandeln kann ohne gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen....ich finde der geschilderte Fall ist wieder mal ein typischer Fall von deutscher schwarz/weiss Betrachtung😉
mfg Andy
Könnte natürlich auch sein, daß an der Story was nicht stimmt. Man hat ja schon in seinem langen Leben so manche Äußerung gelesen
😁 . Fassen wir mal zusammen: Die fahren also Nachts angeblich in ausreichenden Abstand hinter ihm her. Wie man da den Gültigkeitszeitraum erkennen soll, soll mir mal einer vormachen. Dann schauen die Schelme auf die Uhr und preschen genau um 0.01 am TE vorbei und halten ihn an😰 . Ha , ha. Ich würde mal gerne den Originaltext der Anzeige mit den Zeiten und dem Tatvorwurf sehen, eher glaub ich hier nichts.
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
es geht hier nicht gegen die Polizei sondern darum wie man solch einen Fall pragmatisch behandeln kann ohne gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen....ich finde der geschilderte Fall ist wieder mal ein typischer Fall von deutscher schwarz/weiss Betrachtung😉Zitat:
Frank, wieso geht es jetzt eigentlich gegen die Polizei? 😕
mfg Andy
Moin,
um noch einen Nachzusetzen....
Wer weiß denn hier, ausser dem TE, was da wirklich war? War es wirklich 5 nach 12? Oder vllt doch schon morgens? Oder 3 Tage später?
Hat die Polizei den TE wirklich verfolgt und gewartet bis sein Kennzeichen abgelaufen war?
Fragen über Fragen die nur der TE oder die beteiligten Beamten beantworten können...
Alles andere ist reine Spekulation.
Ansonsten sehe ich das Ganze wie die meisten anderen hier.
Egal ob das Kennzeichen 2 min oder 2 Tage abgelaufen ist, die Beamten habne vollkommen richtig gehandelt.
Gruss
Marcus