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Kupplung rutscht

Ford Escort Mk7 (GAA, GAL, GAL 4, ALL, AVL)
Themenstarteram 9. November 2008 um 16:14

Hallo an alle. Ich fahre einen MK7 von 95 mit 1.4L. Der Wagen gehört mir erst seit 1 Monat, hab ihn vom Händler, Vorbesitzer sind unbekannt. Das Auto hat knapp 180TKM runter.

Mein Problem sieht so aus:

Wenn ich mal kräftig Gas gebe, dreht der Motor hoch aber das Auto wird nicht schneller. Das passiert in allen Gängen. Normalerweise tritt die Beschleunigung ( des Autos) verzögert auf, ich sag mal "es rutscht nach".

Doch oft muß ich erst Gas wegnehmen, damit die Kraft wieder am Rad ankommt.

Letztendlich sieht es so aus, dass ich nur langsam beschleunigen kann, weil sonst die Kraft des Motors irgendwo auf dem Weg zum Rad verloren geht.

Ich bin nicht gerade versiert in Sachen Auto-Technik, meine Vermutung wäre aber erstmal, dass es an der Kupplung liegt. Hier muß ich aber dazu sagen, dass er im 1.Gang ordentlich zu greifen scheint. Liegt aber wohl nur an dem günstigen Hebel.

Meine Bitte an alle Experten: Please help me!

Danke im Vorraus.

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36 Antworten

So,

nun mal Licht ins dunkle.

Das kannst dem Händler denn ja mal unter die Nase halten !

________________________________________________

 

Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

 

Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.

 

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

 

Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.

 

Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

 

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht!

Themenstarteram 10. November 2008 um 2:15

Wie sieht's aus, wenn der Wagen "im Kundenauftrag" verkauft wurde? Ich gehe davon aus unterschrieben zu haben, das unbekannte Mängel, wie eine abgenutzte Kupplung, quasi mit verkauft werden. Im Kaufvertrag steht "als Bastlerfahrzeug", und ich war einverstanden als es hieß, "keine Ahnung was noch is".

Die Beiträge sind top!! THX A LOT

Aber ich scheiß drauf. Die Möhre is sonst noch gut und mir schon ans Herz gewachsen, bisschen schweisen und den Rest krieg ich schon hin. Hab ja genug MacGyver gesehn früher ;)

Hauptsache ich weis jetzt sicher worans liegt und kann ans Werk.

Themenstarteram 10. November 2008 um 2:38

Oder hab ich tatsächlich einen Anspruch? Da muß ich noch schlauer werden.

Zitat:

Original geschrieben von hotel81

 

Aber ich scheiß drauf.

Warum fragst du dann hier?

Bei Bastlerfahrzeug, also Ersatzteillager, hast du wohl keine Ansprüche.

Es ist ja nicht als verkehrsfähig verkauft worden.

@TE

wenn Du das man gleich geschrieben hättest !

Ne, so kannst Dir beruhigt Deine Teile kaufen und anfangen zu schrauben.

Brauchst Dir Deine Zeit jetzt damit nicht mehr zu verschenken.

Fang mal lieber an, den Wagen TÜV fertig zu machen, denn der TÜV wartet schon :rolleyes:

ch33rz

Themenstarteram 10. November 2008 um 13:03

Hab ja gleich gesagt keine Gewährleistung. Und wollte ja auch nur wissen, was ich reparieren muß.

:cool:

Also ich mach mich an die Arbeit, jetzt wo ich dank euch weiss, was zu tun ist!

:)

Also wenn bei DJ seiner Rechnung das schweißen von einem 95 er Escort noch nicht drin ist............. und Du die """paar""" Stellen nicht selber schweißen kannst, sprich alte Teile rausflexen und neue einpassen, hast ein Super Osterei zu Weihnachten bekommen

Natürlich kommt die Reperatur noch dazu, also 1300 +

Denn können wir unseren ja doch noch für 2000.-€ verkaufen, alles neu, alles gemacht 2 Jahre TÜV /AU.

Habe auch keine Hämmung, bei Verkauf nochmal rüber zujagen gegen Aufpreis.

ch33rz

Und das schöne daran ist ja man brauch nun nicht wieder bei jeder HU Blut und Wasser schwitzen. Nun können wir ganz beruhigt da dran gehen

Themenstarteram 11. November 2008 um 0:20

Nix Osterei! Ich mag mein Auto, und Autofahren kostet einfach Geld. Ich hätt mir auch für den gleichen Pries nen Daihatsu Cuore holen können, TÜV neu und ERSTMAL alles ok. Aber wer will sowas fahren? Ich nicht.

Die Karre kommt teurer als erwartet und ich hätt mir auch gleich eins für 1200-1500 kaufen können, so.

Na und? Ich bin drüber hinweg.

Wenn Du das alles vorher einkalkuliert hast ist es ja auch ok.

Ich denke aber, das Du die Kosten, welche jetzt noch alle auf Dich zukommen nicht berechnen konntest.

Die Aufrechnung, welche ich gepostet habe waren nur die Teile !

Solltest es denn noch in einer Werkstatt machen lassen, denn kannst Du mal leicht das Doppelte rechnen.

ch33rz & Viel Spaß

Themenstarteram 11. November 2008 um 11:27

Ihr wollt mich deprimieren, hmm?

Hab son Selbsthilfebuch, da steht für die Kupplung muß erst das Getriebe ausgebaut werden. Scheint ein ganz schöner Akt zu sein. Das werd ich wohl machen lassen, und den Zahnriemen am besten gleich dazu, geht ja dann schnell. Alles andere machen wir selbst!

Ich poste wie teuer alles war, wenn das gute Stück fertig ist.

Greetings

Zitat:

Original geschrieben von hotel81

Ihr wollt mich deprimieren, hmm

nö!

auf den boden der tatsachen zurückholen, das du dir ein wirtschaftliches autowrack gekauft hast, und nun für die reparatur soviel geld reinsteckst das du einen escort jüngeren baujahres, mit weniger kilometer mehr ausstattung und besserem motor ohne all diese mängel direkt dafür hättest bekommen können.......

und bei den aufgeführten mängeln sind die 650€ die du gezahlt hast rd. 200-350€ zuviel.....

Themenstarteram 11. November 2008 um 11:42

Ey, ich habs doch schon längst erkannt. Raff dochmal. Soll ich jetzt heulen und das Ding wegschmeißen?

Ich hab nach einem technischen Rat gefragt und nicht nach kluger Scheiße!

Thx to all, aber Dein post ( Magirus ) war einer zuviel.

Ich fand Ihn angemessen und mit sehr viel Sinn.

Aber Du hast recht.

Wenn Du jetzt die Kupplung und Riemen machen lässt, denn packe genug Geld ein :D

Schlägt mal eben mit 600 - 700€ zu buche.

write & see you

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