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Knöllchen weggeflogen

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 15:52

Moin,

hoffe, ich bin hier richtig. Mir ist heute ein Knöllchen wegen Falschparken während der Fahrt weggeflogen. Bekomme ich das nochmal per Post?

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 16. Januar 2019 um 16:59:36 Uhr:

Wie kann das wegfliegen?

Indem die Auftriebskraft durch Fahrtwind größer ist als die Haftung auf der Scheibe bzw. Klemmkraft zwischen Scheibenwischer und Scheibe - wie schon geschrieben!

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Zitat:

@Mark-86 schrieb am 22. Januar 2019 um 22:31:08 Uhr:

Wenn das Knöllchen ein Verwarngeldangebot war, samt Überweisungszettel, dann sollte man es bezahlen.

Wenn es weggeflogen ist, kann man telefonsich oder per E-Mail die Sache mit der Bußgelstelle klären, und dann zahlen.

Wenn man abwarten willl, kommt der Brief per Post, evtl. wird daraus dann ein Bußgeld und die Gebühren von zusätlich hier zuletzt 23,60€ werden extra fällig... Evtl. heißt, vieleicht auch nicht.

So ists.

unsinn. mir ist das knoellchen weggeflogen. koennen sie mir helfen. ich weiss aber nicht genau was auf dem weggeflogenen zettel stand.

peso

Gibt es schon Neuigkeiten, wo der Zettel gelandet ist?

Themenstarteram 23. Januar 2019 um 4:36

Zitat:

@otto2111 schrieb am 23. Januar 2019 um 05:19:36 Uhr:

Gibt es schon Neuigkeiten, wo der Zettel gelandet ist?

Irgendwo im Großraum Bremen ;-)

Zitat:

@otto2111 schrieb am 23. Januar 2019 um 05:19:36 Uhr:

Gibt es schon Neuigkeiten, wo der Zettel gelandet ist?

:D

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 23. Januar 2019 um 00:09:29 Uhr:

Zitat:

@CV626 schrieb am 22. Januar 2019 um 18:21:09 Uhr:

 

Wenn die Verwarnung inkl Zahlungsaufforderung schon auf dem weggeflogenen Wisch stand, dann IST das die Zahlungsaufforderung, und es wird automatisch zur Bußgeldsache, sofern es nicht innerhalb einer Woche erledigt wird (Bußgeldsache = vermutlich gleiche Strafe, aber diesmal zzgl Bearbeitungsgebühr).

Einen Rechtsanspruch auf so ein Verwarngeld-Angebot hat man streng genommen nicht, die Behörden dürfen auch sofort ein Bußgeldverfahren einleiten. Insofern hat man auch keine rechtliche Handhabe, wenn der Wisch am Auto wegfliegt oder geklaut wird - oder etwa der Verwarngeldbescheid auf dem Postweg verlorengeht.

das ist nicht korrekt. bussgeldpflichtig ist der fahrer und nicht der halter. man bekommt immer einen anhoerungsbogen, der auch als verwarnung angesehen werden kann. entweder zahlt man oder aeussert sich. erst wenn man gar nicht reagiert, versuchen die es mit einer anzeige. in der regel stellen die das verfahren dann ein und du musst diese ca. 27 euro bezahlen.

peso

....indem z. Bsp. steht, dass man den angegebenen Betrag bis dann bezahlt oder sich sich weigert und den Anhörungsbogen ausfüllt und begründet warum oder auch nicht.

Hatte auch mal den Zettel verloren, kam nochmal per Post, habe dann bezahlt:). War natürlich auch nur ein Verwarnungsgeld. Wenn das nicht nochmal kommt, wird daraus ein Bußgeld.. dann ist es teuerer

Wem ist eigentlich das Ticket jetzt weggeflogen? Dir oder deinem Kollegen? :rolleyes:

am 24. Januar 2019 um 10:13

einem Freund!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. Januar 2019 um 11:13:13 Uhr:

einem Freund!

Dem Bekannten eines Schwagers des Freundes!!

Ja, irgendwie so :rolleyes:

In einem anderen Forum steht was vom Kollegen.

Dann schließ ich besser mal ab.

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