Kfz versicherung kündigen
Hallo.
Habe eine Frage - kann ich Kfz- Versicherung zum 01.01.2014 ( bis 31.11.2013) kündigen ,obwohl
ich die Versicherung am 04.10.2013 abgeschlossen habe?
Ist das nicht so, dass man zum 01.01.2014 jede Versicherung kündigen kann, unabhängig von Laufzeit?
17 Antworten
So kenn ich das auch.
Bei der Abfrage des SFR meldet die Vorversicherung ihre Rechte an.
Es sei denn sie bemerkt nicht, dass es das gleiche Fahrzeug ist.
Soll ja vorkommen.
Der Versicherer kann nur die älteren Rechte anmelden, wenn kein Halterwechsel stattgefunden hat.
In meinen Versicherungsbedingungen steht unter anderem:
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Kenntnis, in Schriftform zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrages endet.
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam.
Ich habe weder in meiner beruflichen Laufbahn, noch bei mir selbst erlebt, dass bei einem Halterwechsel, auch bei gleichbleibendem VN die älteren Rechte geltend gemacht wurden.
Es ist ein Zweitfahrzeug Honda und wird von direct line auf Freundin mit x Versicherung umgemeldet,
paar Tage später auf mich als Zweitwagen zusammen mit Opel bei Admiral direckt. Admiral direckt fragt nicht nach nach SF , weil die beide Fahrzeuge gleich einstuffen.
So müsste es klapen