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KFZ-Stelle: Ummelden [siehe Text]

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 18:04

Hallo,

folgende Situation:

Kumpel hat sich gestern einen PKW gekauft.

AU / HU neu

geringe Mängel:

leichte Korrosion - Bremsleitung vorne und hinten

leichte Korrosion - Endtopf

War heute Auto anmelden und die KFZ-Stelle hat ihm den Fahrzeugschein nicht ausgehändigt (nur einen Vorläufigen (Kopie)) weil er die Mängel binne 20 Tagen beheben muss und dem TÜV diesen Wagen ohne Mängel vorzuführen hat.

Er wollte sich nicht drauf einlassen und hat mich mal gefragt ob das rechtens ist,

da der Wagen ja vor einer Woche erst frisch getüvt sei und es nur geringe Mängel wären.

Die KFZ- Stelle beruft sich darauf das das Auto nicht Verkehrssicher sei,

neue Nummernschilder + neuen Fahrzeugbrief u.s.w. hat er bekommen.

Ist es nun rechtens oder hat die Behörde diesmal einen Fehler gemacht?

Danke

Ich weiß - falsches Forum - aber ich wusste nicht wo ich es sonst abspeichern soll, und da ich hier sowieso aktiv bin ...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Dieser Kommentar zeigt, dass der Verfasser keine Ahnung über den Organisationsablauf in einer Behörde hat.

Der Leiter der Diensstelle besichtigt kein Fahrzeug und wird auch keine Stellungnahme zu dem Ergebnis der HU nehmen. Sie hat keine technische Kompetenz und beansprucht auch keine. Die Zulassungsstelle ist eine Verwaltungsbehörde.  Wird der Leiter der Diensstelle eingschaltet, dann überprüft er die Entscheidungen seiner Mitarbeiter daraufhin, ob sie im Einklang mit den bestehenden Verwaltungsvorschriften stehen. 

Er überprüft also Fragen wie: Durfte der Fahrzeugschein aufgrund der vorliegenden Mängelrügen des TÜV zurückbehalten werden? Hat die Zulassungsstelle das Recht, die Beseitigung der gerügten Mängel zu überprüfen? 

Werden die im HU-Bericht gerügten Mängel angegegriffen, ist man also der Auffassung, die vom TÜV festgestellten Mängel seien keine technischen Mängel, dann muss man den Feststellungen im HU - Bericht widersprechen und die Aufhebung des bestehenden Berichtes sowie die Erstellung eines neuen Berichtes ohne die Mängel beantragen.

Im übrigen ist der Begriff "leichte Korrosion" ein sehr unscharfer Begriff, sodass die Feststellung von leichter Korrosion in das Ermessen des Prüfers fällt. Also entzieht sich dies auch einer Nachprüfung.

O.

Der Verfasser dieses Textes, hat den "bemängelten" Text anscheinend nur überflogen! Hier wurde nie behauptet, das der "Dienststellenleiter" den HU Bericht in frage stellen soll! Er soll nur die Zewckmäßigkeit der Maßnahme des Sachbearbeiters prüfen. Nix von wegen Tüv-Bericht in Frage stellen.

In der Verordnung steht auch nichts von Fahrzeugschein einbehalten. Denn das kommt einer Ausserbetriebssetzung bzw. Nutzungsuntersagung gleich! Denn ohne Schein, darf man nicht fahren! Entsprechend kann das Fahrzeug nicht zugelassen worden sein. Denn dann hätten sie die Papiere herrausgeben müssen. Schließlich zahlst du ab Tag der Zulassung die Steuer! Sprich: Du kannst ohne Papiere, dein Fahrzeugn nicht nutzen, musst aber Steuern zahlen.

Daher hätte ich ganz sicher den Leiter dazu geholt. Entweder die Zulassung wird erteilt oder eben verweigert. Als eine Beschrängung nach §5 FZV, gilt diese Maßnahme nicht! Denn ohne Orginaldokumente darf man nicht fahren.

Daher kann die Maßnahme nicht genau lt. Vorschrift gewesen sein. Denn es entstand finanzielle Schaden zu lasten des Halters. (Steuerpflicht, ohne Möglichkeit das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen.)

Eine Besichtigung durch des Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle ist zudem möglich! Auch wenn ihnen der Sachverstand dazu fehlt. Aber dazu können sie eine Vorführung bei einer Prüfstelle anordnen.

Da ja "leichte Korrosion" als unscharfer Begriff gewertet wird, wieso soll dann die Zulassungsstelle so anmaßend sein, bewerten zu können, das die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist? Daher kann keine "Beseitigung" der Mängel gefordert werden, sondern eine "Bewertung" durch einen Sachverständigen (Prüfer, KfZ-Ing.) verlangt werden. Danach kann eine neue Beurteilung erfolgen. Also ggf. eine Nachbesserung verlangt werden. Die Bewertung der Verkehrssicherheit liegt nicht im ermessen des Sachbearbeiters der Zulassungsstelle.

Das kannst du drehen wie du möchtest, einer genauen Prüfung hält diese Vorgehensweise nicht stand. Behördenmitarbeiter sind keine Götter! Auch ihnen kann man was, zwischen die Hörner geben.

MfG

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Ich kenn mich zwar damit nicht wirklich gut aus aber für mich hört sich das nach großem Blödsinn an!

am 16. Juli 2009 um 18:24

für mich auch, wenn tüv bestanden auch mit geringen mängeln und keine weitere vorführung des wagens vermerkt is, steht einer anmeldung nix im wege außer nem inkompetenten zulassungsbeamten

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 18:26

Ja - wenn ich logisch denke klingt das auch doof.

Wenn das Auto wirklich nicht Verkehrstüchtig wäre hätte es ja keinen TÜV,

und der Endtopf (so sagte der man vom TÜV) sei noch okay da die Abgaswerte im Rahmen wären, es ist also nur der kleine Hahn den man unterm Auto sieht verrostet.

Nuja - Begründung ist übrigends hier § 5 FZV

Zitat:

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

Zitat:

(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass

1. ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs vorgelegt oder

2. das Fahrzeug vorgeführt wird.

Aber woher nimmt die diese Annahme?

Die können ja nicht die Aussage des Prüfers in frage stellen!

Schliesse mich euch an.

Vllt. ist der Fred im "Sicherheit"forum besser aufgehoben, nur als Vorschlag.

P.S. das nächste mal gehe ich nicht zum TÜV sondern direkt zur der Zulassungsstelle :cool::D

Sowas höre ich jetzt auch zum ersten mal. Für was geht man denn zum TÜV ?!!

Die Weiber auf der Zulassungsstelle machen sich halt gerne mal wichtig :D

Zitat:

Original geschrieben von znaps

 

Zitat:

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.</blockquote>

Naja aber das Fahrzeug ist ja vorschriftsmäsig, was der TÜV eben bescheinigt ("Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr")! Wenn das die Zulassungsstelle zu entscheiden hätte, bräuchten wir keinen TÜV!

In meinen Augen überschreitet da jemand seine Kompetenzen gewaltig!

Hallo

Ich würde mit den Unterlagen der Zulassungsstelle zum Tüv gehen und das von denen klären lassen.

Gruß Dirk

am 16. Juli 2009 um 19:43

wieso erleb ich sowas nie? :(

das würd so lustig werden :D

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 20:01

Jo,

danke für eure Unterstützung.

Also alles wie wir uns gedacht haben!

Aber man fragt ja besser vorher ma nach.

TÜV-Prüfer wird morgen mal drauf angesprochen und gehofft das wenn der mal da Bescheid sagt sich das ganze im Wohlgefallen auflöst.

Sonst muss ma Kumpel da mal Dampf machen!

Sollte sich da noch was entwickeln melde ich mich!

am 16. Juli 2009 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von alex_astragt

wieso erleb ich sowas nie? :(

das würd so lustig werden :D

Drück mir die Daumen das ich das nächsten Monat hab :D:D

 

Könnte lustig werden :D

Hallo,

ich habe deinen Thread mal in das Sicherheitsforum verschoben ;) Bitte immer nur einen Thread pro Thema (deinen anderen Thread mit nur dem Link habe ich mal gelöscht) und bitte keine Crossposts mehr :)

Viele Grüße,

Spidy

die Zulassungsstelle kann so verfahren!!!!

1. geringe Mängel müssen sowieso innerhalb eines Monates abgestellt sein, auch wenn im HU Bericht z.B. steht Steinschlag auserhalb des Sichtbereiches!

2. die Straßebverkehrsämter sind dem TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ übergeordnet, klaro haben sie kein technisches Verständnis, aber sie sind nunmal das direkte Überwachungsorgan der Technischen Überwachungsvereine und Co.

3. wo liegt das Problem, willst du wirklich gegen ein sturres Amt vorgehen? Laß den Auspuff machen und die Bremsleitungen und gut ist, da der Bürger von Verwaltungsrecht eh keine Ahnung hat, müsstest du zum Anwalt, damit du nicht falsch argumentierst!

Anlage VIII STVZO

 

3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2

3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Abs. 3 zuzuteilen,

3.1.4.2 geringe Mängel (GM) fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Abs. 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen.

 

Aus der Tatsache, dass nicht geregelt ist, wer die Mängelbehebung nachprüft, kann nicht geschlossen werden, dass eine Mängelbehebung nicht erforderlich ist.

 

Gegen was/wen geht die Beschwerde?

 

O.

Themenstarteram 17. Juli 2009 um 8:01

Es ging nicht darum das er sich mit der Behörde streiten will, Schyschka.

Bremsleitungen wurden gestern Abend noch in der Garage gemacht.

Und der neue Endtopf ist mehr oder minder schon bestellt.

Es ging darum die neuen Prüfgebühren nicht bezahlen zu müssen,

so habe ich das zumindest verstanden =)

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