ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kfz Gewährleistung Händler, Händler verweigert volle Reparatur

Kfz Gewährleistung Händler, Händler verweigert volle Reparatur

Themenstarteram 21. März 2017 um 17:31

Ich habe am 02.03.17 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.

der Händler gab an im Kaufvertrag, dass ich 12 Monate Gewährleistungsgarantie habe

2 Tage nach dem Kauf fiel mir einiges am Fahrzeug auf (Getriebe ruckeln / schlagartige Gangwechsel)

ich habe dies weiterhin beobachtet, eine Woche später und am 14.03.17 den Händler angerufen und es ihm mitgeteilt wir machten zum 21.03.17 einen Termin aus bei der, der Händler es sich anschauen wollte und einen Besuch bei einem Partnerwerkstatt von Mercedes erstatten wollte.

Dieses haben wir gemeinsam heute den 21.03.17 gemacht. Mercedes Partner Diagnose: die Steuereinheit der Automatikgetriebe (Getriebe Steuergerät) defekt ist und ausgewechselt werden muss sowie eine Getriebespülung Kostenpunkt ca. 2800,- Euro

Plötzlich sagte der Händler, dass er die Kosten nicht zu 100% übernehmen würde und dass ich auch an den Kosten beteiligt wäre wenn es repariert werden soll. Er gab einen Beispiel von wegen würde man die Kosten zu 60/40 oder 50/50 teilen. Was mich natürlich schockierte.

Ich erinnerte ihm unseren Kaufvertrag doch er sagte dass er es nicht ganz übernehmen würde. Morgen wird Mercedes einen Kostenvoranschlag den Händler schicken und der Händler wird sich wie er es sagte erst am 27.03.17 bei mir melden und meinte wir finden eine Lösung. Doch die Lösung ist für mich klar. Ich denke dass der Händler zeit gewinnen möchte und vielleicht mich aufhalten möchte in dem er sich erst am 27.03.17 bei mir melden möchte und nicht gleich nach dem er den Kostenvoranschlag erhalten hat.

Ich habe für das Fahrzeug 10.900 Euro bezahlt jetzt soll ich 40 oder 50 % des Reparaturkosten übernehmen ? Ich habe das Fahrzeug gerade nicht einmal seit 3 Wochen.

Was ist mit der Vereinbarung im Kaufvertrag (12 Monate Gewährleistungsgarantie)

Bitte um einen Rat.

Beste Antwort im Thema
am 21. März 2017 um 22:24

Zitat:

@downforze84 schrieb am 21. März 2017 um 19:42:01 Uhr:

Entweder er bezahlt die Reparatur voll, denn dazu ist er ohne Ausflüchte verpflichtet,...

Ähh nein?

Der Händler ist verpflichtet Nacherfüllung zu leisten. Der TE hat keinen Anspruch auf eine Reperatur in der Fachwerkstatt oder auf ein fabrikneues Steuergerät.

Der Händler kann genausogut ein gebrauchtes Steuergerät vom Schrottplatz einbauen, wenn dadurch das Problem behoben wird.

111 weitere Antworten
Ähnliche Themen
111 Antworten

@denizmiran

Sorry, meine Frage galt eigentlich zille. Du hast ja schon von Haendler geschrieben gehabt.

Allerdings nicht welche Laufleistung und welches Alter dein Wagen hat. Das scheint wohl doch ausschlaggebend zu sein, wenn ich die von zille angesprochene 2-seitige ADAC-Liste so durchsehe :(

Themenstarteram 21. März 2017 um 22:58

Erstz.: 05.2005

Km: 170.000

1. Hand Scheckheft voll bei Mb

"Scheckheft" kannst schon mal vergessen solange es nicht nur original Stempel der MB Werkstätten sind.

Die lassen sich alle nachvollziehen.

Mist. 1400€ wuerden mich bei dem Wagen jetzt auch aergern. Sieh dir die Liste mal selbst an:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=740965

Zitat:

@denizmiran schrieb am 21. März 2017 um 23:58:23 Uhr:

Erstz.: 05.2005

Km: 170.000

1. Hand Scheckheft voll bei Mb

Und welches Modell...?

Gut, Auto ist 12 Jahre alt...also du kannst Glück haben, oder auch nicht. Je an welchen Richter du kommst im Rechtsstreit. 170tkm ist jetzt auch nicht gerade wenig.

Ich habe schon Verfahren gewonnen die hätte ich nie für möglich gehalten, und auch welche verloren die Einseitiger nicht hätten sein können.

am 21. März 2017 um 23:16

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. März 2017 um 00:01:36 Uhr:

"Scheckheft" kannst schon mal vergessen solange es nicht nur original Stempel der MB Werkstätten sind.

Das Scheckheft kann er sowieso knicken. Ist ja kein Haftpflichtschaden.

Die Nachbesserung kennt keinen Anspruch auf Markenwerkstätten.

am 21. März 2017 um 23:19

Die Frage wäre, ob sich der Händler bei so hohen Reperaturkosten im Vergleich zum Kaufpreis und Alter/Laufleistung nicht auf die Unverhältnismäßigkeit berufen kann, um die Rückabwicklung zu erreichen.

Vermutlich wäre das für beide Seiten die schmerzloseste und schnellste Lösung.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 22. März 2017 um 00:16:31 Uhr:

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 22. März 2017 um 00:01:36 Uhr:

"Scheckheft" kannst schon mal vergessen solange es nicht nur original Stempel der MB Werkstätten sind.

Das Scheckheft kann er sowieso knicken. Ist ja kein Haftpflichtschaden.

Die Nachbesserung kennt keinen Anspruch auf Markenwerkstätten.

Meine ich ja.

Das Scheckheft ist bei allen gebrauchten schon Lückenlos ausgefüllt.

Da stehen Werkstätten drinn die es nicht mal gibt.

Themenstarteram 22. März 2017 um 4:19

Lückenlos bei Mb wie oben geschrieben

am 22. März 2017 um 4:55

Geb den Karren zurueck wenn du die Chance dazu hast. Ich habe meinen MB BJ 2007 vor 5 Jahren gekauft. 78.000km hatte er runter. Ich bin wegen dem Automatik glaub 5 mal in der Werkstatt gewesen. Immer kam er als Repariert und ,,Super`` zurueck. Nach dem 3. mal Werkstatt war die Zeit rum und ich sollte selber zahlen. Heute hat das Auto 186.000km runter. Das Getriebe hat immer noch den selben Fehler. Ich hab mich dran gewoehnt das er auf den ersten KM etwas Schauckelt. Im Internet fand ich unzaehlige Leidensgenossen. Manche haben bis 2500 Teuros investiert und haben den Fehler immer noch. Da waere ein Getriebetausch sinnvoller gewesen. Aber was machen bekanntlich Werkstaetten? Genau, fangen am einfachsten Teil/Arbeit an und wechseln einmal die Teile durch.

am 22. März 2017 um 11:48

Zitat:

@denizmiran schrieb am 22. März 2017 um 05:19:07 Uhr:

Lückenlos bei Mb wie oben geschrieben

Uninteressant für die Gewährleistung.

bei 12 Jahren und 170 tkm kann auch ein Richter durchaus zum Urteil kommen, dass dies als normaler Verschleiss anzusehen ist und eine Beteiligung des Käufers rechtens ist ... bei älteren Autos durchaus üblich.

Ich würde mal einen Anwalt fragen.

Ich persönlich glaube - trotz Sachmängelhaftung - nicht, dass es hier einen Anspruch auf komplette Erstattung der Reparaturkosten besteht, wegen "altersbedingtem Verschleiss"

Themenstarteram 22. März 2017 um 14:31

Na dann frag ich mich wieso er die 12 Monate Gewährleistung bietet. Was ist denn mit Rückgaberecht also Kaufdatum war der 02.03.17 .

 

Weil ich sehe es nicht ein dass, ich nach dem Kauf über 1500 Euro für die Reparatur hinblättern soll.

 

Wenn Rückgaberecht: was ist dann mit den entstandenen Kosten Fahrzeug Abholung 200km hin 200km zurück, Kurzzeitkennzeichen, Zulassung, wieder hin und Rückfahrt am 21.03.17 dann wahrscheinlich noch hin und Rückfahrt bei der Rückgabe.

Zitat:

@denizmiran schrieb am 22. März 2017 um 15:31:58 Uhr:

Na dann frag ich mich wieso er die 12 Monate Gewährleistung bietet.

Weil er (leider) dazu gesetzlich verpflichtet ist!

Zitat:

Was ist denn mit Rückgaberecht also Kaufdatum war der 02.03.17

Welches Rückgaberecht? :confused:

am 22. März 2017 um 15:00

Zitat:

@denizmiran schrieb am 22. März 2017 um 15:31:58 Uhr:

Na dann frag ich mich wieso er die 12 Monate Gewährleistung bietet. Was ist denn mit Rückgaberecht

Wenn Rückgaberecht: was ist dann mit den entstandenen Kosten Fahrzeug Abholung 200km hin 200km zurück, Kurzzeitkennzeichen, Zulassung, wieder hin und Rückfahrt am 21.03.17 dann wahrscheinlich noch hin und Rückfahrt bei der Rückgabe.

Niemand verlangt von dir ein Auto in 200km entfernung zu kaufen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kfz Gewährleistung Händler, Händler verweigert volle Reparatur