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Kein Brief...was soll ich jetzt machen?

Themenstarteram 23. November 2015 um 13:33

Hi !

Ich will mein Auto morgen verkaufen, finde aber den blöden Brief nicht, Schein liegt auf der Zulassungsstelle, da mein Ex das Auto hatte und weder Versicherung gezahlt noch TÜV hat machen lassen (bitte keine Kommentare, das es blöde von mir war ihm das Auto zu überlassen...DAS weiss ich selbst) wurde es Anfang letzter Woche entstempelt.

Morgen kommt jetzt ein Händler und will das Auto holen, ich finde aber die Unterlagen nicht...

und ich habe gelesen, das ich eine gültige HU haben muss um den Brief zu bekommen, das wird aber nicht mehr möglich sein, die Schweller sind durchgerostet und ich habe keine Lust rund 1000 Euro für Schweller, Bremsen und TÜV rauszuhauen um das 15 Jahre alte Rostding zu verkaufen...ich krieg jetzt 200 dafür und das ist das Auto wirtschaftlich halt einfach nicht mehr wert.

Was kann ich jetzt machen ?

LG

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12 Antworten

Was sagt die Zulassungsstelle denn? Die können Dir sicher Auskunft geben. Den Händler kannst Du mit dem Schein ja erst einmal ruhig stellen und ihm sagen, dass der Brief noch bei Deinem Ex liegt.

Vielleicht findest Du ihn ja auch in der Zwischenzeit.

Themenstarteram 23. November 2015 um 14:58

haja Zulassungsstelle... ich bin ja die Beschuldigte in einem Verfahren (ohne Versicherung gefahren und kein TÜV) da das Auto auf mich zugelassen ist und mein Herr Ex die Aussage bei der Polizei verweigert, das er gefahren ist.

Da ich gerade auch noch umgezogen bin und die Zulassungsstelle meine neue Adresse erst feststellen lassen musste, habe ich laut denen erstmal eine Strafe zu zahlen bevor die irgendwas machen werden (und das Geld hab ich im Moment schlicht und einfach nicht, laut der Dame von der Polizei, die das Auto gesucht hat sind das um die 200 Euro).

Der Schein ist eingezogen und liegt auf der KfzZulassungsstelle... und mein ex wird auch nichts zugeben...ich bin einfach wieder die Gearschte und darf alles blechen, er ruht seinen Hintern ja auf Hartz4 aus. Ich hab momentan die Staatsanwaltschaft etc. an der Backe.

Unter diesen Umständen kannst Du den Verkauf "knicken".

Informiere den Händler damit er nicht umsonst kommt.

Er kann das Auto natürlich mitnehmen, mit dem Verschrotten sollte er allerdings warten.

Thema offene Forderungen:

Bedenke, dass die Kosten weiter steigen falls Du dich nicht mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzt.

Mahngebühren, Inkassodienst usw.

Zitat:

@oldschoolgirl schrieb am 23. November 2015 um 14:33:00 Uhr:

...

finde aber den blöden Brief nicht, ...

Was genau bedeutet das?

Glaubst du den Brief noch zu finden oder ist der verschüttgegangen?

Ich würde das Auto einfach behalten.

Gib es einem Schrotthändler, der braucht keinen Brief und zahlt auch was

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#15

"§ 15 Verwertungsnachweis

(1) Ist ein Fahrzeug der Klasse M1 oder der Klasse N1 einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Halter oder Eigentümer dieses Fahrzeug unter Vorlage eines Verwertungsnachweises nach dem Muster in Anlage 8 bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen zu lassen. Die Zulassungsbehörde überprüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zum Fahrzeug und zum Halter im Verwertungsnachweis und gibt diesen mit dem vorgesehenen Bestätigungsvermerk zurück. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ist mit dem Aufdruck "Verwertungsnachweis lag vor" und die Zulassungsbescheinigung Teil II ist durch Abschneiden der unteren linken Ecke zu entwerten.

(2) Verbleibt ein Fahrzeug der Klasse M1 oder der Klasse N1 zum Zwecke der Entsorgung im Ausland, so hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs dies gegenüber der Zulassungsbehörde zu erklären und das Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen. Im Übrigen hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs gegenüber der Zulassungsbehörde bei einem Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zu erklären, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist."

Themenstarteram 23. November 2015 um 20:05

So, hab den Käufer erstmal auf nächste Woche vertröstet...

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. November 2015 um 18:15:52 Uhr:

Zitat:

 

Was genau bedeutet das?

Glaubst du den Brief noch zu finden oder ist der verschüttgegangen?

Ich weiß es nicht, bei meinem Umzug scheint eine Kiste verschwunden zu sein, mir fehlen nämlich einige Unterlagen und Sachen, aber die Umzugsfirma weiß von nichts und weist jegliche Schuld von sich.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 23. November 2015 um 17:55:20 Uhr:

Thema offene Forderungen:

Bedenke, dass die Kosten weiter steigen falls Du dich nicht mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzt.

Mahngebühren, Inkassodienst usw.

Hab ich doch gemacht... ich habe denen auch mitgeteilt, das ich das entweder auf zwei Raten oder erst im Januar zahlen kann. Ich musste bei meinem Auto (das ich fahre) ja auch TÜV und Winterreifen machen lassen und als alleinerziehende Mutter, die als Pflegekraft nicht die Welt verdient und keinerlei Unterhalt bekommt, kann ich halt auch nicht alles so machen, wie ich es gerne können würde.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 23. November 2015 um 18:47:38 Uhr:

Ich würde das Auto einfach behalten.

Und was damit machen ? Ich hab meinen Escort 16V Ghia, der ausser einer einzigen Roststelle am Radkasten top gepflegt ist, mehr PS hat und eine Winterausstattung...und mein Sohn kann erst in 6 Jahren den begleiteten Führerschein machen und ehrlich ich finde selbst dann einen Focus Futura Turnier mit 100 PS für einen Anfänger etwas groß, na gut etwas zu schnell (wenn er meinen Bleifuss geerbt hat sollte er definitiv etwas kleiner anfangen ;-) ). Jedenfalls ist er bis dahin dann eh durchgerostet. Steht ausserdem auf einem öffentlichen Parkplatz und muss weg, da ja entstempelt...

Zitat:

@celica1992 schrieb am 23. November 2015 um 19:28:13 Uhr:

Gib es einem Schrotthändler, der braucht keinen Brief und zahlt auch was

Braucht der denn keinen Besitznachweis ? Unser Schrottler zahlt mir 100, das weiß ich schon... Wenn ich nen neuen Brief beantragen muss käme ich da also nicht schlechter weg als bei dem anderen. Mir ist es egal was mit dem Auto wird. Ärgern tue ich mich nur darüber, das ich erst vor 2 Jahren einen neuen (aufgearbeiteten) Motorhalter habe einbauen lassen.

Rote Nummernschilder krieg ich ohne Probleme von meinem Schrauber, also überführen kann ich den.

So und mein Anwalt meint jetzt ich kann das alles von meinem Ex in einem Zivilverfahren bezahlen lassen...aber wie gesagt, der kriegt Hartz4 und wird sich auch keine Arbeit suchen (wenn er arbeiten geht, muss er ja Unterhalt zahlen und dann hätte er ja nicht viel mehr als jetzt, hangelt sich von Krankschreibung langsam Richtung Erwerbsunfähigkeit, indem er sich einfach alle paar Monate besäuft und dann zum Entzug geht...) da krieg ich also nichts und werde gerade stehen müssen, da ich jetzt erstmal zahlen muss.

Entschuldigt, aber ich bin da grad auf 180 und frag mich wie man so dermassen dreist sein kann, sein Sohn leidet ja da auch drunter, wenn ich für so einen Mist Geld raushauen muss, was eigentlich für andere Sachen gedacht ist... meinen Urlaub nächstes Jahr werde ich wohl stornieren können, wenn ich den anderen Mist auch noch zahlen muss, der erste seit 5 Jahren *heul*.

Besprich das mit der für dich zuständigen Zulassungsstelle.

Ich kann mir vorstellen, dass die der Verschrottung zustimmen, ohne dass der Brief neu ausgestellt werden muß, wenn du alles wahrheitsgemäß schilderst und eidesstattlich versicherst, dass der Brief verschwunden ist.

Wenn du das Fahrzeug verkaufen willst, wirst du den Brief auftreiben oder neu beantragen müssen.

Hoffe da hat nicht dein ex die Finger im Spiel und hat bzw stellt irgendwelche Besitzansprüche an den Wagen. Nicht dass die Verlustanzeige mit eidesstattlicher Versicherung vollends in die Hose geht.

Sie ist Halterin des Fahrzeugs, da bekommt sie keinen Ärger wegen einer wahrheitsgemäßen EV bezüglich des Kfz-Briefes.

eine wahrheitsgem. EV sollte in der Tat keine Probleme bereiten.

Mit dem Ex war ja auch nur so ein Gedankengang

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