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Kaufvertrag: Händler an privat mit Zusatz "Händlerverkauf"

Themenstarteram 14. März 2009 um 12:52

Hallo zusammen,

ich habe mir gerade einen Gebrauchten angeschaut, den ich gerne kaufen würde.

Es ist aber eine der typischen "Verkauf nur an Händler oder Export" Geschichten.

Der Grund des Verkäufers ist klar: Garantie / Gewährleistung umgehen.

Er sagte, dass es formal reicht, dass er "Händlerverkauf" o.ä. draufschreibt und das es für uns (von Garantie / Gewährleistung abgesehen) keine Probleme geben kann.

Und das ist meine Frage dabei: auf Garantie / Gewährleistung kann ich ggf. verzichten. Kann es aber für mich rein rechtlich oder steuerlich ein Problem geben, wenn ich so einen Vertrag eingehe?

Vielen Dank im Voraus!

Martin

Beste Antwort im Thema

Beim nächsten Mal den Kaufvertrag aufbewahren.

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am 14. März 2009 um 15:44

wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft kann er die Gewährleitung nicht umgehen, egal ob Händlerverkauf draufsteht oder nicht! Gesetz ist nun mal Gesetz!

Meines wissens gibts es nur die Möglichkeit das Fahrzeug als Schrott/Totalschaden oder so zu verkaufen irgendwie mit dem Zusatz "nur zum ausschlachten" oder so, dann kann er sich aus der Gewährleistung herausziehen. Obs allerdings vor Gericht standhält....????

Grüße, HarrKF

am 14. März 2009 um 17:43

Zitat:

Original geschrieben von der_hugo

Kann es aber für mich rein rechtlich oder steuerlich ein Problem geben, wenn ich so einen Vertrag eingehe?

Verboten ist es zwar nicht, wahrscheinlich ist es aber kein gutes Geschäft. Dem Händler ist schon klar, daß er durch eine derartige Vertragsklausel die Sachmängelhaftung nicht umgehen kann. Etwas anderes wäre es, wenn Du als Autohändler auftrittst und ihm z.B. eine Visitenkarte auf den Tisch legst.

Vermutlich ist der Händler an dem Handel interressiert, weil er sich (a) eine gewisse Chance verspricht, daß Du aufgrund der "abschreckenden" Klausel im Gewährleistungsfall nicht auf ihn zukommen wirst und (b) der Preis, den Du zu zahlen bereit bist, normalerweise so unter Händlern und unter wirksamem Ausschluß der Gewährleistung eben nicht bezahlt wird.

Oliver

 

am 14. März 2009 um 18:03

Problem ist wie immer die Beweislage. Wenn der Händler nun behauptet, dass du als Käufer dich als Händler ausgewiesen hast, kann man das durchaus als arglistige Täuschung bewerten. Damit wäre der Händler aus dem Schneider bzw, hättest du den Zustand zum Kaufzeitpunkt wiederherzustellen, da er dann bei Geltendmachung der Gewährleistung vom Vertrag zurücktreten könnte. Ist halt nicht so einfach zu beantworten. Kann auch verstehen, dass der Händler für eine alte Mühle keine Gewähr übernehmen will und die Kiste nur an Händler für Export verkaufen möchte.

Gruß

Krypton

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Problem ist wie immer die Beweislage. Wenn der Händler nun behauptet, dass du als Käufer dich als Händler ausgewiesen hast, kann man das durchaus als arglistige Täuschung bewerten

...

Gruß

Krypton

Aber das müsste dann der Händler beweisen und nicht der Käufer ;)

Moin,

Der Verkäufer muss hier nachweisen, dass der Käufer gewerblich unterwegs war. Der gewerbliche Verkäufer ist nämlich in der Pflicht diesen Umstand zu kontrollieren!

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Problem ist wie immer die Beweislage. Wenn der Händler nun behauptet, dass du als Käufer dich als Händler ausgewiesen hast, kann man das durchaus als arglistige Täuschung bewerten. Damit wäre der Händler aus dem Schneider bzw, hättest du den Zustand zum Kaufzeitpunkt wiederherzustellen, da er dann bei Geltendmachung der Gewährleistung vom Vertrag zurücktreten könnte. Ist halt nicht so einfach zu beantworten. Kann auch verstehen, dass der Händler für eine alte Mühle keine Gewähr übernehmen will und die Kiste nur an Händler für Export verkaufen möchte.

Gruß

Krypton

am 15. November 2010 um 9:06

Hallo Leute

 

Ich habe diese erfahrung leider schon gemacht.

Ich habe ein Auto gekauft von einem Händler, dieser hat vor meinen Namen im Kaufvetrag dass wörtchen Firma gesetzt also nicht HERR Max Mustermann sondern FIRMA Max Mustermann, dass Auto war schrott und ich wollte Gewähleistungsansprüche geltent machen.

Nach ca 1 1/2 Jahren Klagen usw. hatte ich die Verhandlung verloren, da ich mit meinem Namen unterschrieben habe.

 

Es hilft alles nix man muss den Vertrag sorgfältig lesen.

@Big-Boe. da hattest du aber einen bescheidenen Anwalt. Auch win Wörtchen Firma ist gesetzlich nichts wert, wenn es diese nicht gibt. Noch interesanter ist, das wenn der Verkäufer sowas reinschreibt, Ausschluss Sachmängelhaftung, gibt er somit sogar die vollen 24 Monaten, da Klauseln die gesetzeswidrig sind, den kompletten Vertrag ungültig machen, und somit z.b. Sachmängelhaftung zu vollem Umfang laut Gesetzt gilt. Legal ist einzig eine Verkürzung auf 12 Monate, sowie ein Ausschluss von bereits defekten Teilen. Verschleißteile unterliegen übrigens in diesem fall nicht der Sachmängelhaftung, es sei denn sie sind wirjlich neu.

Eine "Firma" ist man erst, wenn man Gewerbe betreibt, und entsprechend auch gemeldet ist.

Hallo Freunde ,ich habe es mit einem richtigen Verbrecher zu tun.

In kurzen SÄTZEN:Auto A6 4 B bei einem Auto- Händler mit einem Freund gekauft.450 km weit zum Abholen gefahrenund das Geld Bar bezahlt.Datum Mai 2010.Juni wollte ich in Urlaub fahren,deshalb Autocheck gemacht.Auowerkstatt sagte,dass die Kupplung gewechselt werden muss+Airbagsteuergerät defekt+Bremsen verschlissen+Oelsensor zeigt fehler an+Fensterheber Beifahrerseite+Hinten links n.i.o.+Auspuffkrümmer defekt+Zylinderkopf muss gewechselt werden...(Kosten bei ca.3500 Euro).Okay einiges Verschleißteile ,aber einige Sachen aber auch nicht!

Werkstattmeister sagte ,der Händler müsste sich bei einigen Sachen mit Beteiligen.Ich nach Hause.Kaufvertrag gesucht aber nichts gefunden.Ich den Händler angerufen ,ob er Mir meinen KAufvertrag zuschicken könne.Er sagte,er könne sich an mich nicht erinnern.Ich dann zu meinen ANwalt.Er konnte den Kaufvertrag verlangen.Doch zu meiner Überraschung,stand auf dem Kaufvertrag "Verkauf an Händler"+"als Ersatzteilspender "!!!Ich war geschockt,denn dieser KAufvertrag war gefälscht.Dieser Kaufvertrag war nicht Mein abgeschlossener Kaufvertrag.Mein Anwalt wollte Mir auch nicht mehr so richtig glauben.Denn meinen Kumpel als Zeugen konnte der Händler mit seinen Zeugen wett machen.Ich vermute auch,dass er uns den Kaufvertrag nicht mit gab.

Was soll ich jetzt tun?

Beim nächsten Mal den Kaufvertrag aufbewahren.

... und nen Fachmann beim Autokauf mitnehmen. Airbagsteuergerät, Bremsen, Fensterheber und Kupplung sind Sachen die man schon beim Kauf merken sollte bzw. kann man das auch als versierter "Laie" recht leicht überprüfen.

Wer dich so gut bescheißen kann (immerhin scheinst du nicht ein Problem selber bemerkt zu haben), der kommt zu 99% auch mit Kaufvertrag aus so einer Nummer raus.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Beim nächsten Mal den Kaufvertrag aufbewahren.

9x Danke für eine Antwort, die das Thema verfehlt hat!!

 

Die Frage lautet, was soll ich jetzt tun?

 

O.

Zitat:

9x Danke für eine Antwort, die das Thema verfehlt hat!!

Die Frage lautet, was soll ich jetzt tun?

Danke für eine Frage, die Du gar nicht gestellt hast.

Und danke für den Hinweis, dass Du die Antwort nicht verstanden hast. Der Fragesteller vermutlich schon.

am 1. Januar 2011 um 10:58

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Beim nächsten Mal den Kaufvertrag aufbewahren.

9x Danke für eine Antwort, die das Thema verfehlt hat!!

Die Frage lautet, was soll ich jetzt tun?

O.

Wieso Thema verfehlt?!?

JETZT muss sich der TE merken, dass er beim nächsten Autokauf den Vertrag aufhebt + zur Besichtigung einen Fachmann mitnimmt!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

9x Danke für eine Antwort, die das Thema verfehlt hat!!

 

Die Frage lautet, was soll ich jetzt tun?

 

O.

Wieso Thema verfehlt?!?

 

JETZT muss sich der TE merken, dass er beim nächsten Autokauf den Vertrag aufhebt + zur Besichtigung einen Fachmann mitnimmt!

Wieso beziehst Du Dich auf den TE?

Der hat doch noch kein Fahrzeug gekauft, damit noch keinen Vertrag abgeschlossen und kann somit auch seinen Vertrag nicht verlegt haben.

 

Meine Anmerkung bezog sich auf einen Kommentar zum Beitrag von Nasigoreng 1971 vom 30.Dez. 16:51., der seinen Kaufvertrag verlegt hat und fragt: " Was soll ich jetzt tun"?

 

Nasigoreng hat sicherlich nicht gepostet, um zu fragen, was er beim nächsten Autokauf beachten soll.

 

O.

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