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Kamera in das Auto einbauen

BMW 4er F36 (Gran Coupé)

Hallo zusammen,

keine Ahnung ob man es darf oder nicht.

Ich möchte gerne eine Kamera in meinen Wagen einbauen lassen die eine Rundumsicht wiedergeben kann... sei es im Innenraum wie auch außen, wenn sich jemand dem Auto nährt.

Während der Fahrt brauch und soll die Kamera nicht laufen (Dashcam)... erst beim verlassen bzw. Abschließen des Fahrzeugs soll diese sich aktivieren.

Hat jemand vielleicht so was in seinem Wagen verbauen lassen oder kennt jemand professionelle Händler die solchen Einbau anbieten.

Angeblich gibt es so was...:confused:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MT-User schrieb am 28. Februar 2017 um 15:58:28 Uhr:

Innenraum ist erlaubt - Aussensicht nicht.

Diese Pauschalaussage ist falsch.

Das LG Landshut hat bereits im Dezember 2015 einen Beschluß erlassen, wonach Kameraaufnahmen im Rahmen eines Schadensersatzprozesses nach einem Verkehrsunfall verwendet werden dürfen. Das Landgericht geht davon aus, dass das Kunsturhebergesetzes (dieses schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild) auf solche Fälle nicht anzuwenden ist.

Weiter argumentierte das Gericht: Selbst wenn das Bundesdatenschutzgesetz einschlägig sei, ziehe ein Verstoß hiergegen noch kein so genanntes “Beweisverwertungsverbot“ nach sich. Mit dem laufenden Filmen des Verkehrsgeschehens durch eine Onboard-Kamera sei kein gravierender Grundrechtseingriff verbunden. Das Filmen erfolge ohne bestimmte Absicht und wahllos. Gerade eine systematische Erfassung anderer Verkehrsteilnehmer (beispielsweise zur Erstellung von Bewegungsprofilen) finde nicht statt. Eventuell abgebildete Personen blieben völlig anonym.

Das Landgericht ging auch auf die Frage ein, ob durch die zunehmende Datenerhebung seitens Privater eine Gefahr bestehe. Es führte aus, dass man dieser sicherlich nicht dadurch begegnen können, indem man in Zivilprozessen Videoaufnahmen von Dashcams ohne Rücksicht auf den Einzelfall nicht zur Kenntnis nehme.

Paragraph 6b des Bundesdatenschutzgesetzes sagt: "Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist (...)." Es stehen sich also das Interesse des Geschädigten an einer Dokumentation eines Geschehens für mögliche Schadensersatzansprüche und das "informelle Selbstbestimmungsrecht" des Einzelnen gegenüber; also das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden.

Man kann also nicht nicht einfach "Nein" zur Dashcam sagen, hier fallen auch Länder- und Bundesrechtsichtweise mit rein.

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Innenraum ist erlaubt - Aussensicht nicht. Du kannst doch nicht einfach alle Menschen um Dein Auto herum filmen - das geht gegen das Recht auf das persönliche Bild. Man darf ja auch Kameras nur auf das eigene Gelände einstellen und nicht aufs Nachbargelände oder die öffentlichen Bereiche.

Wozu, wenn ich fragen darf?

Mir ist schon bewusst das man es nicht darf...

Ich will damit auch keine Leute beobachten, stalken oder was auch immer!

Somit ist es mir relativ egal ob es erlaubt ist oder nicht... (bekommt eh keiner mit)

Mit wurde nur leider mein Auto absichtlich mit einem Schlüssel zerkratzt (Neuwagen) und dieser Anblick tut sehr weh! Deswegen möchte ich gerne im Innenraum eine Kamera installiert haben die auch gewisse Aufzeichnungen außerhalb des Fzg. festhalten kann... und wenn nötig, ich darauf zurückgreifen kann.

Gruß

Also technisch wird das nicht einfach, weil die Kamera ja wahrscheinlich nicht nur tagsüber filmen soll, sondern auch in der Dämmerung und Nachts. Dazu bräuchte man dann wahrscheinlich auch zwei Kameras, um beide Seiten zu überwachen. Wird wahrscheinlich teurer, als die Schrammen in Kauf zu nehmen und zu lackieren.

Wäre einfacher, wenn Du es dort abstellst, wo einen Kamera den Platz bewacht...

Aber hier gibt es ja viele Ideen: Vielleicht hat ja einer was ähnliches. Hast Du schon mal bei Alarmanlagenherstellern angefragt? Sinnvoll wäre es ja, wenn ein Sensor bemerkt, wenn jemand ans Auto geht und erst dann die Kamera anschaltet. So einen Sensor gibt es...

Ich sag nur Blackvue 650 2ch ;-)

Die hat sogar einen Sensor für die Näherung von Personen mit an Bord!

Danke euch beiden...

@Nik20 bei der Blackvue liest es sich als ob die für vorne und hinten nur die Sicht hätte und keine Rundumsicht... richtig? Bzw. im Parkplatz-Modus geht diese nur an, wenn das Fzg. gerammt wird!?

Gruß

lass doch ne Drone automatisch über dein Fahrzeug kreisen :-)

am 1. März 2017 um 8:01

Das tut mir aber leid um dein Auto, ich wüsste ned was ich mit solchen Leuten anstellen würde wenn ich die erwischen würd.

Also gibt von der Firma Viper Alarmanlagen mit verschiedensten Sensoren. Allein wenn sich nur jemand deinem Auto nähert (lässt sich alles einstellen) gibt dein Auto ein Warnsignal ab und wenn du möchtest bekommst du auch direkt eine Benachrichtigung auf dein Smartphone. Schau dir einfach mal die Videos von Kai Stüven auf Youtube an.

Hoffe ich konnt dir ein klein wenig weiter helfen.

Gruß

Zitat:

@MT-User schrieb am 28. Februar 2017 um 15:58:28 Uhr:

Innenraum ist erlaubt - Aussensicht nicht.

Diese Pauschalaussage ist falsch.

Das LG Landshut hat bereits im Dezember 2015 einen Beschluß erlassen, wonach Kameraaufnahmen im Rahmen eines Schadensersatzprozesses nach einem Verkehrsunfall verwendet werden dürfen. Das Landgericht geht davon aus, dass das Kunsturhebergesetzes (dieses schützt unter anderem das Recht am eigenen Bild) auf solche Fälle nicht anzuwenden ist.

Weiter argumentierte das Gericht: Selbst wenn das Bundesdatenschutzgesetz einschlägig sei, ziehe ein Verstoß hiergegen noch kein so genanntes “Beweisverwertungsverbot“ nach sich. Mit dem laufenden Filmen des Verkehrsgeschehens durch eine Onboard-Kamera sei kein gravierender Grundrechtseingriff verbunden. Das Filmen erfolge ohne bestimmte Absicht und wahllos. Gerade eine systematische Erfassung anderer Verkehrsteilnehmer (beispielsweise zur Erstellung von Bewegungsprofilen) finde nicht statt. Eventuell abgebildete Personen blieben völlig anonym.

Das Landgericht ging auch auf die Frage ein, ob durch die zunehmende Datenerhebung seitens Privater eine Gefahr bestehe. Es führte aus, dass man dieser sicherlich nicht dadurch begegnen können, indem man in Zivilprozessen Videoaufnahmen von Dashcams ohne Rücksicht auf den Einzelfall nicht zur Kenntnis nehme.

Paragraph 6b des Bundesdatenschutzgesetzes sagt: "Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist (...)." Es stehen sich also das Interesse des Geschädigten an einer Dokumentation eines Geschehens für mögliche Schadensersatzansprüche und das "informelle Selbstbestimmungsrecht" des Einzelnen gegenüber; also das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden.

Man kann also nicht nicht einfach "Nein" zur Dashcam sagen, hier fallen auch Länder- und Bundesrechtsichtweise mit rein.

Themenstarteram 1. März 2017 um 10:17

Zitat:

@cobra-cobra schrieb am 1. März 2017 um 08:22:36 Uhr:

lass doch ne Drone automatisch über dein Fahrzeug kreisen :-)

Gerne, wenn du immer dabei stehst und diese steuerst... kein Problem ;)

Zitat:

@Dang3r schrieb am 1. März 2017 um 10:47:32 Uhr:

Zitat:

@MT-User schrieb am 28. Februar 2017 um 15:58:28 Uhr:

Innenraum ist erlaubt - Aussensicht nicht.

Diese Pauschalaussage ist falsch.

Ist Sie nicht, in unserem Zusammenhang. Du hast schon mitbekommen, dass es hier NICHT um eine Dashcam geht, sondern um permanente Kameraaufnahmen, wenn das Auto geparkt wird - rundum. Das ist definitiv verboten, wenn die Aufnahme aus dem Auto raus geht und das Umfeld filmt, wenn es nicht das eigene Grundstück ist!!

Dashcam ist ein ganz anders Thema. Wenn sie richtig funktioniert, dann speichert sie während der Fahrt immer nur zeitlich begrenzt, damit im Falle eines Unfalls das Material verwendet werden kann. Jedoch: Die Dashcam immer laufen lassen, auch wenn man nicht fährt und die Aufnahme permanent speichern, ist auch verboten.

In welcher Welt leben wir denn, wenn ich spazieren gehe, dort vielleicht für mich unbeobachtet irgendwas vertrauliches mache/anschaue (jetzt keine blöden Kommentare dazu! ;) ) und jemand filmt das alles unwissentlich. Wenn ich das mitbekommen würde, würde derjenige von mir auf jeden Fall richtig Ärger bekommen. Noch möchte gerne ich bestimmen, ob ich gefilmt werde oder nicht - Aussnahme, man steht in einer Menge von Menschen oder/und ist nicht erkennbar.

Aber die Alarmanlagenlösung von Viper wäre doch eine Alternative.

am 1. März 2017 um 10:59

Also die Blackvue bietet zwar keine 360Grad Rundumsicht, deckt aber mit den einstellbaren Sensoren bereits genug ab aus meiner Sicht...

Du kannst ja sowohl über den Lagesensor gehen und hier die Empfindlichkeit einstellen als auch über den Bewegungssensor...Ob es aber trotz richtiger Einstellung jemand von mutwiliger Zerstörung abbringt, möchte ich an der Stelle anzweifeln...

Ich habe sowohl meine AA als auch die Kamera auf die Lagesensoren justiert und das so, dass die nicht bei jedem Windstoß auslösen...Einen Schlüsselkratzer wirst du damit jedoch nicht erwischen, da müsstest du über einen Radarsensor zusätzlich absichern und dann aber auch zahlreiche Fehlalarme und genervte Nachbarn in Kauf nehmen...Mir war das mit Nachbars Katze dann irgendwann zu blöd, die sich regelmäßig unter mein Auto gelegt hat und ich nutze den Radarsensor seitdem nur noch in öffentlichen Garagen...

Zitat:

@Bankz schrieb am 1. März 2017 um 11:17:38 Uhr:

Zitat:

@cobra-cobra schrieb am 1. März 2017 um 08:22:36 Uhr:

lass doch ne Drone automatisch über dein Fahrzeug kreisen :-)

Gerne, wenn du immer dabei stehst und diese steuerst... kein Problem ;)

sorry, ist halt Aschermittwoch :-)

Themenstarteram 1. März 2017 um 19:58

Alles gut... hab es auch nicht so aufgenommen ;)

Also....ich habe zwei Kameras. Original von BMW. Eine schaut nach hinten raus und eine nach vorne. Im neuen sind die noch nicht installiert, aber wenn im Sichtfeld der Kamera Bewegung ist, nimmt sie auf. Egal wo das Auto steht......aber das ist von BMW Original! Das ist nicht erlaubt?!?!

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