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Ist das ein Eigenschaden ?
Hallo, folgender Fall ist passiert:
Der Ehemann fährt seiner Ehefrau beim ausparken auf der Straße an Ihr Auto. Beide Autos sind beschädigt. Das Auto des Ehemann`s ist ein Leasingfahrzeug und von seiner in seinem Eigentum stehenden GmbH geleast und auch versichert worden ( Vollkasko ) Halter ist ebenfalls die GmbH. Das zweite Auto ist Eigentum der Ehefrau. Halter und Versicherungsnehmer ist ebenfalls die Ehefrau.
Die Eheleute haben Gütertrennung vereinbart.
Daher die Frage - handelt s sich hier um zwei Vollkaskoschäden oder um einen Kasko und Haftflichtschaden?
Vielen Dank schoneimal vorab.
Beste Antwort im Thema
Wobei inzwischen manche Tarife auch den Eigenschaden mit abdecken.
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23 Antworten
Hallo Klaus,
gut dass es Google gibt ;)
Da gab's es noch keine Kaskoplus
ok also ist Eigenschaden so wie ich es im EDIT formuliert habe ...
Der Schaden am Zweitwagen wäre durch die Eigenschadenversicherung gedeckt, nicht am Erstwagen oder besser ausgedrückt, nicht das verursachende Fahrzeug ist gedeckt, sondern das angefahrene Fahrzeug.
Das verursachende auch, wenn es Vk hat
Verstanden. Ich hatte es zunächst etwas anders aufgefasst.
Wenn ich einen Schaden wie auch immer an meinem Fahrzeug habe dann kommt dafür die VK auf. Wenn man Sie denn hat
VK macht aber mehr Sinn, als Eigenschadenversicherung.
Ja da geb ich dir recht
Zitat:
@germania47 schrieb am 9. Juli 2019 um 15:59:24 Uhr:
Nein.
Gemäß § 823 BGB hat derjenige, der das Leben oder die Sache eines Anderen schädigt, für den entstanden Schaden aufzukommen.
Wenn ich mit meinem Zweitfahrzeug als Fahrzeuglenker mein Erstfahrzeug beschädige, habe ich nicht das Eigentum eines Anderen geschädigt.
Aus diesem Grunde ist die Haftpflicht raus.
Ich würde mal sagen, da der Ehemann nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist sondern die GmbH als eigenständige juristische Person, ist die GmbH geschädigt und damit jemand anderes...