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In der Probezeitverlängerung geblitzt. Was nun? Hilfe...

Themenstarteram 31. März 2011 um 15:14

Servus Freunde,

ich wurde in meiner Probezeit vor etwa 2 Jahren mit 23 km/h innerorts nach Abzug der Toleranz geblitzt und nahm bereits an einem Seminar teil und erhielt eine Probezeitverlängerung von weiteren 2 Jahren. Nun bin ich sehr lange ungeblitzt durchgekommen, jedoch wurde ich leider leider heute Nachmittag in einer Kurve erwischt. Erlaubte Geschwindigkeit 60 km/h. Gefahrene Geschwindigkeit etwa 90 km/h.

Meine verlängerte Probezeit läuft am 25. 09. 2011 aus. Nun zu meiner Frage/meinem Wissensstand.

Meines Erachtens besteht folgende Situation: Bei erneutem Erhalt von Punkten jeglicher Art erhalte ich eine finale Ermahnung mit der Empfehlung zu einem persönlichen Gespräch mit einem Psychologen, welches nicht verpflichtend ist. Nach darauf folgendem, wiederholtem Erhalt von Punkten wird mir der Führerschein umgehend entzogen und ich kann den ganzen Spaß wieder von neu machen. Also befinde ich mich zurzeit in der Situation der ersten Ermahnung, die dann wahrscheinlich einfliegen wird, da ich einen Punkt erhalten werde und darf von nun an keinen weiteren Punkt erhalten, weil mir dann sonst der Führerschein entzogen wird.

Frage 1: Ist es so?

Frage 2: Falls nicht, wie ist es dann? ^^

 

Dazu muss ich sagen, dass ich auf die Schnellstraße 200m raufgefahren bin, das Tempo 80 Schild sah, 100m weiter das Tempo 60 Schild stand und es dann in einer Kurve ging, wo ich dann auch geblitzt wurde. Also der Blitzer war schon sehr provokativ aufgestellt, ohne dass ich mein Verhalten verteidigen möchte.

 

Es wäre super, wenn Ihr auf meine Fragen eingehen könntet. Ich brauche verlässliche Aussagen, sodass ich mich vielleicht / vielleicht auch nicht beruhigen kann.

 

Vielen Dank vorab

Schönen Gruß

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2011 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Super hilfreicher Hinweis. War klar, daß irgendwann wieder so ein Moralscheißer kommt.

L O L 

 

gut dass es solche "moralscheißer" gibt, sonst hätten solche gut beratenden leute wie du nix

zu jammern  ....  ;)

wer in der probezeit sich was zu schulden kommen läßt, schon eine probezeit verlängerung hat

und immer noch nix gelernt hat, den würde ich nochmal zur fahrschule schicken, den ganzen führerschein nochmal machen lassen und anschließend eine probezeit von 5 jahren verpassen ..

..... aber so ist es halt bei euch ersatzrennfahrern .... erst gas geben ... geblitzt werden .........

rum memmen und dann schauen wie man am beste und billigsten aus der verantwortung kommt .

 

tempolimit her ... geldstrafen erhöhen (staat braucht geld) .... längere fahrverbote ... 

 

+++++duckundweg+++++

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Zitat:

Original geschrieben von Boersengott

Ich frage mich gerade, ob ein Verstoß A vorliegt sobald man beim Überschreiten der Geschwindigkeit geblitzt wurde und dafür Punkte erhält?

über 21kmh ist es ein a-verstoß....

Zitat:

Heißt es dann im Umkehrschluss, dass man für Verstöße darunter ein Verstoß B vorliegen hat?

nein...hier gibts nur den a-verstoß...unter 21kmh ist es nur ein verwarngeld, das "folgenlos" ist...

Zitat:

Denn das verwundert mich, da das Amt nach keinem Fahrer fragt, wenn keine Punkte in Flensburg vergeben werden.

sicherlich fragt das "amt" i.d.r. nach einem fahrer...

am 31. März 2011 um 17:28

Selbe Geschichte bei mir. Du erhälst eine Strafe (100-300€), 3 Punkte und einen Hinweis, daß beim nächsten Verstoß bis zum Ende der Probezeit der Führerschein weg ist.

Themenstarteram 31. März 2011 um 17:30

Wie bitte? Also erhalte ich zusätzlich noch eine Geldstrafe zum eigentlichen Vergehen?

am 31. März 2011 um 17:32

Ja genau. Punkte und Geld, viel Geld.

Themenstarteram 31. März 2011 um 17:38

Ach verdammt. Das ist na mal wirklich ein schwarzer Tag... Aber gelernt habe ich nun tatsächlich draus. Lieber permanent aufmerksam sein und auf die Geschwindigkeit achten als danach ein schlechtes Gefühl zu haben. Aber naja, manchmal ist man ein wenig unaufmerksam und dann kommt das eine zum anderen ^^ Die Wahrscheinlichkeit wird nicht durch eine Fahrleistung von durchschnittlich 35.000km p.a. ^

Zitat:

Original geschrieben von Boersengott

Wie bitte? Also erhalte ich zusätzlich noch eine Geldstrafe zum eigentlichen Vergehen?

Wieso zusätzlich?

Für das Vergehen ist ein (nach dem Bußgeldkatalog festgelegtes) Bußgeld zu zahlen und wenn das Delikt mit Punkten geahndet wird, dann gibt es nebenbei noch die Punkte auf's Flensburger Konto.

am 31. März 2011 um 18:02

Zitat:

Original geschrieben von Boersengott

Ach verdammt. Das ist na mal wirklich ein schwarzer Tag... Aber gelernt habe ich nun tatsächlich draus.^

Nö kein Schlechtes Gefühl aber zu schnell ist zu schnell

und du als "Börsengott" mit deinem "Kleinwagen" steckst doch die Strafe locker weg!

Viel Spass auf Deutschen Autobahnen - vielleicht bald als Beifahrer

Alex

am 31. März 2011 um 18:08

Super hilfreicher Hinweis. War klar, daß irgendwann wieder so ein Moralscheißer kommt.

 

Wenn du 35000km fährst, würde ich eventuell die freiwillige Untersuchung nutzen (ca. 250€) um Punkte abzubauen. Außerdem hast du dann einen Verstoß "frei".

Themenstarteram 31. März 2011 um 18:10

Ich war auch deiner Meinung Draahke. Ich lasse mich mal überraschen, jedoch habe ich erstmal entschieden meine Freundin öfter mal fahren zu lassen ^^ Das senkt die Wahrscheinlichkeit schonmal etwas falsch zu machen ^^. Nichts desto trotz werde ich selbstverständlich meine Lehre daraus ziehen.

Und danke Alex für deinen glorreichen Kommentar. Tatsächlich wirst du mich dann vielleicht bald als Beifahrer zu Gesicht kriegen. Allerdings hoffe ich du erkennst mich wenn dich dann meine Freundin überholt ;) hehe Oder wir tauschen die Autos. Ich finde schon immer, dass man in meinem Auto die Geschwindigkeit aufgrund der guten Isolierung nicht stark wahrnimmt.

Themenstarteram 31. März 2011 um 18:12

Downforze, was meinst du mit "einem Versuch frei"? Mal die Frage an alle gerichtet: Ist es tatsächlich so, dass wenn ich an einem Psychologischen Gespräch, das mir wahrscheinlich ans Herz gelegt wird, danach einen weiteren Verstoß "in Anspruch nehmen" könnte, um meinen Führerschein doch nicht frühzeitig zu verlieren?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Super hilfreicher Hinweis. War klar, daß irgendwann wieder so ein Moralscheißer kommt.

Von dem hat hier noch niemand irgendwas hilfreiches gelesen :rolleyes:

am 31. März 2011 um 18:16

Zitat:

Original geschrieben von Boersengott

Downforze, was meinst du mit "einem Versuch frei"? Mal die Frage an alle gerichtet: Ist es tatsächlich so, dass wenn ich an einem Psychologischen Gespräch, das mir wahrscheinlich ans Herz gelegt wird, danach einen weiteren Verstoß "in Anspruch nehmen" könnte, um meinen Führerschein doch nicht frühzeitig zu verlieren?

Soweit ich mein damaliges Schreiben in Erinnerung habe, darf man durch die Teilnahme einmal mehr geblitzt werden. Ich bin mir da aber nicht mehr zu 100% sicher.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Soweit ich mein damaliges Schreiben in Erinnerung habe, darf man durch die Teilnahme einmal mehr geblitzt werden. Ich bin mir da aber nicht mehr zu 100% sicher.

Solange die Überschreitung unter 21 km/h beträgt ;)

Nach Rechtskraft und beim dritten A-Verstoß wird die FE entzogen, egal ob du daran teilgenommen hast oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Nach Rechtskraft und beim dritten A-Verstoß wird die FE entzogen, egal ob du daran teilgenommen hast oder nicht.

Nein, nicht "ab Rechtskraft".

Ab dem Schreiben, in dem die Verwarnung ausgesprochen wird (Datum der Zustellung) hat man noch zwei Monate "Schonfrist", erst nach diesen 2 Monaten ist man dann in der letzten Stufe der Probezeit, wo ein weiterer A oder zwei B-Verstöße zum FE-Entzug führt.

Diese zwei Monate sind unabhängig von der (freiwilligen) Teilnahme an dem Seminar. Dem "Delinquenten" wird mit der Verwarnung eine Frist gegeben, in der er sein Fahrverhalten umstellen kann, somit erfolgt in dieser Zeit keine weitere Maßnahme im Rahmen der Probezeitgeschichten.

"Schonfrist" bedeutet aber nicht straffrei, es kommt dann schon die übliche Strafe und Punkte, nur haben sie keinen Einfluss auf die Probezeitmaßnahmen.

Eine derartige "Schonfrist" gab es schon mal, der Zeitraum zwischen den ersten Verstoß (Tattag) und dem Ende des Aufbauseminars. Auch in diesem Zeitraum gibt es bei einer Verfehlung zwar die übliche Strafe und Punkte, aber auch hier ohne Wirkung auf Probezeitmaßnahmen.

Durch die freiwillige Teilnahme an dem vorgeschlagenen Seminar hat man nichts "gut", es gibt keine Vorteile außer der Gutschrift von 2 Punkten, eine Nichtteilnahme hat keine Nachteile.

Themenstarteram 31. März 2011 um 20:21

Das ist ja sehr interessant zu hören. Dessen war ich mir nicht bewusst. Könntest du mir noch sagen, woher du deine Informationen beziehst? Es hat ja den Anschein, dass dein Wissen darüber sehr fundiert ist, sodass ich da auch vertraue, jedoch interessiert es mich darüber hinaus einfach.

Theoretisch könnte ich nach Ausspruch der Empfehlung zu einem Gespräch 2 Monate lang x Mengen an Verstößen des Typs A begehen ohne dass diese Verstöße Auswirkungen auf meine weitere Probezeit haben.

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