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Ich will Autohändler werden, aber die liebe Gewährleistung...was tun?

Themenstarteram 13. Oktober 2010 um 12:03

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an euch und zwar möchte ich gerne Autohändler werden. Ich habe gemerkt das mir dieser Job großen Spaß macht. Ein Paar Autos habe ich in meinem Leben schon verkauft. Ich hatte sogar etwas Geld dran verdient und die Käufer waren immer zufrieden :-)

Nun wollte ich einen Autohandel aufmachen aber da gibt es das Problem mit der Gewährleistung. Ich habe mich schon sehr viel mit dem Thema beschäftigt aber ich habe keine Lösung gefunden :-(

Ich will mit günstigen Autos handeln nicht mit teuren! (ich habe nicht so viel Geld und ich denke mit günstigen Autos geht das besser)

Aber dann verkaufe mal ein Auto für 1000 oder 2000 EURO und gebe keine Gewährleistung. Viele Kunden sind damit einverstanden aber nicht das Gesetz. Und damit will ich keinen Ärger bekommen!

Was kann ich also tun? Ich weiss das viele Händler einfach so im Kundenauftrag oder so verkaufen aber das ist ja wohl auch nicht legal?

Liebe Grüße

euer Autohändler (bald)

Beste Antwort im Thema

juhu, ein neuer faehnchenhaendler...

(sorry, war nunmal mein erster gedanke)

viel erfolg

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Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ein Autohändler eine "Karre" für sagen wir mal 1.000 Euro verkaufen und wenn er alle Mängel die der Wagen hat (in der Preisklasse muss man ja davon ausgehen, dass etwas dran ist) im Kaufvertrag mit angibt, kann ihm keiner was?!

Andererseits finde ich die Gesetzgebung beschissen, weil wie soll ein Händler ein billiges Auto verkaufen können? Ist doch klar, dass die billigen Karren nicht Mängelfrei sind. Und wenn der Händler ein altes Auto verkauft und der Käufer sehr schlecht damit umgeht, dann kann es sein, dass der Motor nach ein Wochen kaputt geht und dann muss der Händler zahlen :confused:

am 14. Oktober 2010 um 10:19

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

[…] und wenn er alle Mängel die der Wagen hat (in der Preisklasse muss man ja davon ausgehen, dass etwas dran ist) im Kaufvertrag mit angibt, kann ihm keiner was?!

Zumindest nicht bzgl. der aufgeführten Mängel, hingegen für alle anderen Mängel, die bis zur Verjährung auftreten. Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten ein, muß allerdings der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Zitat:

Andererseits finde ich die Gesetzgebung beschissen, weil wie soll ein Händler ein billiges Auto verkaufen können? Ist doch klar, dass die billigen Karren nicht Mängelfrei sind.

Deshalb sollte der Händler das Fahrzeug vor dem Verkauf auf Herz und Nieren überprüfen und alle Mängel festhalten.

Zitat:

Und wenn der Händler ein altes Auto verkauft und der Käufer sehr schlecht damit umgeht, dann kann es sein, dass der Motor nach ein Wochen kaputt geht und dann muss der Händler zahlen :confused:

Dem Händler steht es frei nachzuweisen, dass ein nicht sachgemäßer Umgang zum Schaden geführt hat. Ob ihm das jedoch gelingen kann, sei mal dahingestellt…

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Andererseits finde ich die Gesetzgebung beschissen, weil wie soll ein Händler ein billiges Auto verkaufen können? Ist doch klar, dass die billigen Karren nicht Mängelfrei sind.

Klar sind die nicht mängelfrei, erwartet ja auch keiner. Die Gesetze sind zum Schutz der Kunden die nunmal zum Großteil technische Laien sind. Als Händler kann man problemlos Kisten mit 100erten Mängeln verkaufen, man muss dem Kunden diese nur mitteilen.

 

Ich finde diesen Thread bezeichnend für das Gewerbe, das mit nicht so teuren Gebrauchtwagen handelt!

Ich fasse es mal - etwas überspitzt - zusammen:

Dem Kunden sollen günstige Autos jedweden Zustands und mit unklarer Mängellage für möglichst viel Geld verkloppt werden - das ganze natürlich ohne irgendwelche Aussagen darüber, wie es um die Haltbarkeit oder auch den "abgelesenen Kilometerstand" bestellt sein könnte.

Es soll also eine klare Win-Situation hergestellt werden, von Win-Win will die eine Seite des Geschäfts nichts wissen.

Ich weiß schon, warum ich meine Autos allesamt beim Vertragshändler kaufe und dafür auch sehr gerne erst mal einen Euro mehr bezahle! Auch da können Mängel/Fehler auftreten, aber ich habe in den vergangenen Jahren nicht einmal Bitten/Betteln/Drohen/Jammern müssen, alles wurde anstandslos und ohne Diskussion erledigt!

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Ich weiß schon, warum ich meine Autos allesamt beim Vertragshändler kaufe und dafür auch sehr gerne erst mal einen Euro mehr bezahle! Auch da können Mängel/Fehler auftreten, aber ich habe in den vergangenen Jahren nicht einmal Bitten/Betteln/Drohen/Jammern müssen, alles wurde anstandslos und ohne Diskussion erledigt!

....Deine Signatur zeigt aber auch, dass Du eher in anderen Preisregionen einkaufst...

Wenn ich mir ne´ 1.000 EUR-Karre kaufe, dann brauch ich keine Sachmängelhaftung/Gewährleistung, weil ich weiss worauf ich mich einlasse..... Aber mittlerweile werden diese Autos eh nur noch privat angeboten oder vom Fähnchenhändler mit Motor- und Getriebeschaden verkauft....

Da hast Du völlig recht.

Aber auch in niedrigeren Preisregionen (ab ca. 3.000 - 3.500 €) gibt es ordentliche Fahrzeuge von seriösen Händlern. Vor Ort haben wir so einen, der seit mind. 15 Jahren im unteren und mittleren Gebrauchtwagen-Segment tätig ist. Da geht alles sauber und wie es sich gehört ab. Mein Nachbar hat da kürzlich einen Wagen gekauft, Mängel wurden noch Monate nach dem Kauf anstandslos behoben. Es geht also und ruiniert keineswegs die seriösen Händler. Sicher ist die Marge bei einzelnen Autos etwas geringer (oder auch mal Null/Negativ), aber das ist halt das Berufsrisiko, in anderen Branchen wird auch mal ein schlechtes Geschäft gemacht. Thats Life ...

In der Preisklasse darunter würde ICH übrigens auch nur von Privat kaufen. Denn - warum soll ich einem Händler noch Geld geben, wenn er ohnehin keine Gewährleistung gibt/geben will, auch wenn er müsste. Da ist doch der spätere Ärger schon programmiert und viele neue MT-Threads warten dann nur darauf, eröffnet zu werden ...

Wir sind ja auch prinzipiell einer Meinung.... Nur, auch die von Dir angesprochenen (seriösen) Händler bzw. deren Kunden haben einen ganz entscheidenden Nachteil durch die Sachmängelhaftung: sie können schlicht solche Niedrigstpreis-Autos nicht anbieten, was auch nicht notwendig ist, aber die Folge daraus ist, dass sie Autos auch nicht ankaufen können... Eine Regelung, die SMH auszuschliessen wäre imho nicht so schlecht, wobei die Umsetzung wahrscheinlich wieder den schwarzen Schafen der Autöhändlerzunft Tür und Tor öffnen würde:(!

am 14. Oktober 2010 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Eine Regelung, die SMH auszuschliessen wäre imho nicht so schlecht, wobei die Umsetzung wahrscheinlich wieder den schwarzen Schafen der Autöhändlerzunft Tür und Tor öffnen würde:(!

Nach welchen Kriterien würdest Du denn eine Grenze ziehen wollen, ab bzw. bis zu der die SMH nicht ausgeschlossen werden kann? Davon abgesehen: warum sollte ich bei einem Händler kaufen sollen/wollen, wenn dieser mir im Vergleich zum Privatanbeiter keinen signifikanten Mehrwert bietet, jedoch einen nicht unerheblichen Teil für seinen Gewinn auf den Preis aufschlägt?

....genau hab´ ich des jetzt noch nicht ausgearbeitet :D, aber ich denke v.a. an die Vertragshändler, die Autos mit XXXX EUR über DAT in Zahlung nehmen, die z.T. durchaus noch ein paar Jahre hätten, aber aufgrund der SMH zum Schrotti wandern, weil sich der ortsansässige Ford/Peugeot/Fiat-Händler am 15 Jahre alten Ersthand-Polo nicht die Finger verbrennen will.....

Zitat:

Original geschrieben von 7406

Zitat:

Wenn man Gesetze logisch erklären könnte wären Richter und Anwälte Ingenieure und keine Juristen. Wenn man einen Schaden vor dem Verkauf nicht erkannt, repariert oder dem Kunden mitgeteilt hat, kann dieser auf eine Reperatur oder den Austausch gegen ein exakt gleiches Fahrzeug pochen! In der Realität lassen sich die meisten Kunden auf den Austausch gegen andere verfügbare Fahrzeuge oder die Wandlung ein, müssen sie aber nicht.

Auf den Austausch gegen ein exakt gleiches Fahrzeug kann er eben nicht pochen, sofern es sich um ein Gebrauchsfahrzeug handelt. Verkäufer kann die Ersatzlieferung ablehnen, wenn sich die Kosten als unverhältnismäßig hoch erweisen (§ 275 BGB). Anspruch auf Ersatzlieferung gibt es nur bei Neuwagenkauf.

Gebrauchsfahrzeuge sind "Unikate" und hier entfällt Ersatzlieferung.

Oder anders ausgedrückt: Gebrauchtwagenkauf ist Stückkauf und Neuwagenkauf ist Gattungskauf und dafür gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

 

O.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Assrael

 

Ich gebe mal Ehrlich zu das ich das gleiche mache wie Du....nur ich kaufe ein Auto und lasse es privat auf mich zu.....fahre bisschen damit und schreibe es dann wider aus... so habe ich ohne Sachmh. als Privatmann schon richtig Geld gezogen und Spaß gehabt. Du kannst auch überall eine Car-Garantie kaufen wenn das Auto I.O ist

Für dieses "Geschäftsmodell" interessiert sich die Steuerfahndung

in besonderem Maße.

 

Wie macht denn die Firma bei derartigem Vorgehen Umsatz?

 

O.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Wir sind ja auch prinzipiell einer Meinung.... Nur, auch die von Dir angesprochenen (seriösen) Händler bzw. deren Kunden haben einen ganz entscheidenden Nachteil durch die Sachmängelhaftung: sie können schlicht solche Niedrigstpreis-Autos nicht anbieten, was auch nicht notwendig ist, aber die Folge daraus ist, dass sie Autos auch nicht ankaufen können... Eine Regelung, die SMH auszuschliessen wäre imho nicht so schlecht, wobei die Umsetzung wahrscheinlich wieder den schwarzen Schafen der Autöhändlerzunft Tür und Tor öffnen würde:(!

Sie können doch problemlos ankaufen. Jede Karre, die sie wollen!

Nur - sie können diese Karre eben nicht mal eben ungeprüft mit 500% Aufschlag an den Laien ohne Gewährleistung weiter verkloppen. An Gewerbe, Händler, Exporteure kann jeder Fähnchenhändler nach Lust und Laune Autos im Dutzend verkaufen und das unter LEGALEM Ausschluß der Sachmängelhaftung ...

Wo ist das Problem??????????? (Sorry, meine Shift-Taste klemmte gerade etwas ;))

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

....genau hab´ ich des jetzt noch nicht ausgearbeitet :D, aber ich denke v.a. an die Vertragshändler, die Autos mit XXXX EUR über DAT in Zahlung nehmen, die z.T. durchaus noch ein paar Jahre hätten, aber aufgrund der SMH zum Schrotti wandern, weil sich der ortsansässige Ford/Peugeot/Fiat-Händler am 15 Jahre alten Ersthand-Polo nicht die Finger verbrennen will.....

Ich würde dem Verkäufer wünschen, dass er sein Wohnumfeld genauso gut gepflegt hätte, wie angeblich den Polo :eek: :D

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Assrael

 

Ich gebe mal Ehrlich zu das ich das gleiche mache wie Du....nur ich kaufe ein Auto und lasse es privat auf mich zu.....fahre bisschen damit und schreibe es dann wider aus... so habe ich ohne Sachmh. als Privatmann schon richtig Geld gezogen und Spaß gehabt. Du kannst auch überall eine Car-Garantie kaufen wenn das Auto I.O ist

Für dieses "Geschäftsmodell" interessiert sich die Steuerfahndung

in besonderem Maße.

Sorry....was für ein Quatsch.... :eek:

Was will die Steuerfahndung von mir wenn ich als Privatmann ein Auto kaufe meines Herzens und es nach ein paar Monate wieder weiterverkauf ???

Den Grund musst mir mal nennen. :D

Zitat:

Original geschrieben von Assrael

Zitat:

Original geschrieben von Autoverkaeufer1988

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an euch und zwar möchte ich gerne Autohändler werden. Ich habe gemerkt das mir dieser Job großen Spaß macht. Ein Paar Autos habe ich in meinem Leben schon verkauft. Ich hatte sogar etwas Geld dran verdient und die Käufer waren immer zufrieden :-)

Nun wollte ich einen Autohandel aufmachen aber da gibt es das Problem mit der Gewährleistung. Ich habe mich schon sehr viel mit dem Thema beschäftigt aber ich habe keine Lösung gefunden :-(

Aber dann verkaufe mal ein Auto für 1000 oder 2000 EURO und gebe keine Gewährleistung. Viele Kunden sind damit einverstanden aber nicht das Gesetz. Und damit will ich keinen Ärger bekommen!

Was kann ich also tun? Ich weiss das viele Händler einfach so im Kundenauftrag oder so verkaufen aber das ist ja wohl auch nicht legal?

Liebe Grüße

euer Autohändler (bald)

Servus

Da ich selber Automobilkaufmann bin kann Ich Dir nur empfehlen:

(Sorry für die Worte) lass den Scheisss...mit Auto's für 1000-2000 € wirst Du nie Geld verdienen sondern nur verlieren. Ein Markt mit Kleinwagen um die 5000 € ist quasi leer. Verkauf sowas.

Das mit dem Gesetz mit Sachmangelhaftung kommst nicht drum rum da es ein Gesetz ist, und Glaub mir...die Kunden wissen das und kommen mit jedem Scheisss. Zwei Problemfälle und Du bist wieder Pleite.

Ich gebe mal Ehrlich zu das ich das gleiche mache wie Du....nur ich kaufe ein Auto und lasse es privat auf mich zu.....fahre bisschen damit und schreibe es dann wider aus... so habe ich ohne Sachmh. als Privatmann schon richtig Geld gezogen und Spaß gehabt. Du kannst auch überall eine Car-Garantie kaufen wenn das Auto I.O ist

Hoffe Dir geholfen zu haben

Hier klingt "der Privatmann" etwas anders. Mag auch an der missverständlichen Ausdrucksweise liegen ...

Kläre uns auf :confused:

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